Rechtsprechung
EuGH, 15.07.2010 - C-74/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie 93/37/EWG - Art. 24 - Ausschlussgründe - Verpflichtungen in Bezug auf die Entrichtung von Beiträgen zur sozialen Sicherheit sowie von Steuern und Abgaben - Verpflichtung zur Registrierung der Bieter bei Meidung des Ausschlusses - ...
- Europäischer Gerichtshof
Bâtiments und Ponts Construction und WISAG Produktionsservice
Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie 93/37/EWG - Art. 24 - Ausschlussgründe - Verpflichtungen in Bezug auf die Entrichtung von Beiträgen zur sozialen Sicherheit sowie von Steuern und Abgaben - Verpflichtung zur Registrierung der Bieter bei Meidung des Ausschlusses - ...
- EU-Kommission
Bâtiments und Ponts Construction und WISAG Produktionsservice
Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie 93/37/EWG - Art. 24 - Ausschlussgründe - Verpflichtungen in Bezug auf die Entrichtung von Beiträgen zur sozialen Sicherheit sowie von Steuern und Abgaben - Verpflichtung zur Registrierung der Bieter bei Meidung des Ausschlusses - ...
- EU-Kommission
Bâtiments und Ponts Construction und WISAG Produktionsservice
Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie 93/37/EWG - Art. 24 - Ausschlussgründe - Verpflichtungen in Bezug auf die Entrichtung von Beiträgen zur sozialen Sicherheit sowie von Steuern und Abgaben - Verpflichtung zur Registrierung der Bieter bei Meidung des Ausschlusses - ...
- Wolters Kluwer
Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit einer innerstaatlichen Regelung über das Erfordernis der Verpflichtung ausländischer Bieter zur Registrierung bei Meidung des Ausschlusses; Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung der Überprüfung der Registrierung ...
- oeffentliche-auftraege.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit einer innerstaatlichen Regelung über das Erfordernis der Verpflichtung ausländischer Bieter zur Registrierung bei Meidung des Ausschlusses; Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung der Überprüfung der Registrierung ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Überprüfung der Bescheinigungen von den Steuer- und Sozialbehörden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Bâtiments und Ponts Construction und WISAG Produktionsservice
Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie 93/37/EWG - Art. 24 - Ausschlussgründe - Verpflichtungen in Bezug auf die Entrichtung von Beiträgen zur sozialen Sicherheit sowie von Steuern und Abgaben - Verpflichtung zur Registrierung der Bieter bei Meidung des Ausschlusses - ...
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Kassationshofs (Belgien) eingereicht am 18. Februar 2009 - Bâtiments et Ponts Construction, Thyssenkrupp Industrieservice / Berlaymont 2000
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Kassationshofs - Auslegung von Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L 199, S. 54) sowie der Art. 49 EG und 50 EG - Vergabe ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-74/09
- EuGH, 15.07.2010 - C-74/09
Papierfundstellen
- EuZW 2010, 748
- NZBau 2010, 709
- BauR 2010, 2168
- VergabeR 2010, 922
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 16.12.2008 - C-213/07
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE …
Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-74/09
Zudem sind die Mitgliedstaaten auch befugt, über die in der erwähnten Bestimmung ausdrücklich aufgeführten Ausschlussgründe hinaus solche vorzusehen, mit denen gewährleistet werden soll, dass die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz beachtet werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 2008, Michaniki, C-213/07, Slg. 2008, I-9999, Randnrn.Ferner hat der Gerichtshof im Urteil Michaniki bereits unter genau festgelegten Voraussetzungen die Möglichkeit für zulässig erklärt, dass eine andere Stelle als der öffentliche Auftraggeber eine Entscheidung erlassen kann, die zum Ausschluss eines Unternehmers von einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Bauauftrags führen kann.
Im Übrigen wäre ein Ausschlussgrund, der auf die inhaltliche Prüfung dieser Bescheinigungen gestützt würde, auf der Grundlage der vom Gerichtshof im Urteil Michaniki entwickelten Lösung nicht gerechtfertigt.
