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   EuGH, 15.05.2014 - C-359/12   

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https://dejure.org/2014,9858
EuGH, 15.05.2014 - C-359/12 (https://dejure.org/2014,9858)
EuGH, Entscheidung vom 15.05.2014 - C-359/12 (https://dejure.org/2014,9858)
EuGH, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - C-359/12 (https://dejure.org/2014,9858)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 2003/71/EG - Art. 14 Abs. 2 Buchst. b - Verordnung (EG) Nr. 809/2004 - Art. 22 Abs. 2 und 29 Abs. 1 - Basisprospekt - Prospektnachtrag - Endgültige Bedingungen - Zeitpunkt sowie Art und Weise der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Timmel

    Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 2003/71/EG - Art. 14 Abs. 2 Buchst. b - Verordnung (EG) Nr. 809/2004 - Art. 22 Abs. 2 und 29 Abs. 1 - Basisprospekt - Prospektnachtrag - Endgültige Bedingungen - Zeitpunkt sowie Art und Weise der ...

  • EU-Kommission

    Michael Timmel gegen Aviso Zeta AG.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Handelsgericht Wien - Österreich. Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 2003/71/EG - Art. 14 Abs. 2 Buchst. b - Verordnung (EG) Nr. 809/2004 - Art. 22 Abs. 2 und 29 Abs. 1 - Basisprospekt - Prospektnachtrag - ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Inhalt von Basisprospekt und Nachträgen eines Wertpapieremittenten/-anbieters ("Timmel")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 2003/71/EG - Art. 14 Abs. 2 Buchst. b - Verordnung (EG) Nr. 809/2004 - Art. 22 Abs. 2 und 29 Abs. 1 - Basisprospekt - Prospektnachtrag - Endgültige Bedingungen - Zeitpunkt sowie Art und Weise der ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RL 2003/71/EG Art. 14 Abs. 2 Buchst. b; VO (EG) Nr. 809/2004 Art. 22 Abs. 2, Art. 29 Abs. 1
    Zum Inhalt von Basisprospekt und Nachträgen eines Wertpapieremittenten/-anbieters ("Timmel")

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Timmel

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Handelsgericht Wien - Auslegung von Art. 14 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 119
  • EuZW 2014, 581
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 01.04.2004 - C-1/02

    Borgmann

    Auszug aus EuGH, 15.05.2014 - C-359/12
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass eine Vorschrift, aus deren Wortlaut sich aufgrund von Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachfassungen keine klare und einheitliche Auslegung herleiten lässt, anhand ihrer Zielsetzung und ihres Gesamtsystems auszulegen ist (vgl. u. a. Urteile Bouchereau, 30/77, EU:C:1977:172, Rn. 14, und Borgmann, C-1/02, EU:C:2004:202, Rn. 25).
  • EuGH, 03.06.2010 - C-569/08

    Der Gerichtshof präzisiert die Kriterien, die für den Widerruf spekulativer oder

    Auszug aus EuGH, 15.05.2014 - C-359/12
    Die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts schließt es aus, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von ihm verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassungen in allen Sprachen auszulegen (vgl. Urteil Internetportal und Marketing, C-569/08, EU:C:2010:311, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus EuGH, 15.05.2014 - C-359/12
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass eine Vorschrift, aus deren Wortlaut sich aufgrund von Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachfassungen keine klare und einheitliche Auslegung herleiten lässt, anhand ihrer Zielsetzung und ihres Gesamtsystems auszulegen ist (vgl. u. a. Urteile Bouchereau, 30/77, EU:C:1977:172, Rn. 14, und Borgmann, C-1/02, EU:C:2004:202, Rn. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-414/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die

    138 Urteil vom 15. Mai 2014, Timmel (C-359/12, EU:C:2014:325, Rn. 62).
  • EuGH, 18.01.2024 - C-227/22

    Regionalna direktsia "Avtomobilna administratsia" Pleven

    Nach ständiger Rechtsprechung schließt es die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nämlich aus, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten; sie gebietet vielmehr, die Vorschrift nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von ihm verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassungen in allen Sprachen auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, EU:C:1969:57, Rn. 2 und 3, vom 12. Dezember 2013, X, C-486/12, EU:C:2013:836, Rn. 19, und vom 15. Mai 2014, Timmel, C-359/12, EU:C:2014:325, Rn. 63).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-227/22

    Regionalna direktsia "Avtomobilna administratsia" Pleven

    7 Vgl. Urteile vom 12. Dezember 2013, X (C-486/12, EU:C:2013:836, Rn. 19), und vom 15. Mai 2014, Timmel (C-359/12, EU:C:2014:325, Rn. 63).
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