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   EuGH, 15.07.2004 - C-242/03   

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https://dejure.org/2004,3046
EuGH, 15.07.2004 - C-242/03 (https://dejure.org/2004,3046)
EuGH, Entscheidung vom 15.07.2004 - C-242/03 (https://dejure.org/2004,3046)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - C-242/03 (https://dejure.org/2004,3046)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Besonderer Freibetrag für die Aufwendungen für den Erwerb von Aktien und Gesellschaftsanteilen - Beschränkung des Steuervorteils auf Aktien und Gesellschaftsanteile von Gesellschaften mit Sitz in dem betreffenden Mitgliedstaat

  • Europäischer Gerichtshof

    Weidert und Paulus

  • EU-Kommission PDF

    Ministre des Finances gegen Jean-Claude Weidert und Élisabeth Paulus.

    Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - Steuerfreibetrag natürlicher Personen für den Erwerb von Aktien - Beschränkung auf Aktien von Gesellschaften mit Sitz in dem betreffenden Mitgliedstaat - Unzulässigkeit - Rechtfertigung - Keine - (Artikel 56 Absatz 1 EG und 58 Absatz ...

  • EU-Kommission

    Ministre des Finances gegen Jean-Claude Weidert und Élisabeth Paulus

    Freier Kapitalverkehr

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage in einem Rechtsstreit wegen Verweigerung der Gewährung eines besonderen Freibetrags für den Erwerb von Aktien einer Gesellschaft mit Sitz in Belgien ; Beschränkung des Kapitalverkehrs im Sinne von Artikel 56 EG-Vertrag; Unmittelbarer Zusammenhang zwischen ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kapitalverkehrsfreiheit: Einkommensteuerfreibetrag darf nicht auf Aufwendungen zum Erwerb von Aktien und Anteilen inländischer Kapitalgesellschaften, die Bareinlagen entsprechen, beschränkt werden

  • Judicialis

    EGV Art. 56 Abs. 1; ; EGV Art. 58 Abs. 1 Buchst. a; ; Gesetzes vom 4. Dezember 1967 über die Einkommensteuer (Luxemburg) Art. 129c; ; Abkommen zwischen dem Königreich Belgien und d... em Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen vom 17. September 1970 Art. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Besonderer Freibetrag für die Aufwendungen für den Erwerb von Aktien und Gesellschaftsanteilen - Beschränkung des Steuervorteils auf Aktien und Gesellschaftsanteile von Gesellschaften mit Sitz in dem betreffenden Mitgliedstaat

  • datenbank.nwb.de

    Einkommensteuer, Kapital, Kapitalverkehrsfreiheit, Steuerfreibetrag, Aktie, Erwerb, Luxemburg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Urteil der Cour administrative (Großherzogtum Luxemburg) vom 3. Juni 2003 in dem Rechtsstreit Ministre des Finances gegen Jean-Claude Weidert und Elisabeth Paulus

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 56 Abs 1, EG Art 58 Abs 1 Buchst a
    Aktie; Einkommensteuer; Erwerb; Kapital; Kapitalverkehrsfreiheit; Luxemburg; Steuerfreibetrag

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour administrative (Großherzogtum Luxemburg) - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen ein Steuerfreibetrag für Mobiliarinvestitionen in inländische Kapitalgesellschaften gewährt wird - Vereinbarkeit mit dem Grundsatz des freien ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2004, 875
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 06.06.2000 - C-35/98

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE GEWÄHRUNG EINER BEFREIUNG VON DER EINKOMMENSTEUER AUF

    Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-242/03
    8 Dieses gab der Klage mit Urteil vom 16. Dezember 2002 statt und stellte fest, dass Artikel 129c EStG, soweit er Unternehmen mit Sitz in Luxemburg gegenüber solchen mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten bevorzuge, gegen die Bestimmungen des EG-Vertrags über die Freiheit des Kapitalverkehrs in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-35/98 (Verkooijen, Slg. 2000, I-4071, Randnrn.

