Rechtsprechung
EuGH, 15.07.2004 - C-365/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Richtlinie 83/183/EWG - Verlegung des Wohnsitzes von einem Mitgliedstaat in einen anderen - Vor der Zulassung oder Inbetriebnahme eines Fahrzeugs erhobene Steuer
- Europäischer Gerichtshof
Lindfors
- EU-Kommission
Marie Lindfors.
Steuerrecht - Harmonisierung - Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr persönlicher Gegenstände durch Privatpersonen - Richtlinie 83/183 - Verlegung des Wohnsitzes des Eigentümers eines Fahrzeugs von einem Mitgliedstaat in einen anderen - Bei der Zulassung oder ...
- EU-Kommission
Marie Lindfors
Abgaben , Mehrwertsteuer
- Wolters Kluwer
Vorlagefrage in einem Rechtsstreit wegen der in den finnischen Rechtsvorschriften vorgesehenen Kraftfahrzeugsteuer, die im Anschluss an die Verlegung eines Wohnsitzes nach Finnland festgesetzt worden war; Auslegung von Art. 1 der Richtlinie 83/183/EWG über ...
- Judicialis
Richtlinie 83/183/EWG Art. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 83/183/EWG Art. 1
Richtlinie 83/183/EWG - Verlegung des Wohnsitzes von einem Mitgliedstaat in einen anderen - Vor der Zulassung oder Inbetriebnahme eines Fahrzeugs erhobene Steuer - datenbank.nwb.de
Qualifizierung der Kraftfahrzeugsteuer auf Kraftfahrzeuge, die bei der endgültigen Einfuhr durch Privatpersonen erhoben wird, als Verbrauchsteuer i.S. von Art. 1 EWGRL 183/83
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zur Zulässigkeit der Erhebung von Zulassungssteuern in den EU-Mitgliedstaaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Lindfors
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Lindfors
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 183/83 Art 1 Abs 2, Richtlinie 77/388/EWG Art Art 1 Abs 2
Einfuhr; Kraftfahrzeug; Kraftfahrzeugsteuer; Steuerbefreiung; Umzug; Umzugsgut; Verbrauchsteuer - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Korkein Hallinto-oikeus - Auslegung des Artikels 1 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 83/183/EWG des Rates über Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr persönlicher Gegenstände durch Privatpersonen aus einen Mitgliedstaat - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-365/02
- EuGH, 15.07.2004 - C-365/02
Papierfundstellen
- NJW 2005, 656 (Ls.)
- EuZW 2004, 603
- DB 2004, 1710
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 11.07.2002 - C-224/98
'D''Hoop'
Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-365/02
Sollte das vorlegende Gericht feststellen, dass eine solche Schlechterstellung vorliegt, wird es zu prüfen haben, ob diese Ungleichbehandlung aufgrund objektiver, vom Wohnsitz der Betroffenen unabhängiger Erwägungen gerechtfertigt ist und in angemessenem Verhältnis zu einem mit den nationalen Rechtsvorschriften verfolgten legitimen Zweck steht (vgl. Urteil vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-224/98, D'Hoop, Slg. 2002, I-6191, Randnr. 36). - EuGH, 02.02.1994 - C-315/92
Verband Sozialer Wettbewerb / Clinique Laboratories und Estée Lauder
Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-365/02
32 Auch wenn das vorlegende Gericht seine Frage ihrer Form nach auf die Auslegung des Artikels 1 der Richtlinie 83/183 beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof nicht daran, diesem Gericht darüber hinaus alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, unabhängig davon, ob es darauf bei der Darlegung seiner Frage Bezug genommen hat oder nicht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89, SARPP, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb [Clinique], Slg. 1994, I-317, Randnr. 7, vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-87/97, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, Slg. 1999, I-1301, Randnr. 16, und Weigel, Randnr. 44). - EuGH, 19.09.2002 - C-101/00
DER STEUERWERT FÜR DIE ERHEBUNG DER KRAFTFAHRZEUGSTEUER MUSS BEI EINGEFÜHRTEN …
Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-365/02
17 In seinem Urteil vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-101/00 (Tulliasiamies und Siilin, Slg. 2002, I-7487, Randnrn.
