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   EuGH, 16.02.2006 - C-26/05   

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https://dejure.org/2006,24944
EuGH, 16.02.2006 - C-26/05 (https://dejure.org/2006,24944)
EuGH, Entscheidung vom 16.02.2006 - C-26/05 (https://dejure.org/2006,24944)
EuGH, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - C-26/05 (https://dejure.org/2006,24944)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Plato Plastik Robert Frank

    Artikel 104 § 3 Absatz 2 der Verfahrensordnung - Richtlinie 94/62/EG - Verpackungen und Verpackungsabfälle - Begriffe Verpackungshersteller und Hersteller von Verpackungsmaterialien - Hersteller von Kunststofftragetaschen

  • EU-Kommission PDF

    Plato Plastik Robert Frank

    Umwelt - Verpackungen und Verpackungsabfälle - Richtlinie 94/62 (Richtlinie 94/62 des Europäischen Parlaments und des Rates, Artikel 3 Nummern 1 und 11) (vgl. Randnr. 29, Tenor 1)

  • EU-Kommission

    Plato Plastik Robert Frank

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung eines Herstellers von Kunststofftragetaschen zum unentgeltlichen Überlassen an Kunden als Verpackungshersteller; Pflicht des Verpackungsherstellers zur Rücknahme von Taschen nach Gebrauch durch den Kunden; Pflicht zur Teilnahme an einem System der Sammlung ...

  • Judicialis

    Verfahrensordnung Art. 104 § 3 Abs. 2; ; Richtlinie 94/62/EG Art. 3 Nr 1; ; Richtlinie 94/62/EG Art. 3 Nr 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Artikel 104 § 3 Absatz 2 der Verfahrensordnung - Richtlinie 94/62/EG - Verpackungen und Verpackungsabfälle - Begriffe Verpackungshersteller und Hersteller von Verpackungsmaterialien - Hersteller von Kunststofftragetaschen - Rechtsangleichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Landesgerichts Korneuburg in Sachen Plato Plastik Robert Frank GmbH gegen CAROPACK Handels GmbH.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts Korneuburg - Auslegung von Artikel 3 der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 365, S. 10) - Begriffe "Hersteller von Um-, ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-341/01

    Plato Plastik Robert Frank

    Auszug aus EuGH, 16.02.2006 - C-26/05
    Dieser Rechtsstreit gab bereits Anlass zu einem Vorabentscheidungsersuchen, das dem Urteil vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-341/01 (Plato Plastik Robert Frank, Slg. 2004, I-4883) zugrunde liegt.

    Dieses Gericht stellte mit einem ersten Vorabentscheidungsersuchen vom 4. September 2001 dem Gerichtshof eine Reihe von Fragen nach der Auslegung insbesondere der Richtlinie 94/62. Der Gerichtshof hat im genannten Urteil Plato Plastik Robert Frank einige dieser Fragen für unzulässig erklärt und dann für Recht erkannt, dass Artikel 3 Nummer 1 der Richtlinie dahin auszulegen ist, dass den Kunden in einem Geschäft unentgeltlich oder gegen Entgelt überlassene Kunststofftragetaschen Verpackungen im Sinne dieser Richtlinie sind und dass der Begriff Hersteller im Kontext des Artikels 3 Nummer 1 Absatz 1 der Richtlinie den Hersteller der Waren, nicht aber den Hersteller der Verpackungserzeugnisse erfasst.

    17 Das vorlegende Gericht geht von der Prämisse aus, dass der Gerichtshof in seinem genannten Urteil Plato Plastik Robert Frank über die Verpflichtungen der Verpackungshersteller im Rahmen der Verwertung, nicht aber über die Verpflichtungen der Hersteller von Verpackungsmaterialien befunden hat.

    18 Das genannte Urteil Plato Plastik Robert Frank betrifft die Auslegung von Artikel 3 Nummer 1 der Richtlinie 94/62, die den Begriff Verpackung definiert.

    Nach dem genannten Urteil Plato Plastik Robert Frank sind den Kunden in einem Geschäft unentgeltlich oder gegen Entgelt überlassene Kunststofftragetaschen Verpackungen im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 der Richtlinie.

    In seinem Urteil Plato Plastik Robert Frank hat der Gerichtshof aber in keiner Weise eine Unterscheidung nach dem Verwendungsstadium der Verpackung vorgenommen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-188/07

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN KOKOTT KANN DAS VERURSACHERPRINZIP DES

    80 - Beschluss vom 16. Februar 2006, Plato Plastik Robert Frank (C-26/05, Slg. 2006, I-24, Randnr. 34).
  • EuG, 07.07.2014 - T-202/13

    'Group''Hygiène / Kommission'

    Die Richtlinie 94/62 überlässt den Mitgliedstaaten auch die Entscheidung über die Gruppe der Betreiber, die zur Teilnahme an den Rücknahme-, Sammel- und Verwertungssystemen für Verpackungen und Verpackungsabfälle, die in Anwendung von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 94/62 eingerichtet wurden, verpflichtet sind, vorausgesetzt, dass diese "für die Teilnahme von betroffenen Wirtschaftsteilnehmern und zuständigen Behörden offen" sind (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofs vom 16. Februar 2006, Plato Plastik Robert Frank, C-26/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2016 - C-313/15

    Eco-Emballages - Umwelt - Richtlinie 94/62/EG - Verpackungen und

    25 - Beschluss vom 16. Februar 2006, Plato Plastik Robert Frank (C-26/05, nicht veröffentlicht, C:2006:114, Rn. 33).
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