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   EuGH, 15.12.1993 - C-113/92, C-114/92, C-156/92   

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https://dejure.org/1993,3357
EuGH, 15.12.1993 - C-113/92, C-114/92, C-156/92 (https://dejure.org/1993,3357)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1993 - C-113/92, C-114/92, C-156/92 (https://dejure.org/1993,3357)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1993 - C-113/92, C-114/92, C-156/92 (https://dejure.org/1993,3357)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Fabrizii u.a. / Office national des pensions

    Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 46 Absätze 1 und 2 Buchstabe a
    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer; Alters- und Todesfallversicherung; Berechnung der Leistungen; Bestimmung des theoretischen Betrages; Berücksichtigung aller nach den Rechtsvorschriften der verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten; ...

  • EU-Kommission

    Fabrizii u.a. / Office national des pensions

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 7; ; EWG-Vertrag Art. 48; ; EWG-Vertrag Art. 51; ; Verordnung Nr. 1408/71 Art. 12 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 1408/71 Art. 46 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 1408/71 Art. 46 Abs. 2 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Alters- und Todesfallversicherung - Berechnung der Leistungen - Bestimmung des theoretischen Betrages - Berücksichtigung aller nach den Rechtsvorschriften der verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer; Berechnung des Leistungsbetrages unter Zusammenrechnung zurückgelegter Zeiten; Anspruch auf autonome Leistung in Höhe der gewährten vollen Rente

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Altersrenten - Berechnung der Leistungen - Nationale Antikumulierungsvorschriften.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 18.02.1992 - C-5/91

    Di Prinzio / Office national des pensions

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-113/92
    23 Diese Auslegung wird durch den Wortlaut von Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung bestätigt, wonach der zuständige Träger den tatsächlichen Betrag der Leistung auf der Grundlage des nach Buchstabe a berechneten theoretischen Betrages nach dem Verhältnis der nach seinen Rechtsvorschriften vor Eintritt des Versicherungsfalls zurückgelegten Versicherungszeiten und den nach den Rechtsvorschriften aller beteiligten Mitgliedstaaten vor Eintritt des Versicherungsfalls insgesamt zurückgelegten Versicherungszeiten feststellen muß (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 in der Rechtssache C-5/91, Di Prinzio, Slg. 1992, I-897, Randnr. 49).

    Der theoretische Betrag der Leistung im Sinne von Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a entspricht nach Buchstabe c dieser Bestimmung nämlich in jedem Fall dem der selbständigen Leistung im Sinne von Artikel 46 Absatz 1 Satz 2, so daß sich aus Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung kein günstigeres Ergebnis ergeben könnte (vgl. Urteil Di Prinzio, a. a. O.).

    33 Die Bestimmungen der Verordnung müssen ferner für die Berechnung von Leistungen nach Gemeinschaftsrecht in ihrer Gesamtheit angewandt werden, so daß der zuständige Träger auch die Bestimmungen des Artikels 12 Absatz 2 der Verordnung berücksichtigen muß (vgl. Urteil Di Prinzio, a. a. O., Randnr. 46).

    36 Daraus folgt, daß der tatsächliche proratisierte Betrag der Rente unter Berücksichtigung aller fiktiven Zeiten vor Eintritt des Versicherungsfalls berechnet werden muß, die zu den tatsächlichen Beschäftigungsjahren nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats des zuständigen Trägers hinzugezählt oder ihnen gleichgestellt werden (vgl. Urteil Di Prinzio, a. a. O., Randnrn.

    37 Schließlich muß, da die Bestimmungen von Artikel 46 der Verordnung in ihrer Gesamtheit angewandt werden müssen, die Berechnung des tatsächlichen proratisierten Betrages der Leistung immer vorgenommen werden, und zwar auch in einer Situation wie der des Klägers Fabrizii, in der der Betroffene eine volle Rente in einem Mitgliedstaat beanspruchen kann, ohne daß die in anderen Mitgliedstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten herangezogen werden müssen (vgl. Urteil Di Prinzio, a. a. O., Randnrn.

