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   EuGH, 15.12.2016 - C-256/15   

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https://dejure.org/2016,45656
EuGH, 15.12.2016 - C-256/15 (https://dejure.org/2016,45656)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.2016 - C-256/15 (https://dejure.org/2016,45656)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - C-256/15 (https://dejure.org/2016,45656)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Nemec

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/35/EG - Bekämpfung von Zahlungsverzug - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Rechtsgeschäft, das vor dem Beitritt der Republik Slowenien zur Europäischen Union abgeschlossen wurde - Anwendungsbereich - Begriff ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Nemec

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/35/EG - Bekämpfung von Zahlungsverzug - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Rechtsgeschäft, das vor dem Beitritt der Republik Slowenien zur Europäischen Union abgeschlossen wurde - Anwendungsbereich - Begriff ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Nemec

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/35/EG - Bekämpfung von Zahlungsverzug - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Rechtsgeschäft, das vor dem Beitritt der Republik Slowenien zur Europäischen Union abgeschlossen wurde - Anwendungsbereich - Begriff ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2017 - C-274/16

    flightright - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnungen (EG) Nr. 44/2001 und (EU)

    31 Zur neueren Rechtsprechung in diesem Sinne vgl. beispielsweise Urteil vom 15. Dezember 2016, Nemec (C-256/15, EU:C:2016:954, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.09.2018 - C-287/17

    Ceská pojisťovna - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaftsrecht -

    Daraus folgt, dass die Richtlinie einen wirksamen Schutz des Gläubigers gegen Zahlungsverzug zum Ziel hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2016, Nemec, C-256/15, EU:C:2016:954, Rn. 50).
  • EuGH, 03.07.2019 - C-242/18

    UniCredit Leasing - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

    Dagegen ist der Gerichtshof für die Auslegung des Unionsrechts zuständig, wenn die Tatsachen, die dem Ausgangsverfahren zugrunde liegen, teilweise nach dem Zeitpunkt des Beitritts des Mitgliedstaats zur Union eingetreten sind (Urteil vom 15. April 2010, CIBA, C-96/08, EU:C:2010:185, Rn. 15) oder ihnen ein vor dem Zeitpunkt des Beitritts des Mitgliedstaats zur Union geschlossener Vertrag zugrunde liegt und diese Situation nach diesem Zeitpunkt weiterhin Wirkung entfaltet hat (vgl. entsprechend, in Bezug auf einen Konzessionsvertrag, Urteil vom 15. Dezember 2016, Nemec, C-256/15, EU:C:2016:954, Rn. 22 und 23, sowie, in Bezug auf die vertragliche Bestellung von Nießbrauchsrechten, Urteil vom 6. März 2018, SEGRO und Horváth, C-52/16 und C-113/16, EU:C:2018:157, Rn. 38 und 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2020 - C-307/19

    Obala i lucice - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in

    6 Urteile vom 15. Dezember 2016, Nemec (C-256/15, EU:C:2016:954, Rn. 21 bis 27), und vom 9. März 2017, Pula Parking (C-551/15, EU:C:2017:193, Rn. 24 bis 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-258/17

    E.B. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung - Verbot

    14 Urteil vom 15. Dezember 2016, Nemec (C-256/15, EU:C:2016:954).
  • EuGH, 16.02.2017 - C-555/14

    IOS Finance EFC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Bekämpfung von Zahlungsverzug

    Die Richtlinie 2011/7 nimmt jedoch, um dieses Ziel zu erreichen, keine vollständige Harmonisierung der Regeln zum Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vor (vgl. entsprechend zur Richtlinie 2000/35 Urteil vom 15. Dezember 2016, Nemec, C-256/15, EU:C:2016:954, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.07.2018 - T-733/16

    Das Gericht der EU erklärt die Beschlüsse der EZB, mit denen sechs französischen

    Insoweit ist festzustellen, dass es der EZB im Rahmen der Ausübung des ihr nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung Nr. 575/2013 zuerkannten Ermessens zwar freisteht, ob sie die in dieser Bestimmung vorgesehene Ausnahme gewähren will oder nicht, diese Freiheit aber unter dem Vorbehalt steht, dass die mit der Ausnahmeregelung verfolgten Ziele nicht missachtet werden und die Regelung nicht ihrer praktischen Wirksamkeit beraubt wird (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 15. Dezember 2016, Nemec, C-256/15, EU:C:2016:954, Rn. 48 und 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2022 - C-574/21

    02 Czech Republic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 86/653/EWG - Art.

    Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 2016, Nemec (C-256/15, EU:C:2016:954, Rn. 25), und vom 3. Juli 2019, UniCredit Leasing (C-242/18, EU:C:2019:558, Rn. 30 bis 35).
  • EuGH, 09.07.2020 - C-199/19

    RL (Directive lutte contre le retard de paiement)

    Der Gerichtshof hat jedoch in seinem Urteil vom 15. Dezember 2016, Nemec (C-256/15, EU:C:2016:954, Rn. 33), entschieden, dass ein Rechtsgeschäft, das eine wirtschaftliche Tätigkeit betrifft, unter den Begriff "Geschäftsverkehr" im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2011/7 fallen kann, sofern die Person, die das Rechtsgeschäft abschließt, als "Unternehmen" im Sinne von Art. 2 Nr. 3 dieser Richtlinie handelt.
  • EuG, 13.07.2018 - T-745/16

    BPCE / EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über Kreditinstitute -

    Insoweit ist festzustellen, dass es der EZB im Rahmen der Ausübung des ihr nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung Nr. 575/2013 zuerkannten Ermessens zwar freisteht, ob sie die in dieser Bestimmung vorgesehene Ausnahme gewähren will oder nicht, diese Freiheit aber unter dem Vorbehalt steht, dass die mit der Ausnahmeregelung verfolgten Ziele nicht missachtet werden und die Regelung nicht ihrer praktischen Wirksamkeit beraubt wird (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 15. Dezember 2016, Nemec, C-256/15, EU:C:2016:954, Rn. 48 und 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.07.2018 - T-757/16

    Société générale / EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-287/17

    Ceská pojisťovna - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaftsrecht -

  • EuG, 13.07.2018 - T-751/16

    Confédération nationale du Crédit mutuel/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik

  • EuG, 13.07.2018 - T-758/16

    Crédit agricole/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-585/20

    BFF Finance Iberia S.A.U.

  • EuG, 13.07.2018 - T-768/16

    BNP Paribas / EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über

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