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   EuGH, 16.04.2013 - C-274/11 und, C-295/11   

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https://dejure.org/2013,6733
EuGH, 16.04.2013 - C-274/11 und, C-295/11 (https://dejure.org/2013,6733)
EuGH, Entscheidung vom 16.04.2013 - C-274/11 und, C-295/11 (https://dejure.org/2013,6733)
EuGH, Entscheidung vom 16. April 2013 - C-274/11 und, C-295/11 (https://dejure.org/2013,6733)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Einheitliches Patent - Beschluss über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit nach Art. 329 Abs. 1 AEUV - Nichtigkeitsklage wegen Unzuständigkeit, Ermessensmissbrauchs und Verletzung der Verträge - Voraussetzungen nach Art. 20 EUV sowie 326 AEUV und 327 AEUV - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien / Rat

    Einheitliches Patent - Beschluss über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit nach Art. 329 Abs. 1 AEUV - Nichtigkeitsklage wegen Unzuständigkeit, Ermessensmissbrauchs und Verletzung der Verträge - Voraussetzungen nach Art. 20 EUV sowie 326 AEUV und 327 AEUV - ...

  • EU-Kommission

    Spanien / Rat

    Einheitliches Patent - Beschluss über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit nach Art. 329 Abs. 1 AEUV - Nichtigkeitsklage wegen Unzuständigkeit, Ermessensmissbrauchs und Verletzung der Verträge - Voraussetzungen nach Art. 20 EUV sowie 326 AEUV und 327 AEUV - ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Sprachenregelung bei der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes; Erlass eines Ratsbeschlusses über die Ermächtigung zu einer verstärkten Zusammenarbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sprachenregelung bei der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes; Beschluss des Rates über die Ermächtigung zu einer verstärkten Zusammenarbeit; unbegründete Nichtigkeitsklage des Königreichs Spanien gegen den Rat der Europäischen Union

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Der Gerichtshof weist die von Spanien und Italien gegen den Beschluss des Rates über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des einheitlichen Patents erhobene Klage ab

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Neues vom Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Neues EU-Patent ab 2014

  • lto.de (Kurzinformation)

    Italien und Spanien scheitern mit Klage - EuGH billigt verstärkte Zusammenarbeit beim EU-Patent

  • kartellblog.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen europäisches Patent zurückgewiesen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Streit um EU-Patent: Beobachter geben Klage Italiens und Spaniens keine Chance

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Grünes Licht für das Gemeinschaftspatent

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Europäische Integration soll nicht am Sprachenstreit scheitern

  • heise.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 06.07.2011)

    Spanien und Italien klagen gegen das EU-Patent

Besprechungen u.ä. (2)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    EU-Patent: Wenn nicht mit euch, dann halt ohne euch

  • bundestag.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Das Urteil des EuGH zur Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen EU-Patents

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 10. Juni 2011 - Italienische Republik/Rat der Europäischen Union

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 3. Juni 2011 - Königreich Spanien/Rat der Europäischen Union

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/167/EU des Rates vom 10. März 2011 über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes (ABl. L 76, S. 53) - Ermessensmissbrauch - Verstoß gegen die Rechtsordnung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2009
  • GRUR 2013, 708
  • GRUR Int. 2013, 542
  • EuZW 2013, 475
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 13.10.2011 - C-295/11

    Italien / Rat

    Auszug aus EuGH, 16.04.2013 - C-274/11
    In den verbundenen Rechtssachen C-274/11 und C-295/11.

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 13. Oktober 2011 ist das Königreich Spanien in der Rechtssache C-295/11 als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Italienischen Republik und sind - in derselben Rechtssache - das Königreich Belgien, die Tschechische Republik, die Bundesrepublik Deutschland, Irland, die Französische Republik, die Republik Lettland, Ungarn, das Königreich der Niederlande, die Republik Polen, das Königreich Schweden, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, das Parlament sowie die Kommission als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge des Rates zugelassen worden.

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 10. Juli 2012 sind die Rechtssachen C-274/11 und C-295/11 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden worden.