  • EuGH, 11.06.1992 - C-90/91

    Office national des pensions / Di Crescenzo und Casagrande

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-113/92
    34 Nach dieser Bestimmung sind die Kürzungsklauseln in den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats für den Fall des Zusammentreffens einer Leistung mit anderen Sozialversicherungsleistungen, die nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats als desjenigen des zuständigen Trägers erworben worden sind, nicht anwendbar, wenn der Betroffene, insbesondere aus Altersgründen, Leistungen gleicher Art erhält, die nach Artikel 46 dieser Verordnung berechnet worden sind (vgl. Urteil vom 11. Juni 1992 in den Rechtssachen C-90/91 und C-91/91, Di Crescenzo und Casagrande, Slg. 1992, I-3851, Randnr. 18).
  • EuGH, 30.05.1989 - 305/87

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-113/92
    46 Was die Frage angeht, ob die Artikel 7, 48 und 51 des EWG-Vertrags der Anwendung einer Kürzungsklausel wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegenstehen, so kann nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 305/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 1461, Randnr. 13) Artikel 7 EWG-Vertrag autonom nur auf dem Gemeinschaftsrecht unterliegende Fallgestaltungen angewandt werden kann, für die der Vertrag keine besondere Regelung vorsieht.
  • EuGH, 04.06.1985 - 58/84

    ONPTS / Romano

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-113/92
    32 Was die externen Antikumulierungsvorschriften des zuständigen Trägers betrifft, ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 4. Juni 1985 in der Rechtssache 58/84, Romano, Slg. 1985, 1679, Randnr. 15, und in der Rechtssache 117/84, Ruzzu, Slg. 1985, 1697, Randnr. 16) eine innerstaatliche Vorschrift, wonach die einem Arbeitnehmer an sich zustehenden zusätzlichen fiktiven Beschäftigungsjahre um die Zahl der Jahre gekürzt werden, für die er in einem anderen Mitgliedstaat einen Rentenanspruch hat, eine Kürzungsklausel im Sinne des Artikels 12 Absatz 2 der Verordnung.
  • EuGH, 04.06.1985 - 117/84

    ONPTS / Ruzzu

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-113/92
    32 Was die externen Antikumulierungsvorschriften des zuständigen Trägers betrifft, ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 4. Juni 1985 in der Rechtssache 58/84, Romano, Slg. 1985, 1679, Randnr. 15, und in der Rechtssache 117/84, Ruzzu, Slg. 1985, 1697, Randnr. 16) eine innerstaatliche Vorschrift, wonach die einem Arbeitnehmer an sich zustehenden zusätzlichen fiktiven Beschäftigungsjahre um die Zahl der Jahre gekürzt werden, für die er in einem anderen Mitgliedstaat einen Rentenanspruch hat, eine Kürzungsklausel im Sinne des Artikels 12 Absatz 2 der Verordnung.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1995 - C-98/94

    Christel Schmidt gegen Rijksdienst voor Pensioenen. - Verordnung (EWG) Nr.

    ( 23 ) Urtei! vom 15. Dezember 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-113/92, C-114/92 und 156/92 (Fabrizii u.a., Slg. 1993, I-6707, Randnrn.

    ( 28 ) Rechtssache C-15/91 (Di Prinzio, a. a. O.), verbundene Rechtssachen C-90/91 und C-91/91 (Di Crescenzo und Casagrande, a.a.O.), verbundene Rechtssachen C-113/92, C-114/92 und C-156/92 (Fabrizii, a. a. O.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-248/96

    R.O.J. Grahame und L.M. Hollanders gegen Bestuur van de Nieuwe Algemene

    (22) - Sofern der Wehrdienst durch die Rechtsvorschriften des Staates, in dem er abgeleistet wird, als Versicherungszeit angesehen wird, müssen ihn die anderen Mitgliedstaaten für die Berechnung der erworbenen Leistung selbstverständlich als solche anerkennen, selbst wenn diese Zeiten nach ihren eigenen Rechtsvorschriften nicht zu berücksichtigen sind; vgl. Urteil vom 15. Dezember 1993 in den Rechtssachen C-113/92, C-114/92 und C-156/92 (Fabrizi u. a., Slg.1993, I-6707, Randnrn. 22 und 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-146/93

    Hugh McLachlan gegen Caisse nationale d'assurance vieillesse des travailleurs

    (15) - Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe c a. F.; vgl. auch Urteil vom 15. Dezember 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-113/92, C-114/92 und C-156/92 (Fabrizii u. a., Slg. 1993,.
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