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   EuGH, 16.06.1966 - 57/65   

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EuGH, 16.06.1966 - 57/65 (https://dejure.org/1966,106)
EuGH, Entscheidung vom 16.06.1966 - 57/65 (https://dejure.org/1966,106)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 1966 - 57/65 (https://dejure.org/1966,106)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Lütticke / Hauptzollamt Saarlouis

    1 . MITGLIEDSTAATEN DER EWG - SICH SELBST GENÜGENDE VERPFLICHTUNGEN AUS DEM VERTRAG - BEGRIFF - RECHTE DER EINZELNEN - WAHRUNG DIESER RECHTE DURCH DIE STAATLICHEN GERICHTE

  • EU-Kommission

    Lütticke / Hauptzollamt Saarlouis

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Wirkungskraft des Art. 95 Abs. 1 EWG-Vertrag; Anforderungen an das Diskriminierungsverbot des Art. 95 Abs. 1 EWG-Vertrag; Festlegung der Umsatzsteuer durch die Mitgliedsstaaten; Unterschiedliche Regelungen für Abgaben zollgleicher Wirkung und inländische ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 95 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 95 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 97

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. MITGLIEDSTAATEN DER EWG - SICH SELBST GENÜGENDE VERPFLICHTUNGEN AUS DEM VERTRAG - BEGRIFF - RECHTE DER EINZELNEN - WAHRUNG DIESER RECHTE DURCH DIE STAATLICHEN GERICHTE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1630
  • DVBl 1967, 34
  • DVBl 1968, 763
  • DB 1966, 1170
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Fräulein van Duyn verweist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 19. Dezember 1968 in der Rechtssache 13/68 (Salgoil/Außenhandelsministerium der Italienischen Republik - Slg. 1968, 679) und auf das Urteil vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65 (Lütticke GmbH/ Hauptzollamt Saarlouis - Slg. 1966, 257).
  • EuGH, 30.04.1974 - 155/73

    Sacchi

    Hierzu beruft sich die Kommission auf das Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65 (Lütticke - Slg. 1966, 257) zu Artikel 95 des Vertrages.
  • EuGH, 08.06.2006 - C-430/04

    Feuerbestattungsverein Halle - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Möglichkeit der

    18 Die Kommission macht unter Hinweis auf die Rechtsprechung zu den Grundsätzen für die Möglichkeit einer Berufung auf die Gemeinschaftsrichtlinien (Urteile vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65, Lütticke, Slg. 1966, 258, vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, und vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 103/88, Fratelli Costanzo, Slg. 1989, 1839) geltend, wenn eine Steuervorschrift unmittelbare Wirkungen erzeuge, sollte sie nicht nur vom Steuergläubiger oder von der besteuerten Person, sondern - über das zwischen ihr und der Steuerverwaltung bestehende bipolare Verhältnis hinaus - auch von Dritten, die von der Anwendung einer solchen Vorschrift betroffen seien, herangezogen werden können.
  • BFH, 15.01.1969 - VII R 13/67

    Nichtigkeit der nationalen Vorschrift über den Ausgleichsteuersatz bei deren

    Dieser legte mit Urteil vom 16. Juni 1966 in der Rs. 57/65 (Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der EurGem Bd. XII S. 257 - RsprGH XII, 257 -, BZBl 1966, 735) Art. 95 Abs. 1 EWGV dahin aus, daß er unmittelbare Wirkungen erzeuge und individuelle Rechte des einzelnen begründe, welche die staatlichen Gerichte zu beachten haben.

    Zur Streitsache hat der EGH Art. 95 EWGV in der oben angegebenen Rs. 57/65 dahin ausgelegt, daß dessen Abs. 1 unmittelbare Wirkungen ab 1. Januar 1962 erzeuge und individuelle Rechte des einzelnen begründe, welche die staatlichen Gerichte zu beachten hätten.

    In dieser Vorabentscheidung hat er sein Urteil in der Rs. 57/65 dahin erläutert, daß die unmittelbare Wirkung des Art. 95 Abs. 1 EWGV nur für diejenigen Abgabensätze gelte, die der nationale Gesetzgeber selbst nicht als Durchschnittssätze ansieht.