    Nachdem die Rechtssachen C-274/11 und C-295/11 verbunden worden sind, können die zur Begründung der beiden Klagen vorgebrachten Argumente in fünf Klagegründe gefasst werden, die auf die fehlende Zuständigkeit des Rates, die in Rede stehende Verstärkte Zusammenarbeit zu begründen, einen Ermessensmissbrauch, einen Verstoß gegen die Voraussetzung, wonach ein Beschluss des Rates über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit als letztes Mittel zu erlassen ist, verschiedene Verstöße gegen die Art. 20 Abs. 1 EUV, 118 AEUV, 326 AEUV und 327 AEUV sowie einen Verstoß gegen das Gerichtssystem der Union gestützt werden.

    Da das Königreich Spanien und die Italienische Republik mit ihrem Vorbringen unterlegen sind, sind diesen Mitgliedstaaten gemäß dem Antrag der Kommission neben ihren jeweiligen eigenen Kosten die Kosten des Rates in der Rechtssache C-274/11 und in der Rechtssache C-295/11 aufzuerlegen.

    Die Italienische Republik trägt neben ihren eigenen Kosten die dem Rat der Europäischen Union in der Rechtssache C-295/11 entstandenen Kosten.

  • EuGH, 15.05.2008 - C-442/04

    Spanien / Rat - Fischerei - Verordnung (EG) Nr. 1954/2003 - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 16.04.2013 - C-274/11
    Eine Rechtshandlung ist nur dann ermessensmissbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen Zwecken als denen, zu denen die betreffende Befugnis eingeräumt wurde, oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das die Verträge speziell vorsehen, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Mai 2008, Spanien/Rat, C-442/04, Slg. 2008, I-3517, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.06.2012 - C-335/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

    Auszug aus EuGH, 16.04.2013 - C-274/11
    Was schließlich die Begründung des angefochtenen Beschlusses betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass der Erlass einer Maßnahme summarisch begründet werden darf, wenn er in einem Kontext erfolgt, der den Betroffenen gut bekannt ist (vgl. Urteil vom 26. Juni 2012, Polen/Kommission, C-335/09 P, Randnr. 152 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.03.2011 - Gutachten 1/09

    Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Übereinkommensentwurf - Schaffung eines

    Auszug aus EuGH, 16.04.2013 - C-274/11
    Der Rat und die ihn unterstützenden Streithelfer machen geltend, der Gerichtshof habe in Randnr. 62 seines Gutachtens 1/09 vom 8. März 2011 (Slg. 2011, I-1137) ausgeführt, dass Art. 262 AEUV lediglich die Möglichkeit vorsehe, einen speziellen Rechtsbehelf für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung von Rechtsakten einzuführen, durch die europäische Rechtstitel für das geistige Eigentum geschaffen würden, er aber nicht die Einführung eines speziellen gerichtlichen Rahmens vorschreibe.
  • EuGH, 28.03.2017 - C-72/15

    Die restriktiven Maßnahmen, die der Rat im Rahmen der Ukrainekrise gegenüber

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs liegt ein Befugnismissbrauch nur dann vor, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass ein Rechtsakt ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen Zwecken als denen, zu denen die betreffende Befugnis eingeräumt wurde, oder mit dem Ziel erlassen wurde, ein Verfahren zu umgehen, das die Verträge speziell vorsehen, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteil vom 16. April 2013, Spanien und Italien/Rat, C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.05.2015 - C-146/13

    Der Gerichtshof weist die beiden Klagen Spaniens gegen die Verordnungen zur

    Diese durch den Vertrag von Lissabon in den AEU-Vertrag eingeführte Bestimmung bezieht sich speziell auf die Verwirklichung und das Funktionieren des Binnenmarkts, der zu einem Bereich der geteilten Zuständigkeiten der Union gemäß Art. 4 AEUV gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil Spanien und Italien/Rat, C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240, Rn. 16 bis 26).

    Der Gerichtshof hat ferner zu den Worten "in der Union" in dieser Bestimmung festgestellt, dass der auf diese Weise geschaffene europäische Rechtstitel für geistiges Eigentum und der durch diesen gewährte einheitliche Schutz, da die durch diese Vorschrift übertragene Zuständigkeit im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit ausgeübt wird, nicht in der gesamten Union, sondern nur im Gebiet der teilnehmenden Mitgliedstaaten zu gelten haben (vgl. in diesem Sinne Urteil Spanien und Italien/Rat, C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240, Rn. 67 und 68).

