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   EuGH, 16.06.2011 - C-212/10   

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https://dejure.org/2011,9331
EuGH, 16.06.2011 - C-212/10 (https://dejure.org/2011,9331)
EuGH, Entscheidung vom 16.06.2011 - C-212/10 (https://dejure.org/2011,9331)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - C-212/10 (https://dejure.org/2011,9331)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Steuerrecht - Gesellschaftsteuer - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Besteuerung eines Darlehens, das einer Kapitalgesellschaft von einer Person gewährt wurde, die Anspruch auf einen prozentualen Anteil am Gewinn dieser ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Logstor ROR Polska

    Steuerrecht - Gesellschaftsteuer - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Besteuerung eines Darlehens, das einer Kapitalgesellschaft von einer Person gewährt wurde, die Anspruch auf einen prozentualen Anteil am Gewinn dieser ...

  • EU-Kommission PDF

    Logstor ROR Polska

    Steuerrecht - Gesellschaftsteuer - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Besteuerung eines Darlehens, das einer Kapitalgesellschaft von einer Person gewährt wurde, die Anspruch auf einen prozentualen Anteil am Gewinn dieser ...

  • EU-Kommission

    Logstor ROR Polska

    Steuerrecht - Gesellschaftsteuer - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Besteuerung eines Darlehens, das einer Kapitalgesellschaft von einer Person gewährt wurde, die Anspruch auf einen prozentualen Anteil am Gewinn dieser ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerrecht - Gesellschaftsteuer - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Besteuerung eines Darlehens, das einer Kapitalgesellschaft von einer Person gewährt wurde, die Anspruch auf einen prozentualen Anteil am Gewinn dieser ...

  • datenbank.nwb.de

    Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Besteuerung eines Darlehens, das einer Kapitalgesellschaft von einer Person gewährt wurde, die Anspruch auf einen prozentualen Anteil am Gewinn dieser Gesellschaft hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Logstor ROR Polska

    Steuerrecht - Gesellschaftsteuer - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Besteuerung eines Darlehens, das einer Kapitalgesellschaft von einer Person gewährt wurde, die Anspruch auf einen prozentualen Anteil am Gewinn dieser ...

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Logstor ROR Polska

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Wojewódzki Sad Administracyjny w Gliwicach (Polen), eingereicht am 3. Mai 2010 - Logstor ROR Polska Sp. z o.o./Dyrektor Izby Skarbowej w Katowicach

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Wojewódzki Sad Administracyjny w Gliwicach - Auslegung von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (ABl. L 249, S. 25) in der durch die Richtlinie ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 21.06.2007 - C-366/05

    Optimus - Telecomunicações - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital -

    Auszug aus EuGH, 16.06.2011 - C-212/10
    Im Fall eines Beitritts gilt nämlich eine Verweisung auf einen im Unionsrecht vorgesehenen Zeitpunkt, sofern die Beitrittsakte oder ein anderer Unionsrechtsakt nichts anderes bestimmt, auch für den beitretenden Staat, selbst wenn dieser Zeitpunkt vor dem Beitrittszeitpunkt liegt (Urteil vom 21. Juni 2007, 0ptimus - Telecomunicações, C-366/05, Slg. 2007, I-4985, Randnr. 32).
  • EuGH, 14.02.2008 - C-449/06

    Gysen - Beamte - Vergütung - Statut - Familienzulagen - Festsetzung der Höhe der

    Auszug aus EuGH, 16.06.2011 - C-212/10
    Hierzu genügt der Hinweis, dass es nicht Sache des Gerichtshofs ist, im Rahmen der in Art. 267 AEUV vorgesehenen justiziellen Zusammenarbeit die Auslegung des nationalen Rechts durch das vorlegende Gericht in Frage zu stellen oder deren Richtigkeit zu überprüfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 2008, Gysen, C-449/06, Slg. 2008, I-553, Randnr. 17, und vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, Slg. 2008, I-6845, Randnr. 32).
  • EuGH, 11.09.2008 - C-11/07

