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   EuGH, 16.06.2005 - C-462/03, C-463/03   

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https://dejure.org/2005,2899
EuGH, 16.06.2005 - C-462/03, C-463/03 (https://dejure.org/2005,2899)
EuGH, Entscheidung vom 16.06.2005 - C-462/03, C-463/03 (https://dejure.org/2005,2899)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - C-462/03, C-463/03 (https://dejure.org/2005,2899)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 93/38/EWG - Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Telekommunikationssektor - Begriffe 'Betreiben' und 'Bereitstellen' von Netzen zur Versorgung der Öffentlichkeit im Bereich des Verkehrs per Schiene - Arbeiten an ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Strabag

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 93/38/EWG - Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Telekommunikationssektor - Begriffe "Betreiben" und "Bereitstellen" von Netzen zur Versorgung der Öffentlichkeit im Bereich des Verkehrs per Schiene - Arbeiten an der ...

  • EU-Kommission PDF

    Strabag

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 93/38/EWG - Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Telekommunikationssektor - Begriffe "Betreiben" und "Bereitstellen" von Netzen zur Versorgung der Öffentlichkeit im Bereich des Verkehrs per Schiene - Arbeiten an der ...

  • EU-Kommission

    Strabag

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Vorabentscheidungsverfahrens bei rein theoretischen oder hypothetischen Vorlagefragen; Eigenständiger Beurteilungsspielraum der nationalen Gerichte bei der Frage der Entscheidungserheblichkeit einer Vorlagefrage; Betreiben und Bereitstellung von ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Öffentlicher Auftraggeber: Tätigkeit im Sektorenbereich und Anwendung der Vorschriften über Sektorenauftraggeber

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 93/38/EWG Art. 2 Abs. 2 Buchst. c

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwendungsbereich der Sektorenrichtlinie 93/38/EWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Strabag

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 93/38/EWG - Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Telekommunikationssektor - Begriffe "Betreiben" und "Bereitstellen" von Netzen zur Versorgung der Öffentlichkeit im Bereich des Verkehrs per Schiene - Arbeiten an der ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vergaberegime für Eisenbahnbau

Besprechungen u.ä. (2)

  • leinemann-partner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Tätigkeit der Sektorenauftraggeber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauarbeiten am Schienennetz: Sektorenaufträge? (IBR 2005, 504)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses vom 27. Oktober 2003 des Bundesvergabeamtes (Wien) in dem Rechtsstreit STRABAG AG gegen Österreichische Bundesbahnen.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung des Artikels 2 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (ABl. L 199, S. 84) - ...

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 919
  • EuZW 2005, 478
  • NZBau 2005, 474
  • VergabeR 2005, 602
  • ZfBR 2005, 586
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 22.01.2002 - C-390/99

    Canal Satélite Digital

    Auszug aus EuGH, 16.06.2005 - C-462/03
    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnrn.
  • EuGH, 05.02.2004 - C-380/01

    Schneider

    Auszug aus EuGH, 16.06.2005 - C-462/03
    21 und 22, und vom 5. Februar 2004 in der Rechtssache C-380/01, Schneider, Slg. 2004, I-1389, Randnrn.
  • EuGH, 27.02.2003 - C-373/00

    Adolf Truley

    Auszug aus EuGH, 16.06.2005 - C-462/03
    18 und 19, vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-373/00, Adolf Truley, Slg. 2003, I-1931, Randnrn.
  • EuGH, 10.04.2008 - C-393/06

    Ing. Aigner - Öffentliche Aufträge - Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG -

    Diese Schlussfolgerung ergibt sich im Übrigen auch aus dem Urteil vom 16. Juni 2005, Strabag und Kostmann (C-462/03 und C-463/03, Slg. 2005, I-5397, Randnr. 37).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs werden von der Richtlinie 2004/17 sowohl die Aufträge erfasst, die im Bereich einer der in den Art. 3 bis 7 dieser Richtlinie ausdrücklich genannten Tätigkeiten vergeben werden, als auch die Aufträge, die, obwohl sie anderer Art sind und damit als solche eigentlich in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18 fallen könnten, der Ausübung der in der Richtlinie 2004/17 bezeichneten Tätigkeiten dienen (vgl. in diesem Sinne Urteil Strabag und Kostmann, Randnrn. 41 und 42).

