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EuGH, 16.03.2017 - C-212/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
DUK Versorgungswerk und Gothaer Pensionskasse
Streichung
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
DUK Versorgungswerk und Gothaer Pensionskasse
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- VK Südbayern, 08.04.2016 - Z3-3-3194-1-57-11/15
- EuGH, 16.03.2017 - C-212/16
Wird zitiert von ... (2)
- VK Niedersachsen, 06.02.2018 - VgK-42/17
Wer sich nicht rechtzeitig entscheidet, kann sich nicht auf Eilbedürftigkeit …
Es mag auch sein, dass sie dabei im Bemühen um die berufliche Absicherung der Mitarbeiter, und um deren Anwartschaften auf Betriebsrenten zu sichern (vgl. VK Südbayern, Vorlagebeschluss vom 08.04.2016, Z3-3-3194-1-57-11/15, anhängig bei EuGH unter AZ C-212/16, siehe aber auch die neue Entscheidung EuGH, Urteil vom 19.10.2017, C-200/16), oder aus anderen Gründen Verhandlungen über einen Betriebsübergang führt. - VK Südbayern, 09.05.2016 - Z3-3-3194-1-04-01/16
Ärztliche Behandlungsleistung kann eindeutig beschrieben werden!
Insofern kann die Frage - die die Kammer dem EuGH mit Beschluss vom 08.04.2016 in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen Z3-3-3194-1-57-11/15 zur Vorabentscheidung (Rs. C-212/16) vorgelegt hat -, ob der öffentliche Auftraggeber, der kein Vergabeverfahren durchgeführt hat, die zu erbringende Leistung durch Erklärung im Nachprüfungsverfahren derart bestimmen kann, sodass der Antragsteller diese nicht erbringen kann und mithin die Antragsbefugnis zu verneinen wäre, dahingestellt bleiben kann.