Rechtsprechung
   EuGH, 16.04.2015 - C-557/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7262
EuGH, 16.04.2015 - C-557/13 (https://dejure.org/2015,7262)
EuGH, Entscheidung vom 16.04.2015 - C-557/13 (https://dejure.org/2015,7262)
EuGH, Entscheidung vom 16. April 2015 - C-557/13 (https://dejure.org/2015,7262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,7262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Lutz

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Art. 4 und 13 - Insolvenzverfahren - Zahlung, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund einer vor diesem Zeitpunkt durchgeführten Pfändung erfolgt ist - Klage zur Anfechtung einer den Interessen ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Insolvenzanfechtung bei Ablauf der Ausschlussfrist im Staat des Rechtsgeschäfts, hier: Österreich ("Lutz")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzanfechtung der Auszahlung eines in anderem Mitgliedstaat vor Eröffnung des inländischen Insolvenzverfahrens gepfändeten Geldbetrags; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Regelung des Art. 13 der EGVO Nr. 1346/2000 gilt nicht für nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Handlungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Regelung des Art. 13 der EGVO Nr. 1346/2000 gilt nicht für nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Handlungen

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Leitsatz)

    Zur Insolvenzanfechtung: Berufung auf im ausländischen Recht vorgesehenen Fristen und Formvorschriften möglich

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Insolvenzanfechtung: Berufung auf im ausländischen Recht vorgesehenen Fristen und Formvorschriften möglich

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Lutz

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs - Auslegung von Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (ABl. L 160, S. 1) - Klage gegen eine benachteiligende Handlung - Bestimmung des anzuwendenden Rechts in Bezug auf ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1030
  • ZIP 2015, 381
  • EuZW 2015, 429
  • NZI 2015, 478
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 08.12.2016 - V ZB 41/14

    Zwangsversteigerungsverfahren: Öffentliche Lasten des Grundstücks als dingliche

    Weder die steuerrechtliche Natur der Forderungen noch deren Entstehung ipso iure (vgl. hierzu auch EuGH, Urteil vom 16. April 2015, Lutz, C-557/13, EU:C:2015:227 Rn. 27 f.) stehen dieser Einordnung entgegen.
  • BGH, 08.02.2018 - IX ZR 103/17

    Unterliegen der insolvenzrechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen einer

    Allerdings ist - im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 13 EuInsVO (vgl. EuGH, Urteil vom 16. April 2015 - C-557/13, ZInsO 2015, 1052 Rn. 49; BGH, Urteil vom 15. Oktober 2015 - IX ZR 265/12, WM 2015, 2199 Rn. 26) - auch die Verjährung des Anfechtungsanspruchs nach der lex causae ein tauglicher Einwand, der nach § 339 InsO zu berücksichtigen ist.
  • EuGH, 08.06.2017 - C-54/16

    Vinyls Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

    Diese Schlussfolgerung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die in Art. 13 der Verordnung Nr. 1346/2000 enthaltene Ausnahmeregelung auch die nach der lex causae vorgesehenen Verjährungs-, Anfechtungs- und Ausschlussfristen erfasst, wie der Gerichtshof mit Urteil vom 16. April 2015, Lutz (C-557/13, EU:C:2015:227, Rn. 49), entschieden hat.

    Das Ergebnis, zu dem der Gerichtshof in dem vorstehend angeführten Urteil gelangt ist, beruht nämlich auf der Erwägung, dass die Art. 4 und 13 der Verordnung Nr. 1346/2000 gegenüber anderen Vorschriften, die das internationale Privatrecht der Mitgliedstaaten regeln, insbesondere gegenüber der Rom-I-Verordnung, als lex specialis anzusehen und im Licht der mit der Verordnung Nr. 1346/2000 verfolgten Ziele auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. April 2015, Lutz, C-557/13, EU:C:2015:227, Rn. 46).

    Dementsprechend hat der Gerichtshof, wie bereits in Rn. 29 des vorliegenden Urteils angegeben, für Recht erkannt, dass die Art. 4 und 13 der Verordnung Nr. 1346/2000 gegenüber der Rom-I-Verordnung als lex specialis anzusehen und im Licht der mit der Verordnung Nr. 1346/2000 verfolgten Ziele auszulegen sind (Urteil vom 16. April 2015, Lutz, C-557/13, EU:C:2015:227, Rn. 46).

