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   EuGH, 16.02.2017 - C-94/15 P   

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https://dejure.org/2017,2914
EuGH, 16.02.2017 - C-94/15 P (https://dejure.org/2017,2914)
EuGH, Entscheidung vom 16.02.2017 - C-94/15 P (https://dejure.org/2017,2914)
EuGH, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - C-94/15 P (https://dejure.org/2017,2914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt für Paraffinwachse und deutscher Markt für Paraffingatsch - Festsetzung der Preise und Aufteilung der Märkte - Begründungspflicht - Nachweis der Zuwiderhandlung - Verfälschung von Beweisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt für Paraffinwachse und deutscher Markt für Paraffingatsch - Festsetzung der Preise und Aufteilung der Märkte - Begründungspflicht - Nachweis der Zuwiderhandlung - Verfälschung von Beweisen

  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt für Paraffinwachse und deutscher Markt für Paraffingatsch - Festsetzung der Preise und Aufteilung der Märkte - Begründungspflicht - Nachweis der Zuwiderhandlung - Verfälschung von Beweisen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt für Paraffinwachse und deutscher Markt für Paraffingatsch - Festsetzung der Preise und Aufteilung der Märkte - Begründungspflicht - Nachweis der Zuwiderhandlung - Verfälschung von Beweisen

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 09.10.2014 - C-467/13

    ICF / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.02.2017 - C-94/15
    Es ist Sache des Gerichts, bei der allein ihm zustehenden Beurteilung der Tatsachen und Beweise im Einzelfall zu überprüfen, ob dies der Fall ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Oktober 2014, 1CF/Kommission, C-467/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2274, Rn. 26).

    Somit ist die Würdigung der Tatsachen und Beweise, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegt (Urteil vom 9. Oktober 2014, 1CF/Kommission, C-467/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2274, Rn. 26).

  • EuGH, 11.04.2013 - C-652/11

    Mindo / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Italienischer Markt

    Auszug aus EuGH, 16.02.2017 - C-94/15
    Zunächst ist festzustellen, dass aus Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie Art. 168 Abs. 1 Buchst. d und Art. 169 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs hervorgeht, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (Urteil vom 11. April 2013, Mindo/Kommission, C-652/11 P, EU:C:2013:229, Rn. 21).

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen aus der Begründung eines Urteils die Überlegungen des Gerichts klar und eindeutig hervorgehen, so dass die Betroffenen die Gründe für die Entscheidung des Gerichts erkennen können und der Gerichtshof seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteil vom 11. April 2013, Mindo/Kommission, C-652/11 P, EU:C:2013:229, Rn. 29).

  • EuG, 30.06.2009 - T-550/08

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Beweisaufnahme -

    Auszug aus EuGH, 16.02.2017 - C-94/15
    Mit ihrem Rechtsmittel begehrt die Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen KG (im Folgenden: Tudapetrol) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Dezember 2014, Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen/Kommission (T-550/08, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2014:1079), mit dem ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K (2008) 5476 endg.

    Mit Beschluss vom 30. Juni 2009, Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen/Kommission (T-550/08 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:231), wies der Präsident des Gerichts diesen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurück.

  • EuGH, 21.01.2016 - C-74/14

    Eturas u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Aufeinander

    Auszug aus EuGH, 16.02.2017 - C-94/15
    Soweit sich Tudapetrol gegen die Erwägungen in den Rn. 159, 171 und 180 des angefochtenen Urteils wendet, ist festzustellen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sowohl das Vorliegen als auch die Dauer eines wettbewerbswidrigen Verhaltens in den meisten Fällen aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden müssen, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 2006, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission, C-105/04 P, EU:C:2006:592, Rn. 95, und vom 21. Januar 2016, Eturas u. a., C-74/14, EU:C:2016:42, Rn. 36).
  • EuGH, 17.06.2010 - C-413/08

    Der Gerichtshof bestätigt die gegen Lafarge wegen ihres wettbewerbswidrigen

    Auszug aus EuGH, 16.02.2017 - C-94/15
    Selbst wenn die Kommission Schriftstücke findet, die - wie z. B. die Protokolle einer Zusammenkunft - eine unzulässige Kontaktaufnahme zwischen Wirtschaftsteilnehmern explizit bestätigen, handelt es sich normalerweise nur um lückenhafte und vereinzelte Belege, so dass es häufig erforderlich ist, bestimmte Einzelheiten durch Schlussfolgerungen zu rekonstruieren (Urteil vom 17. Juni 2010, Lafarge/Kommission, C-413/08 P, EU:C:2010:346, Rn. 22).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-239/11

