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   EuGH, 15.07.2010 - C-234/09   

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https://dejure.org/2010,8884
EuGH, 15.07.2010 - C-234/09 (https://dejure.org/2010,8884)
EuGH, Entscheidung vom 15.07.2010 - C-234/09 (https://dejure.org/2010,8884)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - C-234/09 (https://dejure.org/2010,8884)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 204 Abs. 1 Buchst. a - Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Art. 859 - Externes Versandverfahren - Zugelassener Versender - Entstehung einer Zollschuld - Versanddokument für nicht vorhandene Waren

  • Europäischer Gerichtshof

    DSV Road

    Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 204 Abs. 1 Buchst. a - Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Art. 859 - Externes Versandverfahren - Zugelassener Versender - Entstehung einer Zollschuld - Versanddokument für nicht vorhandene Waren

  • EU-Kommission PDF

    Skatteministeriet / DSV Road A/S

    Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 204 Abs. 1 Buchst. a - Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Art. 859 - Externes Versandverfahren - Zugelassener Versender - Entstehung einer Zollschuld - Versanddokument für nicht vorhandene Waren

  • EU-Kommission

    Skatteministeriet / DSV Road A/S

    Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 204 Abs. 1 Buchst. a - Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Art. 859 - Externes Versandverfahren - Zugelassener Versender - Entstehung einer Zollschuld - Versanddokument für nicht vorhandene Waren“

  • Wolters Kluwer

    [Keine]Entstehung einer Zollschuld bei Ausfertigung eines Versanddokuments für nicht vorhandene Waren im Rahmen eines externen Versandverfahrens; Skatteministeriet gegen DSV Road A/S

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    [Keine]Entstehung einer Zollschuld bei Ausfertigung eines Versanddokuments für nicht vorhandene Waren im Rahmen eines externen Versandverfahrens; Skatteministeriet gegen DSV Road A/S

  • datenbank.nwb.de

    Entstehung einer Zollschuld - Versanddokument für nicht vorhandene Waren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    DSV Road

    Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 204 Abs. 1 Buchst. a - Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Art. 859 - Externes Versandverfahren - Zugelassener Versender - Entstehung einer Zollschuld - Versanddokument für nicht vorhandene Waren

Sonstiges (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Vestre Landsret (Dänemark), eingereicht am 26. Juni 2009 - Skatteministeriet/DSV Road A/S

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 2913/92 Art 204 Abs 1 Buchst a, VO (EWG) Nr 2913/92 Art 92, VO (EWG) Nr 2913/92 Art 96, VO (EWG) Nr 2913/92 Art 4 Nr 9, VO (EWG) Nr 2913/92 Art 4 Nr 10
    Entstehung; nicht körperlich existierende Ware; Versandverfahren; Zollschuld

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EWGV 2913/92 Art 204 Abs 1 Buchst a, EWGV 2913/92 Art 92, EWGV 2913/92 Art 96, EWGV 2913/92 Art 1, EWGV 2913/92 Art 4 Nr 9, EWGV 2913/92 Art 4 Nr 10, ZK Art 204 Abs 1 Buchst a, ZK ... Art 92, ZK Art 96, ZK Art 1, ZK Art 4 Nr 9, ZK Art 4 Nr 10
    Zollschuld, Versandverfahren, NCTS, New Computerized Transit System

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Vestre Landsret - Auslegung von Art. 1 und Art. 4 Nrn. 9 und 10 sowie von Art. 92, Art, 96 und Art. 204 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.11.1999 - C-48/98

    Söhl & Söhlke

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-234/09
    Zwar ist vorab festzustellen, dass ein Fall wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende von den Vorschriften des Zollkodex erfasst wird, doch ist hinsichtlich der Auslegung dieser Bestimmungen durch die dänischen Zollbehörden darauf hinzuweisen, dass Art. 859 der Durchführungsverordnung in Verbindung mit deren Art. 860 eine abschließende Regelung von zehn Verfehlungen im Sinne des Art. 204 Abs. 1 Buchst. a des Zollkodex ist, die "sich ... auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben" (vgl. Urteil vom 11. November 1999, Söhl & Söhlke, C-48/98, Slg. 1999, I-7877, Randnr. 43).
  • EuGH, 02.04.2009 - C-459/07

    Elshani - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 202 und 233 Unterabs. 1 Buchst. d -

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-234/09
    Außerdem birgt das Vorhandensein von Nichtgemeinschaftswaren im Zollgebiet der Union die Gefahr, dass diese Waren letztlich unverzollt in den Wirtschaftskreislauf der Mitgliedstaaten gelangen (vgl. entsprechend Urteil vom 2. April 2009, Elshani, C-459/07, Slg. 2009, I-2759, Randnr. 32), eine Gefahr, zu deren Vermeidung Art. 204 des Zollkodex beiträgt, wie die Kommission ausführt.
  • EuGH, 03.04.2008 - C-230/06

    Militzer & Münch - Zollunion - Gemeinschaftliches Versandverfahren - Erhebung der

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-234/09
    Durch die dem Hauptverpflichteten damit auferlegte Haftung sollen im Interesse des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten die sorgfältige und einheitliche Anwendung der Bestimmungen dieser Regelung sowie der ordnungsgemäße Ablauf der Versandverfahren gewährleistet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. April 2008, Militzer & Münch, C-230/06, Slg. 2008, I-1895, Randnr. 48).
  • EuGH, 25.06.2015 - C-187/14

    DSV Road - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex der Gemeinschaften -

    37 Diese Schlussfolgerung wird nicht durch das Urteil DSV Road (C-234/09, EU:C:2010:435) in Frage gestellt, auf das sich DSV zu diesem Zweck beruft.

    38 Zum einen ergibt sich nämlich, im Unterschied zu dem Sachverhalt der Rechtssache, in der das Urteil DSV Road (C-234/09, EU:C:2010:435) ergangen ist, aus der Vorlageentscheidung, dass im Ausgangsverfahren die betreffenden Versendungen von DSV nicht in ihrer Eigenschaft als zugelassener Versender vorgenommen wurden.

    Zum anderen wurden in der Rechtssache, in der das Urteil DSV Road (C-234/09, EU:C:2010:435) ergangen ist, die fraglichen Waren im Rahmen des ersten Versandverfahrens nie befördert, während im Ausgangsverfahren die in Rede stehenden Waren im Rahmen des ersten Versandverfahrens nicht nur zu ihrem Bestimmungsort befördert und an ihren Ausgangsort zurückgesandt, sondern auch in einem Freihafen verwahrt wurden.

  • EuGH, 18.05.2017 - C-154/16

    Latvijas dzelzcels - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex der Gemeinschaften

    Durch die dem Hauptverpflichteten damit auferlegte Haftung sollen im Interesse des Schutzes der finanziellen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten die sorgfältige und einheitliche Anwendung der Bestimmungen zum externen gemeinschaftlichen Versandverfahren sowie der ordnungsgemäße Ablauf der Versandverfahren gewährleistet werden (Urteil vom 15. Juli 2010, DSV Road, C-234/09, EU:C:2010:435, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daraus folgt, dass der Zollkodex, indem er diese objektive Haftung des Hauptverpflichteten vorsieht, einen rechtlichen Grundmechanismus festlegt, der im Interesse des Schutzes der finanziellen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten u. a. den ordnungsgemäßen Ablauf der Versandverfahren erleichtert (vgl. Urteil vom 15. Juli 2010, DSV Road, C-234/09, EU:C:2010:435, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.09.2012 - C-28/11

    Eurogate Distribution - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr.

