Rechtsprechung
EuGH, 15.05.2003 - C-483/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/29/Euratom - Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen - Unvollständige Umsetzung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.
Artikel 141 EA
1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung mit der innerstaatlichen Ordnung - Nicht gegeben
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik
Gesundheitsschutz
- Wolters Kluwer
Verstoß Frankreichs gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 96/29/Euratom zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen; Überarbeitung der ...
- Judicialis
Richtlinie 96/29/Euratom
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 96/29/Euratom
1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung mit der innerstaatlichen Ordnung - Nicht gegeben; [Artikel 141 EA] 2. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / Frankreich
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht vollständige Umsetzung innerhalb der dafür festgesetzten Frist der Richtlinie 96/29/Euratom des Rates zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2003 - C-483/01
- EuGH, 15.05.2003 - C-483/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 13.06.2002 - C-286/01
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 15.05.2003 - C-483/01
Insoweit genügt die Feststellung, dass sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Vorschriften, Praktiken oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (u. a. Urteil vom 13. Juni 2002 in der Rechtssache C-286/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-5463, Randnr. 13). - EuGH, 04.07.2002 - C-173/01
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 15.05.2003 - C-483/01
Demnach ist die Klage der Kommission als begründet anzusehen, da nicht bestritten wird, dass die französische Regierung bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist - die entscheidend ist für die Feststellung einer Vertragsverletzung (u. a. Urteil vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7) - nicht alle zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Maßnahmen erlassen hatte.
- EuGH, 29.01.2004 - C-218/02
Kommission / Vereinigtes Königreich
14 Da diese Frist nach ständiger Rechtsprechung für die Feststellung einer Vertragsverletzung entscheidend ist (u. a. Urteile vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, und vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache C-483/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-4961, Randnr. 22), ist die Klage der Kommission als begründet anzusehen.