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   EuGH, 15.09.2011 - C-264/09   

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https://dejure.org/2011,3439
EuGH, 15.09.2011 - C-264/09 (https://dejure.org/2011,3439)
EuGH, Entscheidung vom 15.09.2011 - C-264/09 (https://dejure.org/2011,3439)
EuGH, Entscheidung vom 15. September 2011 - C-264/09 (https://dejure.org/2011,3439)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Energie - Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie 2003/54/EG - Investitionsvertrag - Vor dem Beitritt zur Europäischen Union geschlossenes bilaterales Investitionsschutzabkommen - Art. 307 EG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Slowakei

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Energie - Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie 2003/54/EG - Investitionsvertrag - Vor dem Beitritt zur Europäischen Union geschlossenes bilaterales Investitionsschutzabkommen - Art. 307 EG

  • EU-Kommission PDF

    Europäische Kommission gegen Slowakische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Energie - Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie 2003/54/EG - Investitionsvertrag - Vor dem Beitritt zur Europäischen Union geschlossenes bilaterales Investitionsschutzabkommen - Art. 307 EG

  • EU-Kommission

    Kommission / Slowakei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Energie - Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie 2003/54/EG - Investitionsvertrag - Vor dem Beitritt zur Europäischen Union geschlossenes bilaterales Investitionsschutzabkommen - Art. 307 EG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 14. Juli 2009 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Slowakische Republik

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 9 Buchst. e und 20 Abs. 1 der Richtlinie 2003/54/EG der Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2011, 793
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 04.07.2000 - C-62/98

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 15.09.2011 - C-264/09
    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in der Rechtssache, in der das Urteil vom 4. Juli 2000, Kommission/Portugal (C-62/98, Slg. 2000, I-5171, Randnr. 49), ergangen ist, klargestellt hat, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen von Art. 307 EG zwar die Wahl hinsichtlich der Maßnahmen haben, die zu erlassen sind, um Unvereinbarkeiten zwischen einer vor ihrem Beitritt geschlossenen Übereinkunft und dem EG-Vertrag zu beheben, es jedoch nicht ausgeschlossen ist, dass ein Mitgliedstaat, wenn er auf Schwierigkeiten stößt, die die Änderung eines Abkommens unmöglich machen, verpflichtet sein kann, dieses Abkommen zu kündigen.

    In dieser Rechtssache hat der Gerichtshof u. a. festgestellt, dass die Kündigung des betreffenden Abkommens durch die Portugiesische Republik keine Rechte, die im fraglichen Fall die Republik Angola aus diesem Abkommen hatte, verletzen würde, da das Abkommen eine Klausel enthielt, die sich ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Kündigung des Abkommens bezog (Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 46).

  • EuGH, 02.08.1993 - C-158/91

    Ministère public und Direction du travail und de l'emploi / Levy

    Auszug aus EuGH, 15.09.2011 - C-264/09
    Um festzustellen, ob eine Gemeinschaftsbestimmung gegenüber einer früher geschlossenen völkerrechtlichen Übereinkunft zurückzutreten hat, ist ferner zu prüfen, ob diese Übereinkunft dem betreffenden Mitgliedstaat Verpflichtungen auferlegt, deren Erfüllung noch von den Drittstaaten, die der Übereinkunft beigetreten sind, verlangt werden kann (Urteil vom 2. August 1993, Levy, C-158/91, Slg. 1993, I-4287, Randnr. 13).
  • EuGH, 14.10.1980 - 812/79

    Attorney General / Burgoa

    Auszug aus EuGH, 15.09.2011 - C-264/09
    Nach ständiger Rechtsprechung bezweckt Art. 307 Abs. 1 EG, gemäß den Grundsätzen des Völkerrechts, wie sie sich insbesondere aus Art. 30 Abs. 4 Buchst. b des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 ergeben, klarzustellen, dass die Anwendung des EG-Vertrags nicht die Pflicht des betreffenden Mitgliedstaats berührt, die Rechte von Drittländern aus einer älteren Übereinkunft zu wahren und seine entsprechenden Verpflichtungen zu erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Oktober 1980, Burgoa, 812/79, Slg. 1980, 2787, Randnr. 8).
  • EuGH, 14.03.2024 - C-516/22

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Arrêt de la Cour suprême)

    Infolgedessen ist, um festzustellen, ob gemäß dieser Bestimmung eine Regelung des Unionsrechts gegenüber einer früher geschlossenen internationalen Übereinkunft zurückzutreten hat, zu prüfen, ob diese Übereinkunft dem betreffenden Mitgliedstaat Verpflichtungen auferlegt, deren Erfüllung noch von den Drittstaaten, die dieser Übereinkunft beigetreten sind, verlangt werden kann (vgl. u. a. Urteile vom 2. August 1993, Levy, C-158/91, EU:C:1993:332, Rn. 13, und vom 15. September 2011, Kommission/Slowakei, C-264/09, EU:C:2011:580, Rn. 42).

    Der Unionsrichter muss nämlich, damit er nicht den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes verletzt, bei der Entscheidung über die Begründetheit eines Vorbringens, mit dem geltend gemacht wird, dass ein Unionsorgan bzw. ein Mitgliedstaat im Hinblick auf eine frühere internationale Übereinkunft gegen Art. 351 Abs. 1 AEUV verstoßen habe, notwendigerweise die Tragweite dieser Übereinkunft prüfen, um über den bei ihm anhängigen Rechtsbehelf zu entscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. April 1995, RTE und ITP/Kommission, C-241/91 P und C-242/91 P, EU:C:1995:98, Rn. 84, sowie vom 15. September 2011, Kommission/Slowakei, C-264/09, EU:C:2011:580, Rn. 40 und 42).

  • OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 26 SchH 11/10

    Zulässigkeit von Schiedsgerichtsklauseln bei Streitigkeiten zwischen Investoren

    So hat der EuGH in einer erst kürzlich ergangenen Entscheidung zu einem, ebenfalls vor ihrem EU-Beitritt abgeschlossenen Investitionsschutzabkommen zwischen der Slowakei und der Schweiz (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 15.09.2011, Az.: C264/09 = EuZW 2011, 793 ff., vgl. hierzu auch die Schlussanträge des Generalanwaltes vom 15.03.2011, zitiert nach juris) bekräftigt, dass es nicht seine Sache sei, das Investitionsschutzabkommen als solches auszulegen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2018 - C-621/18

    Brexit: Einseitige Rücknahme möglich

    60 Im Urteil vom 15. September 2011, Kommission/Slowakei (C-264/09, EU:C:2011:580, Rn. 41), heißt es: "Nach ständiger Rechtsprechung bezweckt Art. 307 Abs. 1 EG, gemäß den Grundsätzen des Völkerrechts, wie sie sich insbesondere aus Art. 30 Abs. 4 Buchst. b des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 ergeben, klarzustellen, dass die Anwendung des EG-Vertrags nicht die Pflicht des betreffenden Mitgliedstaats berührt, die Rechte von Drittländern aus einer älteren Übereinkunft zu wahren und seine entsprechenden Verpflichtungen zu erfüllen." Vgl. auch Urteil vom 14. Oktober 1980, Burgoa (812/79, EU:C:1980:231, Rn. 8).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-516/22

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Arrêt de la Cour suprême) -

    57 Vgl. u. a. Urteile vom 6. April 1995, RTE und ITP/Kommission (C-241/91 P und C-242/91 P, EU:C:1995:98), und vom 15. September 2011, Kommission/Slowakei (C-264/09, EU:C:2011:580).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-109/20

    PL Holdings - Vorabentscheidungsersuchen - Investitionsabkommen von 1987 zwischen

    47 Urteil vom 15. September 2011, Kommission/Slowakei (C-264/09, EU:C:2011:580, Rn. 32).
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