    Entgegen dem Vorbringen des Parlaments habe der Gerichtshof in seinem Urteil Spanien und Italien/Rat (C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240) über diese Frage nicht entschieden.

    Das Parlament führt aus, der Gerichtshof habe in seinem Urteil Spanien und Italien/Rat (C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240) das Vorbringen des Königreichs Spanien und der Italienischen Republik zu einem Ermessensmissbrauch zurückgewiesen.

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Rechtshandlung nur dann ermessensmissbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen Zwecken als denen, zu denen die betreffende Befugnis eingeräumt wurde, oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der AEU-Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteile Fedesa u. a., C-331/88, EU:C:1990:391, Rn. 24, und Spanien und Italien/Rat, C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt Yves Bot sind die Klagen Spaniens gegen die

    Dieser Beschluss war Gegenstand zweier vom Königreich Spanien und von der Italienischen Republik eingereichter Nichtigkeitsklagen, die vom Gerichtshof mit seinem Urteil Spanien und Italien/Rat (C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240) abgewiesen wurden.

    25 - EU:C:2013:240.

    27 - Eine Folge, die sich zwangsläufig aus Art. 20 EUV ergibt, der in seinem Abs. 4 bestimmt, dass "[a]n die im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit erlassenen Rechtsakte ... nur die an dieser Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten gebunden [sind]" (vgl. Urteil Spanien und Italien/Rat, EU:C:2013:240, Rn. 68).

    28 - Vgl. Urteil Spanien und Italien/Rat (EU:C:2013:240, Rn. 62).

    Vgl. zu den Worten "auf Unionsebene" Urteil Spanien und Italien/Rat (EU:C:2013:240, Rn. 68).

    33 - EU:C:2013:240.

    52 - Rn. 62. Der Gerichtshof hat ferner für Recht erkannt, dass es den Mitgliedstaaten obliegt, unter Inanspruchnahme der Organe der Union nach den im AEU-Vertrag vorgesehenen Modalitäten ein einheitliches Patent einzuführen und die zugehörigen Vorschriften zu erlassen, gegebenenfalls einschließlich spezieller Vorschriften zum Bereich der Gerichtsbarkeit (vgl. Urteil Spanien und Italien/Rat, EU:C:2013:240, Rn. 92).

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Die Regeln im Bereich des geistigen Eigentums sind für die Aufrechterhaltung eines unverfälschten Wettbewerbs im Binnenmarkt sogar wesentlich (Urteil vom 16. April 2013, Spanien und Italien/Rat, C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240, Rn. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2016 - C-104/16

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet gilt für die Westsahara weder das

    Insoweit ist meines Erachtens das Urteil vom 16. April 2013, Spanien und Italien/Rat (C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240), von besonderer Bedeutung, da es einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit gemäß Art. 329 Abs. 1 AEUV betraf, der wie der streitige Beschluss unter das fällt, was die Kommission als "harten Kern des Wertungsspielraums der Unionsorgane" bezeichnet.

    105 - Urteil Spanien und Italien/Rat (C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240, Rn. 54).

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2020 - 2 W 9/20
    Ist dem Schuldner die Vornahme der geschuldeten Handlung dauerhaft objektiv oder subjektiv unmöglich geworden, muss die Auferlegung von Zwangsmitteln daher ausscheiden (BGH, NJW 2013, 2009, 443, 444; Zöller/Seibel, a.a.O., § 888 Rz. 2).
  • EuG, 29.09.2021 - T-279/19

    Auswärtige Beziehungen

    Zum anderen hat der Gerichtshof auch entschieden, dass er zur Beantwortung der Frage, ob die Voraussetzung, dass ein Beschluss über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit als letztes Mittel erlassen worden war, erfüllt war oder nicht, zu prüfen hatte, ob der Rat, der am besten beurteilen konnte, ob die Mitgliedstaaten in der Lage waren, Vorschläge zu unterbreiten, die in absehbarer Zukunft zum Erlass einer Regelung für die Union in ihrer Gesamtheit führen konnten, sorgfältig und unparteiisch alle insoweit relevanten Gesichtspunkte geprüft hatte und ob das Ergebnis, zu dem der Rat gelangt war, hinreichend begründet worden war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. April 2013, Spanien und Italien/Rat, C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240, Rn. 52 bis 54).
  • EuG, 12.05.2021 - T-516/18

