Rechtsprechung
EuGH, 15.07.2004 - C-420/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung - Richtlinie 2001/18/EG
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Deutschland
- Wolters Kluwer
Verstoß der Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG mangels fristgerechter Umsetzung; Berufung auf ...
- Judicialis
Richtlinie 2001/18/EG vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG Art. 34 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland, eingereicht am 3. Oktober 2003
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Kommission / Deutschland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, die Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des ...
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 06.03.2003 - C-211/02
Kommission / Luxemburg
Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-420/03
Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (u. a. Urteil vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-211/02, Kommission/Luxemburg, Slg. 2003, I-2429, Randnr. 6). - EuGH, 01.06.1995 - C-182/94
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-420/03
Dass die Gemeinschaftsorgane eine Richtlinie zu ändern beabsichtigen, befreit die Mitgliedstaaten nicht von der Verpflichtung, den Richtlinien fristgerecht nachzukommen (u. a. Urteil vom 1. Juni 1995 in der Rechtssache C-182/94, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-1465, Randnr. 6). - EuGH, 14.02.1989 - 247/87
Star Fruit / Kommission
Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-420/03
8 Hierzu ist zu bemerken, dass die Kommission bei der Wahrnehmung der ihr in Artikel 226 EG eingeräumten Zuständigkeiten über ein Ermessen verfügt (in diesem Sinn Urteil vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87, Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291, Randnr. 11). - EuGH, 11.08.1995 - C-431/92
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-420/03
Sie braucht kein spezifisches Rechtsschutzinteresse nachzuweisen; ihr fällt vielmehr kraft ihres Amtes im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft die Aufgabe zu, die Ausführung des EG-Vertrages und der auf seiner Grundlage von den Organen erlassenen Vorschriften durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (u. a. Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 21).
- EuGH, 28.10.2004 - C-16/04
Kommission / Deutschland
Sie braucht somit kein spezifisches Rechtsschutzinteresse nachzuweisen; ihr fällt vielmehr kraft ihres Amtes im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft die Aufgabe zu, die Ausführung des EG-Vertrags und der auf seiner Grundlage von den Organen erlassenen Vorschriften durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-420/03, Kommission/Deutschland, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 8). - EuGH, 21.10.2004 - C-477/03
Kommission / Deutschland
Sie braucht kein spezifisches Rechtsschutzinteresse nachzuweisen, sondern hat im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft die Aufgabe, von Amts wegen die Ausführung des Vertrages und der auf seiner Grundlage von den Gemeinschaftsorganen erlassenen Vorschriften durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (vgl. u. a. Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 21, und vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-420/03, Kommission/Deutschland, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 8).