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   EuGH, 15.12.2015 - C-132/14, C-133/14, C-134/14, C-135/14, C-136/14   

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https://dejure.org/2015,37939
EuGH, 15.12.2015 - C-132/14, C-133/14, C-134/14, C-135/14, C-136/14 (https://dejure.org/2015,37939)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.2015 - C-132/14, C-133/14, C-134/14, C-135/14, C-136/14 (https://dejure.org/2015,37939)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - C-132/14, C-133/14, C-134/14, C-135/14, C-136/14 (https://dejure.org/2015,37939)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Parlament / Rat

    Nichtigkeitsklagen - Verordnung (EU) Nr. 1385/2013 - Richtlinie 2013/62/EU - Richtlinie 2013/64/EU - Rechtsgrundlage - Art. 349 AEUV - Gebiete in äußerster Randlage der Europäischen Union - Änderung des Status von Mayotte gegenüber der Europäischen Union

  • Europäischer Gerichtshof

    Parlament / Rat

    Nichtigkeitsklagen - Verordnung (EU) Nr. 1385/2013 - Richtlinie 2013/62/EU - Richtlinie 2013/64/EU - Rechtsgrundlage - Art. 349 AEUV - Gebiete in äußerster Randlage der Europäischen Union - Änderung des Status von Mayotte gegenüber der Europäischen Union

  • ra.de

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Rat

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklagen - Verordnung (EU) Nr. 1385/2013 - Richtlinie 2013/62/EU - Richtlinie 2013/64/EU - Rechtsgrundlage - Art. 349 AEUV - Gebiete in äußerster Randlage der Europäischen Union - Änderung des Status von Mayotte gegenüber der Europäischen Union

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Osnabrück, 04.11.2015 - 3 A 88/14

    Alternativenermittlung; Artenschutzrechtliche Einwendungen; Aussetzung

    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 15.10.2015 - C 134/14 - (aaO., Langtext, Rn. 55 -56, ) diesbezüglich ausgeführt:.

    Der EuGH führte zwar in seinem Urteil vom 15.10.2015 - C 134/14 - (aaO., Langtext Rn. 81) aus, dass der nationale Gesetzgeber spezifische Verfahrensvorschriften vorsehen könne, nach denen z. B. ein missbräuchliches oder unredliches Vorbringen unzulässig ist, und die geeignete Maßnahmen darstellen, um die Wirksamkeit des gerichtlichen Verfahrens zu gewährleisten.

  • EuGH, 04.05.2017 - C-17/16

    Die Pflicht, Barmittel in Höhe von 10 000 Euro oder mehr anzumelden, besteht auch

    Mangels einer Präzisierung ist der räumliche Geltungsbereich eines Sekundärrechtsakts anhand dieser Vorschriften zu bestimmen, da das Sekundärrecht grundsätzlich den gleichen Geltungsbereich wie die Verträge selbst hat und in diesem Bereich von Rechts wegen gilt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2015, Parlament und Kommission/Rat, C-132/14 bis C-136/14, EU:C:2015:813, Rn. 76 und 77).
  • EuGH, 23.01.2018 - C-267/16

    Buhagiar u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Räumlicher Anwendungsbereich des

    Da das Sekundärrecht der Union grundsätzlich den gleichen geografischen Geltungsbereich wie die Verträge selbst hat (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Dezember 2015, Parlament und Kommission/Rat, C-132/14 bis C-136/14, EU:C:2015:813, Rn. 77) und die enge Auslegung des Ausschlusses Gibraltars vom gemeinsamen Zollgebiet der Union, um nicht die einheitliche Anwendung des Unionsrechts und seine volle Wirksamkeit zu beeinträchtigen, nicht die Auslegung zulässt, dass der freie Warenverkehr im Verhältnis zu Gibraltar einen engeren Geltungsbereich hätte als sich aus den Bestimmungen des AEU-Vertrags ergibt, ist davon auszugehen, dass die Bestimmungen der Richtlinie 91/477 über die Verbringung von Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch unter den freien Warenverkehr fallen, und zwar unabhängig davon, ob die Verbringung im Zusammenhang mit Handel und Gewerbe z. B. durch Waffenhändler oder im Versandhandel erfolgt oder außerhalb dieses Zusammenhangs durch Privatpersonen, insbesondere Jäger und Sportschützen, um sie im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeiten zu verwenden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2019 - C-457/18

    Generalanwalt Pikamäe: Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die

    47 Urteil vom 15. Dezember 2015, Parlament und Kommission/Rat (C-132/14 bis C-136/14, EU:C:2015:813, Rn. 64).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-17/16

    El Dakkak und Intercontinental

    10 - Wie der Gerichtshof im Urteil vom 15. Dezember 2015, Parlament und Kommission/Rat (C-132/14 bis C-136/14, EU:C:2015:813, Rn. 75 bis 77), erläutert hat, ist der räumliche Geltungsbereich eines Sekundärrechtsakts mangels einer Präzisierung in diesem Rechtsakt anhand der Art. 52 EUV und 355 AEUV zu bestimmen.
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