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   EuGH, 15.06.2017 - C-368/15   

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https://dejure.org/2017,19224
EuGH, 15.06.2017 - C-368/15 (https://dejure.org/2017,19224)
EuGH, Entscheidung vom 15.06.2017 - C-368/15 (https://dejure.org/2017,19224)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 2017 - C-368/15 (https://dejure.org/2017,19224)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Ilves Jakelu

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 97/67/EG - Art. 9 - Freier Dienstleistungsverkehr - Postdienste - Begriffe Universaldienst und Grundanforderungen - Allgemein- und Einzelgenehmigungen - Genehmigung zur Erbringung von Postdiensten zur Durchführung von ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Ilves Jakelu

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 97/67/EG - Art. 9 - Freier Dienstleistungsverkehr - Postdienste - Begriffe Universaldienst und Grundanforderungen - Allgemein- und Einzelgenehmigungen - Genehmigung zur Erbringung von Postdiensten zur Durchführung von individuell ...

Sonstiges (3)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 1525
  • EuZW 2017, 704
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 16.11.2016 - C-2/15

    DHL Express (Austria) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 97/67/EG -

    Auszug aus EuGH, 15.06.2017 - C-368/15
    Was zweitens die Frage betrifft, ob die im Ausgangsverfahren streitige Tätigkeit an die Erteilung einer Einzelgenehmigung geknüpft werden kann, ist daran zu erinnern, dass Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 97/67 den Mitgliedstaaten gestattet, nicht zum Universaldienst gehörende Dienste von Unternehmen des Postsektors von Allgemeingenehmigungen abhängig zu machen, während Art. 9 Abs. 2 Unterabs. 1 der Richtlinie die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten vorsieht, für Dienste, die zum Universaldienst gehören, Genehmigungsverfahren einschließlich Einzelgenehmigungen einzuführen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. November 2016, DHL Express [Austria], C-2/15, EU:C:2016:880, Rn. 20).

    Der Gerichtshof hatte über diese Frage jedoch bereits im Urteil vom 16. November 2016, DHL Express (Austria) (C-2/15, EU:C:2016:880), zu entscheiden, und seine dort gegebene Antwort gilt auch für die vorliegende Rechtssache.

  • EuGH, 19.05.1993 - C-320/91

    Strafverfahren gegen Corbeau

    Auszug aus EuGH, 15.06.2017 - C-368/15
    Bei derartigen Dienstleistungen handelt es sich um spezifische, von den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse trennbare Dienstleistungen, die besonderen Bedürfnissen von Wirtschaftsteilnehmern entsprechen und bestimmte zusätzliche Leistungen verlangen, die der herkömmliche Postdienst nicht anbietet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Mai 1993, Corbeau, C-320/91, EU:C:1993:198, Rn. 19).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-357/07

    DER VON DEM BRITISCHEN UNTERNEHMEN ROYAL MAIL ANGEBOTENE POSTALISCHE

    Auszug aus EuGH, 15.06.2017 - C-368/15
    Ferner ergibt sich aus dem 15. Erwägungsgrund der Richtlinie 97/67, dass die Möglichkeit, Verträge mit den Kunden individuell auszuhandeln, von vornherein nicht dem Begriff des Universaldienstangebots entspricht (Urteil vom 23. April 2009, TNT Post UK, C-357/07, EU:C:2009:248, Rn. 48).
  • EuGH, 31.05.2018 - C-259/16

    Confetra u.a.

    Bei derartigen Dienstleistungen handelt es sich um spezifische, von den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse trennbare Dienstleistungen, die besonderen Bedürfnissen von Wirtschaftsteilnehmern entsprechen und bestimmte zusätzliche Leistungen verlangen, die der herkömmliche Postdienst nicht anbietet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2017, 11ves Jakelu, C-368/15, EU:C:2017:462, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Drittens ist der Gerichtshof in den Urteilen vom 13. Oktober 2011, DHL International (C-148/10, EU:C:2011:654, Rn. 30 und 52), vom 16. November 2016, DHL Express (Austria) (C-2/15, EU:C:2016:880, Rn. 31), sowie vom 15. Juni 2017, 11ves Jakelu (C-368/15, EU:C:2017:462, Rn. 29), davon ausgegangen, dass Unternehmen, die Kurierdienste erbringen, in den Anwendungsbereich der Richtlinie 97/67 fallen, und hat bestimmte Vorschriften dieser Richtlinie auf sie angewandt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-203/18

    Deutsche Post und Leymann - Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr -

    47 Urteil vom 15. Juni 2017 (C-368/15, EU:C:2017:462, Rn. 24).
  • EuG, 19.03.2019 - T-282/16

    Inpost Paczkomaty / Kommission

    Bei derartigen Dienstleistungen handelt es sich um spezifische, von den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse trennbare kommerzielle Angebote, die besonderen, bestimmte zusätzliche Leistungen erfordernden Bedürfnissen entsprechen, die der herkömmliche Postdienst nicht anbietet (Urteil vom 15. Juni 2017, 11ves Jakelu, C-368/15, EU:C:2017:462, Rn. 24).
  • EuGH, 07.09.2023 - C-226/22

    Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation lässt es nicht zu, dass

    Mangels gegenteiliger Angaben und unter Berücksichtigung der in Rede stehenden Verpflichtung kann Art. 9 Abs. 2 Unterabs. 2 vierter Gedankenstrich der Richtlinie allerdings nicht dahin ausgelegt werden, dass er die Betreiber dieser Dienste von seinem persönlichen Anwendungsbereich ausnimmt (vgl. Urteil vom 15. Juni 2017, 11ves Jakelu, C-368/15, EU:C:2017:462, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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