Rechtsprechung
EuGH, 15.10.2002 - C-250/99 P |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission u.a.
Wettbewerb
- Judicialis
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Degussa / Kommission
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99
- EuGH, 15.10.2002 - C-250/99 P
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-524/15
Menci - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Nationale …
84 Der Grundsatz ne bis in idem gilt auch im Bereich des Wettbewerbsrechts und verbietet es, dass ein Unternehmen wegen eines wettbewerbswidrigen Verhaltens, für das es in einer früheren, nicht mehr anfechtbaren Entscheidung sanktioniert oder für nicht verantwortlich erklärt wurde, verurteilt oder erneut verfolgt wird (Urteil vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Matschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 59).