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   EuGH, 16.02.2017 - C-641/15   

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EuGH, 16.02.2017 - C-641/15 (https://dejure.org/2017,2900)
EuGH, Entscheidung vom 16.02.2017 - C-641/15 (https://dejure.org/2017,2900)
EuGH, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - C-641/15 (https://dejure.org/2017,2900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Verwertungsgesellschaft Rundfunk

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie 2006/115/EG - Art. 8 Abs. 3 - Ausschließliches Recht der Sendeunternehmen - Öffentliche Wiedergabe - Orte, die der Öffentlichkeit gegen Zahlung eines Eintrittsgelds zugänglich sind - Wiedergabe von Sendungen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 8 Abs. 3 Richtlinie 2006/115/EG

  • ra.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertungsgesellschaft Rundfunk/Hettegger Hotel Edelweiss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Verwertungsgesellschaft Rundfunk

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie 2006/115/EG - Art. 8 Abs. 3 - Ausschließliches Recht der Sendeunternehmen - Öffentliche Wiedergabe - Orte, die der Öffentlichkeit gegen Zahlung eines Eintrittsgelds zugänglich sind - Wiedergabe von Sendungen ...

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Keine Vergütung für Sendeunternehmen bei Wiedergabe von Sendungen in Hotelzimmern

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    TV im Hotelzimmer: Übernachtungspreis stellt kein Eintrittsgeld dar

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    TV im Hotelzimmer: Übernachtungspreis stellt kein Eintrittsgeld dar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fernsehempfang in Hotelzimmern keine öffentliche Wiedergabe

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Radio und TV im Hotelzimmer keine öffentliche Wiedergabe gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    TV und Radio in Hotelzimmern: Übernachtungspreis ist kein Eintrittsgeld

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Verwertungsgesellschaft Rundfunk

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie 2006/115/EG - Art. 8 Abs. 3 - Ausschließliches Recht der Sendeunternehmen - Öffentliche Wiedergabe - Orte, die der Öffentlichkeit gegen Zahlung eines Eintrittsgelds zugänglich sind - Wiedergabe von Sendungen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1660
  • GRUR 2017, 385
  • GRUR Int. 2017, 357
  • EuZW 2017, 341
  • MMR 2017, 466
  • K&R 2017, 245
  • ZUM 2017, 347
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 07.12.2006 - C-306/05

    DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE

    Auszug aus EuGH, 16.02.2017 - C-641/15
    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Urteil vom 7. Dezember 2006, SGAE (C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 47 und 54), entschieden hat, dass die Verbreitung eines Signals mittels in Hotelzimmern aufgestellter Fernsehapparate, die ein Hotel für seine Gäste vornimmt, unabhängig davon, mit welcher Technik das Signal übertragen wird, eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 darstellt und dass der private Charakter von Hotelzimmern nicht der Einstufung der Wiedergabe eines Werkes mittels der dort aufgestellten Fernsehapparate als öffentliche Wiedergabe im Sinne dieser Bestimmung entgegensteht.

    Auch wenn die Verbreitung eines Signals mittels in Hotelzimmern aufgestellter Fernseh- oder Radiogeräte eine zusätzliche Dienstleistung darstellt, die sich, wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 7. Dezember 2006, SGAE (C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 44), und vom 15. März 2012, Phonographic Performance (Ireland) (C-162/10, EU:C:2012:141, Rn. 44), im Rahmen der Prüfung, ob eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 und Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115 vorlag, ausgeführt hat, auf den Standard des Hotels und damit auf den Preis der Zimmer auswirkt, kann nicht angenommen werden, dass diese Zusatzleistung an einem Ort angeboten wird, der im Sinne von Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2006/115 der Öffentlichkeit gegen Zahlung eines Eintrittsgelds zugänglich ist.