    Überdies ist hervorzuheben, dass das Vorhandensein von Nichtgemeinschaftswaren im Zollgebiet der Union die Gefahr birgt, dass diese Waren letztlich unverzollt in den Wirtschaftskreislauf der Mitgliedstaaten gelangen, wobei Art. 204 des Zollkodex, wie die Kommission ausführt, dazu beiträgt, dass diese Gefahr sich nicht verwirklicht (vgl. Urteil vom 15. Juli 2010, DSV Road, C-234/09, Slg. 2010, I-7333, Randnr. 31).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-262/10

    Döhler Neuenkirchen - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92

    Dieses Verfahren impliziert das Vorhandensein von Nichtgemeinschaftswaren im Zollgebiet der Union, bei denen die Gefahr besteht, dass sie unverzollt in den Wirtschaftskreislauf der Mitgliedstaaten gelangen (vgl. Urteil vom 15. Juli 2010, DSV Road, C-234/09, Slg. 2010, I-7333, Randnr. 31).
  • BFH, 11.12.2012 - VII R 3/12

    Entzug einer zum Versand angemeldeten, aber nicht versandten Ware aus

    Ein solcher Fall lag dem Urteil des Gerichtshofs vom 15. Juli 2010 C-234/09 (Slg. 2010, I-7333) zugrunde, in dem das Entstehen einer Zollschuld aufgrund der Abgabe einer gewissermaßen ins Leere gehenden (zweiten) Versandanmeldung vom Gerichtshof verneint worden ist.
  • EuGH, 15.05.2014 - C-480/12

    X - Zollkodex der Gemeinschaft - Anwendungsbereich der Art. 203 und 204 Abs. 1

    Das Vorhandensein von Nichtgemeinschaftswaren im Zollgebiet der Union birgt nämlich die Gefahr, dass diese Waren letztlich unverzollt in den Wirtschaftskreislauf der Mitgliedstaaten gelangen, wobei Art. 203 des Zollkodex dazu beiträgt, dass diese Gefahr sich nicht verwirklicht (vgl. entsprechend Urteil DSV Road, C-234/09, EU:C:2010:435, Rn. 31).
  • FG Hamburg, 17.12.2010 - 4 K 72/10

    Einfuhrabgaben: Zweifaches Versandverfahren

    Dass eine Zollschuld für ein nicht ordnungsgemäß beendetes Versandverfahren deswegen nicht entstanden ist, weil dieses Versandverfahren nur aufgrund eines Fehlers neben einem weiteren, ordnungsgemäß beendeten Versandverfahrens für ein und dieselbe Ware eröffnet worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 15.07.2010, Skatteministeriet gegen DSV Road A/S, C-234/09), kann ohne weitere Nachweismöglichkeiten für den Zollschuldner schon dann ausgeschlossen werden, wenn die in Bezug genommenen Handelsrechnungen wesentlich voneinander abweichen.

    b) Die bloße Eröffnung eines Versandverfahrens ohne damit verbundener Überführung von Ware führt allerdings nicht zwangsläufig zur Zollschuldentstehung, wie sich aus einer Entscheidung des EuGH vom 15. Juli 2010 (C-234/099, ZfZ 2010, 239) ergibt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2012 - C-262/10

    Döhler Neuenkirchen - Zollkodex der Gemeinschaften - Aktiver Veredelungsverkehr -

    11 - Ganz ausnahmsweise kann im Übrigen Art. 204 des Zollkodex gar nicht anwendbar sein; dies war in der Rechtssache, in der das Urteil vom 15. Juli 2010, DSV Road (C-234/09, Slg. 2010, I-7333, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-489/20

    Kauno teritorine muitine

    14 Urteil vom 15. Juli 2010, DSV Road (C-234/09, EU:C:2010:435, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EGMR, 19.09.2017 - 3877/14

    TAMIZ v. THE UNITED KINGDOM

    However, it was important to recall that in L'Oreal v. eBay, Case C-234/09 the Court of Justice of the European Union emphasised that notification of allegedly illegal content did not automatically connote actual knowledge, since notification could be insufficiently precise or inadequately substantiated.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-542/11

    Codirex Expeditie - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2016 - C-547/15

    Interservice - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex der Gemeinschaften

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