  • BFH, 21.04.2005 - V R 16/04

    Voraussetzungen und Umfang des Schadenersatzanspruchs wegen Aufrechterhaltung

    Ein sich nach den Urteilen Karlheinz Fischer und Linneweber/Akritidis (EuGH-Urteil vom 17. Februar 2005 Rs. C-453/02, C-462/03, Linneweber/ Akritidis, Beilage zu BFH/NV 2005, 94) möglicherweise ergebender Schadensersatzanspruch könnte allenfalls die Schäden abdecken, die nach Ergehen dieser Urteile durch die --möglicherweise gemeinschaftsrechtswidrige-- Aufrechterhaltung der Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG entstanden sind.

    Allerdings hat diese Bestimmung unmittelbare Wirkung in dem Sinne, dass sich ein Veranstalter oder Betreiber von Glücksspielen oder Glücksspielgeräten vor den nationalen Gerichten darauf berufen kann, um die Anwendung mit dieser Bestimmung unvereinbarer innerstaatlicher Rechtsvorschriften zu verhindern (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Februar 2005 Rs. C-453/02, C-462/03, Linneweber/Akritidis, Beilage zu BFH/NV 2005, 94).

  • EuGH, 16.06.2005 - C-463/03

    Bauarbeiten am Schienennetz: Sektorenaufträge?

    Rechtssache C-462/03.

    22 Wie in Randnummer 15 des vorliegenden Urteils ausgeführt, ähnelt der Sachverhalt in dieser zweiten Rechtssache dem in der Rechtssache C-462/03.

    25 Die Argumente, die vor dem Bundesvergabeamt in diesen verschiedenen Verfahren vorgebracht wurden, sind im Wesentlichen die gleichen wie die, die der Rechtssache C-462/03 zugrunde liegen.

    27 Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Januar 2004 sind die Rechtssachen C-462/03 und C-463/03 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

  • EuGH, 04.06.2009 - C-250/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Bei Art. 20 Abs. 2 der Richtlinie 93/38 handele es sich, wie aus dem Urteil vom 16. Juni 2005, Strabag und Kostmann (C-462/03 und C-463/03, Slg. 2005, I-5397), hervorgehe, um eine Ausnahmevorschrift, die nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eng auszulegen sei.
  • VK Westfalen, 21.10.2021 - VK 2-41/21

    Sektorenvergabe nur im Rahmen der Sektorentätigkeit!

    Maßgeblich ist insoweit, ob eine Beschaffung einer in § 102 GWB aufgeführten Tätigkeit im engeren Sinne der Sektorentätigkeit dient (vgl. EuGH, Urteil vom 16.06.2006 - Rs. C-462/03).

    Maßgeblich ist insoweit, ob eine Beschaffung einer in § 102 GWB aufgeführten Tätigkeit im engeren Sinne der Sektorentätigkeit dient (vgl. EuGH, Urteil vom 16.06.2006, C-462/03).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2007 - C-393/06

    Ing. Aigner - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Wasser-, Energie- und

    31 - Rechtssachen C-462/03 und C-463/03 (Slg. 2005, I-5397), in denen der Gerichtshof beschloss, ohne Schlussanträge über die Rechtssache zu entscheiden.
  • FG Köln, 18.03.2009 - 7 K 2808/07

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen nach § 227

    Die Voraussetzungen dieser Steuerbefreiung seien vielmehr bis zu den Entscheidungen des EuGH in den Sachen "Karlheinz Fischer" (C-283/95, Slg. 1998, I-3369, HFR 1998, 777) und "Linneweber/Akritidis" (C-453/02; C-462/03) nicht eindeutig geklärt gewesen.
  • VK Sachsen, 19.10.2010 - 1/SVK/037-10

    Fehlende geforderte Angabe: Ausschluss!

    c) Die Auftraggeberin ist im Bereich des Verkehrs als Sektorenauftraggeber öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 4 GWB (vgl. EuGH, Urteil vom 16.06.2005 - Rs. C-462/03; Rs. C-463/03).
  • VK Sachsen, 23.09.2010 - 1/SVK/031-10

    Anforderungen an Eigenerklärungen

    c) Die Auftraggeberin ist im Bereich des Verkehrs als Sektorenauftraggeber öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 4 GWB (vgl. EuGH, Urteil vom 16.06.2005 - Rs. C-462/03; Rs. C-463/03).
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