Rechtsprechung
EuGH, 15.05.2003 - C-214/00 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Vertragsverletzung - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen - Umsetzung - Begriff des 'öffentlichen Auftraggebers' - Einrichtung des öffentlichen Rechts - Der Nachprüfung unterliegende Handlungen - Vorläufige Maßnahmen
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Spanien
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.
Richtlinie 89/665 des Rates, Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b Unterabsatz 2, Richtlinie 92/50 des Rates, Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2, Richtlinie 93/36 des Rates, Artikel 1 Bu... chstabe b Unterabsatz 2 und Richtlinie 93/37 des Rates, Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2
1. Rechtsangleichung - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge - Richtlinie 89/665 - Öffentliche Auftraggeber - Einrichtung des öffentlichen Rechts - Begriff - Nationale Regelung, die kommerzielle Gesellschaften unter öffentlicher ...
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien
Angleichung der Rechtsvorschriften
- Wolters Kluwer
Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge; Begriff des 'öffentlichen Auftraggebers'; Einrichtung des öffentlichen Rechts; Der Nachprüfung unterliegende ...
- oeffentliche-auftraege.de
Nachprüfungsverfahren: effiziente Möglichkeit des vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich (EuGH)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Judicialis
Richtlinie 89/665/EWG Art. 1 Abs. 1 Buchst. b Unterabs. 2; ; Richtlinie 89/665/EWG Art. 1; ; Richtlinie 89/665/EWG Art. 2 Abs. 1 Buchst. a; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 1 Buchst. b ... Unterabs. 2; ; Richtlinie 93/36/EWG Art. 1 Buchst. b Unterabs. 2; ; Richtlinie 93/37/EWG Art. 1 Buchst. b Unterabs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Rechtsangleichung - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge - Richtlinie 89/665 - Öffentliche Auftraggeber - Einrichtung des öffentlichen Rechts - Begriff - Nationale Regelung, die kommerzielle Gesellschaften unter öffentlicher ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Privatrechtliche Einrichtungen als öffentliche Auftraggeber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Wirksamkeit des Primärrechtsschutzes
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / Spanien
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Juristische Personen des Privatrechts - Öffentliche Auftraggeber? (IBR 2003, 559)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige Umsetzung der Artikel 1 und 2 der Richtlinie 89/665/EWG vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2002 - C-214/00
- EuGH, 15.05.2003 - C-214/00
Papierfundstellen
- EuZW 2004, 671 (Ls.)
- NZBau 2003, 450
- ZfBR 2003, 795
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 19.09.1996 - C-236/95
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 15.05.2003 - C-214/00
Wie aber im Urteil vom 19. September 1996 in der Rechtsache C-236/95 (Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-4459, Randnr. 11) festgestellt worden sei, müsse ein Erlass vorläufiger Maßnahmen unabhängig von einer vorherigen Klageerhebung möglich sein.Was die Schlussfolgerungen der Kommission aus dem Urteil Kommission/Griechenland angehe, so ergäbe sich, falls die isolierte Feststellung des Gerichtshofes in Randnummer 11 dieses Urteils die ihr von der Kommission beigelegte Konsequenz haben sollte, aus der Richtlinie 89/665 die Anforderung, dass der Richter zum Erlass vorläufiger Maßnahmen befugt sein müsste, die von niemand beantragt worden seien.
Im Urteil Kommission/Griechenland hatte der Gerichtshof Gelegenheit, die Tragweite dieser sich aus der Richtlinie 89/665 ergebenden Verpflichtungen näher zu umschreiben; dabei ging es um die Frage, ob mit der Richtlinie 89/665 eine nationale Regelung vereinbar ist, die zum einen den vorläufigen Rechtsschutz auf Verfahren zur Aussetzung des Vollzugs eines Verwaltungsakts beschränkte und zum anderen die Anordnung der Aussetzung von der Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen den angefochtenen Akt abhängig machte.
In dem Urteil hat der Gerichtshof insbesondere festgestellt, dass die Mitgliedstaaten nach Artikel 2 der Richtlinie 89/665 ihren Nachprüfungsinstanzen allgemein die Befugnis übertragen müssen, unabhängig von einer vorherigen Klageerhebung vorläufige Maßnahmen zu erlassen, einschließlich Maßnahmen, um das Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags auszusetzen oder die Aussetzung zu veranlassen (Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 11).
