Rechtsprechung
   EuGH, 16.07.2009 - C-168/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2844
EuGH, 16.07.2009 - C-168/08 (https://dejure.org/2009,2844)
EuGH, Entscheidung vom 16.07.2009 - C-168/08 (https://dejure.org/2009,2844)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - C-168/08 (https://dejure.org/2009,2844)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2844) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Art. 64 - Übergangsbestimmungen - Anwendung auf eine ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Hadadi

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Art. 64 - Übergangsbestimmungen - Anwendung auf eine ...

  • EU-Kommission PDF

    Hadadi

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Art. 64 - Übergangsbestimmungen - Anwendung auf eine ...

  • EU-Kommission

    Hadadi

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Art. 64 - Übergangsbestimmungen - Anwendung auf eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung; Gerichtliche Zuständigkeit bei Doppelstaatsangehörigkeit; Berücksichtigung der Staatsangehörigkeit des Ursprungsmitgliedstaats durch das Gericht des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - EHEGATTEN, DIE ÜBER EINE GEMEINSAME DOPPELTE STAATSANGEHÖRIGKEIT IN DER UNION VERFÜGEN, KÖNNEN NACH IHRER WAHL DIE EHESCHEIDUNG VOR DEN GERICHTEN BEIDER BETROFFENER STAATEN BEANTRAGEN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Hadadi

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Art. 64 - Übergangsbestimmungen - Anwendung auf eine ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ehescheidung bei EU-Doppelstaatlern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Scheidungen von Ehegatten mit gemeinsamer doppelter Staatsbürgerschaft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Europäischer Gerichtshof zur gerichtlichen Zuständigkeit bei Scheidungen von Ehegatten mit gemeinsamer doppelter Staatsbürgerschaft - Scheidung kann vor beiden Gerichten der betroffenen Staaten beantragt werden

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation (Frankreich) eingereicht am 21. April 2008 - Laszlo Hadadi (Hadady) / Csilla Marta Mesko, verheiratete Hadadi (Hadady)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Cour de cassation (Frankreich) - Auslegung von Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2566 (Ls.)
  • EuZW 2009, 619
  • FamRZ 2009, 1571
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 02.04.2009 - C-523/07

    A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und

    Auszug aus EuGH, 16.07.2009 - C-168/08
    Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Gemeinschaft eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. in Bezug auf die Verordnung Nr. 2201/2003, Urteil vom 2. April 2009, A, C-523/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 34).
  • BGH, 26.08.2020 - XII ZB 158/18

    Kollisionsrechtliche Behandlung einer im Wege der einseitigen Verstoßung nach

    Dabei ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Zuständigkeitssystem der Brüssel IIa-Verordnung geklärt, dass eine Staatsangehörigkeitszuständigkeit nach Art. 3 Abs. 1 lit. b Brüssel IIa-VO bei Doppelstaatern auch durch eine gemeinsame ineffektive Staatsangehörigkeit begründet werden kann (vgl. EuGH Urteil vom 16. Juli 2009 - Rs. C-168/08 - FamRZ 2009, 1571 Rn. 51 ff., Hadadi).
  • EuGH, 13.10.2016 - C-294/15

    Das Unionsrecht ist auf ein Verfahren über die Ungültigerklärung einer Ehe

    Zu diesem Zweck legt sie in ihren Kapiteln II und III u. a. Regeln über die Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung der Entscheidungen im Bereich der Auflösung einer Ehe fest, wobei diese Regeln die Rechtssicherheit gewährleisten sollen (Urteil vom 16. Juli 2009, Hadadi, C-168/08, EU:C:2009:474, Rn. 47 und 48).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs folgt aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. April 2009, A, C-523/07, EU:C:2009:225, Rn. 34, und vom 16. Juli 2009, Hadadi, C-168/08, EU:C:2009:474, Rn. 38).

    Hinsichtlich des Kontextes des Art. 3 Abs. 1 Buchst. a fünfter und sechster Gedankenstrich der Verordnung Nr. 2201/2003 ist der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu entnehmen, dass dieser Artikel mehrere Gerichtsstände vorsieht, die nicht in eine Rangordnung gestellt worden sind, da alle in diesem Artikel aufgeführten objektiven Kriterien alternativ nebeneinander bestehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2009, Hadadi, C-168/08, EU:C:2009:474, Rn. 48).

    Vielmehr ist das Nebeneinander mehrerer gleichrangiger Gerichtsstände ausdrücklich vorgesehen (Urteil vom 16. Juli 2009, Hadadi, C-168/08, EU:C:2009:474, Rn. 49).

    Betreffend die in Art. 3 Abs. 1 Buchst. a dieser Verordnung aufgeführten Kriterien hat der Gerichtshof entschieden, dass diese in verschiedener Hinsicht an den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten anknüpfen (Urteil vom 16. Juli 2009, Hadadi, C-168/08, EU:C:2009:474, Rn. 50).

  • EuGH, 25.11.2021 - C-289/20

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Scheidungsantrag: Der

    Der Grundsatz, dass derselbe Anknüpfungspunkt für die Zuständigkeit in zwei Mitgliedstaaten erfüllt sein kann, sei vom Gerichtshof im Urteil vom 16. Juli 2009, Hadadi (C-168/08, EU:C:2009:474), aufgestellt worden.

    Fünftens werden alle diese Erwägungen nicht durch die im Urteil vom 16. Juli 2009, Hadadi (C-168/08, EU:C:2009:474, Rn. 56), vorgenommene Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 2201/2003 in Frage gestellt, in Bezug auf den der Gerichtshof anerkannt hat, dass die Gerichte mehrerer Mitgliedstaaten zuständig sein können, wenn die Betroffenen mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.

    Wie der Generalanwalt in Nr. 92 seiner Schlussanträge im Wesentlichen ausgeführt hat, hat es nämlich der Gerichtshof im Urteil Hadadi zwar abgelehnt, das Anknüpfungskriterium des Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 2201/2003, nämlich die Staatsangehörigkeit der beiden Ehegatten, auf deren "effektive Staatsangehörigkeit" zu beschränken, jedoch steht dies mit der Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchst. a dieser Verordnung in keinem Zusammenhang.

  • EuGH, 03.10.2019 - C-759/18

    OF (Divorce impliquant un enfant mineur) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Dagegen zählt Art. 3 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung Nr. 2201/2003 mehrere Gerichtsstände auf, die nicht in eine Rangordnung gestellt worden sind, so dass alle in dieser Bestimmung aufgeführten objektiven Kriterien alternativ nebeneinander bestehen (Urteil vom 16. Juli 2009, Hadadi, C-168/08, EU:C:2009:474" Rn. 48).

    Vielmehr ist das Nebeneinander mehrerer gleichrangiger Gerichtsstände ausdrücklich vorgesehen (Urteil vom 16. Juli 2009, Hadadi, C-168/08, EU:C:2009:474" Rn. 49).

    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund des Ziels dieser Verordnung, die Rechtssicherheit zu gewährleisten, ihr Art. 6 im Kern die Ausschließlichkeit der in den Art. 3 bis 5 dieser Verordnung festgelegten Zuständigkeiten vorsieht (Urteil vom 16. Juli 2009, Hadadi, C-168/08, EU:C:2009:474" Rn. 48).

  • BGH, 20.02.2013 - XII ZR 8/11

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Notzuständigkeit für die

    Der Europäische Gerichtshof hat sich - für den Fall doppelter (gemeinsamer) Staatsangehörigkeit und bezogen auf Art. 64 Abs. 4 Brüssel IIa-VO - mit der Regelung in Art. 3 Abs. 1 lit. b Brüssel IIa-VO bereits befasst (EuGH FamRZ 2009, 1571).

    Wenn beide Ehegatten die Staatsangehörigkeit derselben Mitgliedstaaten besitzen, steht danach Art. 3 Abs. 1 lit. b Brüssel IIa-VO der Ablehnung der Zuständigkeit eines dieser Mitgliedstaaten entgegen (EuGH FamRZ 2009, 1571 Rn. 58).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2016 - C-294/15

    Mikolajczyk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Darüber hinaus ist zunächst in Erinnerung zu rufen, dass der Gerichtshof bereits in Rn. 48 des Urteils vom 16. Juli 2009, Hadadi (C-168/08, EU:C:2009:474), entschieden hat, dass "Art. 3 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung Nr. 2201/2003 mehrere Gerichtsstände [vorsieht], die nicht in eine Rangordnung gestellt worden sind.

    Wenngleich sich der dritte, der fünfte und der sechste Gedankenstrich dieser Bestimmung in allgemeiner Hinsicht auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Beklagten oder des Klägers beziehen, hat der Gerichtshof in Rn. 50 des Urteils vom 16. Juli 2009, Hadadi (C-168/08, EU:C:2009:474), entschieden, dass "[w]ährend die in Art. 3 Abs. 1 Buchst. a dieser Verordnung aufgeführten Kriterien in verschiedener Hinsicht an den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten anknüpfen , ... in Buchst. b dieses Absatzes die "Staatsangehörigkeit beide[r] Ehegatten" oder, im Fall des Vereinigten Königreichs und Irlands, [das] gemeinsam[e] "domicile" als Kriterium genannt [sind]"(8).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-482/09

    Budejovický Budvar - Richtlinie 89/104/EWG - Angleichung der Rechtsvorschriften

    11 - Vgl. u.a. Urteile vom 21. Oktober 2010, SGAE (C-467/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 32), vom 16. Juli 2009, Hadadi (C-168/08, Slg. 2009, I-6871, Randnr. 38), vom 2. April 2009, A (C-523/07, Slg. 2009, I-2805, Randnr. 34), vom 18. Dezember 2007, Société Pipeline Méditerranée et Rhône (C-314/06, Slg. 2007, I-12273, Randnr. 21), vom 27. Januar 2005, Junk (C-188/03, Slg. 2005, I-885, Randnr. 29), vom 12. Oktober 2004, Kommission/Portugal (C-55/02, Slg. 2004, I-9387, Randnr. 45), vom 22. Mai 2003, Kommission/Deutschland (C-103/01, Slg. 2003, I-5369, Randnr. 33), vom 19. September 2000, Linster (C-287/98, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43), vom 2. April 1998, EMU Tabac u. a. (C-296/95, Slg. 1998, I-1605, Randnr. 30), und vom 18. Januar 1984, Ekro (327/82, Slg. 1984, 107, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2010 - C-296/10

    Purrucker - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie

    65 - Generalanwältin Kokott hat sich in Bezug auf Art. 19 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2201/2003 ebenfalls in diesem Sinne geäußert: "Das als zweites angerufene Gericht darf das bei ihm anhängige Verfahren nicht etwa deshalb fortsetzen, weil es das zuerst angerufene Gericht für unzuständig hält" (Nr. 31 ihrer Schlussanträge in der Rechtssache Hadadi, [Urteil vom 16. Juli 2009, C-168/08, Slg. 2009, I-6871]).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2018 - C-386/17

    Liberato - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    55 Dieser Ausdruck wird in den Urteilen vom 16. Juli 2009, Hadadi (C-168/08, EU:C:2009:474, Rn. 56), und vom 9. Oktober 2014, C (C-376/14 PPU, EU:C:2014:2268, Rn. 37, dort in der deutschen Sprachfassung: "Kompetenzkonflikt"), verwendet.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-122/10

    Ving Sverige - Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken - Richtlinie

    5 - Vgl. die umfangreiche Rechtsprechung des Gerichtshofs, namentlich Urteile vom 16. Juli 2009, Hadadi (C-168/08, Slg. 2009, I-6871, Randnr. 38), vom 29. Oktober 2009, NCC Construction Danmark (C-174/08, Slg. 2009, I-10567, Randnr. 24), und vom 3. Dezember 2009, Yaesu Europe (C-433/08, Slg. 2009, I-11487, Randnr. 18).
  • EuGH, 28.10.2010 - C-508/08

    Kommission / Malta - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-289/20

    IB (Résidence habituelle d'un époux - Divorce) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2012 - C-561/11

    Fédération Cynologique Internationale - Gemeinschaftsmarke - Verletzung - Begriff

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2017 - C-565/16

    Saponaro und Xylina - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG)

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-501/20

    M P A (Résidence habituelle - État tiers)

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-514/10

    Wolf Naturprodukte - Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht