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   EuGH, 16.02.1978 - 88/77   

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https://dejure.org/1978,943
EuGH, 16.02.1978 - 88/77 (https://dejure.org/1978,943)
EuGH, Entscheidung vom 16.02.1978 - 88/77 (https://dejure.org/1978,943)
EuGH, Entscheidung vom 16. Februar 1978 - 88/77 (https://dejure.org/1978,943)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Minister for Fisheries / Schonenberg u.a.

    1 . SEEFISCHEREI - MEERESSCHÄTZE - ERHALTUNG - FEHLEN GEMEINSCHAFTLICHER MASSNAHMEN - ÜBERGANGSZUSTÄNDIGKEIT DER MITGLIEDSTAATEN - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Minister for Fisheries / Schonenberg u.a.

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung von Gemeinschaftsrecht über die Einführung einer gemeinsamen Strukturpolitik für die Fischwirtschaft; Fragen zur Vereinbarkeit von Verordnungen des irischen Fischereiministeriums über die Seefischerei mit dem Gemeinschaftsrecht; ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; EWG Art. 7; ; VO 101/76 Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SEEFISCHEREI - MEERESSCHÄTZE - ERHALTUNG - FEHLEN GEMEINSCHAFTLICHER MASSNAHMEN - ÜBERGANGSZUSTÄNDIGKEIT DER MITGLIEDSTAATEN - VORAUSSETZUNGEN - [BEITRITTSAKTE , ARTIKEL 102 - VERORDNUNG NR. 101/76 DES RATES , ARTIKEL 4]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zaoerv.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Fischereifragen (Rainer Hofmann)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.07.1976 - 3/76

    Cornelis Kramer u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.02.1978 - 88/77
    In seinem Urteil vom 4. Juli 1976 (verbundene Rechtssachen 3, 4 und 6/76, Kramer, Slg. 1976, 1279) habe der Gerichtshof für Recht erkannt, daß "ein Mitgliedstaat, der Maßnahmen zur Beschränkung der Fischereitätigkeit mit dem Ziel der Erhaltung der Meeresschätze trifft, ... die Zielsetzungen oder das Funktionieren des durch die Verordnungen Nr. 2141/70 und Nr. 2142/70 errichteten Systems [nicht gefährdet]".

    Um zu entscheiden, ob Irland nach Gemeinschaftsrecht befugt gewesen sei, Verordnungen zu erlassen, die auf die Erhaltung und rationelle Nutzung von Fischbeständen innerhalb der -Meilen-Fischereizone zielten, müsse man besonders die Artikel 100 bis 103 der Beitrittsakte, die Verordnungen Nrn. 100/76 und 101/76 des Rates, die Entschließung des Rates vom Oktober/November 1976, die die Ausdehnung der Fischereizonen der Mitgliedstaaten auf 200 Meilen vorgesehen habe, und die Urteile des Gerichtshofes vom 31. März 1971 (Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Accord européen sur les transports routiers, Slg. 1971, 263) und vom 14. Juli 1976 (verbundene Rechtssachen 3, 4 und 6/76, Kramer, Slg. 1976, 1279) in Betracht ziehen, in denen der Gerichtshof die Auswirkungen des Gemeinschaftsrechts auf die Befugnis der Mitgliedstaaten untersucht habe, einseitige Maßnahmen auf Gebieten zu treffen, auf die Gemeinschaftsrecht Anwendung finde.

  • EuGH, 21.03.1972 - 82/71

    S.A.I.L.

    Auszug aus EuGH, 16.02.1978 - 88/77
    16 Schließlich ist, wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 21. März 1972 (Rechtssache 82/71, Staatsanwaltschaft von Italien/SAIL, Slg. 1972, 119) entschieden hat, eine strafrechtliche Verurteilung aufgrund einer nationalen Rechtsvorschrift, die für gemeinschaftsrechtswidrig erkannt worden ist, ebenfalls mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar.
  • EuGH, 30.10.1974 - 190/73

