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   EuGH, 16.02.2023 - C-707/20   

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EuGH, 16.02.2023 - C-707/20 (https://dejure.org/2023,2316)
EuGH, Entscheidung vom 16.02.2023 - C-707/20 (https://dejure.org/2023,2316)
EuGH, Entscheidung vom 16. Februar 2023 - C-707/20 (https://dejure.org/2023,2316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gallaher

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - Körperschaftsteuer - Art. 49, 63 und 64 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Konzerninterne Veräußerung von Vermögenswerten - Gesellschaft mit steuerlichem Sitz in einem Mitgliedstaat, deren ...

  • Betriebs-Berater

    Gesellschaft mit steuerlichem Sitz in einem Mitgliedstaat, deren Muttergesellschaft ihren steuerlichen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - Körperschaftsteuer - Art. 49 , 63 und 64 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Konzerninterne Veräußerung von Vermögenswerten - Gesellschaft mit steuerlichem Sitz in einem Mitgliedstaat, deren ...

  • datenbank.nwb.de

    Gesellschaft mit steuerlichem Sitz in einem Mitgliedstaat, deren Muttergesellschaft ihren steuerlichen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat und deren Schwestergesellschaft ihren steuerlichen Sitz in einem Drittland hat

Sonstiges (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2023, 804
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 29.11.2011 - C-371/10

    Das Unionsrecht steht grundsätzlich der Besteuerung der nicht realisierten

    Auszug aus EuGH, 16.02.2023 - C-707/20
    Hierzu ist festzustellen, dass die von GL angeführte Rechtsprechung, wonach eine Maßnahme die Niederlassungsfreiheit beschränkt, wenn sie "die Ausübung dieser Freiheit ... weniger attraktiv mach[t]", andere Fälle als den des Ausgangsrechtsstreits erfasst, nämlich solche, in denen eine Gesellschaft, die ihre Niederlassungsfreiheit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben will, im Vergleich zu einer ähnlichen Gesellschaft, die von dieser Freiheit keinen Gebrauch macht, benachteiligt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. November 2011, National Grid Indus, C-371/10, EU:C:2011:785, Rn. 36 und 37).

    Zum einen sind die Fälle von Wegzugsteuern dadurch gekennzeichnet, dass dem Steuerzahler ein Liquiditätsproblem entsteht, wenn er eine Steuer auf einen Wertzuwachs entrichten soll, den er noch nicht realisiert hat, und zum anderen müssen die Steuerbehörden sicherstellen, dass die Steuer auf Wertzuwächse gezahlt wird, die in einer Zeit realisiert wurden, als die Vermögenswerte noch ihrer Steuerhoheit unterlagen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. November 2011, National Grid Indus, C-371/10, EU:C:2011:785, Rn. 52), wobei die Gefahr, dass die Steuer nicht gezahlt wird, mit der Zeit wachsen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. November 2011, National Grid Indus, C-371/10, EU:C:2011:785, Rn. 74, und vom 21. Mai 2015, Verder LabTec, C-657/13, EU:C:2015:331, Rn. 50).

  • EuGH, 21.05.2015 - C-657/13

    Verder LabTec - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

    Auszug aus EuGH, 16.02.2023 - C-707/20
    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass den Mitgliedstaaten aus dem Recht zur Besteuerung der Wertzuwächse, die aus der Veräußerung von Vermögenswerten entstanden sind, als sich die betreffenden Vermögenswerte in ihrem Hoheitsgebiet befanden, die Befugnis erwächst, für die Besteuerung einen anderen Steuertatbestand als die tatsächliche Realisierung dieser Wertzuwächse vorzusehen, um die Besteuerung dieser Vermögenswerte sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Mai 2015, Verder LabTec, C-657/13, EU:C:2015:331, Rn. 45).

