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   EuGH, 16.09.2004 - C-227/01   

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https://dejure.org/2004,4397
EuGH, 16.09.2004 - C-227/01 (https://dejure.org/2004,4397)
EuGH, Entscheidung vom 16.09.2004 - C-227/01 (https://dejure.org/2004,4397)
EuGH, Entscheidung vom 16. September 2004 - C-227/01 (https://dejure.org/2004,4397)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Fehlerhafte Anwendung - Eisenbahnlinienprojekt Valencia - Tarragona, Abschnitt Las Palmas - Oropesa

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Fehlerhafte Anwendung - Eisenbahnlinienprojekt Valencia-Tarragona, Abschnitt Las Palmas-Oropesa

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Königreichs Spanien gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 2, 3, 5 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 85/337/EWG durch die fehlende Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Eisenbahnlinienprojekt - Voraussetzungen für die Anwendbarkeit ...

  • Judicialis

    Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten Art. 1 d; ; Richtlinie 85/337/EWG des Ra... tes vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten Art. 2; ; Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten Art. 3; ; Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten Art. 4; ; Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten Art. 5; ; Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten Art. 6 Abs. 2; ; Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Fehlerhafte Anwendung - Eisenbahnlinienprojekt Valencia-Tarragona, Abschnitt Las Palmas-Oropesa

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kommission / Spanien

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 2, 3, 5 und 6 der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Versäumnis, eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 11.07.2002 - C-139/00

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 16.09.2004 - C-227/01
    26 Nach ständiger Rechtsprechung wird der Gegenstand der nach Artikel 226 EG erhobenen Klage durch das in dieser Bestimmung vorgesehene Vorverfahren umschrieben, weshalb die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage auf dieselben Rügen gestützt werden müssen (u. a. Urteil vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-139/00, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-6407, Randnr. 18).

    Nach ständiger Rechtsprechung hat nämlich die auf Feststellung einer Vertragsverletzung gerichtete Klage objektiven Charakter und kann der Umstand, dass die gerügte Vertragsverletzung das Ergebnis einer unzutreffenden Auslegung der Gemeinschaftsbestimmungen durch einen Mitgliedstaat ist, den Gerichtshof nicht daran hindern, eine Vertragsverletzung festzustellen (Urteil vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-73/92, Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-5997, Randnr. 19).

  • EuGH, 24.10.1996 - C-72/95

    Kraaijeveld u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.09.2004 - C-227/01
    45 Hierzu braucht im Rahmen der vorliegenden Klage nicht darüber entschieden zu werden, ob alle Sprachfassungen von Anhang I Nummer 7 der Richtlinie 85/337 einen dem Begriff "Strecken" ("vías" in der spanischen Fassung) entsprechenden Begriff verwenden oder ob die zur Durchführung dieser Bestimmung erlassene spanische Regelung mit dieser Richtlinie vereinbar ist, soweit sie den Begriff "Linien" ("líneas") verwendet, denn nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes gebietet, falls die verschiedenen Sprachfassungen einer Bestimmung voneinander abweichen, die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts, dass die fragliche Bestimmung anhand der allgemeinen Systematik und des Zweckes der Regelung ausgelegt wird, zu der sie gehört (u. a. Urteile vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-72/95, Kraaijeveld u. a., Slg. 1996, I-5403, Randnr. 28).

    46 Wie jedoch der Gerichtshof zur Richtlinie 85/337 bereits festgestellt hat, lässt sich deren Wortlaut entnehmen, dass ihr Anwendungsbereich ausgedehnt ist und ihr Zweck sehr weit reicht (Urteil Kraaijeveld u. a., Randnrn.

  • EuGH, 17.11.1993 - C-73/92

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 16.09.2004 - C-227/01
    Nach ständiger Rechtsprechung hat nämlich die auf Feststellung einer Vertragsverletzung gerichtete Klage objektiven Charakter und kann der Umstand, dass die gerügte Vertragsverletzung das Ergebnis einer unzutreffenden Auslegung der Gemeinschaftsbestimmungen durch einen Mitgliedstaat ist, den Gerichtshof nicht daran hindern, eine Vertragsverletzung festzustellen (Urteil vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-73/92, Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-5997, Randnr. 19).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-287/98

