Rechtsprechung
EuGH, 15.06.2017 - C-587/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Lietuvos Respublikos transporto priemonių draudikų biuras
Vorlage zur Vorabentscheidung - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Unfall, der sich 2006 zwischen Fahrzeugen ereignete, die ihren gewöhnlichen Standort in verschiedenen Mitgliedstaaten haben - Geschäftsordnung des Rates der nationalen Versicherungsbüros der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Lietuvos Respublikos transporto priemonių draudikų biuras
Vorlage zur Vorabentscheidung - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Unfall, der sich 2006 zwischen Fahrzeugen ereignete, die ihren gewöhnlichen Standort in verschiedenen Mitgliedstaaten haben - Geschäftsordnung des Rates der nationalen Versicherungsbüros der ...
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Lietuvos Respublikos transporto priemonių draudikų biuras
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2017 - C-587/15
- EuGH, 15.06.2017 - C-587/15
Papierfundstellen
- EuZW 2018, 176
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 06.10.1987 - 152/83
Demouche / Fonds de garantie automobile
Auszug aus EuGH, 15.06.2017 - C-587/15
Mit Schreiben vom 25. Juli 2016 hat der Gerichtshof dem vorlegenden Gericht das Urteil vom 6. Oktober 1987, Demouche u. a. (152/83, EU:C:1987:421), - in seiner deutschen, englischen und französischen Sprachfassung, da es nicht ins Litauische übersetzt wurde - zusammen mit der Frage übermittelt, ob es in Anbetracht der Rn. 17 bis 21 dieses Urteils sein Vorabentscheidungsersuchen aufrechterhalten möchte.Der Gerichtshof hat in Bezug auf gleichartige Handlungen, die der Geschäftsordnung vorausgingen, bereits festgestellt, dass diese nicht als Handlungen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union angesehen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 1987, Demouche u. a., 152/83, EU:C:1987:421, Rn. 19, …sowie vom 12. November 1992, Fournier, C-73/89, EU:C:1992:431, Rn. 22 und 23).
Der Gerichtshof hat nämlich festgestellt, dass diese Rechtsgeschäfte von privatrechtlichen Einrichtungen ausgearbeitet und abgeschlossen wurden, ohne dass ein Organ oder eine Einrichtung der Union an ihrem Abschluss beteiligt gewesen wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 1987, Demouche u. a., 152/83, EU:C:1987:421, Rn. 18 und 19).
Des Weiteren hat der Gerichtshof die Umstände, dass - erstens - das Inkrafttreten der Richtlinie 72/166 vom Abschluss dieses Abkommens abhängig gemacht worden war, - zweitens - sich die Geltungsdauer dieser Richtlinie nach der Geltungsdauer der in Rede stehenden Handlungen richtete, - drittens - die Kommission mit einer Empfehlung und mit späteren Entscheidungen jeweils die Übereinstimmung dieser Handlungen mit den Anforderungen dieser Richtlinie festgestellt hatte und - viertens - diese Handlungen den Entscheidungen der Kommission als Anhang beigefügt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden waren, als für die Rechtsnatur dieser Handlungen unerheblich außer Acht gelassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 1987, Demouche u. a., 152/83, EU:C:1987:421, Rn. 19 und 20).
- EuGH, 12.11.1992 - C-73/89
Fournier / Van Werven u.a.
Auszug aus EuGH, 15.06.2017 - C-587/15
Der Gerichtshof hat in Bezug auf gleichartige Handlungen, die der Geschäftsordnung vorausgingen, bereits festgestellt, dass diese nicht als Handlungen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union angesehen werden können (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 1987, Demouche u. a., 152/83, EU:C:1987:421, Rn. 19, sowie vom 12. November 1992, Fournier, C-73/89, EU:C:1992:431, Rn. 22 und 23).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-59/18
Italien/ Rat (Siège de l'Agence européenne des médicaments) - Nichtigkeitsklage - …
Vgl. in diesem Sinne z. B. Urteile vom 6. Oktober 1987, Demouche u. a. (…152/83, EU:C:1987:421, Rn. 19), und vom 15. Juni 2017, Lietuvos Respublikos transporto priemoni?³ draudik?³ biuras (C-587/15, EU:C:2017:463, Rn. 38). - EuGH, 06.10.2021 - C-743/19
Nichtigkeitsklage - Agenturen der Union - Europäische Arzneimittel-Agentur und …
Der Umstand, dass der angefochtene Beschluss tatsächlich in Reihe L des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wurde, bringt zugegebenermaßen eigene Probleme mit sich(… 92 In Bezug auf die Natur des Dokuments und seine Bindungswirkung, nicht aber notwendigerweise auf seine Urheberschaft. Selbst in Bezug auf die Erstere hat der Gerichtshof jedoch vielfach festgestellt, dass die Veröffentlichung im Amtsblatt unerheblich ist. Vgl. in diesem Sinne z. B. Urteile vom 6. Oktober 1987, Demouche u. a. (152/83, EU:C:1987:421, Rn. 19), und vom 15. Juni 2017, Lietuvos Respublikos transporto priemoni?³ draudik?³ biuras (, EU:C:2017:463, Rn. 38).