Rechtsprechung
EuGH, 16.07.1992 - C-163/90 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Administration des douanes und droits indirects / Legros u.a.
EWG-Vertrag, Artikel 9, 12 und 13
1. Freier Warenverkehr; Zölle; Abgaben gleicher Wirkung; Begriff; Wertsteuer, die ein Mitgliedstaat auf aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Waren wegen deren Einführung in eine zu seinem Hoheitsgebiet gehörende Region erhebt; Einbeziehung; Erhebung auch auf Waren ... - EU-Kommission
Administration des douanes und droits indirects / Legros u.a.
- Wolters Kluwer
Für die französischen überseeischen Departements geltende Vorschriften des Gemeinschaftsrechts; Einführung eines Programms zur Lösung der spezifisch auf die Abgelegenheit und Insellage der französischen Departements zurückzuführenden Probleme (Poseidom); Rechtmäßigkeit ...
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 9; ; EWG-Vertrag Art. 13; ; EWG-Vertrag Art. 95; ; EWG-Vertrag Art. 227 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Freier Warenverkehr - Zölle - Abgaben gleicher Wirkung - Begriff - Wertsteuer, die ein Mitgliedstaat auf aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Waren wegen deren Einführung in eine zu seinem Hoheitsgebiet gehörende Region erhebt - Einbeziehung - Erhebung auch auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Freier Warenverkehr - Steuerregelung der französischen überseeischen Departements.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1991 - C-163/90
- EuGH, 20.05.1992 - C-163/90
- EuGH, 16.07.1992 - C-163/90
Papierfundstellen
- DB 1993, 23
Wird zitiert von ... (66) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 09.02.1982 - 270/80
Polydor u.a. / Harlequin u.a.
Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-163/90
Zur Stützung dieses Vorbringens beruft sie sich insbesondere auf das Urteil vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 270/80 (Polydor, Slg. 1982, 329), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, die Ähnlichkeit des Wortlauts der Artikel 14 Absätze 2 und 23 des Freihandelsabkommens zwischen der Gemeinschaft und Portugal einerseits und der Artikel 30 und 36 EWG-Vertrag andererseits sei kein ausreichender Grund dafür, die Rechtsprechung des Gerichtshofes, die das Verhältnis zwischen dem Schutz der gewerblichen und kommerziellen Eigentumsrechte und den Vorschriften über den freien Warenverkehr im Rahmen der Gemeinschaft bestimmt, auf das System des Abkommens zu übertragen. - EuGH, 01.07.1969 - 2/69
Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Brachfeld u.a.
Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-163/90
Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, daß eine in- oder ausländischen Waren wegen ihres Grenzuebertritts einseitig auferlegte finanzielle Belastung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne der Artikel 9 und 12 darstellt, selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird und keine diskriminierende oder protektionistische Wirkung hat und selbst wenn die belastete Ware nicht mit inländischen Erzeugnissen im Wettbewerb steht (vgl. insbesondere das Urteil vom 1. Juli 1969 in den verbundenen Rechtssachen 2/69 und 3/69, Sociaal Fonds Diamantarbeiders, Slg. 1969, 211). - EuGH, 03.02.1981 - 90/79
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-163/90
11 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, stellt eine Abgabe, die auf ein aus einem anderen Mitgliedstaaten stammendes Erzeugnis erhoben wird, keine Abgabe zollgleicher Wirkung, sondern eine inländische Abgabe im Sinne von Artikel 95 EWG-Vertrag dar, wenn sie zu einem allgemeinen inländischen Abgabensystem gehört, das Erzeugnisgruppen systematisch nach objektiven Kriterien unabhängig vom Ursprung der Erzeugnisse erfasst (Urteil vom 3. Oktober 1981 in der Rechtssache 90/79, Kommission/Frankreich, Slg. 1981, 283, Randnr. 14).
- EuGH, 02.02.1988 - 24/86
Blaizot / Université de Liège u.a.
Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-163/90
Bei der Entscheidung darüber, ob die Tragweite eines Urteils zeitlich zu begrenzen ist, muß berücksichtigt werden, daß zwar bei allen gerichtlichen Entscheidungen deren praktische Auswirkungen sorgfältig zu erwägen sind, daß dies aber nicht so weit gehen darf, daß die Objektivität des Rechts gebeugt und seine zukünftige Anwendung unterbunden wird, nur weil eine Gerichtsentscheidung für die Vergangenheit gewisse Auswirkungen haben kann (Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 24/86, Blaizot, Slg. 1988, 379, Randnrn. - EuGH, 12.02.1992 - C-260/90
Leplat / Territoire de la Polynésie française
Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-163/90
Das gleiche gilt für die Abschaffung der Abgaben gleicher Wirkung, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes in engem Zusammenhang mit den eigentlichen Zöllen stehen (vgl. insbesondere das Urteil in der Rechtssache Sociaal Fonds Diamantarbeiders, a. a. O., sowie das Urteil vom 12. Februar 1992 in der Rechtssache C-260/90, Leplat, Slg. 1992, I-643). - EuGH, 10.10.1978 - 148/77
Hansen / Hauptzollamt Flensburg
Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-163/90
8 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. 1978, 1787) geht aus diesem Artikel hervor, daß die in seinem Artikel 227 Absatz 2 Unterabsatz 1 ausdrücklich genannten Bestimmungen des EWG-Vertrags vom Inkrafttreten dieses Vertrages an in den DOM anwendbar waren, während für die übrigen Bestimmungen in diesem Artikel eine Zweijahresfrist vorgesehen war, innerhalb deren der Rat besondere Anwendungsbedingungen beschließen konnte. - EuGH, 04.04.1968 - 27/67
Fink-Frucht GmbH / Hauptzollamt München-Landsbergerstrasse
Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-163/90
Der Gerichtshof hat ferner festgestellt, daß eine bei der Einfuhr auferlegte geldliche Belastung nur dann als inländische Abgabe anzusehen ist, wenn sie dazu bestimmt ist, im Inland alle Arten von Waren ohne Rücksicht auf ihre Herkunft in eine vergleichbare steuerliche Lage zu bringen (Urteil vom 4. April 1968 in der Rechtssache 27/67, Fink-Frucht, Slg. 1968, 334).
- EuGH, 15.12.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.
Derartige Auswirkungen könnten allenfalls bei der Entscheidung darüber berücksichtigt werden, ob die Wirkungen eines Urteils ausnahmsweise zeitlich zu beschränken sind (vgl. insbesondere Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90, Legros u. a., Slg. 1992, I-4625, Randnr. 30). - EuGH, 06.03.2007 - C-292/04
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINE STEUERGUTSCHRIFT NICHT NUR FÜR DIVIDENDEN EINER …
Außerdem kann eine solche Einschränkung nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs nur in dem Urteil selbst vorgenommen werden, in dem über die erbetene Auslegung entschieden wird (Urteile vom 2. Februar 1988, Barra, 309/85, Slg. 1988, 355, Randnr. 13, und Blaizot, 24/86, Slg. 1988, 379, Randnr. 28, vom 16. Juli 1992, Legros u. a., C-163/90, Slg. 1992, I-4625, Randnr. 30, vom 15. Dezember 1995, Bosman u. a., C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 142, und vom 9. März 2000, EKW und Wein & Co., C-437/97, Slg. 2000, I-1157, Randnr. 57). - EuGH, 09.09.2004 - C-72/03
Carbonati Apuani - Abgabe zollgleicher Wirkung - Abgabe auf im Gebiet einer …
17 Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass eine Abgabe keine Abgabe zollgleicher Wirkung, sondern eine inländische Abgabe im Sinne von Artikel 90 EG ist, wenn sie zu einem allgemeinen inländischen Abgabensystem gehört, das Erzeugnisgruppen systematisch nach objektiven Kriterien unabhängig vom Ursprung oder der Bestimmung der Erzeugnisse erfasst (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Februar 1981 in der Rechtssache 90/79, Kommission/Frankreich, Slg. 1981, 283, Randnr. 14, und vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90, Legros u. a., Slg. 1992, I-4625, Randnr.11).Diese Faktoren schließen es aus, die streitige Abgabe als inländische Abgabe im Sinne von Artikel 90 EG einzustufen (vgl. Urteil Legros u. a., Randnr. 12).
