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   EuGH, 15.10.2014 - C-417/12 P   

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https://dejure.org/2014,29620
EuGH, 15.10.2014 - C-417/12 P (https://dejure.org/2014,29620)
EuGH, Entscheidung vom 15.10.2014 - C-417/12 P (https://dejure.org/2014,29620)
EuGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - C-417/12 P (https://dejure.org/2014,29620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Dänemark / Kommission

    Rechtsmittel - EAGFL - Stilllegung von Flächen - Kontrollen per Fernerkundung - Pflanzlicher Bewuchs auf stillgelegten Flächen - Finanzielle Berichtigungen

  • Wolters Kluwer

    Rechnungsabschluss des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft ; Ausschluss bestimmter Ausgaben für die Stilllegung von Flächen von der gemeinschaftlichen Finanzierung bei berechtigten und ernsthaften Zweifeln an der Zuverlässigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - EAGFL - Stilllegung von Flächen - Kontrollen per Fernerkundung - Pflanzlicher Bewuchs auf stillgelegten Flächen - Finanzielle Berichtigungen

  • rechtsportal.de

    Rechnungsabschluss des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft ; Ausschluss bestimmter Ausgaben für die Stilllegung von Flächen von der gemeinschaftlichen Finanzierung bei berechtigten und ernsthaften Zweifeln an der Zuverlässigkeit ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Dänemark / Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 3. Juli 2012, Königreich Dänemark/Europäische Kommission (T"212/09), mit dem das Gericht die Klage der Klägerin auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/253/EG der Kommission vom 19. März 2009 ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 24.02.2005 - C-300/02

    Griechenland / Kommission - EAGFL - Ackerkulturen - Verordnung (EWG) Nr. 729/70 -

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-417/12
    Zum einen ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Rechtfertigung einer finanziellen Berichtigung Umstände dartun muss, mit denen glaubhaft gemacht wird, dass an der Wirksamkeit der von den nationalen Verwaltungen durchgeführten Kontrollen ernsthafte und berechtigte Zweifel bestehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Griechenland/Kommission, C-300/02, EU:C:2005:103, Rn. 34).

    Der Mitgliedstaat ist nämlich am besten in der Lage, die für den Rechnungsabschluss des EAGFL erforderlichen Angaben zu sammeln und nachzuprüfen (Urteil Griechenland/Kommission, EU:C:2005:103, Rn. 36).

    Wie das Gericht in Rn. 57 des angefochtenen Urteils ausgeführt hat, hat die Kommission zum Nachweis des Vorliegens einer Verletzung der Regeln der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte nicht die Unzulänglichkeit der von den nationalen Verwaltungen durchgeführten Kontrollen oder die Unrichtigkeit der von ihnen übermittelten Zahlen umfassend darzulegen, sondern Umstände darzutun, mit denen glaubhaft gemacht wird, dass in Bezug auf diese Kontrollen oder diese Zahlen ernsthafte und berechtigte Zweifel bestehen (vgl. Urteile Deutschland/Kommission, C-54/95, EU:C:1999:11, Rn. 35, und Griechenland/Kommission, EU:C:2005:103, Rn. 34).

    Gelingt dem Mitgliedstaat nicht der Nachweis, dass die Feststellungen der Kommission unzutreffend sind, so können diese Feststellungen ernsthafte Zweifel begründen, ob ein angemessenes und wirksames System von Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle eingeführt worden ist (Urteile Italien/Kommission, C-253/97, EU:C:1999:527, Rn. 7, und Griechenland/Kommission, EU:C:2005:103, Rn. 35).

    Folglich obliegt es dem Mitgliedstaat, die Richtigkeit seiner Kontrollen oder seiner Zahlen möglichst eingehend und vollständig nachzuweisen und so gegebenenfalls die Fehlerhaftigkeit der Feststellungen der Kommission darzutun (Urteil Griechenland/Kommission, EU:C:2005:103, Rn. 36).