Dieser Feststellung steht nicht entgegen, dass im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Aussetzung des Vollzugs die Klage auch durch ein einfaches Schreiben erhoben werden kann und die Klageschrift erst nach dem Antrag auf Erlass der vorläufigen Maßnahme abgefasst zu werden braucht, denn auch das Erfordernis der vorherigen Erfüllung einer solchen Förmlichkeit kann nicht als mit den Vorschriften der Richtlinie 89/665, wie sie im Urteil Kommission/Griechenland näher erläutert sind, vereinbar gelten.
- EuGH, 01.02.2001 - C-237/99
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 15.05.2003 - C-214/00
Ferner hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass im Licht der doppelten Zielsetzung einer Öffnung für den Wettbewerb und der Transparenz, die mit den Richtlinien zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge verfolgt wird, der Begriff "Einrichtung des öffentlichen Rechts" funktionell auszulegen ist (u. a. Urteile vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-237/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-939, Randnrn.61 und 62, und Kommission/Frankreich, Randnrn.
- EuGH, 15.01.1998 - C-44/96
Mannesmann Anlagenbau Austria u.a.
Auszug aus EuGH, 15.05.2003 - C-214/00
Der Gerichtshof hat zu Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Richtlinie 93/37 bereits festgestellt, dass eine Einrichtung nur dann als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts im Sinne dieser Bestimmung eingestuft werden kann, wenn sie alle drei dort genannten Tatbestandsmerkmale aufweist, nämlich ihre Gründung zu dem besonderen Zweck, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen, Rechtspersönlichkeit und eine enge Verbindung mit dem Staat, Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts (Urteil vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-44/96, Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., Slg. 1998, I-73, Randnrn.Geleitet von diesen Erwägungen hat sich der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung für die etwaige Einstufung verschiedener privatrechtlich organisierter Insitutionen als Einrichtungen des öffentlichen Rechts ausschließlich auf die Nachprüfung beschränkt, ob die fragliche Institution die drei kumulativen Tatbestandsmerkmale des Artikels 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Richtlinien 92/50, 93/36 und 93/37 erfüllt, während er ihre Gründungsmodalitäten insoweit für irrelevant erachtete (in diesem Sinne u. a. Urteile Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., Randnrn.
- EuGH, 18.03.1997 - C-282/95
Guérin automobiles / Kommission
Auszug aus EuGH, 15.05.2003 - C-214/00
Wie sich aus dem Urteil vom 18. März 1997 in der Rechtssache C-282/95 P (Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, I-1503) ergebe, habe diese Überlegung im Übrigen auch in der Rechtsprechung der Gemeinschaftsgerichte selbst Ausdruck gefunden. - EuGH, 14.02.1989 - 346/87
Bossi / Kommission
Auszug aus EuGH, 15.05.2003 - C-214/00
So habe der Gerichtshof entschieden, dass der vorbereitende Charakter einer Handlung, gegen die eine Klage erhoben werde, ein Unzulässigkeitsgrund für die Nichtigkeitsklage sei, den der Gerichtshof von Amts wegen prüfen könne (Urteil vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 346/87, Bossi/Kommission, Slg. 1989, 303). - EuGH, 28.10.1999 - C-81/98
Alcatel Austria u.a.
Auszug aus EuGH, 15.05.2003 - C-214/00
Der Gerichtshof habe jedoch im Urteil vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-81/98 (Alcatel Austria u. a., Slg. 1999, I-7671) bestätigt, dass die Richtlinie 89/665 insoweit keine Ausnahme vorsehe. - EuGH, 10.11.1998 - C-360/96
DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
Auszug aus EuGH, 15.05.2003 - C-214/00
6 und 9, vom 10. November 1998 in der Rechtssache C-360/96, BFI Holding, Slg. 1998, I-6821, Randnrn. - EuGH, 12.12.2002 - C-470/99
Universale-Bau u.a.
Auszug aus EuGH, 15.05.2003 - C-214/00
41 bis 43, und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-470/99, Universale-Bau u. a., Slg. 2002, I-11617, Randnrn. - EuGH, 27.02.2003 - C-373/00
Adolf Truley
Auszug aus EuGH, 15.05.2003 - C-214/00
Der Gerichtshof hat mit Blick auf diese doppelte Zielsetzung auch klargestellt, dass dieser Begriff in einem weiten Sinne aufzufassen ist (Urteil vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-373/00, Adolf Truley, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 43).
