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   EuGH, 16.06.2011 - C-10/10   

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https://dejure.org/2011,4438
EuGH, 16.06.2011 - C-10/10 (https://dejure.org/2011,4438)
EuGH, Entscheidung vom 16.06.2011 - C-10/10 (https://dejure.org/2011,4438)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - C-10/10 (https://dejure.org/2011,4438)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an Einrichtungen mit Forschungs- und Lehraufgaben - Beschränkung der Abzugsfähigkeit auf Zuwendungen an gebietsansässige Einrichtungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an Einrichtungen mit Forschungs- und Lehraufgaben - Beschränkung der Abzugsfähigkeit auf Zuwendungen an gebietsansässige Einrichtungen

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an Einrichtungen mit Forschungs- und Lehraufgaben - Beschränkung der Abzugsfähigkeit auf Zuwendungen an gebietsansässige Einrichtungen

  • EU-Kommission

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an Einrichtungen mit Forschungs- und Lehraufgaben - Beschränkung der Abzugsfähigkeit auf Zuwendungen an gebietsansässige Einrichtungen“

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an Einrichtungen mit Forschungs- und Lehraufgaben - Beschränkung der Abzugsfähigkeit auf Zuwendungen an gebietsansässige Einrichtungen

  • datenbank.nwb.de

    Österreich: Zuwendungen an Einrichtungen mit Forschungs- und Lehraufgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an Einrichtungen mit Forschungs- und Lehraufgaben - Beschränkung der Abzugsfähigkeit auf Zuwendungen an gebietsansässige Einrichtungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zuwendungen an Einrichtungen mit Forschungs- und Lehraufgaben

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Kommission / Österreich

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 8. Januar 2010 - Europäische Kommission / Republik Österreich

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 56 EG und Art. 40 des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (ABl. 1994, L 1, S. 3) - Nationale Regelung, nach der der für Spenden an Einrichtungen mit Forschungs- und öffentlichen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2011, 638
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 27.01.2009 - C-318/07

    DIE STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT VON SPENDEN AN GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNGEN DARF

    Auszug aus EuGH, 16.06.2011 - C-10/10
    Da die Möglichkeit des Spendenabzugs das Verhalten des Spenders erheblich beeinflussen kann, ist die fehlende Abzugsfähigkeit von Spenden an Forschungs- und Bildungseinrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat als der Republik Österreich ansässig sind, geeignet, die Steuerpflichtigen davon abzuhalten, an diese zu spenden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Januar 2009, Persche, C-318/07, Slg. 2009, I-359, Randnr. 38).

    Außerdem ist eine Ungleichbehandlung nur dann gerechtfertigt, wenn sie nicht über das hinausgeht, was zum Erreichen des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. September 2006, Centro di Musicologia Walter Stauffer, C-386/04, Slg. 2006, I-8203, Randnr. 32, und Persche, Randnr. 41).

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten frei wählen können, welche Ziele des Allgemeininteresses sie dadurch fördern wollen, dass sie privaten oder öffentlichen Einrichtungen, die diese Ziele selbstlos verfolgen und die Anforderungen an ihre Verwirklichung erfüllen, steuerliche Vergünstigungen gewähren, sie müssen dieses Ermessen jedoch im Einklang mit dem Unionsrecht ausüben (vgl. in diesem Sinne Urteil Persche, Randnr. 48).

    Außerdem ist es zwar legitim, dass ein Mitgliedstaat die Gewährung von Steuervergünstigungen Einrichtungen vorbehält, die bestimmte Gemeinwohlziele verfolgen, doch kann er solche Vergünstigungen nicht Einrichtungen vorbehalten, die in seinem Hoheitsgebiet ansässig sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Persche, Randnr. 44).

    Was dieses Vorbringen betrifft, gehört nach ständiger Rechtsprechung das Erfordernis, einen Rückgang der Steuereinnahmen zu verhindern, weder zu den in Art. 58 EG genannten Zielen noch zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, die eine Beschränkung einer vom Vertrag eingeräumten Freiheit rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Persche, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 28.10.2010 - C-72/09

    Établissements Rimbaud - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr -

    Auszug aus EuGH, 16.06.2011 - C-10/10
    Es ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, diese jedoch ihre Befugnisse unter Wahrung des Unionsrechts ausüben müssen (vgl. u. a. Urteil vom 28. Oktober 2010, Établissements Rimbaud, C-72/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Da Art. 40 EWR-Abkommen und Art. 56 EG im Wesentlichen dieselbe rechtliche Tragweite haben (vgl. Urteile vom 11. Juni 2009, Kommission/Niederlande, C-521/07, Slg. 2009, I-4873, Randnr. 33, und Établissements Rimbaud, Randnr. 22), gelten sämtliche vorstehenden Erwägungen unter Umständen wie denen des vorliegenden Verfahrens entsprechend für Art. 40 EWR-Abkommen.