    Van Haaster

    Auszug aus EuGH, 16.02.1978 - 88/77
    Nach den Ausführungen des Gerichtshofes in seinem Urteil vom 30. Oktober 1974 (Rechtssache 190/73, Van Haaster, Slg. 1974, 1123) seien die irischen Maßnahmen aufzuheben, da sie den von einer gemeinsamen Marktorganisation erfaßten innergemeinschaftlichen Handel behinderten.
  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 16.02.1978 - 88/77
    Um zu entscheiden, ob Irland nach Gemeinschaftsrecht befugt gewesen sei, Verordnungen zu erlassen, die auf die Erhaltung und rationelle Nutzung von Fischbeständen innerhalb der -Meilen-Fischereizone zielten, müsse man besonders die Artikel 100 bis 103 der Beitrittsakte, die Verordnungen Nrn. 100/76 und 101/76 des Rates, die Entschließung des Rates vom Oktober/November 1976, die die Ausdehnung der Fischereizonen der Mitgliedstaaten auf 200 Meilen vorgesehen habe, und die Urteile des Gerichtshofes vom 31. März 1971 (Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Accord européen sur les transports routiers, Slg. 1971, 263) und vom 14. Juli 1976 (verbundene Rechtssachen 3, 4 und 6/76, Kramer, Slg. 1976, 1279) in Betracht ziehen, in denen der Gerichtshof die Auswirkungen des Gemeinschaftsrechts auf die Befugnis der Mitgliedstaaten untersucht habe, einseitige Maßnahmen auf Gebieten zu treffen, auf die Gemeinschaftsrecht Anwendung finde.
  • EuGH, 16.12.1981 - 269/80

    Tymen

    Die unmittelbare Wirkung des Verbots, einseitige Maßnahmen zu treffen, bedeute, wie der Gerichtshof wiederholt, so in seinem Urteil vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (Schonenberg, Sig. S. 473) festgestellt habe, daß eine Strafverfolgung aufgrund solcher Maßnahmen ihrerseits als Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht anzusehen sei.

    Dies ergebe sich aus einer gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofes, so u. a. aus dem Urteil vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (Schonenberg, a.a.O.).

    Dieser Grundsatz sei durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere durch das Urteil vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (Schonenberg, a.a.O.) bestätigt worden.

    6 Diese Frage bildete bereits den Gegenstand des Urteils vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (Schonenberg, Sig. S. 473).

  • EuGH, 10.07.1984 - 63/83

    Kirk

    Danach müßten Maßnahmen mit dem Ziel der Erhaltung der biologischen Meeresschätze dringlich, notwendig (Schlußanträge des Generalanwalts in den Rechtssachen 3, 4 und 6/76, Kramer, Slg. 1976, 1279, und Schlußanträge des Generalanwalts in der Rechtssache 61/77, Kommission/Irland, Slg. 1978, 417) und biologisch zwingend gerechtfertigt sein (Urteil in der Rechtssache 88/77, Schonenberg, Slg. 1978, 473).

    Er erklärt in diesem Zusammenhang, das Urteil des Gerichtshofes in der genannten Rechtssache 287/81 (Noble Kerr), in dem die Gültigkeit der angefochtenen Maßnahme mit der Begründung anerkannt worden sei, sie diene dem Schutz der örtlichen Bevölkerung, sei im vorliegenden Fall aus zwei Gründen nicht verbindlich: - Die streitige Verordnung sei keine Maßnahme der Erhaltung oder der Bewirtschaftung, sondern eine Maßnahme hinsichtlich des Zugangs, und - es handele sich um eine diskriminierende Maßnahme wie die Maßnahmen in den genannten Rechtssachen 61/77 und 88/77.

  • EuGH, 14.10.1980 - 812/79

    Attorney General / Burgoa

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe sich eindeutig, daß die Gemeinschaft für Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Fischbestände zuständig sei (vgl. Rechtssachen 3, 4 und 6/76, Kramer u.a., Slg. 1976, 1219; 61/77, Kommission/Irland, Slg. 1978, 417, und 88/77, Fischereiminister/Schonenberg u. a., Slg. 1978, 473).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-176/03