20 Wie der Gerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, ist eine in- oder ausländischen Waren wegen eines Grenzübertritts einseitig auferlegte, noch so geringe finanzielle Belastung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne von Artikel 23 EG (vgl. Urteile vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 18, Legros u. a., Randnr. 13, vom 22. Juni 1994 in der Rechtssache C-426/92, Deutsches Milch-Kontor, Slg. 1994, I-2757, Randnr. 50, vom 14. September 1995 in den Rechtssachen C-485/93 und C-486/93, Simitzi, Slg. 1995, I-2655, Randnr. 15, und vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-347/95, UCAL, Slg. 1997, I-4911, Randnr. 18).
25 Deshalb hat der Gerichtshof auch bereits in seinen Urteilen Legros u. a. (Randnr. 18), Lancry u. a. (Randnr. 32) und Simitzi (Randnr. 17) entschieden, dass eine Abgabe, die beim Überschreiten einer Gebietsgrenze im Inneren eines Mitgliedstaats erhoben wird, eine Abgabe zollgleicher Wirkung ist.
29 Da außerdem die Artikel 23 EG und 25 EG die Beseitigung jedes tarifären Handelshemmnisses bezwecken, kommt es nicht darauf an, ob die im Ausgangsverfahren streitige Abgabe eine bestimmte Warenkategorie belastet (vgl. Urteile vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-109/98, CRT France International, Slg. 1999, I-2237, und vom 21. September 2000 in den Rechtssachen C-441/98 und C-442/98, Michaïlidis, Slg. 2000, I-7145) oder jede Ware, die das Gebiet der betroffenen Körperschaft verlässt (vgl. Urteile Legros u. a. und Lancry u. a.).
37 Der Gerichtshof kann sich nur ausnahmsweise aufgrund des der Gemeinschaftsrechtsordnung innewohnenden allgemeinen Grundsatzes der Rechtssicherheit veranlasst sehen, mit Wirkung für alle Betroffenen die Möglichkeit zu beschränken, sich auf die von ihm einer Bestimmung gegebene Auslegung zu berufen, um in gutem Glauben begründete Rechtsverhältnisse in Frage zu stellen (Urteile Legros u. a., Randnr. 30, und vom 23. Mai 2000 in der Rechtssache C-104/98, Buchner u. a., Slg. 2000, I-3625, Randnr. 39).
38 Der Gerichtshof hat insoweit im Urteil Legros u. a. (Randnrn. 30 bis 36) entschieden, dass sich aus zwingenden Gründen der Rechtssicherheit niemand auf die Bestimmungen des Vertrages über die Abgaben mit gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle berufen kann, um die Erstattung von Abgaben wie dem "octroi de mer", die vor der Verkündung des genannten Urteils am 16. Juli 1992 entrichtet wurden, zu verlangen, es sei denn, er hätte vor diesem Zeitpunkt Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt (vgl. Urteil Simitzi, Randnr. 30).
40 Folglich sind hier die gleichen Rechtssicherheitserwägungen zu berücksichtigen, und es ist somit zu entscheiden, dass die im Urteil Legros u. a. ausgesprochene zeitliche Begrenzung auch für Anträge auf Erstattung der Beträge gilt, die mit der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Abgabe erhoben wurden.
