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   EuGH, 15.07.2021 - C-851/19 P   

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EuGH, 15.07.2021 - C-851/19 P (https://dejure.org/2021,21384)
EuGH, Entscheidung vom 15.07.2021 - C-851/19 P (https://dejure.org/2021,21384)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - C-851/19 P (https://dejure.org/2021,21384)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    DK / EAD

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Disziplinarverfahren - Disziplinarstrafe - Festsetzung dieser Strafe - Einbehaltung eines Teilbetrags des Ruhegehalts - Strafrechtliche und zivilrechtliche Verurteilung vor den nationalen Gerichten - Vollständiger oder teilweiser ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 09.09.1999 - C-257/98

    Lucaccioni / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-851/19
    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung, die sich aus dem Urteil vom 9. September 1999, Lucaccioni/Kommission (C-257/98 P, EU:C:1999:402, Rn. 19 und 20), ergibt, bringt DK vor, dass der letztgenannte Grundsatz entgegen den Feststellungen des Gerichts in Rn. 34 des angefochtenen Urteils nicht nur im belgischen Recht verankert sei, sondern einen allgemeinen Rechtsgrundsatz darstelle, der den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sei und einen doppelten Ersatz desselben Schadens verbiete.

    Dieses Ergebnis wird durch die Rechtsprechung, die sich aus dem Urteil vom 9. September 1999, Lucaccioni/Kommission (C-257/98 P, EU:C:1999:402, Rn. 19 und 20), ergibt und die DK herangezogen hat, um den dritten Teil des einzigen Rechtsmittelgrundes zu stützen, nicht in Frage gestellt, da dieses Urteil nicht, wie im vorliegenden Fall, das Zusammentreffen von Schadensersatz und Disziplinarstrafe betraf, sondern sich auf die Häufung verschiedener Formen des Ersatzes für Schäden bezog, die einem Beamten infolge eines Unfalls oder einer Krankheit entstanden waren.

  • EuGH, 07.03.2017 - C-390/15

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung steht dem Ausschluss auf elektronischem Weg

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-851/19
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Urteile vom 7. März 2017, RPO, C-390/15, EU:C:2017:174, Rn. 41, sowie vom 25. Juni 2020, CSUE/KF, C-14/19 P, EU:C:2020:492, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dabei sind die Grundsätze und Ziele des betreffenden Bereichs zu berücksichtigen (Urteile vom 7. März 2017, RPO, C-390/15, EU:C:2017:174, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 6. September 2018, Piessevaux/Rat, C-454/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:680, Rn. 79).

  • EuGH, 18.01.2007 - C-229/05

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HAT DIE AUFNAHME DER PKK IN

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-851/19
    Andernfalls würde dem Rechtsmittelverfahren ein Teil seiner Bedeutung genommen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, EU:C:2007:32, Rn. 61 und 64, und vom 19. Dezember 2019, HK/Kommission, C-460/18 P, EU:C:2019:1119, Rn. 26 und 27).

    Mit diesem Vorbringen soll substantiiert gerügt werden, wie das Gericht diese Bestimmung in diesen Randnummern des angefochtenen Urteils ausgelegt und angewandt hat, und es ist somit kein neues Angriffsmittel, dessen Geltendmachung im Stadium des Rechtsmittels ausgeschlossen wäre (vgl. entsprechend Urteile vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, EU:C:2007:32, Rn. 63, sowie vom 19. Dezember 2019, HK/Kommission, C-460/18 P, EU:C:2019:1119, Rn. 28).

  • EuGH, 19.12.2019 - C-460/18

    HK / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-851/19
    Andernfalls würde dem Rechtsmittelverfahren ein Teil seiner Bedeutung genommen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, EU:C:2007:32, Rn. 61 und 64, und vom 19. Dezember 2019, HK/Kommission, C-460/18 P, EU:C:2019:1119, Rn. 26 und 27).

    Mit diesem Vorbringen soll substantiiert gerügt werden, wie das Gericht diese Bestimmung in diesen Randnummern des angefochtenen Urteils ausgelegt und angewandt hat, und es ist somit kein neues Angriffsmittel, dessen Geltendmachung im Stadium des Rechtsmittels ausgeschlossen wäre (vgl. entsprechend Urteile vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, EU:C:2007:32, Rn. 63, sowie vom 19. Dezember 2019, HK/Kommission, C-460/18 P, EU:C:2019:1119, Rn. 28).

  • EuGH, 06.09.2018 - C-454/17

    Piessevaux / Rat - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Statut der Beamten der

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-851/19
    Dabei sind die Grundsätze und Ziele des betreffenden Bereichs zu berücksichtigen (Urteile vom 7. März 2017, RPO, C-390/15, EU:C:2017:174, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 6. September 2018, Piessevaux/Rat, C-454/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:680, Rn. 79).
  • EuGH, 11.07.2006 - C-432/04

    DER GERICHTSHOF STELLT FEST, DASS FRAU CRESSON IHRE PFLICHTEN ALS MITGLIED DER

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-851/19
    Diese können nicht an eine etwaige Würdigung des Sachverhalts im Rahmen des nationalen Strafverfahrens gebunden sein (vgl. entsprechend in Bezug auf ein Disziplinarverfahren gegen ein Mitglied der Kommission Urteil vom 11. Juli 2006, Kommission/Cresson, C-432/04, EU:C:2006:455, Rn. 121).
  • EuGH, 16.12.2020 - C-597/18

    Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts, soweit es die

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-851/19
    Ein solches Rechtsmittel zielt nämlich in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fällt (Urteil vom 16. Dezember 2020, Rat u. a./K. Chrysostomides & Co. u. a., C-597/18 P, C-598/18 P, C-603/18 P und C-604/18 P, EU:C:2020:1028, Rn. 127 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.12.2020 - C-132/19

    Der Gerichtshof erklärt eine Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-851/19
    Könnte nämlich ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, so würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seiner Bedeutung nehmen (Urteile vom 9. Juli 2020, Haswani/Rat, C-241/19 P, EU:C:2020:545, Rn. 50, und vom 9. Dezember 2020, Groupe Canal +/Kommission, C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 10.09.2019 - T-217/18

    DK / EAD

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-851/19
    Mit seinem Rechtsmittel beantragt DK die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 10. September 2019, DK/EAD (T-217/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:571), mit dem das Gericht seine Klage auf zum einen Aufhebung der Entscheidung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 23. Mai 2017, mit der gegen ihn eine Disziplinarstrafe verhängt wurde (im Folgenden: streitige Entscheidung), und zum anderen Ersatz des Schadens, der ihm dadurch entstanden sein soll, dass der EAD ihn im Rahmen des gegen ihn in Belgien geführten Strafverfahrens in seinen Verteidigungsrechten verletzt habe, abgewiesen hat.
  • EuGH, 15.10.2015 - C-494/14

    Axa Belgium - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beamte - Beamtenstatut - Art. 73,

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-851/19
    Da in Art. 10 für die Ermittlung seines Sinnes und seiner Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verwiesen wird, muss er nämlich in der Rechtsordnung der Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten, um die Gleichbehandlung der Beamten bei der Anwendung der Bestimmungen des Statuts sicherzustellen (vgl. entsprechend zu Art. 85a des Statuts Urteil vom 15. Oktober 2015, Axa Belgium, C-494/14, EU:C:2015:692, Rn. 21 und 23 bis 25).
  • EuGH, 25.06.2020 - C-14/19

    CSUE/ KF - Rechtsmittel - Bedienstete des Satellitenzentrums der Europäischen

  • EuGH, 09.07.2020 - C-241/19

    Haswani / Rat

  • EuG, 10.04.2024 - T-22/22

    AL/ Rat

    En outre, dans le cadre disciplinaire de l'article 10 de l'annexe IX du statut, il importe peu que le préjudice ait pu donner lieu, partiellement ou totalement, à réparation, un tel fait étant indifférent dès lors que l'objectif de la disposition n'est pas d'organiser une indemnisation, mais d'infliger une sanction (voir arrêt du 15 juillet 2021, DK/SEAE, C-851/19 P, EU:C:2021:607, point 44 et jurisprudence citée).
  • EuGH, 22.06.2023 - C-513/21

    DI/ EZB - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Personal der Europäischen

    Könnte nämlich ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seiner Bedeutung nehmen (Urteil vom 15. Juli 2021, DK/EAD, C-851/19 P, EU:C:2021:607, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Mit diesem Vorbringen begehrt der Rechtsmittelführer aber lediglich eine erneute Prüfung seiner Klage, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fällt (Urteil vom 15. Juli 2021, DK/EAD, C-851/19 P, EU:C:2021:607, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-221/22

    Kommission/ Deutsche Telekom - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

    7 Urteil vom 15. Juli 2021, DK/EAD (C-851/19 P, EU:C:2021:607, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.04.2023 - C-413/21

    Rat/ El-Qaddafi

    En revanche, une argumentation qui vise à contester de manière circonstanciée l'interprétation et l'application faite par le Tribunal du droit de l'Union ne constitue pas un moyen nouveau dont la production au stade du pourvoi serait interdite (voir, en ce sens, arrêt du 15 juillet 2021, DK/SEAE, C-851/19 P, EU:C:2021:607, points 35 et 36).
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