- EuGH, 08.09.2009 - C-42/07
Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote
Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-74/09
Daher reichen die auf diese Weise vorgelegten Angaben aus, um den von der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten Anforderungen zu genügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, C-42/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung) und es dem Gerichtshof zu ermöglichen, dem vorlegenden Gericht sachdienliche Antworten zu geben. - EuGH, 19.05.2009 - C-538/07
Assitur - Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 Abs. 1 - Öffentliche …
Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-74/09
43, 44 und 47, sowie vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, Slg. 2009, I-4219, Randnrn. - EuGH, 10.03.2009 - C-169/07
DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST …
Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-74/09
51 und 52 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, Slg. 2009, I-1721, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 01.07.2008 - C-49/07
MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne …
Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-74/09
Die mehrheitliche Beteiligung von Vertretern privater Interessen könnte diese Vertreter dazu veranlassen, den Zugang anderer Wirtschaftsteilnehmer zu dem betreffenden Vergabeverfahren zu behindern, und auf jeden Fall besteht bei dieser Stelle wegen des Umstands, dass diese Wirtschaftsteilnehmer verpflichtet sind, sich in Bezug auf ihre persönliche und berufliche Eignung der Beurteilung ihrer möglichen Mitbewerber zu unterziehen, eine Situation der Ungleichheit der Wettbewerbsbedingungen sowie fehlender Objektivität und Unparteilichkeit, was im Gegensatz zu einer Regelung des unverfälschten Wettbewerbs steht, wie sie im Unionsrecht vorgesehen ist (vgl. entsprechend Urteile vom 1. Juli 2008, MOTOE, C-49/07, Slg. 2008, I-4863, Randnrn.
- EuGH, 13.12.2012 - C-465/11
Forposta und ABC Direct Contact - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 Abs. 2 …
Zwar geht aus Art. 54 Abs. 4 der Richtlinie 2004/17 hervor, dass die öffentlichen Auftraggeber über die Ausschlusskriterien des Art. 45 der Richtlinie 2004/18 hinaus Eignungskriterien festlegen dürfen, doch nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nennt Art. 45 Abs. 2 der letztgenannten Richtlinie erschöpfend die Gründe, mit denen der Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers von der Beteiligung an einem Vergabeverfahren aus Gründen gerechtfertigt werden kann, die sich, gestützt auf objektive Anhaltspunkte, auf seine berufliche Eignung beziehen, und hindert folglich die Mitgliedstaaten daran, die in ihm enthaltene Aufzählung durch weitere auf berufliche Eignungskriterien gestützte Ausschlussgründe zu ergänzen (vgl. Urteile vom 9. Februar 2006, La Cascina u. a., C-226/04 und C-228/04, Slg. 2006, I-1347, Randnr. 22, Michaniki, Randnr. 43, und vom 15. Juli 2010, Bâtiments et Ponts Construction und WISAG Produktionsservice, C-74/09, Slg. 2010, I-7271, Randnr. 43). - EuG, 17.07.2015 - T-321/15
GSA und SGI / Parlament
Dans ce contexte, elles invoquent l'arrêt du 15 juillet 2010, Bâtiments et Ponts Construction et WISAG Produktionsservice (C-74/09, Rec, EU:C:2010:431, point 53), dans lequel la Cour a jugé que le droit de l'Union ne s'opposait pas à une réglementation nationale qui imposait à l'entrepreneur établi dans un autre État membre, aux fins de l'attribution d'un marché dans l'État membre du pouvoir adjudicateur, l'obligation d'être titulaire, dans ce dernier État membre, d'un enregistrement, à condition qu'une telle obligation n'entrave, ni ne retarde, la participation de l'entrepreneur au marché public en cause, ni n'engendre de charges administratives excessives, et qu'elle ait uniquement pour objet la vérification des qualités professionnelles de l'intéressé.S'agissant de l'arrêt Bâtiments et Ponts Construction et WISAG Produktionsservice, point 58 supra (EU:C:2010:431), le Parlement affirme qu'il concernait une situation où le délai de la procédure d'appel d'offres était déterminé par les autorités nationales à leur gré et où le délai de la procédure administrative nécessaire pour l'enregistrement de l'entreprise concernée dépendait, également, des seules autorités nationales.
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-227/22
Regionalna direktsia "Avtomobilna administratsia" Pleven
11 Vgl. Urteile vom 15. Juli 2010, Bâtiments et Ponts Construction und WISAG Produktionsservice (C-74/09, EU:C:2010:431, Rn. 54), und vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland (…C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 164), betreffend Beschränkungen der Grundfreiheiten im Zusammenhang mit der Erhebung einer Abgabe und der Auferlegung zusätzlicher/übermäßiger Verwaltungskosten.