Rechtsprechung
EuGH, 16.06.2011 - C-351/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Zollkodex der Gemeinschaften - Durchführungsverordnung zum Zollkodex - Art. 555 Abs. 1 Buchst. c und 558 Abs. 1 - Fahrzeug, das in das Zollgebiet im Verfahren der vorübergehenden Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben eingefahren ist - Im ...
- Europäischer Gerichtshof
Laki
Zollkodex der Gemeinschaften - Durchführungsverordnung zum Zollkodex - Art. 555 Abs. 1 Buchst. c und 558 Abs. 1 - Fahrzeug, das in das Zollgebiet im Verfahren der vorübergehenden Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben eingefahren ist - Im ...
- EU-Kommission
Zollamt Linz
Zollkodex der Gemeinschaften - Durchführungsverordnung zum Zollkodex - Art. 555 Abs. 1 Buchst. c und 558 Abs. 1 - Fahrzeug, das in das Zollgebiet im Verfahren der vorübergehenden Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben eingefahren ist - Im ...
- EU-Kommission
Zollamt Linz
Zollkodex der Gemeinschaften - Durchführungsverordnung zum Zollkodex - Art. 555 Abs. 1 Buchst. c und 558 Abs. 1 - Fahrzeug, das in das Zollgebiet im Verfahren der vorübergehenden Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben eingefahren ist - Im ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zollkodex der Gemeinschaften - Durchführungsverordnung zum Zollkodex - Art. 555 Abs. 1 Buchst. c und 558 Abs. 1 - Fahrzeug, das in das Zollgebiet im Verfahren der vorübergehenden Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben eingefahren ist - Im ...
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Fahrzeug, das in das Zollgebiet im Verfahren der vorübergehenden Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben eingefahren ist - Im Binnenverkehr verwendetes Fahrzeug - Unzulässiger Einsatz - Entstehung der Zollschuld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Laki
Zollkodex der Gemeinschaften - Durchführungsverordnung zum Zollkodex - Art. 555 Abs. 1 Buchst. c und 558 Abs. 1 - Fahrzeug, das in das Zollgebiet im Verfahren der vorübergehenden Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben eingefahren ist - Im ...
Sonstiges (5)
- Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)
Laki
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) eingereicht am 12. Juli 2010 - Zollamt Linz Wels
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
VO (EWG) Nr 2454/93 Art 558 Abs 1, VO (EWG) Nr 2454/93 Art 555 Abs 1 Buchst c, VO (EWG) Nr 2913/92 Art 204 Abs 1 Buchst a, VO (EWG) Nr 2913/92 Art 215, RL 2006/112/EG Art 61
Beförderung; Einfuhrumsatzsteuer; Entstehung; Zollschuld - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Verwaltungsgerichtshof - Auslegung von Art. 204 Abs. 1 Buchst. a und Art. 215 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302, S. 1), Art. 555 Abs. 1 Buchst. c und ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 15.12.2004 - C-272/03
Siig
Auszug aus EuGH, 16.06.2011 - C-351/10
Der Verwaltungsgerichtshof beruft sich dazu auf das Urteil vom 15. Dezember 2004, Siig (C-272/03, Slg. 2004, I-11941), in dem der Gerichtshof festgestellt habe, dass zur Beurteilung, ob die Verwendung eines Fahrzeugs den Voraussetzungen des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben genüge, nicht auf den endgültigen Bestimmungsort der Waren, sondern auf die durchgeführte Beförderung abzustellen sei.Demnach sind sowohl der endgültige Bestimmungsort der Waren als auch im Allgemeinen die mögliche Absicht des Inhabers des Fahrzeugs unerheblich (vgl. in diesem Sinne Urteil Siig, Randnr. 20).
Das vorlegende Gericht führt aus, dass Art. 670 der Durchführungsverordnung in der vor der im Ausgangsverfahren geltenden Fassung, die vom Gerichtshof im Urteil Siig ausgelegt worden ist, den Binnenverkehr als "Beförderung von ... Waren, die im Zollgebiet der Gemeinschaft verladen und in diesem Gebiet wieder entladen werden", definierte.
- EuGH, 01.02.2001 - C-66/99
D. Wandel
Auszug aus EuGH, 16.06.2011 - C-351/10
Wie die Kommission zu Recht vorgetragen hat, ist die bloße Absicht, eine in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführte Ware anders als unter den Voraussetzungen zu nutzen, denen dieses Verfahren unterliegt, für die Zwecke der Entstehung einer Zollschuld als solche noch keine Pflichtverletzung, solange sich diese Absicht nicht in einem Tun oder Unterlassen manifestiert, das objektiv einen Verstoß gegen die geltenden Vorschriften darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Februar 2001, D. Wandel, C-66/99, Slg. 2001, I-873, Randnr. 48). - EuGH, 29.04.2010 - C-340/08
und Sicherheitspolitik - Das Einfrieren der Gelder von Personen, die verdächtigt …
Auszug aus EuGH, 16.06.2011 - C-351/10
Denn weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Gemeinschaftstextes voneinander ab, so muss nach ständiger Rechtsprechung die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. u. a. Urteil vom 29. April 2010, M u. a., C-340/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 44).
- EuGH, 01.03.2012 - C-420/10
Söll - Inverkehrbringen von Biozid-Produkten - Richtlinie 98/8/EG - Art. 2 Abs. 1 …
Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Unionstextes voneinander ab, so muss nach ständiger Rechtsprechung die fragliche Vorschrift insbesondere nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. Urteil vom 16. Juni 2011, Laki, C-351/10, Slg. 2011, I-5495, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung). - FG Hamburg, 25.11.2016 - 4 K 40/15
Unzulässiger Binnenverkehr im Verfahren der vorübergehenden Verwendung: Erteilte …
Die Verwaltungskompetenz für die Erhebung der Abgaben liegt demnach ab dem Zeitpunkt des jeweiligen Grenzübertritts bei dem Mitgliedstaat, in dem das Fahrzeug unter Verletzung der im Bereich des Verkehrs geltenden nationalen Bestimmungen fährt (EuGH, Urt. v. 16.06.2011, C-351/10, Juris). - FG Köln, 21.05.2001 - 15 K 9458/98
Kindergeldanspruch nach dem Deutsch-Tunesischen Abkommen über Kindergeld
Unabhängig davon, ob eine Entscheidung über dieses Vorabentscheidungsersuchen Auswirkungen auf das vorliegende Verfahren hätte haben können, gebietet dieser Umstand keine Aussetzung des Verfahrens, weil die Rechtssache mit Beschluss des EuGH vom 29. September 1994 inzwischen gestrichen worden ist (ABl.EG Nr. C 351/10 vom 10. Dezember 1994).