Rechtsprechung
EuGH, 15.10.1985 - 281/83 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Kommission / Italien
VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - FESTSTELLUNGSURTEIL DES GERICHTSHOFES - WIRKUNGEN - VERPFLICHTUNGEN DES MITGLIEDSTAATS - UNEINGESCHRÄNKTE BEFOLGUNG DES URTEILS - VORLIEGENDER FALL
- EU-Kommission
Kommission / Italien
- Wolters Kluwer
Verstoß der Italienischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag wegen des fortgesetzten Vorbehalts der Bezeichnung "Aceto" (Essig) für Weinessig trotz eines Urteils des Gerichtshofes über die Unvereinbarkeit dessen mit Artikel 30 EWG-Vertrag; ...
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 171
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 30; EWG-Vertrag Art. 171
VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - FESTSTELLUNGSURTEIL DES GERICHTSHOFES - WIRKUNGEN - VERPFLICHTUNGEN DES MITGLIEDSTAATS - UNEINGESCHRÄNKTE BEFOLGUNG DES URTEILS - VORLIEGENDER FALL - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Maßnahmen gleicher Wirkung - Essig.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1985 - 281/83
- EuGH, 15.10.1985 - 281/83
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 09.12.1981 - 193/80
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 15.10.1985 - 281/83
-wegen Feststellung, daß die Italienische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstoßen hat, indem sie die Bezeichnung "Essig" weiterhin Weinessig vorbehält, obwohl durch Urteil des Gerichtshofes vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80 festgestellt wurde, daß dies mit Artikel 30 EWG-Vertrag unvereinbar ist,.Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 19. Dezember 1983 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 169 EWG-Vertrag Klage erhoben auf Feststellung, daß die Italienische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstoßen hat, indem sie die Bezeichnung "Essig" weiterhin Weinessig vorbehält, obwohl durch Urteil des Gerichtshofes vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80 (Kommission/Italienische Republik, Slg. 1981, 3019) festgestellt wurde, daß dies mit Artikel 30 EWG-Vertrag unvereinbar ist.
is Aus diesen Gründen ist festzustellen, daß die Italienische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstoßen hat, indem sie mit dem Gesetz Nr. 527 vom 2. August 1982 die Bezeichnung "aceto" (Essig) weiterhin Weinessig vorbehält, obwohl der Gerichtshof mit Urteil vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80 (Kommission/Italienische Republik, Slg. 1981, 3019) festgestellt hat, daß dies mit Artikel 30 EWG-Vertrag unvereinbar ist.
für Recht erkannt und entschieden : 1) Die Italienische Republik hat gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG- Vertrag verstoßen, indem sie die Bezeichnung "aceto" (Essig) weiterhin Weinessig vorbehält, obwohl der Gerichtshof mit Urteil vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80 (Kommission/Italienische Republik, Slg. 1981, 3019) festgestellt hat, daß dies mit Artikel 30 EWG-Vertrag unvereinbar ist.
- Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-432/18
Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Eine Auslegung der Verordnung Nr. 583/2009, wonach ihr Schutzumfang auf die Gesamtbezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" beschränkt würde, anstatt den Schutz auf ihre einzelnen nicht geografischen Begriffe zu erstrecken, wird durch die Urteile des Gerichtshofs vom 9. Dezember 1981, Kommission/Italien (193/80, EU:C:1981:298), und vom 15. Oktober 1985, Kommission/Italien (281/83, EU:C:1985:407), eindeutig unterstützt. - Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08
Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem - …
31 - Urteil vom 15. Oktober 1985, Kommission/Italien (281/83, Slg. 1985, 3397).