    12 Nach ständiger Rechtsprechung fallen die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, jedoch müssen diese ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16; Verkooijen, Randnr. 32, und vom 4. März 2004 in der Rechtssache C-334/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 21).

    13 Eine Rechtsvorschrift wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende hält Staatsangehörige des betreffenden Mitgliedstaats davon ab, Kapital in Gesellschaften anzulegen, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind (vgl. entsprechend Urteil Verkooijen, Randnr. 34).

    14 Außerdem wirkt sich die Bestimmung gegenüber den in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Gesellschaften beschränkend aus, weil sie sie darin behindert, in Luxemburg Kapital zu sammeln, da der Erwerb von Aktien oder Gesellschaftsanteilen dieser Gesellschaften weniger attraktiv als derjenige von Aktien oder Gesellschaftsanteilen von Gesellschaften ist, die in Luxemburg ansässig sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Verkooijen, Randnr. 35, und Kommission/Frankreich, Randnr. 24).

  • EuGH, 11.08.1995 - C-80/94

    Wielockx / Inspecteur der directe belastingen

    Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-242/03
    12 Nach ständiger Rechtsprechung fallen die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, jedoch müssen diese ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16; Verkooijen, Randnr. 32, und vom 4. März 2004 in der Rechtssache C-334/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 21).

    25 Auch wenn nach luxemburgischem Recht ein Zusammenhang zwischen dem Steuervorteil und der Besteuerung der Dividenden bestehen sollte, wird zudem durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und dem Königreich Belgien die steuerliche Kohärenz auf die Ebene der Gegenseitigkeit der in den Vertragsstaaten anwendbaren Regeln verlagert (vgl. insbesondere Urteile Wielockx, Randnr. 24, und X und Y, Randnr. 53).

    26 Da es gerade das Ziel des Doppelbesteuerungsabkommens ist, die steuerliche Kohärenz sicherzustellen, kann dieses nicht als Quelle einer Inkohärenz aus der Sicht des Steuerpflichtigen angeführt werden, der durch die Einführung des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Freibetrags abzuhelfen wäre (vgl. entsprechend Urteil Wielockx, Randnr. 25).

  • EuGH, 21.11.2002 - C-436/00

    X und Y

    Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-242/03
    In den beiden genannten Rechtssachen ging es um einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Abzugsfähigkeit der für Alters- und Todesfallversicherungen gezahlten Beiträge und der Besteuerung der von den Versicherern im Rahmen dieser Versicherungen geschuldeten Beträge; dieser Zusammenhang musste aufrechterhalten werden, um die Kohärenz der fraglichen Steuerregelung zu wahren (vgl. u. a. Urteile vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 24, und vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-436/00, X und Y, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 52).

    25 Auch wenn nach luxemburgischem Recht ein Zusammenhang zwischen dem Steuervorteil und der Besteuerung der Dividenden bestehen sollte, wird zudem durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und dem Königreich Belgien die steuerliche Kohärenz auf die Ebene der Gegenseitigkeit der in den Vertragsstaaten anwendbaren Regeln verlagert (vgl. insbesondere Urteile Wielockx, Randnr. 24, und X und Y, Randnr. 53).

  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-242/03
    Das Ausgangsverfahren sei vielmehr dem Verfahren vergleichbar, das zum Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) geführt habe, in dem der Gerichtshof entschieden habe, dass die steuerliche Kohärenz eine steuerliche Ungleichbehandlung von in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässigen Unternehmen rechtfertige.

    20 Zwar kann die Notwendigkeit der Wahrung der Kohärenz des Steuersystems eine Beschränkung der Ausübung der im EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten rechtfertigen (Urteile Bachmann, Randnr. 28, und vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-300/90, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305, Randnr. 21), doch ist diese Ausnahme von der Grundregel der Freiheit des Kapitalverkehrs strikt und innerhalb der Grenzen der Verhältnismäßigkeit auszulegen.