    Der Gerichtshof weist die das Kartell auf dem Markt für gasisolierte

    Auszug aus EuGH, 16.02.2017 - C-94/15
    Eine Verfälschung von Tatsachen oder Beweisen muss sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (Urteil vom 19. Dezember 2013, Siemens u. a./Kommission, C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:866, Rn. 42).
  • EuGH, 21.09.2006 - C-105/04

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied

    Auszug aus EuGH, 16.02.2017 - C-94/15
    Soweit sich Tudapetrol gegen die Erwägungen in den Rn. 159, 171 und 180 des angefochtenen Urteils wendet, ist festzustellen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sowohl das Vorliegen als auch die Dauer eines wettbewerbswidrigen Verhaltens in den meisten Fällen aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden müssen, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 2006, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission, C-105/04 P, EU:C:2006:592, Rn. 95, und vom 21. Januar 2016, Eturas u. a., C-74/14, EU:C:2016:42, Rn. 36).
  • EuGH, 29.09.2011 - C-521/09

    Elf Aquitaine / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53

    Auszug aus EuGH, 16.02.2017 - C-94/15
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich und rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. September 2011, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P, EU:C:2011:620, Rn. 147 und 150).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-385/07

    Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland / Kommission - Rechtsmittel -

    Auszug aus EuGH, 16.02.2017 - C-94/15
    Die Begründungspflicht verlangt jedoch nicht, dass das Gericht bei seinen Ausführungen alle von den Parteien des Rechtsstreits vorgetragenen Argumente nacheinander erschöpfend behandelt, weshalb die Begründung implizit erfolgen kann, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe zu erkennen, aus denen das Gericht ihrer Argumentation nicht gefolgt ist, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben liefert, damit er seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2009, Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission, C-385/07 P, EU:C:2009:456, Rn. 114).
  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.02.2017 - C-94/15
    Diese Erwägungen stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach die Anwendung von Art. 81 EG die Handlung einer Person, die berechtigt ist, für das Unternehmen tätig zu werden, voraussetzt, nicht hingegen eine Handlung der Inhaber oder Geschäftsführer des betreffenden Unternehmens und nicht einmal deren Kenntnis von der Zuwiderhandlung (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, EU:C:1983:158, Rn. 97, und vom 7. Februar 2013, Slovenská sporitel?ˆa, C-68/12, EU:C:2013:71, Rn. 25).
  • EuGH, 24.10.2013 - C-510/11

    Der Gerichtshof bestätigt die Geldbußen, die gegen die Kone-Gruppe wegen ihrer

  • EuGH, 07.02.2013 - C-68/12

    Eine Kartellabsprache mit dem Ziel, einen Konkurrenten auszuschließen, verstößt

  • EuG, 12.12.2014 - T-550/08

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Wettbewerb - Kartelle

  • EuGH, 05.12.2023 - C-807/21

    Deutsche Wohnen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten

    Handelt es sich bei dem Verantwortlichen um eine juristische Person, ist zudem klarzustellen, dass die Anwendung von Art. 83 DSGVO keine Handlung und nicht einmal eine Kenntnis seitens des Leitungsorgans dieser juristischen Person voraussetzt (vgl. entsprechend Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, EU:C:1983:158, Rn. 97, und vom 16. Februar 2017, Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen/Kommission, C-94/15 P, EU:C:2017:124, Rn. 28 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.12.2023 - C-683/21

    Nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann zur

    Handelt es sich bei dem Verantwortlichen um eine juristische Person, ist außerdem zu beachten, dass die Anwendung von Art. 83 DSGVO keine Handlung oder gar Kenntnis des Leitungsorgans dieser juristischen Person voraussetzt (vgl. entsprechend Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, EU:C:1983:158, Rn. 97, und vom 16. Februar 2017, Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen/Kommission, C-94/15 P, EU:C:2017:124, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.07.2023 - C-757/21

    Nichicon Corporation/ Kommission

    Le Tribunal, au point 553 de l'arrêt attaqué, se serait fondé sur la jurisprudence selon laquelle la responsabilité d'une entreprise pour les infractions au droit de la concurrence est engagée par toute personne autorisée à agir pour le compte d'une entreprise, indépendamment de l'action ou même de la connaissance de ses gérants principaux (arrêt du 16 février 2017, Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen/Commission, C-94/15 P, non publié, EU:C:2017:124, point 28).
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