Rechtsprechung
EuGH, 15.07.2021 - C-325/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
BEMH und Conseil national des centres commerciaux
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/123/EG - Art. 14 Nr. 6 - Niederlassungsfreiheit - Gewerbliche Betriebserlaubnis, die von einem Kollegialorgan erteilt wird - Gremium, das u. a. aus qualifizierten Vertretern der Wirtschaft besteht - Personen, die mit dem ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung â€" Richtlinie 2006/123/EG â€" Art. 14 Nr. 6 â€" Niederlassungsfreiheit â€" Gewerbliche Betriebserlaubnis, die von einem Kollegialorgan erteilt wird â€" Gremium, das u. a. aus qualifizierten Vertretern der Wirtschaft besteht â€" Personen, ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/123/EG - Art. 14 Nr. 6 - Niederlassungsfreiheit - Gewerbliche Betriebserlaubnis, die von einem Kollegialorgan erteilt wird - Gremium, das u. a. aus qualifizierten Vertretern der Wirtschaft besteht - Personen, die mit dem ...
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
BEMH und Conseil national des centres commerciaux
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Conseil national des centres commerciaux
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Papierfundstellen
- EuZW 2021, 773
- NZG 2021, 1615
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 16.06.2015 - C-593/13
Die italienische Regelung, nach der Zertifizierungseinrichtungen ihren …
Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-325/20
Im Übrigen sind die in Art. 14 der Richtlinie 2006/123 aufgezählten Anforderungen im Gegensatz zu anderen Bestimmungen der Richtlinie keiner Rechtfertigung zugänglich (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2015, Rina Services u. a., C-593/13, EU:C:2015:399, Rn. 28).Könnten die nach Art. 14 der Richtlinie 2006/123 "unzulässigen Anforderungen" auf der Grundlage des Primärrechts gerechtfertigt werden, liefe dies nämlich darauf hinaus, dieser Bestimmung jede praktische Wirksamkeit zu nehmen, indem die von ihr angestrebte Harmonisierung letztlich in Frage gestellt würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2015, Rina Services u. a., C-593/13, EU:C:2015:399, Rn. 37).
- EuGH, 15.01.2002 - C-439/99
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-325/20
So hat der Gerichtshof in Rn. 39 des Urteils vom 15. Januar 2002, Kommission/Italien (C-439/99, EU:C:2002:14), entschieden, dass die Bestimmungen des italienischen Rechts, die die Veranstaltung von Messen davon abhängig machen, dass Einrichtungen, denen Wirtschaftsteilnehmer angehören, die diese Tätigkeit ausüben und bereits in dem betreffenden Gebiet tätig sind oder diese vertreten, bei der Anerkennung und Zulassung der organisierenden Stelle mitwirken, und sei es auch nur beratend, eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit oder des freien Dienstleistungsverkehrs bedeuten. - EuGH, 06.10.2020 - C-181/19
Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht …
Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-325/20
Zur Beantwortung der Vorlagefrage ist Art. 14 Nr. 6 der Richtlinie 2006/123 unter Berücksichtigung nicht nur seines Wortlauts, sondern auch seines Zusammenhangs und der Ziele, die mit der Regelung, zu der er gehört, verfolgt werden, auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2020, Jobcenter Krefeld, C-181/19, EU:C:2020:794, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 24.03.2011 - C-400/08
Ein Mitgliedstaat kann die Eröffnung großer Einzelhandelseinrichtungen nicht von …
Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-325/20
Ferner hat der Gerichtshof im Urteil vom 24. März 2011, Kommission/Spanien (C-400/08, EU:C:2011:172, Rn. 110 und 111), im Rahmen der Prüfung einer etwaigen Rechtfertigung eines Verstoßes gegen die Niederlassungsfreiheit durch die betreffende nationale Regelung entschieden, dass die Errichtung eines Ausschusses, der u. a. aus Vertretern des Handelssektors zusammengesetzt ist, mit der Aufgabe, vor Erlass einer Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer Erlaubnis ein Gutachten zu erstellen, nicht geeignet war, die Ziele der Raumordnung, des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes zu verwirklichen.