  • EuGH, 18.09.2003 - C-168/01

    DIE NIEDERLÄNDISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, DIE MUTTERGESELLSCHAFTEN MIT IN ANDEREN

    Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-242/03
    21 Fehlt es an einem solchen unmittelbaren Zusammenhang, ist eine Berufung auf die Kohärenz des Steuersystems nicht möglich (vgl. Urteile vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-251/98, Baars, Slg. 2000, I-2787, Randnr. 40, und vom 18. September 2003 in der Rechtssache C-168/01, Bosal, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 30).
  • EuGH, 13.04.2000 - C-251/98

    Baars

    Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-242/03
    21 Fehlt es an einem solchen unmittelbaren Zusammenhang, ist eine Berufung auf die Kohärenz des Steuersystems nicht möglich (vgl. Urteile vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-251/98, Baars, Slg. 2000, I-2787, Randnr. 40, und vom 18. September 2003 in der Rechtssache C-168/01, Bosal, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 30).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-300/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-242/03
    20 Zwar kann die Notwendigkeit der Wahrung der Kohärenz des Steuersystems eine Beschränkung der Ausübung der im EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten rechtfertigen (Urteile Bachmann, Randnr. 28, und vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-300/90, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305, Randnr. 21), doch ist diese Ausnahme von der Grundregel der Freiheit des Kapitalverkehrs strikt und innerhalb der Grenzen der Verhältnismäßigkeit auszulegen.
  • EuGH, 04.03.2004 - C-334/02

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-242/03
    12 Nach ständiger Rechtsprechung fallen die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, jedoch müssen diese ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16; Verkooijen, Randnr. 32, und vom 4. März 2004 in der Rechtssache C-334/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 21).
  • EuGH, 28.10.1999 - C-55/98

    Vestergaard

    Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-242/03
    In den beiden genannten Rechtssachen ging es um einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Abzugsfähigkeit der für Alters- und Todesfallversicherungen gezahlten Beiträge und der Besteuerung der von den Versicherern im Rahmen dieser Versicherungen geschuldeten Beträge; dieser Zusammenhang musste aufrechterhalten werden, um die Kohärenz der fraglichen Steuerregelung zu wahren (vgl. u. a. Urteile vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 24, und vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-436/00, X und Y, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 52).
  • BFH, 14.02.2006 - VIII B 107/04

    Steuerpflicht der Veräußerung einer Auslandsbeteiligung in 2001 gem. § 17 EStG

    KStG, Anm. 301; Bodden, Das deutsche und das italienische Körperschaftsteuersystem im Europäischen Binnenmarkt, S. 182 ff.; Hilpold/ Steinmair, Grundriss des italienischen Steuerrechts I, 2005, S. 152; zu den gravierenden Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Körperschaftsteuervorbelastung vgl. Englisch, IStR 2004, 686).
  • EuGH, 10.03.2005 - C-39/04

    Laboratoires Fournier - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs

    14 Die direkten Steuern fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, diese müssen ihre Befugnisse jedoch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (vgl. u. a. Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16, und vom 15. Juli 2004 in den Rechtssachen C-242/03, Weidert und Paulus, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-298/05

    Columbus Container Services - Auslegung der Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung

    69 - Urteile ICI (Randnr. 29), Baars (Randnr. 40), De Groot (Randnr. 109), vom 18. September 2003, Bosal (C-168/01, Slg. 2003, I-9409, Randnr. 31), vom 15. Juli 2004, Weidert und Paulus (C-242/03, Slg. 2004, I-7379, Randnr. 22), vom 10. März 2005, Laboratoires Fournier (C-39/04, Slg. 2005, I-2057, Randnr. 21), und vom 26. Oktober 2006, Kommission/Portugal (C-345/05, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 29).
  • FG Berlin, 11.04.2005 - 8 K 8101/00

