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   EuGH, 16.02.1977 - 72/76   

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https://dejure.org/1977,1136
EuGH, 16.02.1977 - 72/76 (https://dejure.org/1977,1136)
EuGH, Entscheidung vom 16.02.1977 - 72/76 (https://dejure.org/1977,1136)
EuGH, Entscheidung vom 16. Februar 1977 - 72/76 (https://dejure.org/1977,1136)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz / Töpfer

    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - IM HOHEITSGEBIET EINES ANDEREN MITGLIEDSTAATS EINGETRETENER SCHADEN - ERSATZ - HAFTBARMACHUNG EINES DRITTEN - ANSPRUCH DES BETROFFENEN - FORDERUNGSÜBERGANG AUF DEN VERPFLICHTETEN TRAEGER - BEGRENZUNG

  • EU-Kommission

    Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz / Töpfer

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung der Verordnung über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer; Anerkennung eines etwaigen Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger eines Mitgliedstaates wegen eines Unfalls eines seiner Versicherten im ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; VO 3 Art. 52

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 234; EWG Art. 177; VO 3 Art. 52
    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - IM HOHEITSGEBIET EINES ANDEREN MITGLIEDSTAATS EINGETRETENER SCHADEN - ERSATZ - HAFTBARMACHUNG EINES DRITTEN - ANSPRUCH DES BETROFFENEN - FORDERUNGSÜBERGANG AUF DEN VERPFLICHTETEN TRAEGER - BEGRENZUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Forderungsübergang auf Sozialversicherungsträger eines Mitgliedstaats wegen eines Unfalls im Hoheitsgebiet eines anderen Staates; Umfang eines Forderungsübergangs

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 16.05.1973 - 78/72

    Ster - Algemeen Syndikaat / De Waal

    Auszug aus EuGH, 16.02.1977 - 72/76
    In diesem Sinne habe der Gerichtshof den im Ausgangsverfahren umstrittenen Artikel in seinen Urteilen vom 9. Dezember 1965 (bereits zitiert) und vom 16. Mai 1973 (Rechtssache 78/72, Ster-Algemeen Syndikaat Slg. 1973, 499) ausgelegt.

    Zum ersten Punkt habe der Gerichtshof in dem bereits zitierten Urteil in der Rechtssache 78/72 Stellung genommen und für Recht erkannt, daß "der materielle Inhalt des unmittelbaren Anspruchs im Sinne von Artikel 52 Buchstabe b der Verordnung Nr. 3 des Rates ... sich nach den nationalen Rechtsvorschriften [bestimmt], welche Entstehung und Umfang des Ersatzanspruchs des Geschädigten oder seiner anspruchsberechtigten Angehörigen gegen den haftenden Dritten regeln".

  • EuGH, 09.12.1965 - 44/65

    Hessische Knappschaft / Singer und Fils

    Auszug aus EuGH, 16.02.1977 - 72/76
    Dies ergebe sich aus den Urteilen des Gerichtshofes vom 12. November 1969 (Rechtssache 27/69, Entraide médicale und CFL, Slg. 1969, 405) und vom 9. Dezember 1965 (Rechtssache 44/65, Singer, Slg. 1965, 1267).
  • EuGH, 12.11.1969 - 27/69

    Caisse de maladie des CFL u.a. / Compagnie d'assurances sur la vie und contre les

    Auszug aus EuGH, 16.02.1977 - 72/76
    Dies ergebe sich aus den Urteilen des Gerichtshofes vom 12. November 1969 (Rechtssache 27/69, Entraide médicale und CFL, Slg. 1969, 405) und vom 9. Dezember 1965 (Rechtssache 44/65, Singer, Slg. 1965, 1267).
  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 79/75

    Leistungen eines Trägers der französischen gesetzlichen Unfallversicherung als

    Dies hat die Bedeutung einer Legalzession des deutschen Sozialversicherungsrechts (Murad Ferid Franz. Zivilrecht Bd. 1 S. 572) und ist gem. Art. 52 Abs. 1 der VO EWG Nr. 3 über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer vom 25. Sept. 1958 (BGBl 1959 II 473; jetzt Art. 93 der Neufassung) von allen Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaften anzuerkennen, wenn ein Arbeitnehmer nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaats eine der in Art. 2 VO genannten Leistungen für einen im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaats eingetretenen Schaden erhält und dort gegen einen Dritten Anspruch auf Ersatz des Schadens besitzt (EuGHRspr. XI [1965] 112; 134, 1268; Urteil vom 16. Februar 1977 in der Rechtssache 72/76, vgl. WJ vom 24. Oktober 1977; Gitter NJW 1965, 1111; Soergel/Kegel BGB 10. Aufl. Vorbem. 315/317 Art. 7 EGBGB).

    Dieser Forderungsübergang umfaßt jedoch nur diejenigen dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen nach dem Recht des Staates, in dessen Gebiet der Schaden eingetreten ist, zustehenden Schadensersatzansprüche, die den von dem verpflichteten Träger erbrachten Leistungen entsprechen (EuGH Urteil vom 16. Februar 1977 in der Rechtssache 72/76 zit. nach WJ XXV/43 vom 24.10.1977).

    Hinsichtlich des Feststellungsbegehrens (Nr. 11 der vorliegenden Klage) beschränkt sich die Verpflichtung der Beklagten auf den Ersatz von Schäden, die den von der Klägerin erbrachten Leistungen entsprechen (Kongruenz; vgl. EuGH Urteil vom 16. Februar 1977 in der Rechtssache 72/76) und die sich im Rahmen des nach § 844 Abs. 2 BGB in Betracht kommenden Schadens der Hinterbliebenen halten (vgl. Wussow Unfallhaftpflichtrecht 12. Aufl. Rdz. 1503, 1504).

  • EuGH, 02.06.1994 - C-428/92

    DAK / Lærerstandens Brandforsikring

    20 Die Regreßmöglichkeiten nach Artikel 93 Absatz 1 der Verordnung betreffen jedoch schon nach dem Wortlaut dieses Artikels nur Leistungen der sozialen Sicherheit, die ihren Grund in dem Schaden haben, der im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats eingetreten ist (vgl. Urteil vom 16. Februar 1977 in der Rechtssache 72/76, Töpfer u. a., Slg. 1977, 271, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.1983 - 313/82

    NV Tiel-Utrecht Schadeverzekering gegen Fonds commun de garantie automobile. -

    Ich verweise auf die Rechtssachen 44/65 (Hessische Knappschaft, Slg. 1965, 1267, 1276), 27/69 (Entr'aide medicale, Slg. 1969, 405, 411), 78/72 (Ster - Algemeen Syndikaat/de Waal, Slg. 1973, 499, 504), 72/76 (Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz/Töpfer, Slg. 1977, 271, 279).
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