  • EuGH, 15.03.2012 - C-162/10

    Der Betreiber eines Hotels, der in seinen Zimmern Tonträger verbreitet, muss eine

    Auszug aus EuGH, 16.02.2017 - C-641/15
    Was die Richtlinie 2006/115 anbelangt, um deren Auslegung ersucht wird, hat der Gerichtshof im Urteil vom 15. März 2012, Phonographic Performance (Ireland) (C-162/10, EU:C:2012:141, Rn. 47), ebenfalls entschieden, dass ein Hotelbetreiber, der in seinen Gästezimmern Fernseh- und/oder Radiogeräte aufstellt, zu denen er ein Sendesignal übermittelt, eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 8 Abs. 2 dieser Richtlinie vornimmt.

    Auch wenn die Verbreitung eines Signals mittels in Hotelzimmern aufgestellter Fernseh- oder Radiogeräte eine zusätzliche Dienstleistung darstellt, die sich, wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 7. Dezember 2006, SGAE (C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 44), und vom 15. März 2012, Phonographic Performance (Ireland) (C-162/10, EU:C:2012:141, Rn. 44), im Rahmen der Prüfung, ob eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 und Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115 vorlag, ausgeführt hat, auf den Standard des Hotels und damit auf den Preis der Zimmer auswirkt, kann nicht angenommen werden, dass diese Zusatzleistung an einem Ort angeboten wird, der im Sinne von Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2006/115 der Öffentlichkeit gegen Zahlung eines Eintrittsgelds zugänglich ist.

  • EuGH, 04.10.2011 - C-403/08

    Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das

    Auszug aus EuGH, 16.02.2017 - C-641/15
    Da die in diesen Richtlinien verwendeten Begriffe, sofern der Gesetzgeber der Europäischen Union keinen anderen Willen zum Ausdruck gebracht hat, dieselbe Bedeutung haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a., C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631, Rn. 188, sowie vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 33), ist auch, wie der Generalanwalt in Nr. 16 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, die Verbreitung eines Signals mittels in Hotelzimmern aufgestellter Fernseh- und Radiogeräte eine öffentliche Wiedergabe der Sendungen von Sendeunternehmen im Sinne von Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2006/115.
  • EuGH, 15.03.2012 - C-135/10

    SCF - Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt,

    Auszug aus EuGH, 16.02.2017 - C-641/15
    Daher sind, auch wenn dieses Abkommen nicht Teil der Unionsrechtsordnung ist, die in der Richtlinie 2006/115 enthaltenen Begriffe insbesondere im Licht dieses Abkommens so auszulegen, dass sie mit den gleichen Begriffen in dem Abkommen vereinbar bleiben, wobei auch der Kontext dieser Begriffe und die Zielsetzung der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. März 2012, SCF, C-135/10, EU:C:2012:140, Rn. 53 bis 56).
  • EuGH, 04.09.2014 - C-114/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Außenpolitisches Handeln der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 16.02.2017 - C-641/15
    Im vorliegenden Fall stimmt die Tragweite des in Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2006/115 vorgesehenen Rechts der öffentlichen Wiedergabe mit derjenigen des Rechts aus Art. 13 Buchst. d des Rom-Abkommens überein, der sie gemäß seiner in diesem Art. 8 Abs. 3 übernommenen Formulierung auf "Orte" beschränkt, "die der Öffentlichkeit gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes zugänglich sind" (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat, C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 94 bis 96).
  • EuGH, 31.05.2016 - C-117/15

    Reha Training

    Auszug aus EuGH, 16.02.2017 - C-641/15
    Da die in diesen Richtlinien verwendeten Begriffe, sofern der Gesetzgeber der Europäischen Union keinen anderen Willen zum Ausdruck gebracht hat, dieselbe Bedeutung haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a., C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631, Rn. 188, sowie vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 33), ist auch, wie der Generalanwalt in Nr. 16 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, die Verbreitung eines Signals mittels in Hotelzimmern aufgestellter Fernseh- und Radiogeräte eine öffentliche Wiedergabe der Sendungen von Sendeunternehmen im Sinne von Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2006/115.
  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 85/17