    Berücksichtigung von Verlusten aus einerösterreichischen Betriebsstätte bei der

    Dabei lässt es der Senat dahingestellt, inwieweit die Gewährleistung der steuerlichen Kohärenz überhaupt durch ein DBA erreicht werden kann (zweifelnd BFH vom 13.11.2002 - I R 13/02 (Ritter), IStR 2003, 314, 315, unter Bezugnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 11.08.1995 - Rs. C-80/94 (Wielockx), EuGHE 1995, I-2508, Rz. 24 f.; dagegen Cordewener, Grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung im Europäischen Recht, DStJG Bd. 28 (2005 erscheint demnächst), V. 1; wohl auch EuGH vom 15.07.2004 - Rs. C-242/03 (Weidert et Paulus), noch nicht in EuGHE, Rz. 26).
  • EuGH, 16.11.2023 - C-472/22

    Autoridade Tributária e Aduaneira (Plus-values sur cessions de parts)

    Eine solche Ungleichbehandlung nach dem Ort der Kapitalanlage führt dazu, dass ein portugiesischer Steueransässiger davon abgehalten wird, sein Kapital bei einer in einem anderen Staat niedergelassenen Gesellschaft anzulegen, und wirkt außerdem als Beschränkung für in anderen Staaten niedergelassene Gesellschaften, da sie für diese ein Hindernis bei der Beschaffung von Kapital in Portugal darstellt (vgl. entsprechend Urteile vom 6. Juni 2000, Verkooijen, C-35/98, EU:C:2000:294, Rn. 34 und 35, vom 15. Juli 2004, Weidert und Paulus, C-242/03, EU:C:2004:465, Rn. 13 und 14, sowie vom 18. Dezember 2007, Grønfeldt, C-436/06, EU:C:2007:820, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2013 - C-326/12

    van Caster und van Caster - Freier Kapitalverkehr - Besteuerung von Erträgen aus

    34 und 35), und vom 15. Juli 2004, Weidert und Paulus (C-242/03, Slg. 2004, I-7379, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2006 - C-150/04

    Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung - Artikel 39 EG, 43 EG, 49 EG und 56

    63 - Urteile vom 26. Oktober 1999 in der Rechtssache C-294/97 (Eurowings, Slg. 1999, I-7447), vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-324/00 (Lankhorst-Hohorst, Slg. 2002, I-11779), vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-35/98 (Verkooijen, Slg. 2000, I-4071) und vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-242/03 (Paulus und Weidert, Slg. 2004, I-7379).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-271/09

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Außerdem wirkt sich diese Bestimmung gegenüber den in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Gesellschaften beschränkend aus, weil sie diese dadurch, dass der Erwerb insbesondere von Aktien oder Anteilen von Organismen für gemeinsame Anlagen begrenzt ist, darin behindert, in Polen Kapital zu sammeln (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Juli 2004, Weidert und Paulus, C-242/03, Slg. 2004, I-7379, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-384/09

    Prunus und Polonium - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Besteuerung

    52 - Urteil vom 15. Juli 2004, Weidert und Paulus (C-242/03, Slg. 2004, I-7379, Randnr. 17).
  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2004 - 3 K 62/99

    § 8a KStG a.F. auch bei Gesellschaftern aus Drittländern EU-rechtlich zweifelhaft

    Ebenso erscheint die hier gegebene steuerliche Benachteiligung vergleichbar mit der unmittelbaren Besteuerung von Darlehnsverträgen durch eine Verkehrssteuer (vgl. EuGH-Urteil vom 14. Oktober 1999 C-439/97, EuGHE I 1999, 7041; vgl. außerdem EuGH-Urteile vom 21. November 2002 C-436/00, EuGHE I 2002, 10829, und vom 4. März 2004 C-334/02, Amtsblatt der Europäischen Union -ABI EU- 2004, Nr. C 94, 4, sowie Urteile vom 15. Juli 2004 C-315/02, Internationales Steuerrecht -IStR- 2004, 522, und C-242/03 n.v.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-265/04

    Bouanich - Freier Kapitalverkehr (Artikel 56 EG und 58 EG) - Steuergesetzgebung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-512/03

    Blanckaert - Freier Kapitalverkehr - Direkte Steuern - Einkommensteuer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2012 - C-350/11

    Argenta Spaarbank - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2012 - C-207/11

    3D I - Steuerliche Behandlung der Einbringung von Unternehmensteilen innerhalb

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