- OLG Celle, 13.10.2016 - 13 Verg 6/16
Anforderungen an die Form der Vergabe von Fahrdienstleistungen durch eine …
Dies entspricht - wie ausgeführt - der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. Urteil vom 20. September 1988 - C-31/87, Urteil vom 17. Dezember 1998 - C-353/96; Urteil vom 10. November 1998 - C-360/96; Urteil vom 15. Mai 2003 - C-214/00, Tz. 52 ff., Urteil vom 13. Januar 2005 - C-84/03; Urteil vom 13. Dezember 2007 - C-337/06; Urteil vom 10. April 2008 - C-393/06). - EuGH, 13.01.2005 - C-84/03
Kommission / Spanien
51 bis 53, vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache C-214/00, Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-4667, Randnrn.52 und 53, und vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-283/00, Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-11697, Randnr. 69).
28 Daraus folgt, dass für die etwaige Einstufung einer privatrechtlich organisierten Einrichtung als Einrichtung des öffentlichen Rechts ausschließlich zu prüfen ist, ob die betreffende Einrichtung die drei kumulativen Tatbestandsmerkmale von Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Richtlinien 93/36 und 93/37 erfüllt, wobei die privatrechtliche Rechtsform der Einrichtung kein Kriterium darstellt, das für sich allein deren Einstufung als öffentlicher Auftraggeber im Sinne dieser Richtlinien ausschließen könnte (Urteil vom 15. Mai 2003, Kommission/Spanien, Randnrn.
29 Der Gerichtshof hat darüber hinaus klargestellt, dass diese Auslegung nicht einer Verneinung des gewerblichen Charakters der im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben, die die betreffende Einrichtung wahrnimmt, gleichkommt, da dieser Gesichtspunkt bei der Prüfung berücksichtigt werden muss, ob die Einrichtung die Voraussetzung des Artikels 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 erster Gedankenstrich der Richtlinien 93/36 und 93/37 erfüllt (Urteil vom 16. Oktober 2003, Kommission/Spanien, Randnr. 75).
30 Im Übrigen kann diese Schlussfolgerung auch nicht dadurch entkräftet werden, dass in den Richtlinien 93/36 und 93/37 nicht ausdrücklich auf die besondere Gruppe der "öffentlichen Unternehmen" Bezug genommen wird, die dagegen in der Richtlinie 93/38 aufgeführt wird (Urteil vom 16. Oktober 2003, Kommission/Spanien, Randnr. 76).
58 Nach ständiger Rechtsprechung sind die Bestimmungen, die Ausnahmen von den Vorschriften zulassen, die die Wirksamkeit der Rechte nach dem Vertrag im Bereich der öffentlichen Bauaufträge gewährleisten sollen, eng auszulegen (Urteil vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-71/92, Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-5923, Randnr. 36).
- EuGH, 05.10.2017 - C-567/15
LitSpecMet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Bau-, Liefer- und …
Im Licht der Zielsetzungen der Richtlinien auf dem Gebiet der öffentlichen Auftragsvergabe, mit denen die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber verhindert und zugleich die Möglichkeit ausgeschlossen werden soll, dass eine vom Staat, von Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanzierte oder kontrollierte Stelle sich von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt, ist der Begriff des öffentlichen Auftraggebers, einschließlich des Begriffs der "Einrichtung des öffentlichen Rechts", funktionell und weit auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Mai 2003, Kommission/Spanien, C-214/00, EU:C:2003:276, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.10.2003 - C-283/00
Kommission / Spanien
20 und 21, und Urteil vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache C-214/00, Kommission/Spanien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 52). - Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-15/04
Koppensteiner
12 - Urteil vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache C-214/00 (Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-4667).13 - Urteil in der Rechtssache C-214/00 (zitiert in Fußnote 12), Randnr. 78.
15 - Urteil in der Rechtssache C-214/00 (zitiert in Fußnote 12), Randnr. 80.
16 - Urteil in der Rechtssache C-214/00 (zitiert in Fußnote 12), Randnr. 79.
- VK Bund, 08.06.2006 - VK 2-114/05
Lieferung je eines Tiefsee- und Mittelwasser-Fächerecholots für das …
Der Begriff ist nach der Rechtsprechung des EuGH funktionell auszulegen (EuGH, Urteil v. 13.01.2005, Rs. C-84/03; Urteil v. 15.5.2003, Rs. C-214/00).Im Sinne der Rechtsprechung des EuGH müssen diese Merkmale kumulativ vorliegen (EuGH, Urteil v. 15.5.2003, Rs. C-214/00).