- EuGH, 15.03.2005 - C-209/03
DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN …
67 Nur ausnahmsweise kann sich der Gerichtshof aufgrund des der Gemeinschaftsrechtsordnung innewohnenden allgemeinen Grundsatzes der Rechtssicherheit veranlasst sehen, mit Wirkung für alle Betroffenen die Möglichkeit einzuschränken, sich auf diese Auslegung der Vorschrift mit dem Ziel zu berufen, eine erneute Sachentscheidung über in gutem Glauben begründete Rechtsverhältnisse herbeizuführen (vgl. Urteile Blaizot, Randnr. 28, vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C- 163/90, Legros u. a., Slg. 1992, I-4625, Randnr. 30, und vom 4. Mai 1999 in der Rechtssache C-262/96, Sürül, Slg. 1999, I-2685, Randnr. 108). - BGH, 17.08.2011 - I ZR 84/09
PROTI
Andererseits ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union anerkannt, dass die Grundsätze der Rechtssicherheit, des Vertrauensschutzes und des Rückwirkungsverbots der Anwendung einer Gemeinschaftsregelung im Einzelfall entgegenstehen können (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juli 1992 - C-163/90, Slg. 1992, I-4625 Rn. 30 bis 34 - Legros;… Urteil vom 20. Mai 2003 - C-469/00, Slg. 2003, I-5053 = GRUR 2003, 609 Rn. 99 bis 101 - Grana Padano;… Urteil vom 20. Mai 2003 - C108/01, Slg. 2003, I-5121 = GRUR 2003, 616 Rn. 95 bis 97 - Prosciutto di Parma;… Urteil vom 16. Juni 2005 - C105/03, Slg. 2005, I- 5285 = EuZW 2005, 433 Rn. 44 und 47 - Pupino;… Urteil vom 4. Juli 2006 - C212/04, Slg. 2006, I-6057 = EuZW 2006, 730 Rn. 110 - Adeneler). - EuGH, 14.09.1995 - C-485/93
Simitzi / Dimos Kos
Da die in der griechischen Region des Dodekanes bei der Ausfuhr und bei der Einfuhr erhobene und nach Maßgabe des Warenwerts der in diese Region eingeführten oder aus dieser Region ausgeführten Waren berechnete Gemeindeabgabe als eine Abgabe mit gleicher Wirkung wie der in den französischen überseeischen Departements erhobene "octroi de mer" anzusehen ist, für den der Gerichtshof in seinem Vorabentscheidungsurteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90 (Legros u. a.) festgestellt hat, daß sich aus zwingenden Gründen der Rechtssicherheit niemand auf die Bestimmungen des Vertrages über die Abgaben mit gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle berufen kann, um die Erstattung von Abgaben wie dem "octroi de mer", die vor dem Erlaß des Urteils entrichtet wurden, zu verlangen, es sei denn, er hätte vor diesem Zeitpunkt Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt, konnte die Griechische Republik bis zum 16. Juli 1992 zulässigerweise die Auffassung vertreten, daß die genannte Gemeindeabgabe mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sei.11 Mit seinem Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90 (Legros u. a., Slg. 1992, I-4625) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß eine Abgabe, die ein Mitgliedstaat auf aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführte Waren wegen deren Einführung in eine zum Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats gehörende Region nach Maßgabe des Zollwerts der Waren erhebt, auch dann eine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Einfuhrzoll darstellt, wenn sie auch die in diese Region aus einem anderen Teil desselben Staates eingeführten Waren trifft.
Sie führt die Unsicherheit an, die bis zum Erlaß der Urteile Legros u. a. (…a. a. O.) und Lancry u. a. (…a. a. O.) hinsichtlich der tatsächlichen Tragweite des Verbotes von Abgaben gleicher Wirkung bestanden habe, und verweist auf die schwerwiegenden finanziellen Folgen, die eine Entscheidung, mit der die fragliche Abgabe für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht erklärt würde, für die örtlichen Verwaltungen hätte.
30 Der Gerichtshof hat insoweit im Urteil Legros u. a. (…a. a. O.) festgestellt, daß sich aus zwingenden Gründen der Rechtssicherheit niemand auf die Bestimmungen des Vertrages über die Abgaben mit gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle berufen kann, um die Erstattung von Abgaben wie dem "octroi de mer", die vor dem Erlaß dieses Urteils (16. Juli 1992) entrichtet wurden, zu verlangen, es sei denn, er hätte vor diesem Zeitpunkt Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt.
