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   EuGH, 15.12.2005 - C-67/05   

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https://dejure.org/2005,24615
EuGH, 15.12.2005 - C-67/05 (https://dejure.org/2005,24615)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.2005 - C-67/05 (https://dejure.org/2005,24615)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - C-67/05 (https://dejure.org/2005,24615)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2000/60/EG - Gemeinschaftspolitik im Bereich der Wasserpolitik - Keine fristgerechte Umsetzung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2000/60/EG - Gemeinschaftspolitik im Bereich der Wasserpolitik - Keine fristgerechte Umsetzung

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik wegen des fehlenden Erlasses der zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen ...

  • Judicialis

    EG Art. 226; ; Richtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 Art. 24 Abs. 1 Unterabs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland, eingereicht am 11. Februar 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgemäße Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327, S. ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.09.2004 - C-168/03

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

    Auszug aus EuGH, 15.12.2005 - C-67/05
    7 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen, in der sich der betreffende Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom Januar 2002 in der Rechtssache C-103/00, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-1147, Randnr. 23, und vom 14. September 2004 in der Rechtssache C-168/03, Kommission/Spanien, Slg. 2004, I-8227, Randnr. 24).
  • EuGH, 04.05.2005 - C-335/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Richtlinie 2000/43/EG -

    Auszug aus EuGH, 15.12.2005 - C-67/05
    9 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung einschließlich solcher, die sich aus seinem bundesstaatlichen Aufbau ergeben, berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 2004 in der Rechtssache C-358/03, Kommission/Österreich, Slg. 2004, I-12055, Randnr. 13, und vom 4 Mai 2005 in der Rechtssache C-335/04, Kommission/Österreich, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 9).
  • EuGH, 16.12.2004 - C-358/03

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 15.12.2005 - C-67/05
    9 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung einschließlich solcher, die sich aus seinem bundesstaatlichen Aufbau ergeben, berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 2004 in der Rechtssache C-358/03, Kommission/Österreich, Slg. 2004, I-12055, Randnr. 13, und vom 4 Mai 2005 in der Rechtssache C-335/04, Kommission/Österreich, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 9).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-473/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt Bot darf sich ein Mitgliedstaat, außer bei

    53 - Vgl. Urteil Kommission/Deutschland (C-67/05, EU:C:2005:791, Rn. 9 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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