Rechtsprechung
   EuGH, 16.10.1986 - 221/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3768
EuGH, 16.10.1986 - 221/86 (https://dejure.org/1986,3768)
EuGH, Entscheidung vom 16.10.1986 - 221/86 (https://dejure.org/1986,3768)
EuGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1986 - 221/86 (https://dejure.org/1986,3768)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,3768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Groupe des droites européennes / Parlament

    1 . VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Groupe des droites européennes / Parlament

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 03.11.1980 - 186/80

    Suss / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.10.1986 - 221/86
    Der Gerichtshof hat zwar schon mehrmals festgestellt, daß die Frage der Zulässigkeit der Klage grundsätzlich nicht im Verfahren der einstweiligen Anordnung zu untersuchen, sondern der Prüfung der Klage selbst vorzubehalten ist, um der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorzugreifen (siehe insbesondere die Urteile in den Rechtssachen 75/72 R, Perinciolo/Rat, Slg. 1972, 1201, 186/80 R, Suss/ Kommission, Slg. 1980, 3501, 351/85 R, Fabrique de fer de Charleroi/Kommission, Slg. 1986, 1307, und 23/86 R, Vereinigtes Königreich/Europäisches Parlament, Slg. 1986, 1085); wenn jedoch wie im vorliegenden Fall geltend gemacht wird, daß die Klage, die die Grundlage für die Stellung des Antrags auf einstweilige Anordnung bildet, offensichtlich unzulässig sei, müssen Umstände vorliegen, die die Zulässigkeit der Klage nicht auf den ersten Blick als völlig ausgeschlossen erscheinen lassen.
  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

    Auszug aus EuGH, 16.10.1986 - 221/86
    Es genügt die Feststellung, daß die Klage nicht nur von der Fraktion der Europäischen Rechten, sondern auch von der Partei "Front national" erhoben worden ist, die auf den ersten Blick Dritter im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83 (Parti écologiste "Les Verts"/Europäisches Parlament, Slg. 1986, 1339; nachstehend: Urteil "Les Verts") zu sein scheint.
  • EuGH, 30.11.1972 - 75/72

    Perinciolo / Rat

    Auszug aus EuGH, 16.10.1986 - 221/86
    Der Gerichtshof hat zwar schon mehrmals festgestellt, daß die Frage der Zulässigkeit der Klage grundsätzlich nicht im Verfahren der einstweiligen Anordnung zu untersuchen, sondern der Prüfung der Klage selbst vorzubehalten ist, um der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorzugreifen (siehe insbesondere die Urteile in den Rechtssachen 75/72 R, Perinciolo/Rat, Slg. 1972, 1201, 186/80 R, Suss/ Kommission, Slg. 1980, 3501, 351/85 R, Fabrique de fer de Charleroi/Kommission, Slg. 1986, 1307, und 23/86 R, Vereinigtes Königreich/Europäisches Parlament, Slg. 1986, 1085); wenn jedoch wie im vorliegenden Fall geltend gemacht wird, daß die Klage, die die Grundlage für die Stellung des Antrags auf einstweilige Anordnung bildet, offensichtlich unzulässig sei, müssen Umstände vorliegen, die die Zulässigkeit der Klage nicht auf den ersten Blick als völlig ausgeschlossen erscheinen lassen.
  • EuGH, 17.03.1986 - 23/86