  • BGH, 15.10.2015 - IX ZR 265/12

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Zahlungsklage des Insolvenzverwalters einer nach

    Die Auszahlung des Geldes ist jedoch nach dem Recht der lex causae in keiner Weise angreifbar im Sinne des Art. 13 EuInsVO, wenn die nach diesem Recht geltenden Verjährungs-, Anfechtungs- oder Ausschlussfristen oder die Formvorschriften nicht eingehalten sind (im Anschluss an EuGH, 16. April 2015, C-557/13, ZIP 2015, 1030).

    Mit Urteil vom 16. April 2015 hat der Gerichtshof die vorgelegten Fragen bejaht (EuGH, Urteil vom 16. April 2015 - C-557/13, ZIP 2015, 1030).

  • BGH, 12.12.2019 - IX ZR 328/18

    Maßgeblichkeit des Rechts eines anderen Staats für die Rechtshandlung

    Als Ausnahmevorschrift ist § 339 InsO eng auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 16. April 2015 - C-557/13, ZIP 2015, 1030 Rn. 34 zu Art. 13 EuInsVO 2000).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2016 - C-195/15

    Mulhaupt - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle

    Vgl. auch Urteil vom 16. April 2015, Lutz (C-557/13, EU:C:2015:227, Rn. 27).

    32 - Vgl. hierzu Urteil vom 16. April 2015, Lutz (C-557/13, EU:C:2015:227), sowie meine Schlussanträge in dieser Rechtssache (C-557/13, EU:C:2014:2404).

    34 - Zur Tragweite von Art. 13 der Verordnung Nr. 1346/2000 vgl. Urteil vom 16. April 2015, Lutz (C-557/13, EU:C:2015:227, Rn. 32 bis 49), sowie meine Schlussanträge in dieser Rechtssache (C-557/13, EU:C:2014:2404, Nrn. 56 bis 61).

    69 - Urteil vom 16. April 2015 (C-557/13, EU:C:2015:227, Rn. 27 und 28).

  • EuGH, 18.04.2024 - C-765/22

    Luis Carlos u. a.

    Wie in den Erwägungsgründen 67 und 68 der Verordnung ausgeführt ist, sind diese Ausnahmen, die zum Ziel haben, in den anderen Mitgliedstaaten als dem Staat der Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens Vertrauensschutz und Rechtssicherheit zu gewährleisten, eng auszulegen, und ihre Tragweite darf nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um dieses Ziel zu erreichen (vgl. entsprechend Urteile vom 16. April 2015, Lutz, C-557/13, EU:C:2015:227, Rn. 34, und vom 22. April 2021, 0eltrans Befrachtungsgesellschaft, C-73/20, EU:C:2021:315, Rn. 24).
  • EuGH, 26.10.2016 - C-195/15

    Senior Home - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

    Folglich erlaubt Art. 5 Abs. 1 dieser Verordnung abweichend von der Regel des Rechts des Eröffnungsstaats, auf das dingliche Recht eines Gläubigers oder eines Dritten an bestimmten dem Schuldner gehörenden Vermögensgegenständen das Recht des Mitgliedstaats anzuwenden, in dessen Gebiet sich der fragliche Vermögensgegenstand befindet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juli 2012, ERSTE Bank Hungary, C-527/10, EU:C:2012:417, Rn. 40 bis 42, und vom 16. April 2015, Lutz, C-557/13, EU:C:2015:227, Rn. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2024 - C-394/22

    Oilchart International

    Pour ce qui est de l'application uniforme du règlement relatif aux procédures d'insolvabilité, voir arrêt du 16 avril 2015, Lutz (C-557/13, EU:C:2015:227, point 48).
  • EuGH, 22.04.2021 - C-73/20

    Oeltrans Befrachtungsgesellschaft - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung

    Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass Art. 13 der Verordnung Nr. 1346/2000 eine Ausnahme zu der in Art. 4 Abs. 1 der Verordnung festgelegten allgemeinen Regel vorsieht, wonach für das Insolvenzverfahren und seine Wirkungen das Recht des Mitgliedstaats gilt, in dem das Verfahren eröffnet wird (Urteil vom 16. April 2015, Lutz, C-557/13, EU:C:2015:227, Rn. 34).
  • BGH, 20.07.2017 - IX ZB 69/16

    Insolvenzverwaltervergütung: Schätzwert der Masse bei Einstellung des

  • BGH, 29.07.2021 - IX ZR 94/19

    Verjährung des Rückgewähranspruchs bei Insolvenzanfechtung: Anzuwendendes Recht

  • LG Düsseldorf, 16.02.2023 - 8 O 303/20
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2019 - C-198/18

    CeDe Group

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht