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   EuGH, 15.10.2015 - C-306/14   

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https://dejure.org/2015,28211
EuGH, 15.10.2015 - C-306/14 (https://dejure.org/2015,28211)
EuGH, Entscheidung vom 15.10.2015 - C-306/14 (https://dejure.org/2015,28211)
EuGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - C-306/14 (https://dejure.org/2015,28211)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Biovet

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/83/EWG - Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke - Art. 27 Abs. 1 Buchst. d - Befreiung von der harmonisierten Verbrauchsteuer - Ethylalkohol - Verwendung zur Reinigung und ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Biovet

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/83/EWG - Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke - Art. 27 Abs. 1 Buchst. d - Befreiung von der harmonisierten Verbrauchsteuer - Ethylalkohol - Verwendung zur Reinigung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Biovet

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 83/92 Art 27 Abs 2 Buchst d
    Verbrauchssteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/83/EWG - Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke - Art. 27 Abs. 1 Buchst. d - Befreiung von der harmonisierten Verbrauchsteuer - Ethylalkohol - Verwendung zur Reinigung und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuGH, 27.06.2017 - C-74/16

    Die Steuerbefreiungen, in deren Genuss die katholische Kirche in Spanien kommt,

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 15. Oktober 2015, Biovet, C-306/14, EU:C:2015:689, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG Hamburg, 25.10.2022 - 4 K 26/20

    Branntweinsteuer, Alkoholsteuer: Vernichtung von vergälltem und unvergälltem

    Die Klägerin verwendete den unvergällten Alkohol jedoch gerade nicht gemäß ihrer Erlaubnis zur (steuerbefreiten) Herstellung von Arzneimitteln, weshalb mit der Vernichtung grundsätzlich eine zweckwidrige Verwendung im Sinne des § 153 Abs. 3 Satz 1 BranntwMonG vorliegt (auch nach dem weiten Verständnis des EuGH zur Reinigung und Desinfektion im Herstellungsprozess, Urteil vom 15. Oktober 2015, C-306/14, Biovet).

    Ob der als Restmenge anzusehende Alkohol in einem anderen, nicht der Branntweinsteuer unterliegenden Erzeugnis - hier Desinfektionsmittel - aufgegangen ist, kann nicht maßgeblich sein, denn dies würde die EuGH-Rechtsprechung betreffend Begleitprozesse der privilegierten Herstellung grundlegend verkennen (Urteil vom 15. Oktober 2015, C-306/14, Biovet).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2016 - C-268/15

    Ullens de Schooten

    20 Vgl. insbesondere Urteile vom 18. Dezember 2014, Abdida (C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 15. Oktober 2015, Biovet (C-306/14, EU:C:2015:689, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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