    Tax rulings accordés par le Luxembourg aux sociétés du groupe Engie : le Tribunal

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass eine Maßnahme nur dann ermessensmissbräuchlich ist, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest hauptsächlich zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht (Urteile vom 16. April 2013, Spanien und Italien/Rat, C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240, Rn. 33, und vom 12. Juli 2018, PA/Parlament, T-608/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:440, Rn. 42).
  • EGMR, 28.11.2017 - 72508/13

    MERABISHVILI c. GÉORGIE

    According to the settled case-law of the Court of Justice of the European Union, an act is vitiated by misuse of power if it appears, on the basis of objective, relevant and consistent evidence, to have been undertaken solely or mainly for an end other than that for which the power in question was conferred (see, among many other authorities, judgment of the Court of Justice of the European Communities of 13 November 1990 in FEDESA and Others, C-331/88, EU:C:1990:391, paragraph 24; judgment of the Court of Justice of the European Union of 16 April 2013 in Spain and Italy v Council, C-274/11 and C-295/11, EU:C:2013:240, paragraph 33; and judgment of the Court of Justice of the European Union of 4 December 2013 in Commission v Council, C-111/10, EU:C:2013:785, paragraph 80).

    The subject matter of the second cited judgment, namely Spain and Italy v Council in the joined cases C-274/11 and C-295/11, was the Council of the European Union's authorisation of enhanced cooperation in the area of competition rules necessary for the functioning of the internal market, while in the last-cited judgment, namely Commission v Council Case C-111/10, the European Commission contested Council Decision 2009/983/EU of 16 December 2009 on the granting of State aid by the authorities of the Republic of Lithuania for the purchase of agricultural land.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-620/18

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, die von Ungarn

    66 Ein Befugnismissbrauch liegt vor, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass ein Rechtsakt ausschließlich oder zumindest überwiegend zu anderen Zwecken als denen, zu denen die betreffende Befugnis eingeräumt wurde, oder mit dem Ziel erlassen wurde, ein Verfahren zu umgehen, das der AEUV speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteile vom 5. Mai 2015, Spanien/Parlament und Rat, C-146/13, EU:C:2015:298, Rn. 56, und vom 16. April 2013, Spanien und Italien/Rat, C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240, Rn. 33).
  • EuG, 16.05.2018 - T-712/16

    Die Kommission muss den Antrag von Lufthansa und Swiss auf Aufhebung ihrer

  • EuG, 12.12.2018 - T-701/14

    Niche Generics / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 11.05.2017 - T-115/15

    Deza / ECHA - REACH - Festlegung einer Liste der für eine Aufnahme in Anhang XIV

  • EuG, 12.12.2018 - T-679/14

    Teva UK u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 12.12.2018 - T-705/14

    Unichem Laboratories / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2017 - C-521/15

    Spanien / Rat - Anfechtung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/1289 des Rates

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2019 - 2 W 15/19

    Zulässigkeit des Einwandes der Unverhältnismäßigkeit des Rückrufs im

  • EuG, 12.12.2018 - T-682/14

    Mylan Laboratories und Mylan / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuGöD, 15.12.2015 - F-101/14

    Clarke / HABM - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Mitarbeiter des HABM

  • EuGH, 24.11.2022 - C-259/21

    Parlament/ Rat (Mesures techniques relatives aux possibilités de pêche) -

  • EuG, 12.12.2018 - T-680/14

    Lupin / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 06.04.2022 - T-508/19

    Mead Johnson Nutrition (Asia Pacific) u.a./ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2022 - C-259/21

    Parlament/ Rat (Mesures techniques relatives aux possibilités de pêche) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-147/13

    Spanien / Rat - Nichtigkeitsklage - Umsetzung einer verstärkten Zusammenarbeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2014 - C-539/13

    Merck Canada und Merck Sharp & Dohme - Geistiges Eigentum - Marken -

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