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   EuGH, 16.01.2014 - C-67/12   

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https://dejure.org/2014,153
EuGH, 16.01.2014 - C-67/12 (https://dejure.org/2014,153)
EuGH, Entscheidung vom 16.01.2014 - C-67/12 (https://dejure.org/2014,153)
EuGH, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - C-67/12 (https://dejure.org/2014,153)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/91/EG - Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Art. 3, 7 und 8 - Unvollständige Umsetzung"

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/91/EG - Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Art. 3, 7 und 8 - Unvollständige Umsetzung

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

  • Wolters Kluwer

    Inspektion von Heizkesseln zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden; Anforderungen an die Klageschrift und an die Rüge teilweiser Unzulässigkeit der Vertragsverletzungsklage; Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen das Königreich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inspektion von Heizkesseln zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden; Anforderungen an die Klageschrift und an die Rüge teilweiser Unzulässigkeit der Vertragsverletzungsklage; Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen das Königreich ...

  • rechtsportal.de

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/91/EG - Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Art. 3, 7 und 8 - Unvollständige Umsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, innerhalb der vorgesehenen Frist alle Maßnahmen zu ergreifen oder mitzuteilen, die erforderlich sind, um den Art. 3, 7 und 8 der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 ...

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.02.2009 - C-475/07

    Kommission / Polen

    Auszug aus EuGH, 16.01.2014 - C-67/12
    Folglich müssen sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben, und die Anträge in der Klageschrift müssen eindeutig formuliert sein, um zu verhindern, dass der Gerichtshof ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 2009, Kommission/Polen, C-475/07, Rn. 43, und vom 16. Juli 2009, Kommission/Polen, C-165/08, Slg. 2009, I-6843, Rn. 42).

    Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass eine nach Art. 258 AEUV erhobene Klage eine zusammenhängende und genaue Darstellung der Rügen enthalten muss, damit der Mitgliedstaat und der Gerichtshof die Tragweite des gerügten Verstoßes gegen das Unionsrecht genau erfassen können, was notwendig ist, damit der betreffende Staat sich sachgerecht verteidigen und der Gerichtshof überprüfen kann, ob die gerügte Vertragsverletzung vorliegt (vgl. u. a. Urteil vom 16. Juli 2009, Kommission/Polen, Rn. 43).

  • EuGH, 17.12.2009 - C-197/09

    Réexamen M / EMEA - Überprüfung des Urteils T-12/08 P - Rechtsstreit, der zur

    Auszug aus EuGH, 16.01.2014 - C-67/12
    Damit kann verhindert werden, dass die Schriftsätze der Parteien und die Prüfung durch das Gericht auf die Sache eingehen, obwohl die Klage unzulässig ist (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2009, Überprüfung M/EMEA, C-197/09 RX-II, Slg. 2009, I-12033, Rn. 48).

    Die oben genannten Bestimmungen sehen nämlich ausdrücklich vor, dass der Präsident neue Fristen für die Fortsetzung des Verfahrens bestimmt, wenn der Antrag, über eine Einrede der Unzulässigkeit zu entscheiden, verworfen oder die Entscheidung dem Endurteil vorbehalten wird (vgl. Urteil Überprüfung M/EMEA, Rn. 49).

  • EuGH, 11.07.2002 - C-139/00

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 16.01.2014 - C-67/12
    Somit müssen die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage auf dieselben Rügen gestützt werden (vgl. u. a. Urteile vom 29. September 1998, Kommission/Deutschland, C-191/95, Slg. 1998, I-5449, Rn. 55, und vom 11. Juli 2002, Kommission/Spanien, C-139/00, Slg. 2002, I-6407, Rn. 18).

    Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darlegung der Rügen im Mahnschreiben, im verfügenden Teil der mit Gründen versehenen Stellungnahme und in den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand, wie er in der mit Gründen versehenen Stellungnahme umschrieben wurde, nicht erweitert oder geändert worden ist (vgl. u. a. Urteile Kommission/Deutschland, Rn. 56, und Kommission/Spanien, Rn. 19).

  • EuGH, 29.09.1998 - C-191/95

    IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE

    Auszug aus EuGH, 16.01.2014 - C-67/12
    Somit müssen die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage auf dieselben Rügen gestützt werden (vgl. u. a. Urteile vom 29. September 1998, Kommission/Deutschland, C-191/95, Slg. 1998, I-5449, Rn. 55, und vom 11. Juli 2002, Kommission/Spanien, C-139/00, Slg. 2002, I-6407, Rn. 18).

    Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darlegung der Rügen im Mahnschreiben, im verfügenden Teil der mit Gründen versehenen Stellungnahme und in den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand, wie er in der mit Gründen versehenen Stellungnahme umschrieben wurde, nicht erweitert oder geändert worden ist (vgl. u. a. Urteile Kommission/Deutschland, Rn. 56, und Kommission/Spanien, Rn. 19).

  • EuGH, 06.10.2009 - C-438/07

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Auszug aus EuGH, 16.01.2014 - C-67/12
    Gleichwohl hat der Gerichtshof jedenfalls festzustellen, ob die beanstandete Vertragsverletzung vorliegt oder nicht, auch wenn der betreffende Mitgliedstaat sie nicht bestreitet (vgl. Urteile vom 15. Januar 2002, Kommission/Italien, C-439/99, Slg. 2002, I-305, Rn. 20, und vom 6. Oktober 2009, Kommission/Schweden, C-438/07, Slg. 2009, I-9517, Rn. 53).
  • EuGH, 28.02.2013 - C-473/10

    Ungarn und Spanien haben gegen ihre unionsrechtlichen Verpflichtungen auf dem

    Auszug aus EuGH, 16.01.2014 - C-67/12
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung nach ständiger Rechtsprechung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist befand, und dass später eingetretene Änderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Urteil vom 28. Februar 2013, Kommission/Ungarn, C-473/10, Rn. 96 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-165/08

    Kommission / Polen - Genetisch veränderte Organismen - Saatgut - Verbot des

    Auszug aus EuGH, 16.01.2014 - C-67/12
    Folglich müssen sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben, und die Anträge in der Klageschrift müssen eindeutig formuliert sein, um zu verhindern, dass der Gerichtshof ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 2009, Kommission/Polen, C-475/07, Rn. 43, und vom 16. Juli 2009, Kommission/Polen, C-165/08, Slg. 2009, I-6843, Rn. 42).
  • EuGH, 15.01.2002 - C-439/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 16.01.2014 - C-67/12
    Gleichwohl hat der Gerichtshof jedenfalls festzustellen, ob die beanstandete Vertragsverletzung vorliegt oder nicht, auch wenn der betreffende Mitgliedstaat sie nicht bestreitet (vgl. Urteile vom 15. Januar 2002, Kommission/Italien, C-439/99, Slg. 2002, I-305, Rn. 20, und vom 6. Oktober 2009, Kommission/Schweden, C-438/07, Slg. 2009, I-9517, Rn. 53).
  • EuGH, 03.09.2014 - C-127/12

    Kommission / Spanien

    Ensuite, il convient de rappeler que les éléments essentiels de fait et de droit sur lesquels un recours en manquement est fondé doivent ressortir d'une façon cohérente et précise du texte de la requête elle-même et les conclusions de cette dernière doivent être formulées de manière non équivoque afin de permettre à l'État membre et à la Cour d'appréhender exactement la portée de la violation du droit de l'Union reprochée, condition nécessaire pour que ledit État puisse faire valoir utilement ses moyens de défense et pour que la Cour puisse vérifier l'existence du manquement allégué (voir, en ce sens, arrêt Commission/Espagne, C-67/12, EU:C:2014:5, points 41 et 42 ainsi que jurisprudence citée).
  • EuGH, 22.10.2014 - C-252/13

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

    Weiter ist darauf hinzuweisen, dass diese Anträge eindeutig formuliert sein müssen, um zu verhindern, dass der Gerichtshof ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (vgl. u. a. Urteil Kommission/Spanien, C-67/12, EU:C:2014:5, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich müssen sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (vgl. u. a. Urteil Kommission/Spanien, EU:C:2014:5, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass eine nach Art. 258 AEUV erhobene Klage eine zusammenhängende und genaue Darstellung der Rügen enthalten muss, damit der Mitgliedstaat und der Gerichtshof die Tragweite des gerügten Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht richtig erfassen können, was notwendig ist, damit der betreffende Staat sich sachgerecht verteidigen und der Gerichtshof überprüfen kann, ob die behauptete Vertragsverletzung vorliegt (vgl. u. a. Urteil Kommission/Spanien, EU:C:2014:5, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-715/17

    Kommission/ Polen (Mécanisme temporaire de relocalisation de demandeurs de

    95 Vgl. Urteile vom 22. Oktober 2014, Kommission/Niederlande (C-252/13, EU:C:2014:2312, Rn. 34), vom 16. Januar 2014, Kommission/Spanien (C-67/12, EU:C:2014:5, Rn. 42), und vom 16. Juli 2009, Kommission/Polen (C-165/08, EU:C:2009:473, Rn. 43).
  • EuGH, 17.07.2014 - C-600/12

    Griechenland hat dadurch gegen das Umweltrecht der Union verstoßen, dass es die

    42 Il y a lieu également de rappeler que l'existence d'un manquement doit être appréciée en fonction de la situation de l'État membre telle qu'elle se présentait au terme du délai fixé dans l'avis motivé (voir arrêts Commission/France, C-193/12, EU:C:2013:394, point 21, et Commission/Espagne, C-67/12, EU:C:2014:5, point 31).

    46 En effet, alors même que l'État membre concerné ne conteste pas un manquement, il appartient, en tout état de cause, à la Cour de constater si ce manquement reproché existe ou non (voir, en ce sens, arrêts Commission/Suède, C-438/07, EU:C:2009:613, point 53, et Commission/Espagne, EU:C:2014:5, point 30).

  • EuGH, 05.06.2014 - C-198/12

    Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Somit müssen die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage auf dieselben Rügen gestützt werden (vgl. u. a. Urteile Kommission/Deutschland, C-191/95, EU:C:1998:441, Rn. 55, und Kommission/Spanien, C-67/12, EU:C:2014:5, Rn. 52).

    Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darlegung der Rügen im Mahnschreiben, im verfügenden Teil der mit Gründen versehenen Stellungnahme und in den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern der Streitgegenstand, wie er in der mit Gründen versehenen Stellungnahme umschrieben wurde, nicht erweitert oder geändert, sondern nur beschränkt worden ist (vgl. u. a. Urteile Kommission/Deutschland, EU:C:1998:441, Rn. 56, und Kommission/Spanien, EU:C:2014:5, Rn. 53).

  • EuGH, 04.09.2014 - C-237/12

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission und die Klage müssen auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein, so dass der Gerichtshof eine Rüge, die nicht in der mit Gründen versehenen Stellungnahme erhoben wurde, nicht prüfen kann; die mit Gründen versehene Stellungnahme muss eine zusammenhängende und ausführliche Darstellung der Gründe enthalten, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, dass der betreffende Mitgliedstaat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag verstoßen hat (vgl. Urteile Kommission/Deutschland, C-160/08, EU:C:2010:230, Rn. 43, und Kommission/Spanien, C-67/12, EU:C:2014:5, Rn. 52).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-719/17

    Kommission/ Tschechische Republik (Mécanisme temporaire de relocalisation de

    95 Vgl. Urteile vom 22. Oktober 2014, Kommission/Niederlande (C-252/13, EU:C:2014:2312, Rn. 34), vom 16. Januar 2014, Kommission/Spanien (C-67/12, EU:C:2014:5, Rn. 42), und vom 16. Juli 2009, Kommission/Polen (C-165/08, EU:C:2009:473, Rn. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2016 - C-233/14

    Kommission / Niederlande

    27 - Urteil Kommission/Spanien (C-67/12, EU:C:2014:5, Rn. 41 und 42 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    30 - Urteil Kommission/Spanien (C-67/12, EU:C:2014:5, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-718/17

    Kommission/ Ungarn (Mécanisme temporaire de relocalisation de demandeurs de

    95 Vgl. Urteile vom 22. Oktober 2014, Kommission/Niederlande (C-252/13, EU:C:2014:2312, Rn. 34), vom 16. Januar 2014, Kommission/Spanien (C-67/12, EU:C:2014:5, Rn. 42), und vom 16. Juli 2009, Kommission/Polen (C-165/08, EU:C:2009:473, Rn. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-601/21

    Kommission/ Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    51 Vgl. z. B. Urteil vom 16. Januar 2014, Kommission/Spanien (C-67/12, EU:C:2014:5, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-632/16

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe schlägt dem Gerichtshof vor, zu urteilen, dass

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2016 - C-482/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-395/17

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-139/20

    Kommission/ Polen (Taxation des produits énergétiques)

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