  • EuGH, 11.06.2009 - C-521/07

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung - Abkommen über den Europäischen

    Auszug aus EuGH, 16.06.2011 - C-10/10
    Da Art. 40 EWR-Abkommen und Art. 56 EG im Wesentlichen dieselbe rechtliche Tragweite haben (vgl. Urteile vom 11. Juni 2009, Kommission/Niederlande, C-521/07, Slg. 2009, I-4873, Randnr. 33, und Établissements Rimbaud, Randnr. 22), gelten sämtliche vorstehenden Erwägungen unter Umständen wie denen des vorliegenden Verfahrens entsprechend für Art. 40 EWR-Abkommen.
  • EuGH, 11.09.2007 - C-76/05

    Schwarz und Gootjes-Schwarz - Art. 8a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 18 EG)

    Auszug aus EuGH, 16.06.2011 - C-10/10
    Ein solches Kriterium kann per definitionem kein gültiges Kriterium für die Beurteilung der objektiven Vergleichbarkeit dieser Situationen und somit für das Bestehen eines objektiven Unterschieds zwischen ihnen darstellen (vgl. entsprechend zum freien Dienstleistungsverkehr Urteil vom 11. September 2007, Schwarz und Gootjes-Schwarz, C-76/05, Slg. 2007, I-6849, Randnrn.
  • EuGH, 10.03.2005 - C-39/04

    Laboratoires Fournier - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs

    Auszug aus EuGH, 16.06.2011 - C-10/10
    Was sodann das Vorbringen anbelangt, es liege ein zwingender Grund des Allgemeininteresses vor, hat der Gerichtshof im Urteil vom 10. März 2005, Laboratoires Fournier (C-39/04, Slg. 2005, I-2057, Randnr. 23), zwar entschieden, dass die Förderung von Forschung und Entwicklung ein solcher Grund sein kann, er hat jedoch eine nationale Regelung, die eine Steuervergünstigung nur für Forschungstätigkeiten vorsieht, die im betreffenden Mitgliedstaat durchgeführt werden, als im direkten Gegensatz zu den Zielen der Unionspolitik im Bereich Forschung und technologische Entwicklung stehend angesehen.
  • EuGH, 28.09.2006 - C-282/04

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 56

    Auszug aus EuGH, 16.06.2011 - C-10/10
    Der EG-Vertrag bestimmt zwar den Begriff "Kapitalverkehr" nicht, es steht jedoch fest, dass der Richtlinie 88/361 in Verbindung mit der Nomenklatur in ihrem Anhang Hinweischarakter für die Definition dieses Begriffs zukommt (vgl. Urteil vom 28. September 2006, Kommission/Niederlande, C-282/04 und C-283/04, Slg. 2006, I-9141, Randnr. 19).
  • EuGH, 14.09.2006 - C-386/04

    Centro di Musicologia Walter Stauffer - Freier Kapitalverkehr -

    Auszug aus EuGH, 16.06.2011 - C-10/10
    Außerdem ist eine Ungleichbehandlung nur dann gerechtfertigt, wenn sie nicht über das hinausgeht, was zum Erreichen des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. September 2006, Centro di Musicologia Walter Stauffer, C-386/04, Slg. 2006, I-8203, Randnr. 32, und Persche, Randnr. 41).
  • EuGH, 18.06.2020 - C-78/18

    Die von Ungarn erlassenen Beschränkungen der Finanzierung von Organisationen der

    Entgegen dem Vorbringen Ungarns kann der Ort des Wohnsitzes oder der Niederlassung natürlicher oder juristischer Personen, die solche finanziellen Unterstützungen leisten, per definitionem kein gültiges Kriterium sein, um auf das Bestehen eines objektiven Unterschieds zwischen den in Rede stehenden Sachverhalten zu schließen und um infolgedessen das Bestehen einer solchen mittelbaren Diskriminierung auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2011, Kommission/Österreich, C-10/10, EU:C:2011:399, Rn. 35).
  • BFH, 21.01.2015 - X R 7/13

    Spendenabzug bei Zuwendungen an eine im EU-/EWR-Ausland ansässige Stiftung

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH sowie des Bundesfinanzhofs (BFH) wird Art. 56 EG (jetzt Art. 63 AEUV) nicht verletzt, wenn der Spendenabzug auch im Fall der Zuwendungen an eine im EU-/EWR-Ausland ansässige Einrichtung den im Mitgliedstaat des Spenders geltenden nationalen Anforderungen unterworfen wird (s. z.B. EuGH-Urteile vom 14. September 2006 C-386/04 --Centro di Musicologia Walter Stauffer--, Slg. 2006, I-8203, Rz 39 und 48; Persche in Slg. 2009, I-359, Rz 54 f.; vom 16. Juni 2011 C-10/10 --Kommission/Österreich--, Slg. 2011, I-5389, Rz 32; BFH-Urteile vom 20. Dezember 2006 I R 94/02, BFHE 216, 269, BStBl II 2010, 331, unter III.3.a, und vom 27. Mai 2009 X R 46/05, BFH/NV 2009, 1633, unter II.3.
  • EuGH, 10.05.2012 - C-338/11

    Das Recht der Union steht französischen Rechtsvorschriften entgegen, die für

    Hierzu ist vorab darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, diese jedoch ihre Befugnisse unter Wahrung des Unionsrechts ausüben müssen (Urteile vom 4. März 2004, Kommission/Frankreich, C-334/02, Slg. 2004, I-2229, Randnr. 21, vom 20. Januar 2011, Kommission/Griechenland, C-155/09, Slg. 2011, I-65, Randnr. 39, und vom 16. Juni 2011, Kommission/Österreich, C-10/10, Slg. 2011, I-5389, Randnr. 23).
  • EuGH, 01.12.2011 - C-250/08

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit -

    Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, diese jedoch ihre Befugnisse unter Wahrung des Unionsrechts ausüben müssen (Urteile vom 4. März 2004, Kommission/Frankreich, C-334/02, Slg. 2004, I-2229, Randnr. 21, vom 20. Januar 2011, Kommission/Griechenland, C-155/09, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 39, und vom 16. Juni 2011, Kommission/Österreich, C-10/10, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 23).

    Da die steuerlichen Vorteile das Verhalten der Käufer neuer Hauptwohnsitze beeinflussen können, lässt sich nicht ausschließen, dass die fehlende Abzugsfähigkeit der in einem anderen Mitgliedstaat als dem Königreich Belgien gezahlten Eintragungsabgaben die Personen, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, in bestimmten Fällen vom Kauf einer Immobilie in der Flämischen Region abhalten können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Januar 2009, Persche, C-318/07, Slg. 2009, I-359, Randnr. 38, und Kommission/Österreich, Randnr. 26).

    Diese Abweichung ist allerdings selbst durch Art. 58 Abs. 3 EG begrenzt, wonach die in Abs. 1 dieses Artikels genannten innerstaatlichen Maßnahmen "weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs im Sinne des Artikels 56 darstellen [dürfen]" (Urteile vom 7. September 2004, Manninen, C-319/02, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 28, und Kommission/Österreich, Randnr. 28).

    Hierzu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs eine nationale Steuerregelung wie die fragliche, die hinsichtlich der Abzugsfähigkeit zwischen den in der Flämischen Region gezahlten Eintragungsabgaben und den in anderen Mitgliedstaaten gezahlten Eintragungsabgaben unterscheidet, nur dann als mit den Vertragsbestimmungen über den freien Kapitalverkehr vereinbar angesehen werden kann, wenn die unterschiedliche Behandlung Situationen betrifft, die nicht objektiv miteinander vergleichbar sind, oder wenn sie durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juni 2000, Verkooijen, C-35/98, Slg. 2000, I-4071, Randnr. 43, Manninen, Randnr. 29, und Kommission/Österreich, Randnr. 29).