  • EuGH, 24.04.2008 - C-418/06

    Belgien / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL - Sektor Kulturpflanzen -

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-417/12
    Zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission nach den Leitlinien eine pauschale Berichtigung in Betracht ziehen kann, wenn die der Union entstandenen Verluste nicht genau beziffert werden können (Urteil Belgien/Kommission, C-418/06 P, EU:C:2008:247, Rn. 136).
  • EuG, 03.07.2012 - T-212/09

    Dänemark / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-417/12
    Mit seinem Rechtsmittel beantragt das Königreich Dänemark die Aufhebung des Urteils Dänemark/Kommission (T-212/09, EU:T:2012:335, im Folgenden: angefochtenes Urteil) des Gerichts der Europäischen Union, mit dem dieses seine Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/253/EG der Kommission vom 19. März 2009 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 75, S. 15, im Folgenden: streitige Entscheidung), soweit dadurch bestimmte Ausgaben des Königreichs Dänemark für die Stilllegung von Flächen von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossen worden sind, abgewiesen hat.
  • EuGH, 21.01.1999 - C-54/95

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-417/12
    Wie das Gericht in Rn. 57 des angefochtenen Urteils ausgeführt hat, hat die Kommission zum Nachweis des Vorliegens einer Verletzung der Regeln der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte nicht die Unzulänglichkeit der von den nationalen Verwaltungen durchgeführten Kontrollen oder die Unrichtigkeit der von ihnen übermittelten Zahlen umfassend darzulegen, sondern Umstände darzutun, mit denen glaubhaft gemacht wird, dass in Bezug auf diese Kontrollen oder diese Zahlen ernsthafte und berechtigte Zweifel bestehen (vgl. Urteile Deutschland/Kommission, C-54/95, EU:C:1999:11, Rn. 35, und Griechenland/Kommission, EU:C:2005:103, Rn. 34).
  • EuGH, 28.10.1999 - C-253/97

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-417/12
    Gelingt dem Mitgliedstaat nicht der Nachweis, dass die Feststellungen der Kommission unzutreffend sind, so können diese Feststellungen ernsthafte Zweifel begründen, ob ein angemessenes und wirksames System von Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle eingeführt worden ist (Urteile Italien/Kommission, C-253/97, EU:C:1999:527, Rn. 7, und Griechenland/Kommission, EU:C:2005:103, Rn. 35).
  • EuGH, 05.07.2011 - C-263/09

    Der Inhaber eines Namens kann dessen Benutzung als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-417/12
    Darüber hinaus ergibt sich aus ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die dem Gericht obliegende Begründungspflicht nicht von ihm verlangt, dass es bei seinen Ausführungen alle von den Parteien des Rechtsstreits vorgetragenen Argumente nacheinander erschöpfend behandelt, und dass die Begründung daher implizit erfolgen kann, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe zu erkennen, aus denen das Gericht ihrer Argumentation nicht gefolgt ist, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben liefert, damit er seine Kontrolle ausüben kann (Urteil Edwin/HABM, C-263/09 P, EU:C:2011:452, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.07.2013 - C-601/11

    Frankreich / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Schutz gegen

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-417/12
    Könnte nämlich eine Partei ihr Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seines Sinns nehmen (Urteil Frankreich/Kommission, C-601/11 P, EU:C:2013:465, Rn. 71).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2015 - C-406/14

    Wroclaw - Miasto na prawach powiatu - Öffentliche Auftragsvergabe - Richtlinie

    40 - Vgl. insbesondere Urteile Vereinigtes Königreich/Kommission (C-346/00, EU:C:2003:474, Rn. 53), Belgien/Kommission (C-418/06 P, EU:C:2008:247, Rn. 136) und Dänemark/Kommission (C-417/12 P, EU:C:2014:2288, Rn. 105).
  • EuG, 24.01.2024 - T-495/21

    Spanien/ Kommission

    À titre liminaire, il convient de rappeler que, selon la jurisprudence, il appartient à la Commission, aux fins de prouver l'existence d'une violation des règles de l'organisation commune des marchés agricoles, non pas de démontrer d'une façon exhaustive l'insuffisance des contrôles effectués par les administrations nationales ou l'irrégularité des chiffres transmis par elles, mais de présenter un élément de preuve du doute sérieux et raisonnable qu'elle éprouve à l'égard de ces contrôles ou de ces chiffres (voir arrêt du 15 octobre 2014, Danemark/Commission, C-417/12 P, EU:C:2014:2288, point 81 et jurisprudence citée).
  • EuG, 25.09.2018 - T-260/16

    Schweden / Kommission - EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene

    Insoweit wurden die Umstände, die beweisen, dass die Kontrollen der schwedischen Behörden nicht ausreichend waren, und bei der Kommission ernsthafte Zweifel begründet haben, ob ein angemessenes und wirksames System von Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle eingeführt worden ist, nicht durch die Argumente der schwedischen Behörden entkräftet, so dass diese Argumente nicht weiter geprüft werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 2014, Dänemark/Kommission, C-417/12 P, EU:C:2014:2288, Rn. 73).
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