32 Folglich ist aus den gleichen Gründen der Rechtssicherheit zu entscheiden, daß die im Urteil Legros u. a. ausgesprochene zeitliche Beschränkung auch für Anträge auf Erstattung der streitigen Abgaben gilt.
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-72/03
Carbonati Apuani
Auf der Grundlage des in den Urteilen Legros u. a. und Lancry u. a. entwickelten Ergebnisses hat der Gerichtshof in jener Rechtssache den Grundsatz der Äquivalenz zwischen der Behinderung durch eine an der Staatsgrenze wegen der Ausfuhr der Waren aus dem gesamten Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erhobene Abgabe einerseits und der Behinderung durch eine wegen der Beförderung von Waren aus einer Region eines Mitgliedstaats in andere Regionen desselben Mitgliedstaats an der Regionalgrenze erhobene Abgabe andererseits aufgestellt (15) .Zum einen ist es zutreffend, dass das Urteil Legros u. a. auf diesem Gebiet eine neue Rechtslage geschaffen hat, die die betroffenen Parteien als dauerhaft und eindeutig ansehen konnten.
Ausgangspunkt dieser Rechtsprechung ist das Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90 (Legros u. a., Slg. 1992, I-4625).
21 und 25. Der Gerichtshof bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Urteile Legros u. a. und Lancry u. a., zitiert in Fußnote 3.
- EuGH, 09.03.2000 - C-437/97
Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das …
28 und 30, und vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90, Legros u. a., Slg. 1992, I-4625, Randnr. 30). - OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine …
Vielmehr entspricht es der Rechtsprechung des EuGH, dass dieser prinzipiell von der aktuellen Anwendbarkeit unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechts durch alle staatlichen Träger ausgeht und selbst - nur in Ausnahmefällen, etwa aus Gründen des Vertrauensschutzes bei in die Vergangenheit fallenden Tatbeständen und Gründen der Rechtssicherheit - eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht allein mit Blick auf die zeitliche Begrenzung der Wirkung seiner Urteile vornehmen will, so u.a. etwa EuGH, Urteil vom 16.7.1992 - C-163/90 - Rn. 30 sowie Urteil vom 27.2.1985 - C-112/83 - Rn. 17 für die zeitliche Begrenzung der Ungültigerklärung von Sekundärrechtsakten; eingehend zu zeitlichen Differenzierungen auch Urteil vom 9.9.2003 - C-198/01 - Rn. 55 ff. - Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-132/14
Parlament / Rat - Nichtigkeitsklagen - Verordnung (EU) Nr. 1385/2013 - Richtlinie …
11 - Vgl. Urteile Legros u. a. (C-163/90, EU:C:1992:326) und Lancry u. a. (C-363/93 und C-407/93 bis C-411/93, EU:C:1994:315).13 - Vgl. Urteil Chevassus-Marche (C-212/96, EU:C:1998:68) (bestätigt durch Urteil Sodiprem u. a. (C-37/96 und C-38/96, EU:C:1998:179), in dem der Gerichtshof offenbar die Umstände jener Rechtssache von denjenigen des Urteils Legros u. a. (C-163/90, EU:C:1992:326) abzugrenzen suchte.
15 - Dieser Gesichtspunkt soll dem Gerichtshof bewusst gewesen sein, als ihm die Rechtssachen zur Entscheidung vorlagen, die zu den Urteilen Legros u. a. (C-163/90, EU:C:1992:326) und Leplat (C-260/90, EU:C:1992:66) führten; vgl. Ziller, J. (2007), S. 60.
- EuGH, 15.06.2006 - C-393/04
Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Befreiung von …
- EuGH, 19.09.2000 - C-177/99
Ampafrance
- EuGH, 07.11.1996 - C-126/94
Cadi Surgelés u.a.
- EuG, 22.01.1997 - T-115/94
Opel Austria GmbH gegen Rat der Europäischen Union. - Rücknahme von …
- EuGH, 09.08.1994 - C-363/93
Lancry u.a. / Direction générale des douanes u.a.
