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   EuGH, 15.07.2021 - C-758/19   

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https://dejure.org/2021,21388
EuGH, 15.07.2021 - C-758/19 (https://dejure.org/2021,21388)
EuGH, Entscheidung vom 15.07.2021 - C-758/19 (https://dejure.org/2021,21388)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - C-758/19 (https://dejure.org/2021,21388)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    OH (Immunité de juridiction)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 268, 270, 340 und 343 AEUV - Protokoll (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Art. 11, 17 und 19 - Ehemaliges Mitglied der Europäischen Kommission - Befreiung von der Gerichtsbarkeit - Klage wegen außervertraglicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 10.01.2019 - T-160/17

    RY / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-758/19
    Mit Urteil vom 10. Januar 2019, RY/Kommission (T-160/17, EU:T:2019:1), hob das Gericht die Entscheidung der Kommission über die Beendigung des Vertrags von OH mit der Begründung auf, dass sein Recht auf vorherige Anhörung nicht beachtet worden sei.
  • EuGH, 10.09.2015 - C-417/14

    Réexamen Missir Mamachi di Lusignano / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-758/19
    Zweitens fällt, wie der Gerichtshof mehrfach ausgeführt hat, jeder Rechtsstreit zwischen einem Beamten oder einem Bediensteten der Union und dem Organ, dem er angehört, sofern der Rechtsstreit im Dienstverhältnis zwischen ihm und dem Organ wurzelt, unter Art. 270 AEUV und Art. 91 Abs. 1 des Statuts, auch wenn es sich um eine Schadensersatzklage handelt (Urteile vom 10. September 2015, Überprüfung Missir Mamachi di Lusignano/Kommission, C-417/14 RX-II, EU:C:2015:588, Rn. 38, und vom 4. Juni 2020, Schokker/EASA, C-310/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:435, Rn. 50).
  • EuGH, 13.02.1979 - 101/78

    Granaria / Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-758/19
    Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung der Gerichtshof zur Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten wegen außervertraglicher Haftung der Union ausschließlich zuständig und nicht die nationalen Gerichte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1979, Granaria, 101/78, EU:C:1979:38, Rn. 16, und vom 29. Juli 2010, Hanssens-Ensch, C-377/09, EU:C:2010:459, Rn. 17).
  • EuGH, 10.07.1969 - 9/69

    Sayag u.a. / Leduc u.a.

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-758/19
    Dies ist insbesondere der Fall bei einer Klage auf Ersatz des Schadens, der durch Bedienstete der Union infolge von Handlungen verursacht worden ist, die sich aufgrund einer unmittelbaren inneren Beziehung notwendig aus den Aufgaben der Organe ergeben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 1969, Sayag und Zurich, 9/69, EU:C:1969:37, Rn. 7).
  • EuGH, 29.07.2010 - C-377/09

    Hanssens-Ensch - Art. 235 EG und Art. 288 Abs. 2 EG - Zuständigkeit des

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-758/19
    Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung der Gerichtshof zur Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten wegen außervertraglicher Haftung der Union ausschließlich zuständig und nicht die nationalen Gerichte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1979, Granaria, 101/78, EU:C:1979:38, Rn. 16, und vom 29. Juli 2010, Hanssens-Ensch, C-377/09, EU:C:2010:459, Rn. 17).
  • EuG, 13.01.2021 - T-824/19

    RY/ Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-758/19
    Mit Urteil vom 13. Januar 2021, RY/Kommission (T-824/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:6), wies das Gericht diese Klage ab.
  • EuGH, 04.06.2020 - C-310/19

    Schokker/ EASA

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-758/19
    Zweitens fällt, wie der Gerichtshof mehrfach ausgeführt hat, jeder Rechtsstreit zwischen einem Beamten oder einem Bediensteten der Union und dem Organ, dem er angehört, sofern der Rechtsstreit im Dienstverhältnis zwischen ihm und dem Organ wurzelt, unter Art. 270 AEUV und Art. 91 Abs. 1 des Statuts, auch wenn es sich um eine Schadensersatzklage handelt (Urteile vom 10. September 2015, Überprüfung Missir Mamachi di Lusignano/Kommission, C-417/14 RX-II, EU:C:2015:588, Rn. 38, und vom 4. Juni 2020, Schokker/EASA, C-310/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:435, Rn. 50).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2022 - C-883/19

    HSBC Holdings u.a./ Kommission

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff "Bedienstete(r)" auch Mitglieder der Kommission umfasst: vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2021, 0H (Befreiung von der Gerichtsbarkeit) (C-758/19, EU:C:2021:603).
  • EuGH, 23.03.2023 - C-640/20

    PV/ Kommission

    Aus dieser Bestimmung ergibt sich, dass jeder zwischen einem Beamten oder einem Bediensteten der Union und dem Organ, dem er angehört, bestehende Rechtsstreit, der in dem Dienstverhältnis zwischen dem Beamten bzw. Bediensteten und diesem Organ wurzelt, in die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichtshofs fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2021, 0H [Befreiung von der Gerichtsbarkeit], C-758/19, EU:C:2021:603, Rn. 24 bis 34).
  • EuGH, 05.05.2022 - C-54/20

    Kommission/ Missir Mamachi di Lusignano u.a.

    Da der Gerichtshof nach Art. 270 AEUV in der Umsetzung durch Art. 91 Abs. 1 des Statuts für "alle Streitsachen" zwischen der Union und den Personen, auf die das Statut Anwendung findet, zuständig ist, fällt nach ständiger Rechtsprechung jeder Rechtsstreit zwischen einem Beamten und dem Organ, dem er angehört, sofern der Rechtsstreit im Dienstverhältnis zwischen ihm und dem Organ wurzelt, unter Art. 270 AEUV und Art. 91 Abs. 1 des Statuts, auch wenn es sich um eine Schadensersatzklage handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2021, 0H [Befreiung von der Gerichtsbarkeit], C-758/19, EU:C:2021:603, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-29/22

    Generalanwältin Capeta: Einzelpersonen können vor den Unionsgerichten eine

    89 Vgl. u. a. Urteile vom 18. April 2013, Kommission/Systran und Systran Luxembourg (C-103/11 P, EU:C:2013:245, Rn. 60), und vom 15. Juli 2021, 0H (Befreiung von der Gerichtsbarkeit) (C-758/19, EU:C:2021:603, Rn. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2022 - C-640/20

    PV/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Mobbing - Ärztliche

    15 Vgl. Urteil vom 15. Juli 2021, 0H (Befreiung von der Gerichtsbarkeit) (C-758/19, EU:C:2021:603, Rn. 24 und 25), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache SATCEN/KF (C-14/19 P, EU:C:2020:220, Nr. 91).
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