    Krankenhausradio

    Die Patienten sind - ebenso wie die Gäste eines Hotels (vgl. EuGH, GRUR 2007, 225 Rn. 41 und 42 - SGAE/Rafael; EuGH, Urteil vom 16. Februar 2017 - C-641/15, GRUR 2017, 385 Rn. 17 = WRP 2017, 415 - Verwertungsgesellschaft Rundfunk/Hetteger Hotel Edelweiss) und einer Gaststätte (vgl. EuGH, GRUR 2012, 156 Rn. 197 und 199 - Football Association Premier League und Murphy), sowie die Patienten einer Kureinrichtung (vgl. EuGH, GRUR 2014, 473 Rn. 31 und 32 - OSA/Lécebné lázne) und eines Rehabilitationszentrums (vgl. EuGH, GRUR 2016, 684 Rn. 60 und 61 - Reha Training/GEMA) - nicht als das Publikum anzusehen, an das der Inhaber des Urheberrechts dachte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubte.

    Der private Charakter von Patientenzimmern steht der Annahme der Wiedergabe eines Werks mittels der dort aufgestellten Radioapparate an ein neues Publikum nicht entgegen (vgl. EuGH, GRUR 2017, 385 Rn. 17 - Verwertungsgesellschaft Rundfunk/Hetteger Hotel Edelweiss).

  • BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 32.16

    Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur bei

    Der von den Gästen gezahlte Übernachtungspreis stellt die Gegenleistung für die Beherbergungsleistung dar, die eine vom Betriebsstätteninhaber gestellte Empfangsmöglichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließt (vgl. auch EuGH, Urteil vom 16. Februar 2017 - C-641/15 [ECLI:EU:C:2017:131], Verwertungsgesellschaft Rundfunk - EuZW 2017, 341 Rn. 24), so dass der Vorteil nicht den Gästen zugerechnet werden kann.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-716/20

    RTL Television

    Nach der von RTL vertretenen Auffassung ist das Urteil Verwertungsgesellschaft Rundfunk(24) in dem Sinne weit auszulegen, als danach die Mitgliedstaaten ermutigt würden, zusätzliche Rechte zu begründen, um damit in Situationen wie im vorliegenden Fall die Grundlage für eine Vergütung zu schaffen.

    Wie nämlich aus dem Urteil Verwertungsgesellschaft Rundfunk(25) folgt, stellt die Wiedergabe von Fernseh- und Hörfunksendungen über in Hotelzimmern aufgestellte Fernsehgeräte keine Wiedergabe an einem Ort dar, der der Öffentlichkeit gegen Zahlung eines Eintrittsgelds zugänglich ist, da der Preis eines Hotelzimmers die Gegenleistung für eine Beherbergungsleistung darstellt, zu der, je nach Hotelkategorie, bestimmte Zusatzleistungen wie die Wiedergabe von Fernseh- und Hörfunksendungen mit Hilfe von Empfangsgeräten, mit denen die Zimmer ausgestattet sind, hinzutreten, die normalerweise unterschiedslos im Übernachtungspreis enthalten sind(26).