    Kommission / Rat - Umwelt - Schutz durch das Strafrecht - Rechtsgrundlage -

    Es sei daran erinnert, dass im Urteil Casati (zitiert in Fußnote 17) zwar anerkannt worden ist, dass für die Strafgesetzgebung und die Strafverfahrensvorschriften grundsätzlich die Mitgliedstaaten zuständig seien, dass der Gerichtshof aber auch betont hat, dass diese Vorschriften nicht dazu missbraucht werden dürften, die Ziele des Vertrages zu gefährden (Randnr. 27), so dass, wie in den Urteilen vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (Schonenberg, Slg. 1978, 473, Randnr. 16) und vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80 (Tymen, Slg. 1981, 3079, Randnr. 16) ausgeführt, eine strafrechtliche Verurteilung aufgrund gemeinschaftsrechtswidriger nationaler Rechtsvorschriften ebenfalls mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar sei.
  • EuGH, 03.07.1979 - 185/78

    Van Dam

    Auch aus den Urteilen des Gerichtshofes vom 16. Februar 1978 (Kommission/Irland, 61/77 - Slg. 1978, 417; Rechtssache Schonenberg, 88/77 - Slg. 1978, 473) sei abzuleiten, daß während der Übergangszeit nach Artikel 102 der Beitrittsakte die Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Fischerei nur noch über eine Restzuständigkeit verfügten und daß keine innerstaatliche Zuständigkeit am Ende der Übergangszeit fortbestehen könne.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2017 - C-329/15

    ENEA

    61 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Februar 1978, Schonenberg u. a. (88/77, EU:C:1978:30, Rn. 16), vom 28. März 1979, Rivoira (179/78, EU:C:1979:89, Rn. 14), vom 3. Juli 1980, Pieck (157/79, EU:C:1980:179, Rn. 16), und vom 11. September 2003, Safalero (C-13/01, EU:C:2003:447, Rn. 45).
  • EuGH, 13.02.1985 - 5/84

    Direct Cosmetics / Kommissioners of Customs und Excise

    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (Schonenberg, Slg. 1978, 473), vom 8. März 1979 in der Rechtssache 130/78 (Salumificio di Cornuda, Sig. 1979, 867), vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80 (Tymen, Slg. 1981, 3079) und vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81 (Becker, Slg. 1982, 53), in denen der Gerichtshof festgestellt habe, daß ein Mitgliedstaat dem einzelnen keine innerstaatlichen Rechtsvorschriften entgegenhalten könne, die nicht im Einklang mit den durch das Gemeinschaftsrecht auferlegten Verpflichtungen stünden.
  • EuGH, 18.10.1979 - 5/79

    Buys

    Die strikte Unanwendbarkeit einer nationalen Preiskontrollregelung auf Gebieten, die einer gemeinsamen Marktorganisation auf der Herstellungs- und Großhandelsstufe unterlägen, sei im übrigen in der Rechtslehre und sogar durch die französische Regierung anerkannt, wie sich aus deren in der Rechtssache 88/77 (Fischereiminister/C. A. Schonenberg und andere, Slg. 1978, 473) eingereichten schriftlichen Erklärungen ergebe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-388/00

    Radiosistemi

    13: - Urteile vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (Schonenberg, Slg. 1978, 473), vom 28. März 1979 in der Rechtssache 179/78 (Rivoira u. a., Slg. 1979, 1147) und vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80 (Tymen, Slg. 1981, 3079).
  • EuGH, 02.06.1981 - 124/80

    Van Dam

    19 und 26 der Entscheidungsgründe seines Urteils vom 14. Juli 1976 in den Rechtssachen 3, 4 und 6/76 (Kramer, Slg. 1976, 1279), in der Randnr. 14 der Entscheidungsgründe seines Urteils vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (Schonenberg, Slg. 1978, 473) und in der Randnr. 9 der Entscheidungsgründe seines Urteils vom 3. Juli 1979 in den Rechtssachen 185-204/78 (Van Dam, Slg. 1979, 2345) die zeitliche Begrenzung der in Artikel 102 vorgesehenen Übergangsfrist unterstrichen.
  • EuGH, 28.03.1979 - 179/78

    Rivoira

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.1980 - 32/79

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1981 - 269/80

    Regina gegen Robert Tymen. - Fischerei.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1979 - 185/78

    Strafverfahren gegen J. van Dam en Zonen und andere. - Biologische Schätze des

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