    Vereinigtes Königreich / Parlament

    Auszug aus EuGH, 16.10.1986 - 221/86
    Der Gerichtshof hat zwar schon mehrmals festgestellt, daß die Frage der Zulässigkeit der Klage grundsätzlich nicht im Verfahren der einstweiligen Anordnung zu untersuchen, sondern der Prüfung der Klage selbst vorzubehalten ist, um der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorzugreifen (siehe insbesondere die Urteile in den Rechtssachen 75/72 R, Perinciolo/Rat, Slg. 1972, 1201, 186/80 R, Suss/ Kommission, Slg. 1980, 3501, 351/85 R, Fabrique de fer de Charleroi/Kommission, Slg. 1986, 1307, und 23/86 R, Vereinigtes Königreich/Europäisches Parlament, Slg. 1986, 1085); wenn jedoch wie im vorliegenden Fall geltend gemacht wird, daß die Klage, die die Grundlage für die Stellung des Antrags auf einstweilige Anordnung bildet, offensichtlich unzulässig sei, müssen Umstände vorliegen, die die Zulässigkeit der Klage nicht auf den ersten Blick als völlig ausgeschlossen erscheinen lassen.
  • EuGH, 22.04.1986 - 351/85

    Fabrique de fer de Charleroi / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.10.1986 - 221/86
    Der Gerichtshof hat zwar schon mehrmals festgestellt, daß die Frage der Zulässigkeit der Klage grundsätzlich nicht im Verfahren der einstweiligen Anordnung zu untersuchen, sondern der Prüfung der Klage selbst vorzubehalten ist, um der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorzugreifen (siehe insbesondere die Urteile in den Rechtssachen 75/72 R, Perinciolo/Rat, Slg. 1972, 1201, 186/80 R, Suss/ Kommission, Slg. 1980, 3501, 351/85 R, Fabrique de fer de Charleroi/Kommission, Slg. 1986, 1307, und 23/86 R, Vereinigtes Königreich/Europäisches Parlament, Slg. 1986, 1085); wenn jedoch wie im vorliegenden Fall geltend gemacht wird, daß die Klage, die die Grundlage für die Stellung des Antrags auf einstweilige Anordnung bildet, offensichtlich unzulässig sei, müssen Umstände vorliegen, die die Zulässigkeit der Klage nicht auf den ersten Blick als völlig ausgeschlossen erscheinen lassen.
  • EuG, 02.05.2000 - T-17/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ERLÄSST EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN IN

    Wird wie im vorliegenden Fall geltend gemacht, daß die dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegende Klage offensichtlich unzulässig sei, kann es sich jedoch als erforderlich erweisen, das Vorliegen bestimmter Anhaltspunkte festzustellen, aus denen sich schließen läßt, ob die Zulässigkeit der Klage glaubhaft gemacht ist (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1986 in der Rechtssache 221/86 R, Fraktion der Europäischen Rechten und Front national/Parlament, Slg. 1986, 2969, Randnr. 19, und vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, 209, Randnr. 21; Beschluß Martinez und de Gaulle/Parlament, Randnr. 60).
  • EuG, 07.11.1995 - T-168/95

    Eridania Zuccherifici Nazionali SpA und andere gegen Rat der Europäischen Union.

    Würde in Fällen, in denen die Zulässigkeit nicht schon dem ersten Anschein nach völlig ausgeschlossen ist, über diese Frage im Verfahren der einstweiligen Anordnung entschieden, so würde nämlich der Entscheidung zur Hauptsache vorgegriffen (vgl. insbesondere Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1986 in der Rechtssache 221/86 R, Groupe des droites européennes, Slg. 1986, 2969, und vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-117/91 R, Bosmann/Kommission, Slg. 1991, I-3353, sowie Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 23. März 1992 in den Rechtssachen T-10/92 R, T-11/92 R, T-12/92 R, T-14/92 R und T-15/92 R, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-1571, Randnrn.
  • EuG, 26.01.2001 - T-353/00

    Le Pen / Parlament

    Wird geltend gemacht, dass die dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegende Klage offensichtlich unzulässig sei, kann es sich jedoch als erforderlich erweisen, das Vorliegen bestimmter Anhaltspunkte festzustellen, aus denen auf den ersten Blick auf die Zulässigkeit der Klage geschlossen werden kann (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 146/85 R, Diezler u. a./WSA, Slg. 1985, 1805, Randnr. 3, vom 16. Oktober 1986 in der Rechtssache 221/86 R, Fraktion der Europäischen Rechten und Front national/Parlament, Slg. 1986, 2969, Randnr. 19, vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, 209, Randnr. 21, und vom 24. September 1996 in den Rechtssachen C-239/96 R und C-240/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-4475, Randnr. 37; Beschlüsse Martinez und de Gaulle/Parlament, Randnr. 59, und Rothley u. a./Parlament, Randnr. 44).
  • EuGH, 13.07.1988 - 160/88