    Gleichwohl muß das nationale Gericht im Falle der unmittelbaren Wirkung einer Bestimmung des EWGV dem einzelnen Rechtsschutz gewähren, wie der EGH in der Rs. 57/65 zur Auswirkung des Art. 95 EWGV entschieden hat.

  • BFH, 18.07.1967 - VII 156/65

    Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof - Zulässigkeit im Einzelfall durch den

    Hält der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EGH) an seiner Entscheidung in der Rechtssache 57/65 vom 16. Juni 1966 fest, daß Art. 95 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) unmittelbare Wirkungen hat und individuelle Rechte des Einzelnen begründet, welche die staatlichen Gerichte zu beachten haben?.

    Während des Revisionsverfahrens hat der EGH durch Urteil vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65 (EGH Bd. XII S. 257 f., Bundeszollblatt - BZBl - 1966 S. 735) auf Grund eines Vorlagebeschlusses des FG des Saarlandes im Sinn der Klägerin entschieden, nämlich, daß die Verbotsnorm des Art. 95 EWGV, unbeschadet der in Abs. 3 bestimmten Ausnahme für die bei Inkrafttreten des Vertrages und bis 1. Januar 1962 in Geltung gewesenen Vorschriften, unmittelbare Wirkung habe und individuelle Rechte des Einzelnen begründe, welche die staatlichen Gerichte zu beachten hätten.

    Ob die EWG-Kommission bisher deutsche Ausgleichsteuersätze auf ihre Vereinbarkeit mit den Art. 95 und 97 EWGV geprüft habe, sei unerheblich, maßgebend könne nach dem Urteil in der Rechtssache 57/65 nur eine Prüfung durch die deutschen Steuergerichte und gegebenenfalls durch den EGH selbst sein.

    Der Senat, der nach Art. 177 Abs. 3 EWGV zur Vorlage verpflichtet ist, sieht sich hieran weder aus den verfassungsrechtlichen Gründen, wie sie in der Vorlage des FG Rheinland-Pfalz vom 14. November 1963 an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgetragen sind - vgl. hierzu die entsprechenden Ausführungen in dem zur Veröffentlichung bestimmten Vorlagebeschluß des Senats an den EGH VII 198/63 vom 25. April 1967 - noch - hinsichtlich der Frage 1 - aus den nachstehenden Gründen deshalb gehindert, weil der EGH diese Frage in der Rechtssache 57/65 (EGH Bd. XII S. 257 f.) in einem anderen Fall bereits einmal entschieden hat.

  • EuGH, 17.12.1970 - 33/70

    Spa Sace / Ministero delle finanze

    Die Auffassung der Kommission werde gestützt durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere durch das Urteil vom 16. Juni 1966 (Rechtssache 57/65, Slg. 1966, 258) und das Urteil vom 6. Oktober 1970 (Rechtssache 9/70, Grad).

    Der Gerichtshof habe in seinem Urteil 57/65 vom 16. Juni 1966 (Slg. 1966, 257) entschieden, daß Artikel 95 Absatz 3 des Vertrages zu dem dort für die Beseitigung oder Änderung gewisser nationaler Rechtsvorschriften vorgesehenen Zeitpunkt (Beginn der zweiten Stufe) wirksam geworden sei.

    Zu der Auffassung schließlich, daß die Richtlinien nur an die Mitgliedstaaten, nicht an einzelne gerichtet seien, bemerkt die Klägerin des Ausgangsverfahrens, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes in den Rechtssachen 26/62, 6/64 und 57/65 gälten die Artikel 12 und 53 des Vertrages unmittelbar, obwohl auch sie ausschließlich an die Mitgliedstaaten gerichtet seien; aufgrund dieser Rechtsprechung vertrete ein Teil der Lehre die Meinung, daß alle klaren, eindeutigen und vollständigen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts, welche den Mitgliedstaaten eine rechtlich sich selbst genügende Verpflichtung auferlegen, unmittelbare Geltung hätten.

  • EuGH, 17.02.1976 - 45/75

    REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65 (Lütticke - Slg. 1966, 268) für Recht erkannt hat, erzeugt die genannte Vorschrift unmittelbare Wirkungen und begründet individuelle Rechte des einzelnen, die von den staatlichen Gerichten zu beachten sind.
  • EuGH, 22.02.2001 - C-393/98

    Gomes Valente

    Denn die Artikel 95 Absatz 1 des Vertrages durch das Urteil vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65 (Lütticke, Slg. 1966, 258, 267) zuerkannte unmittelbare Wirkung bedeutet, dass ein Einzelner die Vereinbarkeit der nationalen Regelung zur Festlegung der gesetzlichen Kriterien oder Tabellen, die für die Berechnung der Steuer auf sein eingeführtes Gebrauchtfahrzeug angewandt worden sind, mit dieser Bestimmung anfechten kann.
  • BVerfG, 05.07.1967 - 2 BvL 29/63

    EWG-Recht

    d) Soweit noch Zweifel an der Richtigkeit der Ansicht bestanden, die Erhebung der Umsatzausgleichsteuer sei ausschließlich nach den Bestimmungen der Art. 95 ff. EWGV zu beurteilen, sind diese Zweifel durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (Europäischer Gerichtshof) vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65 (Rspr.XII,258) ausgeräumt worden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-205/20

    Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Effet direct) - Vorlage zur

    94 Vgl. z. B. Urteile vom 3. April 1968, Molkerei Zentrale Westfalen-Lippe (28/67, EU:C:1968:17), in Bezug auf das Urteil vom 16. Juni 1966, Lütticke (57/65, EU:C:1966:34), und vom 25. Juli 2008, Metock u. a. (C-127/08, EU:C:2008:449), in Bezug auf das Urteil vom 23. September 2003, Akrich (C-109/01, EU:C:2003:491).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2013 - C-4/11

    Puid - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - Verfahren zu seiner gerichtlichen

  • EuGH, 17.09.1997 - C-28/96

    Fricarnes

  • BFH, 10.12.1968 - VII R 29/66

    Vertoß gegen höherrangiges Recht durch die Einführung eines Umsatzsteuersatzes

  • EuGH, 17.09.1997 - C-347/95

    UCAL

  • BSG, 15.10.1998 - B 14/10 KG 27/96 R

    Kindergeld - Familienzulage - Europa-Abkommen - Polen - Unionsbürger -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-290/05

    Nádasdi

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-90/94

    Haahr Petroleum Ltd gegen Åbenrå Havn, Ålborg Havn, Horsens Havn, Kastrup Havn

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92

    H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2011 - C-402/09

    Tatu - Freier Warenverkehr - Umweltsteuer, die bei der erstmaligen Zulassung

  • LSG Bayern, 10.11.2010 - L 12 EG 80/07

    Bayerisches Landeserziehungsgeld - polnischer Staatsangehöriger -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-262/96

    Sürül

  • BFH, 26.01.1978 - V R 14/75

    Ausländischer Unternehmer - Anlagenteil - Umsatzausgleichsteuer - Montageleistung

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1982 - 17/81

    Pabst & Richarz KG gegen Hauptzollamt Oldenburg. - Besteuerung von Branntwein.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-109/98

    CRT France International

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-393/98

    Gomes Valente

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999 - C-228/98

    Dounias

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1997 - C-347/95

    Fazenda Pública gegen União das Cooperativas Abastecedoras de Leite de Lisboa,

  • EuGH, 19.11.1991 - C-235/90

    Aliments Morvan / Directeur des services fiscaux du Finistère

  • EuGH, 22.10.1974 - 27/74

    Demag AG / Finanzamt Duisburg Süd

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1972 - 21/72

    International Fruit Company NV und andere gegen Produktschap voor Groenten en

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz gegen C.A. Kupferberg & Cie KG a.A.. - Wirkungen der

  • BFH, 29.04.1969 - VII 81/65

    Ermittlung des Zollwerts bei grenzüberschreitender Beförderung durch einen

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