- EuGH, 26.09.2013 - C-108/12
SC Volksbank România
Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-365/02
20 Dass es sich bei der Autovero um eine Verbrauchsabgabe im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 83/183 handele, ergebe sich nicht nur aus ihren Merkmalen, sondern mittelbar auch aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28. März 1983 über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel (…ABl. L 105, S. 59) sowie aus dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates 98/C 108/12 zur steuerlichen Behandlung von privaten Kraftfahrzeugen, die im Zusammenhang mit einer Verlegung des Wohnsitzes auf Dauer in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden oder die vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat als dem der Zulassung benutzt werden (…ABl. 1998, C 108, S. 75, und - geänderter Vorschlag - ABl. 1999, C 145, S. 6, im Folgenden: Kommissionsvorschlag). - EuGH, 12.12.1990 - C-241/89
SARPP / Chambre syndicale des raffineurs und conditionneurs de sucre de France
Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-365/02
32 Auch wenn das vorlegende Gericht seine Frage ihrer Form nach auf die Auslegung des Artikels 1 der Richtlinie 83/183 beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof nicht daran, diesem Gericht darüber hinaus alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, unabhängig davon, ob es darauf bei der Darlegung seiner Frage Bezug genommen hat oder nicht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89, SARPP, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb [Clinique], Slg. 1994, I-317, Randnr. 7, vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-87/97, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, Slg. 1999, I-1301, Randnr. 16, und Weigel, Randnr. 44). - EuGH, 04.03.1999 - C-87/97
Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola
Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-365/02
32 Auch wenn das vorlegende Gericht seine Frage ihrer Form nach auf die Auslegung des Artikels 1 der Richtlinie 83/183 beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof nicht daran, diesem Gericht darüber hinaus alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, unabhängig davon, ob es darauf bei der Darlegung seiner Frage Bezug genommen hat oder nicht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89, SARPP, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb [Clinique], Slg. 1994, I-317, Randnr. 7, vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-87/97, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, Slg. 1999, I-1301, Randnr. 16, und Weigel, Randnr. 44). - EuGH, 29.04.2004 - C-387/01
Weigel
Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-365/02
Entstehungstatbestand der Autovero ist nämlich die Benutzung eines Fahrzeugs in Finnland, die nicht zwangsläufig mit einer Einfuhr verbunden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-387/01, Weigel, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 47).
- EuGH, 29.11.2011 - C-371/10
Das Unionsrecht steht grundsätzlich der Besteuerung der nicht realisierten …
Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich kann eine solche Verlegung für eine Gesellschaft je nach dem Einzelfall steuerlich mehr oder weniger vorteilhaft oder nachteilig sein (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juli 2004, Lindfors, C-365/02, Slg. 2004, I-7183, Randnr. 34, vom 12. Juli 2005, Schempp, C-403/03, Slg. 2005, I-6421, Randnr. 45, sowie vom 20. Mai 2008, 0range European Smallcap Fund, C-194/06, Slg. 2008, I-3747, Randnr. 37). - EuGH, 26.04.2007 - C-392/05
Alevizos - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Richtlinie 83/183/EWG - Art. 6 - …
Da die Bezeichnung der Steuer im nationalen Recht als solche jedoch nicht ausschlaggebend ist (vgl. Urteil vom 15. Juli 2004, Lindfors, C-365/02, Slg. 2004, I-7183, Randnr. 24), wird das vorlegende Gericht nichtsdestoweniger zu prüfen haben, ob diese Steuer als Abgabe angesehen werden kann, die entsprechend der in dem genannten Art. 1 Abs. 1 aufgestellten Voraussetzung bei der endgültigen Einfuhr eines persönlichen Fahrzeugs aus einem anderen Mitgliedstaat nach Griechenland normalerweise erhoben wird.Knüpfen die nationalen Bestimmungen über die fragliche Steuer dagegen für deren Entstehung an einen anderen Umstand als den Einfuhrvorgang an, etwa an die Erstzulassung oder die Benutzung des Fahrzeugs im Inland, so wird die entsprechende Steuer vom Anwendungsbereich des Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 83/183 nicht erfasst (vgl. Urteile vom 29. April 2004, Weigel, C-387/01, Slg. 2004, I-4981, Randnr. 47, Lindfors, Randnr. 26, und vom 16. Juni 2005, Kommission/Dänemark, C-138/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 13).