    Fédération européenne de la santé animale u.a. / Rat

    Wenn jedoch, wie im vorliegenden Fall, die offensichtliche Unzulässigkeit der Klage, die dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegt, geltend gemacht wird, erscheint es erforderlich, festzustellen, ob Anhaltspunkte vorliegen, die den vorläufigen Schluß zulassen, daß die Klage zulässig ist (siehe in diesem Sinne insbesondere die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1986 in der Rechtssache 221/86 R, Fraktion der Europäischen Rechten und Partei Front national/Europäisches Parlament, Slg. 1986, 2969, vom 8. Mai 1987 in der Rechtssache 82/87 R, Autexpo/Kommission, Slg. 1987, 2131, sowie vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet SA/Rat, Slg. 1988, 209).
  • EuG, 02.08.2001 - T-111/01

    Saxonia Edelmetalle / Kommission

    Wird wie im vorliegenden Fall geltend gemacht, dass die dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegende Klage offensichtlich unzulässig sei, kann es sich jedoch als erforderlich erweisen, das Vorliegen bestimmter Anhaltspunkte festzustellen, aus denen auf den ersten Blick auf die Zulässigkeit der Klage geschlossen werden kann (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1986 in der Rechtssache 221/86 R, Fraktion der Europäischen Rechten und Front national/Parlament, Slg. 1986, 2969, Randnr. 19, und vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, 209, Randnr. 21; Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 25. November 1999 in der Rechtssache T-222/99 R, Martinez und de Gaulle/Parlament, Slg. 1999, II-3397, Randnr. 60).
  • EuG, 15.01.2001 - T-236/00

    Stauner u.a. / Parlament und Kommission

    Wird wie im vorliegenden Fall geltend gemacht, dass die Klage, zu der der Antrag auf einstweilige Anordnung hinzutritt, offensichtlich unzulässig sei, kann es sich jedoch als erforderlich erweisen, zu klären, ob Anhaltspunkte vorliegen, die den vorläufigen Schluss zulassen, dass die Klage zulässig ist (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1986 in der Rechtssache 221/86 R, Fraktion der Europäischen Rechten/Parlament, Slg. 1986, 2969, Randnr. 19, und vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, 209, Randnr. 21; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 25. November 1999 in der Rechtssache T-222/99 R, Martinez und de Gaulle/Parlament, Slg. 1999, II-3397, Randnr. 60, und Rothley u. a./Parlament, Randnr. 45).
  • EuGH, 27.01.1988 - 376/87

    Distrivet / Rat

    Klage, die dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegt, geltend gemacht wird, erscheint es erforderlich, festzustellen, ob Anhaltspunkte vorliegen, die den vorläufigen Schluß zulassen, daß die Klage zulässig ist (siehe in diesem Sinne insbesondere die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1986 in der Rechtssache 221/86 R, Fraktion der Europäischen Rechten und Partei "Front natiónal"/Europäisches Parlament, Slg. 1986, 2969, und vom 8. Mai 1987 in der Rechtssache 82/87 R, Autexpo/Kommission, Slg. 1987, 2131).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.1993 - C-314/91

    Beate Weber gegen Europäisches Parlament.

    11 - Urteil vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 34/86 (Rat/Parlament, Slg. 1986, 2155, Randnrn. 5 und 6); Beschluß vom 16. Oktober 1986 in der Rechtssache 221/86 R (Fraktion der Europäischen Rechten/Parlament, Slg. 1986, 2969, Randnr. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht