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   EuGH, 16.02.1982 - 19/81   

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EuGH, 16.02.1982 - 19/81 (https://dejure.org/1982,843)
EuGH, Entscheidung vom 16.02.1982 - 19/81 (https://dejure.org/1982,843)
EuGH, Entscheidung vom 16. Februar 1982 - 19/81 (https://dejure.org/1982,843)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Burton / British Railways Board

    1 . SOZIALPOLITIK - MÄNNLICHE UND WEIBLICHE ARBEITNEHMER - ZUGANG ZUR BESCHÄFTIGUNG UND ARBEITSBEDINGUNGEN - GLEICHBEHANDLUNG - VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME EINER REGELUNG ÜBER FREIWILLIGES AUSSCHEIDEN - UNTERSCHIEDLICHES ALTER FÜR MÄNNER UND FÜR FRAUEN - ...

  • EU-Kommission

    Burton / British Railways Board

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen; Gewährung der gleichen Abfindung bei dem freiwilligen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis an männlichen und weiblichen Arbeitnehmern bei der Erreichung eines unterschiedlichen Alters; ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 119; ; EWG-Vertrag Art. 235; ; Richtlinie 75/117/EWG Art. 1; ; Eqaul Pay Act 1970; ; Discrimination Act 1975 Sectin 6 (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALPOLITIK - MÄNNLICHE UND WEIBLICHE ARBEITNEHMER - ZUGANG ZUR BESCHÄFTIGUNG UND ARBEITSBEDINGUNGEN - GLEICHBEHANDLUNG - VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME EINER REGELUNG ÜBER FREIWILLIGES AUSSCHEIDEN - UNTERSCHIEDLICHES ALTER FÜR MÄNNER UND FÜR FRAUEN - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendbarkeit des Grundsatzes der Gleichbehandlung für Gewährung einer freiwilligen Leistungen für das Ausscheiden eines Arbeitnehmers; Regelung über das freiwillige Ausscheiden vor Erreichen des in den nationalen sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften vorgesehenen ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2726
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus EuGH, 16.02.1982 - 19/81
    Zweitens diene Artikel 119 den sozialen Zielen der Gemeinschaft, die durch gemeinsames Vorgehen den sozialen Fortschritt sichern und die ständige Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen der europäischen Völker anstreben solle, wie die Präambel des Vertrages hervorhebe (Urteil vom 8. April 1976, Rechtssache 43/75, Defrenne(Nr. 2), Slg. 1976, 455).

    Was die unmittelbare Geltung des Artikels 119 angehe, genüge es, das Urteil vom 31. März 1981 in der Rechtssache Jenkins (a. a. O.) zu zitieren: "Wie der Gerichtshof in früheren Entscheidungen (EuGH 8. April 1976 - Defrenne, 43/75 - Slg. 1976, 455; EuGH 27. März 1980 - Macarthys, 129/79 - Slg. 1980, 1275; EuGH 11. März 1981 - Lloyds, 69/80) ausgeführt hat, ist Artikel 119 EWG-Vertrag unmittelbar auf alle Arten von Diskriminierungen anwendbar, die sich schon anhand der in der Vorschrift verwendeten Merkmale gleiche Arbeit und gleiches Entgelt allein feststellen lassen, ohne daß gemeinschaftliche oder nationale Maßnahmen zur Bestimmung dieser Kriterien für deren Anwendung erforderlich wären.

    Jede derartige Diskriminierung wäre unmittelbar und offen und könnte allein anhand der in Artikel 119 genannten Kriterien für gleiches Entgelt festgestellt werden (Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75, Defrenne).

  • EuGH, 15.06.1978 - 149/77

    Defrenne / Sabena

    Auszug aus EuGH, 16.02.1982 - 19/81
    In seinem Urteil vom 15. Juni 1978 in der Rechtssache 149/77 (Defrenne (Nr. 3)) Slg. 1978, 1365) habe der Gerichtshof entschieden:.