- EuGH, 03.02.2021 - C-155/19
Für einen nationalen Sportverband wie den italienischen Fußballverband können die …
Zum anderen ist der Begriff der Einrichtung des öffentlichen Rechts unabhängig von den formalen Modalitäten seiner Anwendung funktionell auszulegen, was es verbietet, nach der Rechtsform der Einrichtung und deren Status gemäß dem nationalen Recht oder nach der Rechtsform der Bestimmungen zu unterscheiden, durch die sie geschaffen wurde (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. November 1998, BFI Holding, C-360/96, EU:C:1998:525, Rn. 62, vom 15. Mai 2003, Kommission/Spanien, C-214/00, EU:C:2003:276, Rn. 55 und 56, …und vom 12. September 2013, IVD, C-526/11, EU:C:2013:543, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-15/13
Datenlotsen Informationssysteme - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - …
41 - Hierzu sei angemerkt, dass nach der Rechtsprechung der privatrechtliche Charakter einer Einrichtung kein Kriterium darstellt, das geeignet ist, seine Qualifizierung als Einrichtung des öffentlichen Rechts und damit als öffentlicher Auftraggeber auszuschließen (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 15. Mai 2003, Kommission/Spanien, C-214/00, Slg. 2003, I-4667, Rn. 55, und vom 16. Oktober 2003, Kommission/Spanien, C-283/00, Slg. 2003, I-11697, Rn. 74, betreffend die Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge [ABl.Vgl. Urteil Kommission/Spanien (C-214/00, Rn. 54).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-391/15
Marina del Mediterráneo u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches …
Erstens trägt die spanische Regierung vor, dass der Gerichtshof im Urteil Kommission/Spanien(7) bereits entschieden habe, dass Art. 310 Abs. 2 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen (bzw. vielmehr seine in ähnlichem Wortlaut gefasste Vorläuferregelung) der Nachprüfungsrichtlinie nicht widerspreche.7 Vgl. Urteil vom 15. Mai 2003, Kommission/Spanien (C-214/00, EU:C:2003:276).
8 Urteil vom 15. Mai 2003, Kommission/Spanien (C-214/00, EU:C:2003:276, Rn. 80).
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2007 - 3 VK 4/07
IHK ist kein öffentlicher Auftraggeber!
Aufgrund ihrer ,,Deckungsgleichheit" im persönlichen Anwendungsbereich ist diese Richtlinie auch für die Bereiche der EG-Dienstleistungs- und Lieferkoordinierungsrichtlinien von Bedeutung (so auch EuGH, Urt. vom 15. Mai 2003, NZBau 2003, 450, Rn. 50 ,,Kommission vs. Spanien").Die in dieser Vorschrift genannten drei Tatbestandsmerkmale des Begriffs der öffentlichen Auftraggeberin müssen zudem gleichzeitig vorliegen (vgl. OLG Rostock…, Beschluss vom 15. Jun. 2005 17 Verg 3/05 unter Bezug auf EuGH in der Rs. Mannesmann/Strohal, EuZW 1998, 121, Rn. 21; EuGH, Urt. vom 13. Mai 2003 C 214/00 ).
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-26/03
Stadt Halle und RPL Lochau
- Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2007 - C-393/06
Ing. Aigner - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Wasser-, Energie- und …
- LAG Hessen, 29.04.2004 - 9 Sa 1386/03
Befristung; Ungleichbehandlung
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-174/14
Saudaçor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
- EuGH, 03.02.2021 - C-156/19
Auch ein Sportverband kann öffentlicher Auftraggeber sein!
- Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2020 - C-155/19
FIGC und Consorzio Ge.Se.Av. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-568/08
Combinatie Spijker Infrabouw-De Jonge Konstruktie u.a. - Öffentliche Aufträge - …
- LAG Hessen, 29.04.2004 - 9 Sa 1385/03
- Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2004 - C-247/02
Sintesi
- VG Bayreuth, 24.05.2022 - B 5 K 21.1083
Finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub eines Offiziers bei krankheitsbedingter …
- VK Sachsen, 22.02.2007 - 1/SVK/110-06
Zuschlagsverbot bei gleichwertigen Mängeln der Angebote
- LG Schwerin, 13.11.2003 - 4 O 78/03
Kommunales Wohnungsunternehmen: Öffentl. AG gem. § 17 VOB/B!
- LG Schwerin, 13.11.2003 - 4078/03