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   EuGH, 15.12.1993 - C-292/92   

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https://dejure.org/1993,183
EuGH, 15.12.1993 - C-292/92 (https://dejure.org/1993,183)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1993 - C-292/92 (https://dejure.org/1993,183)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1993 - C-292/92 (https://dejure.org/1993,183)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Hünermund u.a. / Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

    EWG-Vertrag, Artikel 30
    1. Freier Warenverkehr; Mengenmässige Beschränkungen; Maßnahmen gleicher Wirkung; Begriff; Maßnahmen, die von einer Standesorganisation des Apothekensektors erlassen wurden

  • EU-Kommission

    Hünermund u.a. / Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen zur Frage der Auslegung der Art. 30 und 36 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag); Verbot von Werbemaßnahmen für Apotheker im Land Baden-Württemberg außerhalb der Apotheke für apothekenübliche Waren; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Freier Warenverkehr: Apothekenübliche Waren

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Verbot der Maßnahmen gleicher Wirkung - Hünermund u. a.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 30; EWG-Vertrag Art. 36
    1. Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Begriff - Maßnahmen, die von einer Standesorganisation des Apothekensektors erlassen wurden - [EWG-Vertrag, Artikel 30]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 45 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Grundfreiheiten im Spannungsfeld von europäischer Marktfreiheit und mitgliedstaatlichen Gestaltungskompetenzen (Claus Dieter Classen; EuR 2004, 416)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freier Warenverkehr - Apothekenübliche Waren - Verbot der Werbung außerhalb der Apotheke.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 781
  • GRUR 1994, 299
  • VBlBW 1994, 93
  • DVBl 1994, 745
  • BB 1994, 164
  • DB 1994, 141
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-292/92
    Diese Regelungen fallen daher nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 30 EWG-Vertrag (vgl. Urteil vom 24. November 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-267/91 und C-268/91, Keck und Mithouard, Slg. 1993, I-6097, Randnrn.
  • EuGH, 18.05.1989 - 266/87

    The Queen / Royal Pharmaceutical Society of Great Britain, ex parte Association

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-292/92
    15 Der Gerichtshof hat bereits entschieden (vgl. Urteil vom 18. Mai 1989 in den verbundenen Rechtssachen 266/87 und 267/87, Royal Pharmaceutical Society of Great Britain, Slg. 1989, 1295, Randnr. 15), daß Maßnahmen einer Standesorganisation, der nach nationalem Recht derartige Befugnisse zustehen, "Maßnahmen" im Sinne von Artikel 30 EWG-Vertrag darstellen, wenn sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinflussen können.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-292/92
    18 Hierzu ist zunächst zu bemerken, daß nach ständiger Rechtsprechung eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Beschränkung jede Maßnahme ist, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern (vgl. Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    15 bis 17) und vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-292/92 (Hünermund u. a., Slg. 1993, I-6787, Randnr. 21) dargelegt habe, nicht in den Anwendungsbereich des Artikels 28 EG.

    So müssen diese Regelungen erstens für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben, und sie müssen zweitens den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in gleicher Weise berühren (Urteile Keck und Mithouard, Randnr. 16, und Hünermund u. a., Randnr. 21, sowie Urteil vom 9. Februar 1995 in der Rechtssache C-412/93, Leclerc-Siplec, Slg. 1995, I-179, Randnr. 21).

    So hat der Gerichtshof festgestellt, dass das für Apotheker geltende Verbot, für apothekenübliche Produkte außerhalb der Apotheke zu werben, nicht die für andere Wirtschaftsteilnehmer als Apotheker bestehende Möglichkeit berührt, ihrerseits für diese Waren Werbung zu machen (Urteil Hünermund u. a., Randnr. 19).

  • BGH, 28.10.2015 - VIII ZR 158/11

    Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Preisanpassungsrecht der

    Gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchst. b AEUV entscheidet der Gerichtshof beim Vorabentscheidungsverfahren lediglich über die Auslegung des Unionsrechts (vgl. nur EuGH, Rs. C-10/97 bis C-22/97, Slg. 1998, I-6307 Rn. 23 - Ministero delle Finanze; Rs. C-540/07, Slg. 2009, I-10983 Rn. 63 - Kommission/Italien; jeweils mwN), nicht hingegen über die Vereinbarkeit nationaler Rechtsnormen mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften und demzufolge auch nicht über die Frage der möglichen Unanwendbarkeit der betreffenden nationalen Rechtsnormen wegen deren Unionsrechtswidrigkeit (vgl. EuGH, Rs. C-292/92, Slg. 1993, I-6787 Rn. 8 - Hünermund; Rs. C-265/01, Slg. 2003, I-683 Rn. 18 mwN - Pansard).
  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT

    Vorab sei darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 234 EG zwar nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicher Rechtsnormen mit dem Gemeinschaftsrecht oder über die Auslegung nationaler Vorschriften entscheiden kann, dass er aber befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über eine solche Vereinbarkeit zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-292/92, Hünermund u. a., Slg. 1993, I-6787, Randnr. 8, vom 3. Mai 2001 in der Rechtssache C-28/99, Verdonck u. a., Slg. 2001, I-3399, Randnr. 28, und vom 27. November 2001 in den verbundenen Rechtssachen C-285/99 und C-286/99, Lombardini und Mantovani, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 27).
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