Auch wenn das vorlegende Gericht seine Frage ihrer Form nach auf die Auslegung des Art. 6 der Richtlinie 83/183 beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof nicht daran, diesem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1990, SARPP, C-241/89, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, Slg. 1999, I-1301, Randnr. 16, Weigel, Randnr. 44, und Lindfors, Randnr. 32).
Folglich verstößt ein eventueller Nachteil im Vergleich zu der Situation, in der der Arbeitnehmer seine Tätigkeiten vor der Verlagerung ausgeübt hat, grundsätzlich nicht gegen Art. 39 EG, sofern die fraglichen Rechtsvorschriften den betreffenden Arbeitnehmer gegenüber denjenigen, die dieser Besteuerung bereits unterlagen, nicht benachteiligen (vgl. Urteile Weigel, Randnr. 55, und Lindfors, Randnr. 34).
47 und 51 bis 57) -, dass Herr Alevizos nicht schlechter gestellt wird als ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz dauerhaft in Griechenland hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil Lindfors, Randnr. 35).
Sollte das vorlegende Gericht feststellen, dass eine solche Schlechterstellung vorliegt, hätte es zu prüfen, ob diese Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist, weil ihr objektive, vom Wohnsitz der Betroffenen unabhängige Erwägungen zugrunde liegen und sie in angemessenem Verhältnis zu einem mit den nationalen Rechtsvorschriften verfolgten legitimen Zweck steht (vgl. Urteil D'Hoop, Randnr. 36, und Urteil Lindfors, Randnr. 35).
- EuGH, 12.02.2009 - C-67/08
Block - Kapitalverkehrsfreiheit - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer - …
Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich kann eine solche Verlegung für den Bürger je nach dem Einzelfall mehr oder weniger vorteilhaft sein (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juli 2004, Lindfors, C-365/02, Slg. 2004, I-7183, Randnr. 34, und vom 12. Juli 2005, Schempp, C-403/03, Slg. 2005, I-6421, Randnr. 45).
- EuGH, 12.07.2005 - C-403/03
Schempp - Unionsbürgerschaft - Artikel 12 EG und 18 EG - Einkommensteuer - …
Aufgrund der Unterschiede im Steuerrecht der Mitgliedstaaten kann eine solche Verlagerung für den Bürger je nach Einzelfall Vor- oder Nachteile bei der mittelbaren Besteuerung haben (in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-365/02, Lindfors, Slg. 2004, I-7183, Randnr. 34). - Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17
Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die …
22 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2004, Lindfors (C-365/02, EU:C:2004:449" Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2007 - C-392/05
Alevizos - Richtlinie 83/183/EWG - Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr …
46 bis 49) und vom 15. Juli 2004, Lindfors (C-365/02, Slg. 2004, I-7183, Randnrn.26 und 27, und Lindfors, Randnrn.
44 - Urteile Lindfors (Randnr. 26) und Kommission/Dänemark III (Randnr. 13), jeweils zitiert in Fn. 33.
45 - Urteil Lindfors (zitiert in Fn. 33, Randnr. 24).
72 - Urteil Weigel (zitiert in Fn. 33, Randnr. 55); vgl. auch die Urteile Lindfors (zitiert in Fn. 33, Randnr. 34) und Schempp (zitiert in Fn. 43, Randnr. 45).
- EuGH, 02.03.2017 - C-496/15
Eschenbrenner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Somit kann in Anbetracht der Unterschiede im Steuerrecht der Mitgliedstaaten die Entscheidung eines Arbeitnehmers, seine Freizügigkeit gemäß insbesondere Art. 45 AEUV in Anspruch zu nehmen, für ihn in steuerlicher Hinsicht je nach Einzelfall mehr oder weniger vorteilhaft oder nachteilig sein (vgl. entsprechend zum Diskriminierungsverbot Urteile vom 15. Juli 2004, Lindfors, C-365/02, EU:C:2004:449, Rn. 34, …und vom 12. Juli 2005, Schempp, C-403/03, EU:C:2005:446, Rn. 45, zur Niederlassungsfreiheit Urteile vom 6. Dezember 2007, Columbus Container Services, C-298/05, EU:C:2007:754, Rn. 51, …und vom 28. Februar 2008, Deutsche Shell, C-293/06, EU:C:2008:129, Rn. 43, sowie zum freien Kapitalverkehr Urteil vom 7. November 2013, K, C-322/11, EU:C:2013:716, Rn. 80). - BFH, 28.05.2009 - VI R 27/06
Zukunftssicherungsleistungen eines inländischen Arbeitgebers für unbeschränkt …
Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich kann eine solche Verlegung für den Bürger je nach dem Einzelfall mehr oder weniger vorteilhaft sein (…vgl. in diesem Sinne EuGH-Urteile in DStR 2009, 373, Rdnr. 35; vom 15. Juli 2004, Lindfors, Rs. C-365/02, Slg. 2004, I-7183, Rdnr. 34, …und vom 12. Juli 2005, Schempp, Rs. C-403/03, Slg. 2005, I-6421, Rdnr. 45). - Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-446/03
NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO IST EINE REGELUNG EINES …
Im neuen Kontext der Rechte der Unionsbürgerschaft vgl. im gleichen Sinne Urteil vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-365/02 (Lindfors, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 34). - EuGH, 01.12.2011 - C-253/09
Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - …
Der Vertrag, wie er vom Gerichtshof ausgelegt werde, garantiere einem Unionsbürger im Übrigen nicht die steuerliche Neutralität der Verlagerung seiner Tätigkeiten in einen anderen Mitgliedstaat (vgl. u. a. Urteile vom 29. April 2004, Weigel, C-387/01, Slg. 2004, I-4981, Randnr. 55, vom 15. Juli 2004, Lindfors, C-365/02, Slg. 2004, I-7183, Randnr. 34, und vom 12. Juli 2005, Schempp, C-403/03, Slg. 2005, I-6421, Randnr. 45). - EuGH, 15.09.2011 - C-240/10
Schulz-Delzers und Schulz - Freizügigkeit - Nichtdiskriminierung und …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2007 - C-11/06
GENERALANWALT RUIZ-JARABO IST DER ANSICHT, DASS DIE ANFORDERUNGEN DES DEUTSCHEN …
- FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 4130/08
Bezüge aus Schweizer Pensionskassen - Abgrenzung zwischen Ruhegehalt aus einem …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-470/04
N - Niederlassungsfreiheit - Unionsbürgerschaft - Direkte Steuern - Besteuerung …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-141/12
Y.S. - Personenbezogene Daten und Verarbeitung - Rechtliche Analyse
- Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2006 - C-374/04
Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation - Auslegung der Artikel 43 …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-152/03
Ritter-Coulais
- Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-212/05
Hartmann - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-513/03
van Hilten-van der Heijden - Steuerrecht - Erbschaftsteuer - Angehöriger eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2009 - C-540/07
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-253/09
Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-98/05
De Danske Bilimportører - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-480/19
Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Revenus versés par des OPCVM) - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-403/03
Schempp