    Linster

    Auszug aus EuGH, 16.09.2004 - C-227/01
    47 Wie sich insbesondere aus den Artikeln 1 Absatz 1 und 2 Absatz 1 sowie aus der ersten, der fünften, der sechsten, der achten und der elften Begründungserwägung der Richtlinie 85/337 ergibt, ist es deren wesentliches Ziel, dass Projekte, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standorts mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, vor Erteilung der Genehmigung zwingend einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen unterzogen werden (in diesem Sinne Urteil vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98, Linster, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 52).
  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

    Ergibt die nachgeholte Vorprüfung, dass das Projekt vor Erteilung der Genehmigung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hätte unterzogen werden müssen, und ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung weder förmlich durchgeführt noch durch gleichwertige, den Mindestanforderungen des Art. 3 sowie der Art. 5 bis 10 der UVP-Richtlinie genügende Maßnahmen ersetzt worden (vgl. EuGH, Urteile vom 11. August 1995 - Rs. C-431/92, Großkrotzenburg - Slg. 1995, I-2189 Rn. 41 ff., vom 16. September 2004 - Rs. C-227/01, Kommission ./. Spanien - Slg. 2004, I-8253 Rn. 56 und vom 25. Juli 2008 - Rs. C-142/07, Ecologistas en Acción - CODA - Rn. 50; Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 30. April 2008 - Rs. C-142/07 - Rn. 62), muss die Genehmigung - wie dargelegt - grundsätzlich aufgehoben oder jedenfalls ihre Nichtvollziehbarkeit festgestellt werden (vgl. EuGH, Urteile vom 7. Januar 2004 - C-201/02, Delena Wells - Slg. 2004, I-723 Rn. 65 und vom 3. Juli 2008 a.a.O. Rn. 59).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

    Die Mitgliedstaaten müssen die UVP-Richtlinie so ausführen, dass die Ausführung in vollem Umfang den Anforderungen entspricht, die sie in Anbetracht ihres wesentlichen Zieles aufstellt; dieses Ziel ist, dass Projekte, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standorts mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, vor Erteilung der Genehmigung einer Prüfung auf ihre Auswirkungen unterzogen werden (vgl. EuGH, Urteile vom 16. September 2004 - Rs. C-227/01 - Slg. 2004, I-8253 Rn. 47 und vom 23. November 2006 - Rs. C-486/04 - Slg. 2006, I-11025 Rn. 36).
  • EuGH, 11.09.2008 - C-279/06

    CEPSA - Wettbewerb - Absprachen - Vereinbarungen zwischen Unternehmen -Art. 81 EG

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen aber die verschiedenen Sprachfassungen eines Gemeinschaftstextes einheitlich ausgelegt werden und bei Abweichungen zwischen diesen Fassungen ist die fragliche Bestimmung anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung, zu der sie gehört, auszulegen (vgl. Urteile vom 1. April 2004, Borgmann, C-1/02, Slg. 2004, I-3219, Randnr. 25, vom 16. September 2004, Kommission/Spanien, C-227/01, Slg. 2004, I-8253, Randnr. 45, und vom 16. März 2006, Kommission/Spanien, C-332/04, Randnr. 52).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17

    Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die

    29 Vgl. unter vielen Urteil vom 16. September 2004 (Kommission/Spanien, C-227/01, EU:C:2004:528" Rn. 58).
  • EuGH, 28.02.2008 - C-2/07

    Abraham u.a. - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der Umweltverträglichkeit von

    So hat der Gerichtshof im Zusammenhang mit einem Projekt, das den zweigleisigen Ausbau einer bereits vorhandenen Eisenbahnstrecke zum Gegenstand hatte, festgestellt, dass ein Projekt dieser Art erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt im Sinne der Richtlinie 85/337 haben kann, da es geeignet ist, etwa zu beträchtlichen Lärmbelästigungen zu führen (Urteil vom 16. September 2004, Kommission/Spanien, C-227/01, Slg. 2004, I-8253, Randnr. 49).
  • EuGH, 25.07.2008 - C-142/07

    Ecologistas en Acción-CODA - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Prüfung der

    Denn ein Projekt zur Erneuerung einer Straße, das aufgrund seines Umfangs und seiner Art einem Bau gleichkommt, kann als Projekt betrachtet werden, das sich auf einen Bau im Sinne des betreffenden Anhangs bezieht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. September 2004, Kommission/Spanien, C-227/01, Slg. 2004, I-8253, Randnr. 46, und Abraham u. a., Randnr. 32).
  • BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 35.07

