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   EuGH, 15.12.2009 - C-294/05   

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https://dejure.org/2009,10934
EuGH, 15.12.2009 - C-294/05 (https://dejure.org/2009,10934)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.2009 - C-294/05 (https://dejure.org/2009,10934)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - C-294/05 (https://dejure.org/2009,10934)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von militärischen Ausrüstungsgütern und Gütern, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Schweden

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von militärischen Ausrüstungsgütern und Gütern, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Schweden

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von militärischen Ausrüstungsgütern und Gütern, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen

  • EU-Kommission

    Kommission / Schweden

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von militärischen Ausrüstungsgütern und Gütern, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen“

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats bezüglich der Eigenmittel bei Einfuhr von militärischen Ausrüstungsgütern unter Zollbefreiung; Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Schweden

  • Judicialis

    Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1552/89 Art. 2; ; Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1552/89 Art. 9; ; Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1552/89 Art. 10; ; Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1552/... 89 Art. 11; ; Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 Art. 2; ; Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 Art. 9; ; Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 Art. 10; ; Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 Art. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats bezüglich der Eigenmittel bei Einfuhr von militärischen Ausrüstungsgütern unter Zollbefreiung; Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Schweden

  • datenbank.nwb.de

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats (Schweden) - Einfuhr von militärischen Ausrüstungsgütern und Gütern, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Schweden

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von militärischen Ausrüstungsgütern und Gütern, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen, unter Zollbefreiung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Schweden, eingereicht am 20. Juli 2005

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 1552/89 Art 2, VO (EWG) Nr 1552/89 Art 9, VO (EWG) Nr 1552/89 Art 10, VO (EWG) Nr 1552/89 Art 11, VO (EWG) Nr 1150/2000, EG Art 296 Abs 1 Buchst b
    Befreiung; Kriegsmaterial; Schweden; Zoll

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 2, 9, 10 und 11 der Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 1552/89 des Rates vom 29. Mai 1989 zur Durchführung des Beschlusses 88/376/EWG, EURATOM über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 155, ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 18.07.2007 - C-490/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Art. 49

    Auszug aus EuGH, 15.12.2009 - C-294/05
    Überdies sind die Abweichungen nach den Art. 296 EG und 297 EG, wie es nach ständiger Rechtsprechung bei den Abweichungen von den Grundfreiheiten (vgl. u. a. Urteile vom 31. Januar 2006, Kommission/Spanien, C-503/03, Slg. 2006, I-1097, Randnr. 45, vom 18. Juli 2007, Kommission/Deutschland, C-490/04, Slg. 2007, I-6095, Randnr. 86, und vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, Slg. 2008, I-6935, Randnr. 50) der Fall ist, eng auszulegen.
  • EuGH, 16.09.1999 - C-414/97

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 15.12.2009 - C-294/05
    Im Übrigen hat der Gerichtshof auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer im Urteil vom 16. September 1999, Kommission/Spanien (C-414/97, Slg. 1999, I-5585), die dort fragliche Vertragsverletzung deshalb bejaht, weil das Königreich Spanien nicht nachgewiesen hatte, dass die im spanischen Recht vorgesehene Befreiung der Einfuhr und des Erwerbs von Waffen, Munition und ausschließlich für den militärischen Gebrauch bestimmtem Gerät von der Mehrwertsteuer gemäß Art. 296 Abs. 1 Buchst. b EG durch die Notwendigkeit einer Wahrung seiner wesentlichen Sicherheitsinteressen gerechtfertigt war.
  • EuGH, 11.03.2003 - C-186/01

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER WEHRPFLICHT NUR FÜR MÄNNER NICHT ENTGEGEN

    Auszug aus EuGH, 15.12.2009 - C-294/05
    Würde ein solcher Vorbehalt unabhängig von den besonderen Tatbestandsmerkmalen der Bestimmungen des Vertrags anerkannt, so könnte das die Verbindlichkeit und die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts beeinträchtigen (vgl. Urteil vom 11. März 2003, Dory, C-186/01, Slg. 2003, I-2479, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.09.2008 - C-141/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen

    Auszug aus EuGH, 15.12.2009 - C-294/05
    Überdies sind die Abweichungen nach den Art. 296 EG und 297 EG, wie es nach ständiger Rechtsprechung bei den Abweichungen von den Grundfreiheiten (vgl. u. a. Urteile vom 31. Januar 2006, Kommission/Spanien, C-503/03, Slg. 2006, I-1097, Randnr. 45, vom 18. Juli 2007, Kommission/Deutschland, C-490/04, Slg. 2007, I-6095, Randnr. 86, und vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, Slg. 2008, I-6935, Randnr. 50) der Fall ist, eng auszulegen.
  • EuGH, 11.01.2000 - C-285/98

    FRAUEN HABEN IN DEUTSCHLAND ZUGANG ZUM DIENST MIT DER WAFFE

    Auszug aus EuGH, 15.12.2009 - C-294/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es zwar Sache der Mitgliedstaaten, die geeigneten Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer inneren und äußeren Sicherheit zu ergreifen, doch bedeutet dies nicht, dass solche Maßnahmen der Anwendung des Gemeinschaftsrechts völlig entzogen wären (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1999, Sirdar, C-273/97, Slg. 1999, I-7403, Randnr. 15, und vom 11. Januar 2000, Kreil, C-285/98, Slg. 2000, I-69, Randnr. 15).
  • EuGH, 31.01.2006 - C-503/03

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT ERSTMALS DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEM ÜBEREINKOMMEN

    Auszug aus EuGH, 15.12.2009 - C-294/05
    Überdies sind die Abweichungen nach den Art. 296 EG und 297 EG, wie es nach ständiger Rechtsprechung bei den Abweichungen von den Grundfreiheiten (vgl. u. a. Urteile vom 31. Januar 2006, Kommission/Spanien, C-503/03, Slg. 2006, I-1097, Randnr. 45, vom 18. Juli 2007, Kommission/Deutschland, C-490/04, Slg. 2007, I-6095, Randnr. 86, und vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, Slg. 2008, I-6935, Randnr. 50) der Fall ist, eng auszulegen.
  • EuGH, 26.10.1999 - C-273/97

    Sirdar

    Auszug aus EuGH, 15.12.2009 - C-294/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es zwar Sache der Mitgliedstaaten, die geeigneten Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer inneren und äußeren Sicherheit zu ergreifen, doch bedeutet dies nicht, dass solche Maßnahmen der Anwendung des Gemeinschaftsrechts völlig entzogen wären (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1999, Sirdar, C-273/97, Slg. 1999, I-7403, Randnr. 15, und vom 11. Januar 2000, Kreil, C-285/98, Slg. 2000, I-69, Randnr. 15).
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