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   EuGH, 16.09.2020 - C-121/19 P   

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https://dejure.org/2020,26612
EuGH, 16.09.2020 - C-121/19 P (https://dejure.org/2020,26612)
EuGH, Entscheidung vom 16.09.2020 - C-121/19 P (https://dejure.org/2020,26612)
EuGH, Entscheidung vom 16. September 2020 - C-121/19 P (https://dejure.org/2020,26612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Edison/ EUIPO

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Anmeldung der Bildmarke mit dem Wortbestandteil EDISON - Auslegung der Begriffe in den Klassenüberschriften der Nizzaer Klassifikation und in der alphabetischen Liste der Nizzaer Klassifikation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 19.06.2012 - C-307/10

    Der Gerichtshof konkretisiert die Anforderungen an die Angabe der Waren und

    Auszug aus EuGH, 16.09.2020 - C-121/19
    Damit habe das Gericht nicht nur die von Generalanwalt Bot in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache The Chartered Institute of Patent Attorneys (C-307/10, EU:C:2011:784), entwickelten Beurteilungskriterien, sondern auch den von der WIPO vertretenen funktionellen Ansatz verkannt, wie er auf deren Website verbreitet werde.

    Unter Berufung auf das Urteil vom 19. Juni 2012, The Chartered Institute of Patent Attorneys (C-307/10, EU:C:2012:361), macht Edison in Bezug auf "Gruppen"-Definitionen geltend, dass den allgemeinen Angaben in den Überschriften der Klassen der Nizzaer Klassifikation nicht "die bekannteste oder die erste in den Sinn kommende Bedeutung" zu verleihen sei, sondern dass die Bedeutung dieser allgemeinen Angaben im Sprachgebrauch der Marktteilnehmer und -regulierer gesucht werden müsse.

    Edison beschränkt sich nämlich darauf, zur Stützung des von ihr befürworteten "funktionellen" Ansatzes die von Generalanwalt Bot in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache The Chartered Institute of Patent Attorneys (C-307/10, EU:C:2011:784, Nrn. 74 und 75) herausgearbeiteten Bewertungskriterien heranzuziehen.

    Wie das Gericht in Rn. 29 des angefochtenen Urteils zutreffend festgestellt hat, ergibt sich jedoch aus Rn. 61 des Urteils vom 19. Juni 2012, The Chartered Institute of Patent Attorneys, (C-307/10, EU:C:2012:361), dass die Waren, für die Markenschutz beantragt wird, vom Anmelder so klar und eindeutig anzugeben sind, dass die zuständigen Behörden und die Wirtschaftsteilnehmer allein auf dieser Grundlage den Umfang des beantragten Markenschutzes bestimmen können.

  • EuG, 14.03.2017 - T-276/15

    Edison / EUIPO - Eolus Vind (e) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung

    Auszug aus EuGH, 16.09.2020 - C-121/19
    Insoweit sei das Urteil vom 14. März 2017, Edison/EUIPO - Eolus Vind (e) (T-276/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:163), nicht einschlägig, da es Fehler aufweise.

    Als Fünftes ist, soweit Edison dem Gericht vorwirft, seine Begründung in Rn. 48 des angefochtenen Urteils fehlerhaft auf das Urteil vom 14. März 2017, Edison/EUIPO Eolus Vind (e) (T-276/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:163), gestützt zu haben, darauf hinzuweisen, dass Edison dieses Urteil lediglich insoweit beanstandet, als es keinen Präzedenzwert aufweise und in seiner Logik fehlerhaft sei.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2011 - C-307/10

    Chartered Institute of Patent Attorneys - Marken - Richtlinie 2008/95/EG -

    Auszug aus EuGH, 16.09.2020 - C-121/19
    Damit habe das Gericht nicht nur die von Generalanwalt Bot in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache The Chartered Institute of Patent Attorneys (C-307/10, EU:C:2011:784), entwickelten Beurteilungskriterien, sondern auch den von der WIPO vertretenen funktionellen Ansatz verkannt, wie er auf deren Website verbreitet werde.

    Edison beschränkt sich nämlich darauf, zur Stützung des von ihr befürworteten "funktionellen" Ansatzes die von Generalanwalt Bot in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache The Chartered Institute of Patent Attorneys (C-307/10, EU:C:2011:784, Nrn. 74 und 75) herausgearbeiteten Bewertungskriterien heranzuziehen.

  • EuGH, 26.01.2017 - C-619/13

    Mamoli Robinetteria / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.09.2020 - C-121/19
    Ein solches Rechtsmittel zielt nämlich in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels fällt (Urteil vom 26. Januar 2017, Mamoli Robinetteria/Kommission, C-619/13 P, EU:C:2017:50, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.03.2019 - C-621/16

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 16.09.2020 - C-121/19
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Rügen, die gegen nicht tragende Gründe einer Entscheidung des Gerichts gerichtet sind, nicht zur Aufhebung dieser Entscheidung führen können und daher ins Leere gehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2019, Kommission/Italien, C-621/16 P, EU:C:2019:251, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.10.2017 - C-198/16

    Agriconsulting Europe / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der

    Auszug aus EuGH, 16.09.2020 - C-121/19
    Daher ist, sofern keine Verfälschung von Tatsachen oder Beweismitteln vorliegt, allein das Gericht für die Feststellung und Würdigung der rechtserheblichen Tatsachen sowie die Beurteilung des Wertes, der den ihm vorgelegten Beweismittel beizumessen ist, zuständig (Urteil vom 19. Oktober 2017, Agriconsulting Europe/Kommission, C-198/16 P, EU:C:2017:784, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.12.2009 - C-476/08

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.09.2020 - C-121/19
    Das Gericht ist - vorbehaltlich der Pflicht zur Beachtung der allgemeinen Grundsätze und der Verfahrensvorschriften über die Beweislast sowie das Beweisverfahren und des Verbots der Verfälschung von Beweismitteln - nicht verpflichtet, die Würdigung der einzelnen ihm vorgelegten Beweismittel ausdrücklich zu begründen, insbesondere wenn es der Auffassung ist, dass diese bedeutungslos oder für den Ausgang des Rechtsstreits unerheblich sind (Urteil vom 3. Dezember 2009, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-476/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:752, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.01.2016 - C-603/13

    Galp Energia España u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Art. 81 EG - Kartelle -

    Auszug aus EuGH, 16.09.2020 - C-121/19
    Wie nämlich aus Art. 256 Abs. 1 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 168 Abs. 1 Buchst. d der Verfahrensordnung des Gerichtshofs folgt, muss ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung begehrt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen; andernfalls ist das Rechtsmittel oder der betreffende Rechtsmittelgrund unzulässig (Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.06.2018 - C-671/17

    Gaki / Europol - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs -

    Auszug aus EuGH, 16.09.2020 - C-121/19
    Nach Art. 169 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs müssen die im Rahmen eines Rechtsmittels geltend gemachten Rechtsgründe und -argumente die beanstandeten Punkte der Begründung der Entscheidung des Gerichts jedoch genau bezeichnen (Beschluss vom 7. Juni 2018, Gaki/Europol, C-671/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:416, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus EuGH, 16.09.2020 - C-121/19
    Als Sechstes macht Edison unter Bezugnahme auf die Zolltarifnomenklatur sowie die Urteile vom 15. Juli 1964, Costa (6/64, EU:C:1964:66), und vom 27. April 1994, Almelo (C-393/92, EU:C:1994:171), geltend, dass elektrische Energie sowohl nach Unionsrecht als auch nach innerstaatlichem Recht als Ware im Sinne von Art. 28 AEUV angesehen werde.
  • EuGH, 27.04.1994 - C-393/92

    Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij

  • EuG, 07.12.2018 - T-471/17

    Edison/ EUIPO (EDISON) - Unionsmarke - Unionsbildmarke EDISON - Teilverzicht -

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