    Zum einen sind die Fälle von Wegzugsteuern dadurch gekennzeichnet, dass dem Steuerzahler ein Liquiditätsproblem entsteht, wenn er eine Steuer auf einen Wertzuwachs entrichten soll, den er noch nicht realisiert hat, und zum anderen müssen die Steuerbehörden sicherstellen, dass die Steuer auf Wertzuwächse gezahlt wird, die in einer Zeit realisiert wurden, als die Vermögenswerte noch ihrer Steuerhoheit unterlagen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. November 2011, National Grid Indus, C-371/10, EU:C:2011:785, Rn. 52), wobei die Gefahr, dass die Steuer nicht gezahlt wird, mit der Zeit wachsen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. November 2011, National Grid Indus, C-371/10, EU:C:2011:785, Rn. 74, und vom 21. Mai 2015, Verder LabTec, C-657/13, EU:C:2015:331, Rn. 50).

  • EuGH, 08.09.2022 - C-98/21

    Finanzamt R (Déduction de TVA liée à une contribution d'associé) - Vorlage zur

    Auszug aus EuGH, 16.02.2023 - C-707/20
    Die Schlussanträge des Generalanwalts oder ihre Begründung binden den Gerichtshof nicht (Urteil vom 8. September 2022, Finanzamt R [Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einem Gesellschafterbeitrag], C-98/21, EU:C:2022:645, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dass ein Beteiligter nicht mit den Schlussanträgen des Generalanwalts einverstanden ist, kann folglich unabhängig von den darin untersuchten Fragen für sich genommen kein Grund sein, der die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens rechtfertigt (Urteil vom 8. September 2022, Finanzamt R [Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einem Gesellschafterbeitrag], C-98/21, EU:C:2022:645, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.05.2007 - C-102/05

    A und B - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Freier Kapitalverkehr -

    Auszug aus EuGH, 16.02.2023 - C-707/20
    Der AEU-Vertrag erstreckt nämlich die Niederlassungsfreiheit nicht auf Drittländer, und der Anwendungsbereich von Art. 49 AEUV erstreckt sich nicht auf den Fall der Niederlassung einer Gesellschaft eines Mitgliedstaats in einem Drittland (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 10. Mai 2007, A und B, C-102/05, EU:C:2007:275, Rn. 29).
  • EuGH, 16.04.2015 - C-591/13

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht

    Auszug aus EuGH, 16.02.2023 - C-707/20
    Hierzu hat er ausgeführt, dass dem Steuerpflichtigen die Wahl zwischen der sofortigen Zahlung dieser Steuer oder dem Aufschub ihrer Zahlung, gegebenenfalls zuzüglich Zinsen entsprechend der anwendbaren nationalen Regelung, zu lassen ist (Urteil vom 16. April 2015, Kommission/Deutschland, C-591/13, EU:C:2015:230, Rn. 67).
  • EuGH, 06.10.2022 - C-433/21

    Contship Italia

    Auszug aus EuGH, 16.02.2023 - C-707/20
    Die Niederlassungsfreiheit soll die Inländerbehandlung der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten und der in Art. 54 AEUV genannten Gesellschaften im Aufnahmemitgliedstaat sicherstellen und verbietet bei Gesellschaften jede Diskriminierung aufgrund des Sitzes (Urteil vom 6. Oktober 2022, Contship Italia, C-433/21 und C-434/21, EU:C:2022:760, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-231/05

    Oy AA - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuerrecht - Abzugsfähigkeit von

    Auszug aus EuGH, 16.02.2023 - C-707/20
    Sollten diese Vorschriften zu Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs führen, wären derartige Auswirkungen die unvermeidliche Konsequenz einer eventuellen Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und rechtfertigten daher keine eigenständige Prüfung der Vorschriften im Hinblick auf Art. 63 AEUV (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juli 2007, Oy AA, C-231/05, EU:C:2007:439, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.09.2022 - C-538/20

    W (Déductibilité des pertes définitives d'un établissement stable non-résident) -