- EuGH, 11.08.1995 - C-367/93
Roders u.a. / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen
- EuGH, 17.07.1997 - C-114/95
Texaco
- OLG Stuttgart, 13.06.2013 - 2 U 12/12
Mercedes - Unlauterer Wettbewerb: Pflicht zur Angabe des Kraftstoffverbrauchs und …
- EuGH, 13.02.1996 - C-197/94
Bautiaa und Société française maritime / Directeurs des services fiscaux des …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-292/04
GENERALANWALT ANTONIO TIZZANO SCHLÄGT VOR, EINE DEUTSCHE STEUERREGELUNG FÜR MIT …
- EuGH, 28.09.1994 - C-57/93
Vroege / NCIV
- EuGH, 14.09.2006 - C-228/05
Stradasfalti - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 17 Absatz 7 und 29 - …
- EuGH, 24.09.1998 - C-35/97
Kommission / Frankreich
- OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine …
- EuGH, 08.11.2005 - C-293/02
Jersey Produce Marketing Organisation - Regelung über die Ausfuhr von Kartoffeln …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2003 - C-453/00
Kühne & Heitz
- EuGH, 23.05.2000 - C-104/98
DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ALTERSGRENZEN (55 JAHRE FÜR FRAUEN UND 57 …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
Freihandelsabkommen EWG-Österreich - Steuerliches Diskriminierungsverbot.
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-212/06
Gouvernement de la Communauté française und gouvernement wallon - Freizügigkeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-466/00
Keine Erwiderungsmöglichkeit auf die Schlussanträge des Generalanwalts; …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-292/04
FRAU GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL SCHLÄGT VOR, DIE WIRKUNGEN DES URTEILS IN DER …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-221/11
Nach Ansicht von Generalanwalt P. Cruz Villalón haben türkische Staatsangehörige …
- EuGH, 01.07.1993 - C-312/91
Metalsa
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-393/04
Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Steuer auf …
- EuGH, 19.10.1995 - C-137/94
The Queen / Secretary of State for Health, ex parte Richardson
- EuGH, 05.10.1995 - C-125/94
Aprile / Amministrazione delle Finanze dello Stato
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-110/21
Universität Bremen/ REA - Rechtsmittel - Art. 19 der Satzung des Gerichtshofs der …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2007 - C-161/06
Skoma-Lux - Art. 2 und Art. 58 der Beitrittsakte - Wirksamkeit von Bestimmungen, …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-262/96
Sema Sürül gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1995 - C-197/94
Société Bautiaa gegen Directeur des services fiscaux des Landes und Société …
- EuGH, 30.04.1998 - C-37/96
Sodiprem u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 24.04.2008 - C-347/06
ASM Brescia - Erdgasbinnenmarkt - Automatische Verlängerung der Konzessionen für …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-90/94
Haahr Petroleum Ltd gegen Åbenrå Havn, Ålborg Havn, Horsens Havn, Kastrup Havn …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1995 - C-367/93
F. G. Roders BV u. a. gegen Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-228/05
Stradasfalti
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002 - C-347/00
Barreira Pérez
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-231/96
Edilizia Industriale Siderurgica Srl (Edis) gegen Ministero delle Finanze. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-228/92
Roquette Frères SA gegen Hauptzollamt Geldern. - Währungsausgleichsbeträge für …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1999 - C-437/97
EKW und Wein & Co.
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-321/97
Andersson und Wåkerås-Andersson
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-372/98
Cooke
- EuGH, 19.02.1998 - C-212/96
Chevassus-Marche
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-441/98
Michailidis
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-330/95
Goldsmiths (Jewellers) Ltd gegen Commissioners of Customs & Excise.
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1996 - C-228/94
Stanley Charles Atkins gegen Wrekin District Council und Department of Transport. …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1993 - C-277/91
Ligur Carni Srl u. a. gegen Unità Sanitaria Locale n. XV Genua u. a.
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1993 - C-330/91
The Queen gegen Inland Revenue Commissioners, ex parte Commerzbank AG. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2006 - C-517/04
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