Rechtsprechung
EuGH, 16.05.2013 - C-169/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 66 Buchst. a bis c - Transport- und Speditionsdienstleistungen - Entstehung des Steueranspruchs - Zeitpunkt der Vereinnahmung des Preises und spätestens 30. Tag nach der Leistung - Vorherige Ausstellung der Rechnung
- Europäischer Gerichtshof
TNT Express Worldwide (Poland)
Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 66 Buchst. a bis c - Transport- und Speditionsdienstleistungen - Entstehung des Steueranspruchs - Zeitpunkt der Vereinnahmung des Preises und spätestens 30. Tag nach der Leistung - Vorherige Ausstellung der Rechnung
- EU-Kommission
TNT Express Worldwide
Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 66 Buchst. a bis c - Transport- und Speditionsdienstleistungen - Entstehung des Steueranspruchs - Zeitpunkt der Vereinnahmung des Preises und spätestens 30. Tag nach der Leistung - Vorherige Ausstellung der Rechnung“
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Entstehung eines Mehrwertsteueranspruchs für Transport- und Speditionsdienstleistungen
- Betriebs-Berater
Mehrwertsteuer bzgl. Transport- und Speditionsdienstleistungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entstehung des Mehrwertsteueranspruchs für Transport- und Speditionsdienstleistungen; Vorabentscheidungsersuchen des polnischen Hauptverwaltungsgerichts
- datenbank.nwb.de
Transport- und Speditionsdienstleistungen - Entstehung des Steueranspruchs - Zeitpunkt der Vereinnahmung des Preises und spätestens 30. Tag nach der Leistung - Vorherige Ausstellung der Rechnung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Speditionsleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Mehrwertsteuer bzgl. Transport- und Speditionsdienstleistungen
Sonstiges (4)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
RL 2006/112/EG
Mehrwertsteueranspruch; Speditionsdienstleistungen; Transportleistungen - Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
TNT Express Worldwide (Poland)
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Naczelny Sad Administracyjny (Polen) - Auslegung von Art. 66 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) in geänderter Fassung - Nationale Rechtsvorschriften, wonach ...
Papierfundstellen
- BB 2013, 1301
- DB 2013, 1212
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 07.03.2013 - C-19/12
Efir
Auszug aus EuGH, 16.05.2013 - C-169/12
Da Art. 66 der Mehrwertsteuerrichtlinie eine Abweichung von der in ihrem Art. 63 vorgesehen Regelung darstellt, ist er eng auszulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 7. März 2013, Efir, C-19/12, Randnr. 31). - EuGH, 26.10.1995 - C-144/94
Ufficio IVA di Trapani / Italittica
Auszug aus EuGH, 16.05.2013 - C-169/12
Zwar legt der Umstand, dass der Gesetzgeber die zulässigen Abweichungen erheblich ausgedehnt hat, die Schlussfolgerung nahe, dass er den Mitgliedstaaten einen erheblichen Spielraum einräumen wollte (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1995, 1talittica, C-144/94, Slg. 1995, I-3653, Randnr. 15), doch berechtigt dies nicht zu der Annahme, dass ein Mitgliedstaat über ein Ermessen verfügt, um für das Entstehen des Steueranspruchs einen anderen Zeitpunkt als einen der in Art. 66 Buchst. a bis c der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehenen zu bestimmen.
- EuGH, 10.02.2022 - C-9/20
Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136 - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Da Art. 66 der Mehrwertsteuerrichtlinie eine Abweichung von der in Art. 63 der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehenen Regelung darstellt, ist er eng auszulegen (Urteil vom 16. Mai 2013, TNT Express Worldwide [Poland], C-169/12, EU:C:2013:314, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).Zwar legt der Umstand, dass der Gesetzgeber die zulässigen Abweichungen erheblich ausgedehnt hat, die Schlussfolgerung nahe, dass er den Mitgliedstaaten einen erheblichen Spielraum einräumen wollte, doch berechtigt dies nicht zu der Annahme, dass ein Mitgliedstaat über ein Ermessen verfügt, um für das Entstehen des Steueranspruchs einen anderen Zeitpunkt als einen der in Art. 66 Abs. 1 Buchst. a bis c der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehenen zu bestimmen (Urteil vom 16. Mai 2013, TNT Express Worldwide [Poland], C-169/12, EU:C:2013:314, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
167a der Mehrwertsteuerrichtlinie wurde mit dem Ziel in die Mehrwertsteuerrichtlinie eingefügt, es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, für Steuerpflichtige, die die Mehrwertsteuer im Rahmen einer fakultativen Kassenbuchführungsregelung abrechnen, die kleinen Unternehmen die Entrichtung der Steuer erleichtert, eine Ausnahme in Bezug auf den Zeitpunkt anzuwenden, zu dem das Recht auf Vorsteuerabzug ausgeübt werden kann (Urteil vom 16. Mai 2013, TNT Express Worldwide [Poland], C-169/12, EU:C:2013:314, Rn. 34).
- EuGH, 06.03.2014 - C-606/12
Dresser Rand - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - …
Somit ergibt sich aus dem Aufbau und dem Wortlaut von Art. 17 der Mehrwertsteuerrichtlinie, dass sein Abs. 2 eine abschließende Liste von Ausnahmefällen vorsieht, die als solche eng auszulegen sind (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Mai 2013, TNT Express Worldwide, C-169/12, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung). - FG Hamburg, 10.12.2019 - 1 K 337/17
Umsatzsteuerrecht: Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Leistung von Ist-Versteuerer …
Der Gerichtshof hat sich zu dieser Problematik - soweit ersichtlich - noch nicht geäußert (offengelassen in EuGH, Urteil vom 16. Mai 2013, C-169/12, Rn. 33 ff.).
- EuGH, 02.05.2019 - C-224/18
Budimex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Der Unionsgesetzgeber wollte somit den Zeitpunkt, zu dem die Steuerschuld in allen Mitgliedstaaten entsteht, so weit wie möglich harmonisieren, um eine einheitliche Erhebung der Mehrwertsteuer zu gewährleisten (Urteil vom 16. Mai 2013, TNT Express Worldwide [Poland], C-169/12, EU:C:2013:314, Rn. 31). - FG Köln, 15.11.2017 - 9 K 1016/14
Umsatzsteuer: Keine Anwendung der ertragsteuerlichen Zuflussfiktion beim …
Der Unionsgesetzgeber wollte den Zeitpunkt, zu dem die Steuerschuld in allen Mitgliedstaaten entsteht, so weit wie möglich harmonisieren, um eine einheitliche Erhebung der Mehrwertsteuer zu gewährleisten (vgl. EuGH-Urteil vom 16. Mai 2013 C-169/12, Rs. TNT Express Worldwide (Portland), DStRE 2013, 1253). - Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-422/17
Skarpa Travel - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Anzahlungen - …
4 In der mündlichen Verhandlung hat die polnische Regierung erklärt, diese Änderung sei eine Reaktion auf das Urteil vom 16. Mai 2013, TNT Express Worldwide (Poland) (C-169/12, EU:C:2013:314), gewesen.5 Der Gerichtshof hat darauf hingewiesen, dass "Art. 63 der Mehrwertsteuerrichtlinie ... dieses Grundprinzip wider[spiegelt], indem er vorsieht, dass der Steuertatbestand und der Steueranspruch zu dem Zeitpunkt eintreten, zu dem die Lieferung von Gegenständen bewirkt oder die Dienstleistung erbracht wird" (Urteil vom 16. Mai 2013, TNT Express Worldwide [Poland], C-169/12, EU:C:2013:314, Rn. 22).