    Wie der Gerichtshof in der Rechtssache 149/77 (Defrenne Nr. 3, Slg. 1978, 1365) entschieden habe, könne "Artikel 119 .

  • EuGH, 01.02.1977 - 51/76

    Verbond nederlandse ondernemingen / Inspecteur der invoerrechten en accijnzen

    Auszug aus EuGH, 16.02.1982 - 19/81
    gegenüber einem Mitgliedstaat auf eine Richtlinie zu berufen, soweit die in Frage stehende Vorschrift unmittelbare Geltung haben könne (Urteil vom 6. Oktober 1970 in der Rechtssache 9/70, Grad, Slg. 1970, 825; Urteil vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, und Urteil vom 1. Februar 1977 in der Rechtssache 51/76, Verbond van Nederlandse Ondernemingen, Slg. 1977, 113).
  • EuGH, 06.10.1970 - 9/70

    Grad / Finanzamt Traunstein

    Auszug aus EuGH, 16.02.1982 - 19/81
    gegenüber einem Mitgliedstaat auf eine Richtlinie zu berufen, soweit die in Frage stehende Vorschrift unmittelbare Geltung haben könne (Urteil vom 6. Oktober 1970 in der Rechtssache 9/70, Grad, Slg. 1970, 825; Urteil vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, und Urteil vom 1. Februar 1977 in der Rechtssache 51/76, Verbond van Nederlandse Ondernemingen, Slg. 1977, 113).
  • EuGH, 05.04.1979 - 148/78

    Ratti

    Auszug aus EuGH, 16.02.1982 - 19/81
    Im Urteil vom 5. April 1979 in der Rechtssache 148/78 (Ratti, Slg. 1979, 1629) hätten sowohl der Gerichtshof als auch der Generalanwalt festgestellt, daß eine Richtlinie ihrem Wesen nach nur den Mitgliedstaaten Verpflichtungen auferlege.
  • EuGH, 18.11.1975 - 30/75

    UNIL / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 16.02.1982 - 19/81
    Diese Auffassung werde durch das Urteil vom 18. November 1975 in der Rechtssache 30/75 (Unil-It, Slg. 1975, 1419) bestätigt, in dem der Gerichtshof entschieden habe, daß ein Mitgliedstaat, der keine Maßnahmen zur tatsächlichen Durchführung einer Entscheidung getroffen habe, sich nicht darauf berufen könne, daß einzelne ihre Verpflichtungen aufgrund dieser Entscheidung nicht erfüllt hätten.
  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Auszug aus EuGH, 16.02.1982 - 19/81
    gegenüber einem Mitgliedstaat auf eine Richtlinie zu berufen, soweit die in Frage stehende Vorschrift unmittelbare Geltung haben könne (Urteil vom 6. Oktober 1970 in der Rechtssache 9/70, Grad, Slg. 1970, 825; Urteil vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, und Urteil vom 1. Februar 1977 in der Rechtssache 51/76, Verbond van Nederlandse Ondernemingen, Slg. 1977, 113).
  • EuGH, 06.05.1980 - 102/79

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 16.02.1982 - 19/81
    Infolgedessen sei es immer erforderlich, nationale Maßnahmen zur Durchführung der Richtlinie zu erlassen, selbst wenn eine Richtlinie ausnahmsweise unmittelbar anwendbar sei (Urteil vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79, Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473).
  • EuGH, 25.05.1971 - 80/70

    Defrenne / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 16.02.1982 - 19/81
    In seinem Urteil vom 25. Mai 1971 in der Rechtssache 80/70 (Defrenne (Nr. 1)), Slg. 1971, 445) habe der Gerichtshof entschieden:.
  • EuGH, 07.06.1972 - 20/71

    Bertoni / Parlament

    Auszug aus EuGH, 16.02.1982 - 19/81
    Es sei eine Zahlung, die "aufgrund des Arbeitsverhältnisses" erbracht werde (Schlußanträge des Generalanwalts Roemer in der Rechtssache 20/71, Sabbatini/Europäisches Parlament, Slg. 1972, 345).
  • BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08

    Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung

    Damit ist der Anwendungsbereich des AGG eröffnet, denn unter die Entlassungsbedingungen iSd. § 2 Abs. 1 Ziff. 2 AGG fallen auch Aufhebungsverträge (Wendeling-Schröder/Stein AGG § 2 Rn. 16; ErfK/Schlachter 10. Aufl. § 2 AGG Rn. 8; vgl. EuGH 16. Februar 1982 - C-19/81 - [Burton] Rn. 9, Slg. 1982, 555 für die Richtlinie 76/207).
  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Die Regierung des Vereinigten Königreichs verweist ferner auf das Urteil vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 19/81 (Burton, Slg. 1982, 555), in dem der Gerichtshof entschieden habe, daß eine gerügte Diskriminierung durch die Festsetzung unterschiedlicher Altersgrenzen für Männer und Frauen für Leistungen bei freiwilligem Ausscheiden nicht unter Artikel 119, sondern unter die Richtlinie.
  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

    25 Die Ausnahme des Artikels 7 Absatz 1 der Richtlinie 79/7 betreffend die Festsetzung des Rentenalters für die Gewährung der Altersrente oder Ruhestandsrente sei nicht einschlägig, da es im vorliegenden Fall im Unterschied zur Rechtssache Burton (Urteil vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 19/81, Slg. 1982, 555) nicht um die Bestimmung eines Rentenanspruchs gehe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-19/02

    Hlozek

    Demgegenüber vertritt die Beklagte unter Berufung auf das Urteil Burton (11) die Auffassung, dass im vorliegenden Fall nicht das Überbrückungsgeld als solches, sondern lediglich die Voraussetzungen für seine Gewährung in Frage stünden.

    Die Richtlinie 76/207 ist nach Auffassung der Kommission nicht auf einen Sachverhalt wie den des Ausgangsverfahrens anwendbar; die Ausführungen in dem von der Beklagten herangezogenen Urteil Burton (15) beträfen das freiwillige Ausscheiden aus dem Betrieb und seien deshalb nicht auf den hier zu entscheidenden Fall übertragbar.

    11 - Urteil vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 19/81 (Burton, Slg. 1982, 554).

    Vgl. auch das Urteil Burton (zitiert in Fußnote 11, Randnrn. 13 und 14).

    58 - Sähe man den Sachverhalt des Urteils Burton (zitiert in Fußnote 11) - entgegen der hier vertretenen Auffassung - als mit dem vorliegenden Fall vergleichbar an, so müsste das Urteil Burton angesichts der zitierten neueren Rechtsprechung (Fußnote 56) als überholt angesehen werden.

  • EuGH, 09.12.2004 - C-19/02

    Hlozek

    Zusammengefasst macht sie hierzu geltend, es gehe um die Frage, ob eine Diskriminierung in Bezug auf die Voraussetzung des Zugangs zum Überbrückungsgeld vorliege und ob gemäß dem Urteil des Gerichtshofes vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 19/81 (Burton, Slg. 1982, 555) diese Frage nicht an Artikel 141 EG, sondern an der Richtlinie 76/207 zu messen sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-312/17

    Bedi - Ersuchen um Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in

    19 Urteil vom 16. Februar 1982 (19/81, EU:C:1982:58).

    22 Vgl. in diesem Sinne Rn. 15 und 16 des Urteils vom 16. Februar 1982 (19/81, EU:C:1982:58).

  • EuGH, 21.07.2005 - C-207/04

    Vergani - Sozialpolitik - Gleiches Entgelt und Gleichbehandlung von Männern und

    27 Im Rahmen der Richtlinie 76/207 ist der Begriff "Entlassung" weit zu verstehen, so dass er die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einschließt, auch wenn sie aufgrund einer Regelung über freiwilliges Ausscheiden erfolgt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 19/81, Burton, Slg. 1982, 555, Randnr. 9).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1986 - 192/85

    George Noel Newstead gegen Department of Transport und Her Majesty's Treasury. -

    Unter anderem aus der Unterscheidung, die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 19/81 (Burton/British Railways Board, Sig. 1982, 555, Randnr. 8 der Entscheidungsgründe) zwischen Leistungen, die aufgrund eines Altersversorgungssystems gezahlt werden, und den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieses Systems getroffen habe, ergebe sich, daß diese Materie nicht unter Artikel 119 EWG-Vertrag oder unter die Richtlinie 75/117, sondern unter die Richtlinie 76/207 falle.

    In der Rechtssache 19/81 (Burton, a. a. O.) hatte der Kläger geltend gemacht, er werde ungünstiger behandelt als eine Arbeitnehmerin, da ihm im Alter von 58 Jahren keine Abfindung bei freiwilligem Ausscheiden gewährt werden könne, während eine Frau im selben Alter hierauf Anspruch habe.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-73/08

    Bressol u.a. - Hochschulunterricht - Öffentliches Gesundheitswesen -

    26 - Vgl. in ähnlichem Sinne Ellis, E., EU Anti-Discrimination Law (2005), S. 89 f. Vgl. auch Generalanwalt VerLoren van Themaat, der in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Burton/British Railways Board (19/81, Urteil vom 16. Februar 1982, Slg. 1982, 554, Nr. 2.6) ausführt, der Gerichtshof habe mit seinem Urteil vom 31. März 1981, Jenkins/Kingsgate (96/80, Slg. 1981, 911), klargestellt, dass "der für die unmittelbare Anwendbarkeit von Artikel 119 bedeutsame Unterschied zwischen unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierungen aus [dem] zweiten Urteil Defrenne nicht mit einem inhaltlichen Unterschied [zwischen] direkten und formalen Diskriminierungen einerseits und indirekten oder materiellen Diskriminierungen andererseits zusammenfällt".
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-191/03

    McKenna

    27 - Vgl. z. B. Urteile vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 19/81 (Burton, Slg. 1982, 5545, Randnr. 8) und vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 10), Urteil Nimz (Randnr. 8) sowie Urteile vom 19. März 2002 in der Rechtssache C-476/99 (Lommers, Slg. 2002, I-2891, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2018 - C-96/17

    Vernaza Ayovi - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Befristete

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-574/16

    Grupo Norte Facility - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Befristete

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-207/04

    Vergani - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und

  • EuGH, 30.01.1997 - C-139/95

    Balestra / Istituto nazionale della previdenza sociale

  • EuGH, 26.02.1986 - 151/84

    Roberts / Tate & Lyle

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1991 - C-87/90

    A. Verholen und andere gegen Sociale Verzekeringsbank Amsterdam. -

  • EuGH, 26.02.1986 - 262/84

    Beets-Proper / Van Lanschot Bankiers

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1996 - C-139/95

    Livia Balestra gegen Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS). -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.1992 - C-173/91

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-677/16

    Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Befristete Beschäftigung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1990 - 262/88

    Douglas Harvey Barber gegen Guardian Royal Exchange Assurance Group. - Gleiches

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1990 - C-188/89

    A. Foster u. a. gegen British Gas plc. - Gleichbehandlung von männlichen und

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.1992 - C-9/91

    The Queen gegen Secretary of State for Social Security, ex parte Equal

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1985 - 170/84

    Bilka - Kaufhaus GmbH gegen Karin Weber von Hartz. - Gleichbehandlung von Männern

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-185/97

    Coote

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1993 - C-337/91

    A. M. van Gemert-Derks gegen Nieuwe Industriële Bedrijfsvereniging. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1991 - C-243/90

    The Queen gegen Secretary of State for Social Security, ex parte Florence Rose

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1993 - C-154/92

    Remi van Cant gegen Rijksdienst voor pensioenen. - Gleichbehandlung - Altersrente

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