    23 Vgl. Urteil vom 16. Februar 2017, Verwertungsgesellschaft Rundfunk (C-641/15, EU:C:2017:131).

    24 Urteil vom 16. Februar 2017, Verwertungsgesellschaft Rundfunk (C-641/15, EU:C:2017:131).

    25 Urteil vom 16. Februar 2017, Verwertungsgesellschaft Rundfunk (C-641/15, EU:C:2017:131).

    26 Vgl. Urteil vom 16. Februar 2017, Verwertungsgesellschaft Rundfunk (C-641/15, EU:C:2017:131, Rn. 24 und 27).

  • BGH, 18.06.2020 - I ZR 171/19

    Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen

    Die Gäste von Ferienwohnungen sind - ebenso wie die Gäste eines Hotels (vgl. EuGH, GRUR 2007, 225 Rn. 41 und 42 - SGAE/Rafael; EuGH, Urteil vom 16. Februar 2017 - C-641/15, GRUR 2017, 385 Rn. 17 = WRP 2017, 415 - Verwertungsgesellschaft Rundfunk/Hetteger Hotel Edelweiss), einer Gaststätte (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2011 - C-403/08 und C-429/08, GRUR 2012, 156 Rn. 197 und 199 = WRP 2012, 434 - Football Association Premier League und Murphy) oder die Patienten einer Kureinrichtung (vgl. EuGH, GRUR 2014, 473 Rn. 31 und 32 - OSA/Lécebné lázne), eines Rehabilitationszentrums (vgl. EuGH, GRUR 2016, 684 Rn. 60 und 61 - Reha Training/GEMA) oder eines Krankenhauses (vgl. BGH, GRUR 2018, 608 Rn. 38 - Krankenhausradio) - nicht als das Publikum anzusehen, an das im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union der Inhaber des Urheberrechts dachte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubte.
  • EuGH, 02.04.2020 - C-753/18

    Niederlassungsfreiheit

    Es ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs, da der Unionsgesetzgeber keinen anderen Willen zum Ausdruck gebracht hat, der in den beiden genannten Bestimmungen verwendete Ausdruck "öffentliche Wiedergabe" so auszulegen ist, dass er dieselbe Bedeutung hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. März 2012, Phonographic Performance [Ireland], C-162/10, EU:C:2012:141, Rn. 49 und 50, sowie vom 16. Februar 2017, Verwertungsgesellschaft Rundfunk, C-641/15, EU:C:2017:131, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • LG Bochum, 07.04.2017 - 5 S 124/16
    Die Berufung verweist weiterhin auf das Urteil des EuGH vom 16.2.2017 (GRUR 2017, 385 - Verwertungsgesellschaft Rundfunk GmbH/Hettegger), wonach die Wiedergabe von Fernseh- und Hörfunksendungen über in Hotelzimmern aufgestellte Fernsehgeräte keine Wiedergabe an einem Ort darstellt, der der Öffentlichkeit gegen Zahlung eines Eintrittsgelds zugänglich ist.

    Auch aus dem Urteil des EuGH vom 16.2.2017 (GRUR 2017, 385 - W/I) ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 21.03.2018 - I ZR 127/17

    Vorliegen einer Wiedergabe i.S.v. Art. 3 Abs. 1 der RL 2001/29/EG durch das bloße

    Dort hat der Gerichtshof ausgeführt, dass ein Hotelbetreiber, der in seinen Gästezimmern Fernseh- und/oder Radiogeräte aufstellt, zu denen er ein Sendesignal übermittelt, eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 8 Abs. 2 dieser Richtlinie vornimmt (EuGH, GRUR 2017, 385 Rn. 18 = WRP 2017, 415 - Verwertungsgesellschaft Rundfunk/Hetteger Hotel Edelweiss).
  • EuGH, 08.09.2022 - C-716/20

    RTL Television

    Der Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass die Voraussetzung der Zahlung eines Eintrittsgeldes nicht erfüllt ist, wenn diese Wiedergabe eine Zusatzleistung darstellt, die unterschiedslos im Preis einer Hauptleistung anderer Art, wie der Dienstleistung der Beherbergung in einem Hotel, enthalten ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Februar 2017, Verwertungsgesellschaft Rundfunk, C-641/15, EU:C:2017:131, Rn. 23 und 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2020 - C-265/19

    Recorded Artists Actors Performers

    9 Urteil vom 16. Februar 2017 (C-641/15, EU:C:2017:131).

    18 Vgl. Urteile vom 15. März 2012, SCF Consorzio Fonografici (C-135/10, EU:C:2012:140; Urteil SCF), vom 15. März 2012, Phonographic Performance (Ireland) (C-162/10, EU:C:2012:141; Urteil PPL Ireland), bzw. vom 16. Februar 2017, Verwertungsgesellschaft Rundfunk (C-641/15, EU:C:2017:131; Urteil Rundfunk).

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