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   EuGH, 16.02.2012 - C-134/11   

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https://dejure.org/2012,284
EuGH, 16.02.2012 - C-134/11 (https://dejure.org/2012,284)
EuGH, Entscheidung vom 16.02.2012 - C-134/11 (https://dejure.org/2012,284)
EuGH, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - C-134/11 (https://dejure.org/2012,284)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Richtlinie 90/314/EWG - Pauschalreisen - Art. 7 - Schutz gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Pauschalreiseveranstalters - Geltungsbereich - Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters, weil er die von den Verbrauchern gezahlten Beträge in ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Blödel-Pawlik

    Richtlinie 90/314/EWG - Pauschalreisen - Art. 7 - Schutz gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Pauschalreiseveranstalters - Geltungsbereich - Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters, weil er die von den Verbrauchern gezahlten Beträge in ...

  • EU-Kommission

    Blödel-Pawlik

    Richtlinie 90/314/EWG - Pauschalreisen - Art. 7 - Schutz gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Pauschalreiseveranstalters - Geltungsbereich - Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters, weil er die von den Verbrauchern gezahlten Beträge in ...

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Schutz gegen Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Pauschalreiseveranstalters

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • reise-recht-wiki.de

    Richtlinie 90/314/EWG bei Insolvenz durch betrügerisches Verhalten

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 90/314/EWG - Pauschalreisen - Art. 7 - Schutz gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Pauschalreiseveranstalters - Geltungsbereich - Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters, weil er die von den Verbrauchern gezahlten Beträge in ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Der Schutz gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Pauschalreiseveranstalters gilt auch, wenn die Zahlungsunfähigkeit auf dessen betrügerisches Verhalten zurückzuführen ist

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schutz gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Pauschalreiseveranstalters

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rückforderung einer Anzahlung an betrügerischen Reiseveranstalter

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sicherungsschein für Reisende - Er schützt sie bei Insolvenz des Reiseveranstalters, auch wenn sie auf Betrug beruht

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Versicherer muss auch bei betrügerischer Insolvenz des Reiseveranstalters zahlen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Pauschalreiserichtlinie: Schutz der Reisenden gilt auch im Falle einer durch betrügerisches Verhalten verschuldeten Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schutz gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Pauschalreiseveranstalters

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Versicherer muss auch bei betrügerischer Insolvenz des Reiseveranstalters zahlen -

  • blogspot.com (Leitsatz)
  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Sicherungsschein schützt auch bei betrügerischer Insolvenz des Reiseveranstalters

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bei Insolvenz des betrügerischen Reiseveranstalters: Reisepreis erstatten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reiseausfälle sind versichert - auch bei Betrug

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Reiserücktritt greift auch bei betrügerischem Verhalten des Veranstalters

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Insolvenzschutz bei Pauschalreisen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zahlungsunfähigkeit aufgrund betrügerischen Verhaltens des Reiseveranstalters: Urlauber hat Anspruch auf Erstattung des Reisepreises - Reiserichtlinie schützt Reisende gegen Folgen der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters unabhängig von deren Ursachen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Hamburg (Deutschland) eingereicht am 18. März 2011 - Jürgen Blödel-Pawlik gegen HanseMerkur Reiseversicherung AG

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1135
  • EuZW 2012, 230
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 08.10.1996 - C-178/94

    Dillenkofer u.a. / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-134/11
    Dazu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Art. 7 der Richtlinie 90/314 dem Reiseveranstalter die Verpflichtung auferlegt, für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung gezahlter Beträge und die Rückreise des Verbrauchers sicherzustellen; diese Sicherstellung bezweckt den Schutz des Verbrauchers gegen die mit der Zahlungsunfähigkeit oder dem Konkurs des Reiseveranstalters verbundenen wirtschaftlichen Risiken (vgl. Urteil vom 8. Oktober 1996, Dillenkofer u. a., C-178/94, C-179/94 und C-188/94 bis C-190/94, Slg. 1996, I-4845, Randnrn.

    Somit besteht der wesentliche Zweck dieser Bestimmung darin, zu garantieren, dass die Rückreise des Verbrauchers und die Erstattung der von diesem gezahlten Beträge für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reiseveranstalters sichergestellt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Dillenkofer u. a., Randnrn.

    Im Übrigen wird eine solche Auslegung von Art. 7 der Richtlinie 90/314 durch das mit dieser Richtlinie angestrebte Ziel bestätigt, nämlich ein hohes Niveau des Verbraucherschutzes zu gewährleisten (vgl. Urteil Dillenkofer u. a., Randnr. 39).

  • EuGH, 15.06.1999 - C-140/97

    Rechberger u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-134/11
    Der Gerichtshof hat dazu in Randnr. 74 des Urteils vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a. (C-140/97, Slg. 1999, I-3499), festgestellt, dass Art. 7 der Richtlinie die Erfolgspflicht aufstellt, den Pauschalreisenden für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reiseveranstalters ein Recht auf die Erstattung gezahlter Beträge und auf Rückreise zu verleihen, und dass diese Garantie speziell dazu bestimmt ist, den Verbraucher gegen die Folgen des Konkurses - unabhängig von seinen Ursachen - zu schützen.

    Der Gerichtshof hat daraus geschlossen, dass Umstände wie das fahrlässige Verhalten des Reiseveranstalters oder der Eintritt außergewöhnlicher oder unvorhersehbarer Ereignisse der Erstattung der gezahlten Beträge und der Rückreise des Verbrauchers nach Art. 7 der Richtlinie 90/314 nicht entgegenstehen könnten (vgl. Urteil Rechberger u. a., Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-771/22

    HDI Global - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Pauschalreisen

    Dieser Wortlaut von § 651k Abs. 1 Nr. 1 BGB warf Fragen nach der Vereinbarkeit mit der Richtlinie 90/314 auf, wie das Urteil vom 16. Februar 2012, Blödel-Pawlik (C-134/11, EU:C:2012:98), zeigt.
  • EuGH, 18.03.2021 - C-578/19

    Kuoni Travel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 90/314/EWG - Art. 5

    Die mit der Richtlinie 90/314 verfolgten Ziele, die - u. a. - nach ihren Erwägungsgründen 1 bis 3 darin bestehen, Hindernisse für den freien Dienstleistungsverkehr und Verzerrungen des Wettbewerbs zu beseitigen, sowie nach ihrem zehnten Erwägungsgrund darin, ein hohes Niveau des Verbraucherschutzes zu gewährleisten (Urteil vom 16. Februar 2012, Blödel-Pawlik, C-134/11, EU:C:2012:98, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung), bestätigen ebenfalls eine solche Auslegung des Begriffs des Dienstleistungsträgers, da sie gewährleistet, dass die Haftung des Veranstalters gegenüber dem Verbraucher einen einheitlichen Umfang hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2020 - C-578/19

    Kuoni Travel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 90/314/EWG -

    13 Vgl. u. a. Urteile vom 8. Oktober 1996, Dillenkofer u. a. (C-178/94, C-179/94 und C-188/94 bis C-190/94, EU:C:1996:375, Rn. 39), vom 12. März 2002, Leitner (C-168/00, EU:C:2002:163, Rn. 22), vom 16. Februar 2012, Blödel-Pawlik (C-134/11, EU:C:2012:98, Rn. 24), sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a. (C-430/13, EU:C:2014:32, Rn. 36).
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