    Aufhebung einer Baugenehmigung für die Errichtung von drei Windenergieanlagen;

    Zwar müssen die Mitgliedstaaten die UVP-Richtlinie so ausführen, dass die Ausführung in vollem Umfang den Anforderungen entspricht, die sie in Anbetracht ihres wesentlichen Zieles aufstellt; dieses Ziel ist, dass Projekte, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standorts mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, vor Erteilung der Genehmigung einer Prüfung auf ihre Auswirkungen unterzogen werden (vgl. EuGH, Urteile vom 16. September 2004 Rs. C-227/01 Slg. 2004, I 8253 Rn. 47 und vom 23. November 2006 Rs. C-486/04 Slg. 2006, I 11025 Rn. 36).
  • EuGH, 01.02.2005 - C-203/03

    Kommission / Österreich

    28 Der Gegenstand der nach Artikel 226 EG erhobenen Klage wird zwar durch das in dieser Bestimmung vorgesehene Vorverfahren umschrieben, weshalb die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage auf dieselben Rügen gestützt werden müssen (vgl. u. a. Urteil vom 16. September 2004 in der Rechtssache C-227/01, Kommission/Spanien, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 26).
  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 10.07

    Versagung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Putenmaststalls wegen

    Ergibt die nachgeholte Vorprüfung, dass das Projekt vor Erteilung der Genehmigung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hätte unterzogen werden müssen, und ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung weder förmlich durchgeführt noch durch gleichwertige, den Mindestanforderungen des Art. 3 sowie der Art. 5 bis 10 der UVP-Richtlinie genügende Maßnahmen ersetzt worden (vgl. EuGH, Urteile vom 11. August 1995 Rs. C-431/92, Großkrotzenburg Slg. 1995, I 2189 Rn. 41 ff., vom 16. September 2004 Rs. C-227/01, Kommission ./. Spanien Slg. 2004, I 8253 Rn. 56 und vom 25. Juli 2008 Rs. C-142/07, Ecologistas en Acción CODA Rn. 50; Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 30. April 2008 Rs. C-142/07 Rn. 62), muss die Genehmigung wie dargelegt grundsätzlich aufgehoben oder jedenfalls ihre Nichtvollziehbarkeit festgestellt werden (vgl. EuGH, Urteile vom 7. Januar 2004 C 201/02, Delena Wells Slg. 2004, I 723 Rn. 65 und vom 3. Juli 2008 a.a.O. Rn. 59).
  • EuGH, 10.12.2009 - C-205/08

    Umweltanwalt von Kärnten - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 234 EG - Begriff

    Ihre praktische Wirksamkeit wäre nämlich ernsthaft in Frage gestellt, wenn die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats bei der Entscheidung über die Frage, ob ein Projekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss, den in einem anderen Mitgliedstaat durchzuführenden Teil des Projekts außer Acht lassen dürften (vgl. entsprechend Urteil vom 16. September 2004, Kommission/Spanien, C-227/01, Slg. 2004, I-8253, Randnr. 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-75/18

    Vodafone Magyarország - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

  • EuGH, 23.11.2006 - C-486/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2014 - C-531/13

    Kornhuber u.a. - Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2019 - C-323/18

    Tesco-Global Áruházak - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2011 - C-43/10

    Nomarchiaki Aftodioikisi Aitoloakarnanias u.a. - Schutz der Umwelt - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-205/08

    Umweltanwalt von Kärnten - Art. 234 EG - Definition des Begriffs "Gericht" -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2008 - C-142/07

    Ecologistas en Acción-CODA - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-391/17

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-2/07

    Abraham u.a. - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der Umweltauswirkungen eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2006 - C-486/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzungsverfahren - Italienische Republik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-317/07

    Lahti Energia - Richtlinie 2000/76 - Abfallverbrennung - Abfallbegriff - Begriffe

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2010 - C-275/09

    Brussels Hoofdstedelijk Gewest u.a. - Umweltverträglichkeitsprüfung - Begriff

  • EuGH, 10.07.2008 - C-156/07

    Aiello u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 85/337/EWG -

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