  • BFH, 17.09.2013 - I R 16/12

    Abzug einer Auslandsspende innerhalb der Europäischen Union

    Demgemäß verstößt es auch nicht gegen die Grundfreiheit des Art. 56 EG (heute: Art. 63 AEUV), wenn der Spendenabzug auch im Fall der Zuwendungen an im EU-Ausland ansässige Einrichtungen den im Mitgliedstaat des Spenders geltenden nationalen Anforderungen unterworfen wird (EuGH-Urteil in Slg. 2009, I-359, Rz 54 f.; EuGH-Urteile vom 16. Juni 2011 C-10/10, Kommission/Österreich, Slg. 2011, I-5389; vom 10. Februar 2011 C-25/10, Missionswerk Werner Heukelbach, Slg. 2011, I-497).
  • FG Köln, 30.11.2023 - 7 K 217/21

    Vorlage: Höhere Schenkungsteuer für die Errichtung einer ausländischen

    (vgl. EuGH-Urteil vom 16.06.2011, C-10/10 - Celex, Slg 2011, I-5389).
  • EuGH, 01.12.2011 - C-253/09

    Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit -

    Hierzu ist festzustellen, dass die betreffende Abgabe unabhängig davon, ob es sich im vorliegenden Fall um eine direkte oder eine indirekte Steuer handelt, nicht unionsweit harmonisiert worden ist und daher in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, die nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs diese Zuständigkeit unter Wahrung des Unionsrechts ausüben müssen (vgl. u. a. zur direkten Besteuerung Urteile vom 4. März 2004, Kommission/Frankreich, C-334/02, Slg. 2004, I-2229, Randnr. 21, vom 20. Januar 2011, Kommission/Griechenland, C-155/09, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 39, und vom 16. Juni 2011, Kommission/Österreich, C-10/10, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 23).

    Mit anderen Worten verbietet Art. 43 EG jedem Mitgliedstaat, in seinen Rechtsvorschriften für die Personen, die von der Freiheit, sich in diesem Staat niederzulassen, Gebrauch machen, andere Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit vorzusehen, als sie für seine eigenen Staatsangehörigen festgelegt sind (Urteile vom 22. Dezember 2008, Kommission/Österreich, Randnr. 28, und vom 24. Mai 2011, Kommission/Belgien, Randnr. 79).

  • EuGH, 12.07.2012 - C-269/09

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG, 39

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die direkten Steuern beim gegenwärtigen Stand der Entwicklung des Unionsrechts zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, diese jedoch ihre Befugnisse unter Wahrung des Unionsrechts ausüben müssen (vgl. u. a. Urteile vom 20. Januar 2011, Kommission/Griechenland, C-155/09, Slg. 2011, I-65, Randnr. 39, vom 16. Juni 2011, Kommission/Österreich, C-10/10, Slg. 2011, I-5389, Randnr. 23, vom 1. Dezember 2011, Kommission/Belgien, C-250/08, Slg. 2011, I-12341, Randnr. 33, und Kommission/Ungarn, C-253/09, Slg. 2011, I-12391, Randnr. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-87/13

    X - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Nationale Einkommensteuer - Erhöhter

    15 - Urteil Kommission/Österreich (C-10/10, EU:C:2011:399, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    20 - Vgl. Urteile Persche (C-318/07, EU:C:2009:33, Rn. 44) und Kommission/Österreich (C-10/10, EU:C:2011:399, Rn. 33).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2020 - C-78/18

    Generalanwalt Sánchez-Bordona: Die von Ungarn für die Finanzierung von

    68 Urteil vom 16. Juni 2011, Kommission/Österreich (C-10/10, EU:C:2011:399, Rn. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-123/15

    Feilen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Freier Kapitalverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2013 - C-326/12

    van Caster und van Caster - Freier Kapitalverkehr - Besteuerung von Erträgen aus

  • EuGH, 25.02.2021 - C-712/19

    Novo Banco

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2011 - C-250/08

    Kommission / Belgien - Eintragungsabgabe auf den Erwerb einer Wohnung als

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2014 - C-133/13

    Q - Steuerrecht - Freier Kapitalverkehr (Art. 63 Abs. 1 AEUV) - Nationale

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2016 - C-593/14

    Masco Denmark und Damixa - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) -

  • FG Hamburg, 13.07.2012 - 3 K 131/11

    Besteuerung von Einkünften aus sog. "intransparenten" ausländischen Fonds - §§ 5

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2011 - C-318/10

    SIAT - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - Direkte Besteuerung -

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