    Eckelkamp - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer -

    Auszug aus EuGH, 16.06.2011 - C-212/10
    Hierzu genügt der Hinweis, dass es nicht Sache des Gerichtshofs ist, im Rahmen der in Art. 267 AEUV vorgesehenen justiziellen Zusammenarbeit die Auslegung des nationalen Rechts durch das vorlegende Gericht in Frage zu stellen oder deren Richtigkeit zu überprüfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 2008, Gysen, C-449/06, Slg. 2008, I-553, Randnr. 17, und vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, Slg. 2008, I-6845, Randnr. 32).
  • EuGH, 19.06.2014 - C-217/13

    Oberbank - Vorabentscheidungsersuchen - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 3

    Der Gerichtshof hat nämlich im Rahmen der Zuständigkeitsverteilung zwischen den Unionsgerichten und den nationalen Gerichten in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen einfügen, von den Feststellungen des vorlegenden Gerichts auszugehen (Urteile Fundación Gala-Salvador Dalí und VEGAP, C-518/08, EU:C:2010:191, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Logstor ROR Polska, C-212/10, EU:C:2011:404, Rn. 30).
  • EuGH, 12.06.2014 - C-377/13

    Ascendi - Vorabentscheidungsersuchen - Begriff "Gericht eines Mitgliedstaats" -

    Die Portugiesische Republik konnte sich jedoch, soweit unter Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 69/335 fallende Vorgänge - wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden - am 1. Juli 1984 einer Gesellschaftsteuer zu einem höheren Satz als 0, 50 % unterlagen, bei ihrem Beitritt zur Union am 1. Januar 1986 dafür entscheiden, diese Art von Vorgängen auch weiterhin der Gesellschaftsteuer zu unterwerfen (vgl. in diesem Sinne Urteil Logstor ROR Polska, C-212/10, EU:C:2011:404, Rn. 34).

    Hinsichtlich dieses Ziels ergibt sich aus dem genannten dritten Erwägungsgrund, dass die Mitgliedstaaten, die nicht auf die Erhebung dieser Steuer verzichtet hatten, diese lediglich aufgrund der budgetären Schwierigkeiten, die sie bei ihrer Abschaffung gehabt hätten, beibehalten konnten (vgl. in diesem Sinne Urteil Logstor ROR Polska, EU:C:2011:404, Rn. 36).

    Daher konnte der Verlust von Haushaltseinnahmen zwar die durch Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 69/335 begrenzte Beibehaltung der Gesellschaftsteuer über den 1. Juli 1984 hinaus rechtfertigen, aber nicht die Wiedereinführung dieser Steuer (vgl. in diesem Sinne Urteil Logstor ROR Polska, EU:C:2011:404, Rn. 37 bis 39).

  • EuGH, 26.03.2015 - C-499/13

    Macikowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    Der Gerichtshof hat nämlich im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen ihm und den nationalen Gerichten in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die Vorabentscheidungsfragen einfügen, von den Feststellungen in der Vorlageentscheidung auszugehen (Urteile Fundación Gala-Salvador Dalí und VEGAP, C-518/08, EU:C:2010:191, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Logstor ROR Polska, C-212/10, EU:C:2011:404, Rn. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2014 - C-573/12

    Alands Vindkraft - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung wie

    60 - Vgl. u. a. Urteil vom 16. Juni 2011, Logstor ROR Polska (C-212/10, Slg. 2011, I-5453, Rn. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2014 - C-377/13

    Ascendi - Vorabentscheidungsersuchen - Begriff "Gericht eines Mitgliedstaats" im

    36 - Urteil Logstor ROR Polska (C-212/10, EU:C:2011:404).
  • EuGH, 16.02.2012 - C-372/10

    Pak-Holdco - Steuerrecht - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital -

    Weder die Beitrittsakte noch ein anderer Rechtsakt enthält insoweit eine Ausnahmeregelung für die Republik Polen (vgl. in diesem Sinne Urteile Optimus-Telecomunicações, Randnr. 32, und vom 16. Juni 2011, Logstor ROR Polska, C-212/10, Slg. 2011, I-5453, Randnr. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-357/13

    Drukarnia Multipress - Steuerrecht - Richtlinie 2008/7/EG - Art. 2 - Indirekte

    6 - Vgl. Urteil Logstor ROR Polska (C-212/10, EU:C:2011:404).
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