    Auszug aus EuGH, 16.02.2023 - C-707/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist mit der Niederlassungsfreiheit, die Art. 49 AEUV den Unionsbürgern zuerkennt, gemäß Art. 54 AEUV für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Union haben, das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in anderen Mitgliedstaaten durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. September 2022, W [Abzug von endgültigen Verlusten einer gebietsfremden Betriebsstätte], C-538/20, EU:C:2022:717, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.11.2016 - C-464/14

    SECIL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 bis 65

    Auszug aus EuGH, 16.02.2023 - C-707/20
    Da der AEU-Vertrag die Niederlassungsfreiheit nämlich nicht auf Drittländer ausdehnt, muss verhindert werden, dass die Auslegung von Art. 63 Abs. 1 AEUV in Bezug auf die Beziehungen zu diesen Drittstaaten es Wirtschaftsteilnehmern, die sich außerhalb des territorialen Anwendungsbereichs der Niederlassungsfreiheit befinden, erlaubt, in den Genuss dieser Freiheit zu gelangen (Urteil vom 24. November 2016, SECIL, C-464/14, EU:C:2016:896, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.01.2021 - C-484/19

    Lexel

    Auszug aus EuGH, 16.02.2023 - C-707/20
    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, kann die aus dem Erfordernis, die ausgewogene Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten zu wahren, hergeleitete Rechtfertigung anerkannt werden, wenn die betreffende Regelung bezweckt, Situationen vorzubeugen, die das Recht eines Mitgliedstaats, seine Besteuerungsbefugnis in Bezug auf Tätigkeiten in seinem Hoheitsgebiet auszuüben, beeinträchtigen könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Januar 2021, Lexel, C-484/19, EU:C:2021:34, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.03.2017 - C-14/16

    Euro Park Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung -

  • EuGH, 07.04.2022 - C-342/20

    Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Exonération des fonds d'investissement

  • EuGH, 13.11.2012 - C-35/11

    Die Anwendung der im britischen Steuerrecht vorgesehenen Anrechnungsmethode auf

  • EuGH, 03.06.2021 - C-624/19

    Arbeitnehmer können sich in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten sowohl bei

  • EuGH, 13.03.2007 - C-524/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER UNTERKAPITALISIERUNG SIND NUR AUF REIN

  • EuGH, 17.09.2009 - C-182/08

    Glaxo Wellcome - Niederlassungsfreiheit und freier Kapitalverkehr -

  • EuGH, 26.06.2008 - C-284/06

    Burda - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 90/435/EWG -

  • EuGH, 09.11.2023 - C-598/21

    Missbräuchliche Klausel in einem durch die Familienwohnung gesicherten

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Umstand, dass eine Partei des Ausgangsrechtsstreits oder ein Beteiligter nicht mit den Schlussanträgen des Generalanwalts einverstanden ist, für sich genommen kein Grund sein kann, der die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Februar 2023, Gallaher, C-707/20, EU:C:2023:101, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.12.2023 - C-340/22

    Cofidis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - Art. 49 AEUV -

    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung mit der in den Art. 49 und 54 AEUV garantierten Niederlassungsfreiheit für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Union haben, das Recht verbunden ist, ihre Tätigkeit in anderen Mitgliedstaaten durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (Urteile vom 22. September 2022, W [Abziehbarkeit der endgültigen Verluste einer gebietsfremden Betriebsstätte], C-538/20, EU:C:2022:717, Rn. 14, und vom 16. Februar 2023, Gallaher, C-707/20, EU:C:2023:101, Rn. 70).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2024 - C-585/22

    Staatssecretaris van Financiën (Intérêts relatifs à un emprunt intragroupe)

    4 Voir, notamment, arrêt du 16 février 2023, Gallaher (C-707/20, ci-après l'« arrêt Gallaher ", EU:C:2023:101, point 55 et jurisprudence citée).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-340/22

    Cofidis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - Art. 49 AEUV -

    4 Urteil vom 16. Februar 2023, Gallaher (C-707/20, EU:C:2023:101, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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