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   EuGH, 16.07.1992 - C-65/90   

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https://dejure.org/1992,1587
EuGH, 16.07.1992 - C-65/90 (https://dejure.org/1992,1587)
EuGH, Entscheidung vom 16.07.1992 - C-65/90 (https://dejure.org/1992,1587)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juli 1992 - C-65/90 (https://dejure.org/1992,1587)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Güterkraftverkehr; Verfahren des Zustandekommens von Verordnungen; Anhörung des Parlaments; Erneute Anhörung im Falle einer wesentlichen Änderung des ursprünglichen Vorschlags; Zulassung von nichtansässigen Verkehrsunternehmen zum ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zulassung nichtansässiger Verkehrsunternehmen zum innerstaatlichen Güterverkehr

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Nichtigkeitsklage - Klagerecht des Parlaments - Zulässigkeitsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1994, 1238
  • BB 1994, 982
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 22.05.1990 - 70/88

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-65/90
    Nach zwischenzeitlichem Bekanntwerden des Zwischenurteils vom 22. Mai 1990 in der Rechtssache C-70/88 (Parlament/Rat, "Post-Tschernobyl-Verordnung", Slg. 1990, I-2041) hat er sich in einer mit Zustimmung des Gerichtshofes eingereichten ergänzenden Stellungnahme und in der Sitzung auf Argumente berufen, die dem letztgenannten Urteil entnommen sind.
  • EuGH, 04.02.1982 - 817/79

    Buyl u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-65/90
    16 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes schließt das Erfordernis der Anhörung des Europäischen Parlaments im Gesetzgebungsverfahren in den vom Vertrag vorgesehenen Fällen das Erfordernis einer erneuten Anhörung immer dann ein, wenn der endgültig verabschiedete Wortlaut als Ganzes gesehen in seinem Wesen von demjenigen abweicht, zu dem das Parlament bereits angehört worden ist, es sei denn, die Änderungen entsprechen im wesentlichen einem vom Parlament selbst geäusserten Wunsch (vgl. Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, und vom 4. Februar 1982 in der Rechtssache 817/79, Buyl/Kommission, Slg. 1982, 245).
  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-65/90
    16 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes schließt das Erfordernis der Anhörung des Europäischen Parlaments im Gesetzgebungsverfahren in den vom Vertrag vorgesehenen Fällen das Erfordernis einer erneuten Anhörung immer dann ein, wenn der endgültig verabschiedete Wortlaut als Ganzes gesehen in seinem Wesen von demjenigen abweicht, zu dem das Parlament bereits angehört worden ist, es sei denn, die Änderungen entsprechen im wesentlichen einem vom Parlament selbst geäusserten Wunsch (vgl. Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, und vom 4. Februar 1982 in der Rechtssache 817/79, Buyl/Kommission, Slg. 1982, 245).
  • EuGH, 27.09.1988 - 302/87

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-65/90
    11 Zur Begründung dieser Einrede hat sich der Rat zunächst auf die im Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 302/87 (Parlament/Rat, "Ausschußwesen", Slg. 1988, 5615) entwickelten Grundsätze berufen.
  • EuGH, 29.10.1980 - 139/79

    Maizena / Rat

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-65/90
    Die ordnungsgemässe Anhörung des Parlaments in den durch den Vertrag vorgesehenen Fällen ist aber eine der Möglichkeiten, die dem Parlament die wirksame Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren der Gemeinschaft erlauben (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 138/79, Roquette Frères/Rat, "Isoglukose", Slg. 1980, 3333, Randnr. 33) und in der Rechtssache 139/79, Maizena/Rat, Slg. 1980, 3393, Randnr. 34).
  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-65/90
    Die ordnungsgemässe Anhörung des Parlaments in den durch den Vertrag vorgesehenen Fällen ist aber eine der Möglichkeiten, die dem Parlament die wirksame Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren der Gemeinschaft erlauben (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 138/79, Roquette Frères/Rat, "Isoglukose", Slg. 1980, 3333, Randnr. 33) und in der Rechtssache 139/79, Maizena/Rat, Slg. 1980, 3393, Randnr. 34).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    38 Um die Begründetheit des Arguments, es habe keine zweite Anhörung des Europäischen Parlaments stattgefunden, zu beurteilen, ist daran zu erinnern, daß eine erneute Anhörung des Europäischen Parlaments immer dann erforderlich ist, wenn der endgültig verabschiedete Text als Ganzes gesehen in seinem Wesen von demjenigen abweicht, zu dem das Parlament bereits angehört worden ist, es sei denn, die Änderungen entsprechen im wesentlichen einem vom Parlament selbst geäusserten Wunsch (vgl. Urteile vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-65/90, Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4593, Randnr. 16, und vom 5. Oktober 1993 in den Rechtssachen C-13/92 bis C-16/92, Drießen u. a., Slg. 1993, I-4751, Randnr. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20

    Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail)

    243 Arrêt du 16 juillet 1992, Parlement/Conseil (C-65/90, EU:C:1992:325).

    244 Arrêt du 16 juillet 1992, Parlement/Conseil (C-65/90, EU:C:1992:325).

    253 Arrêt du 16 juillet 1992 (C-65/90, EU:C:1992:325).

    544 Arrêt du 16 juillet 1992, Parlement/Conseil (C-65/90, EU:C:1992:325).

    545 Arrêt du 16 juillet 1992, Parlement/Conseil (C-65/90, EU:C:1992:325).

    552 Arrêt du 16 juillet 1992 (C-65/90, EU:C:1992:325).

  • EuGH, 02.07.2002 - C-115/00

    EIN LUXEMBURGISCHES TRANSPORTUNTERNEHMEN, DAS RECHTMÄSSIG KABOTAGEFAHRTEN IN

    Mit Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-65/90 (Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4593) erklärte der Gerichtshof die Verordnung Nr. 4059/89 wegen Verletzung wesentlicher Formvorschriften für nichtig, erhielt jedoch deren Wirkungen bis zum ordnungsgemäßen Erlass einer neuen Regelung aufrecht.

    Mit Urteil vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94 (Parlament/Rat, Slg. 1995, I-1827) erklärte der Gerichtshof die Richtlinie 93/89 für nichtig, erhielt jedoch deren Wirkungen bis zum ordnungsgemäßen Erlass einer neuen Regelung aufrecht.

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