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   EuGH, 16.10.2003 - C-244/02   

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https://dejure.org/2003,4838
EuGH, 16.10.2003 - C-244/02 (https://dejure.org/2003,4838)
EuGH, Entscheidung vom 16.10.2003 - C-244/02 (https://dejure.org/2003,4838)
EuGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - C-244/02 (https://dejure.org/2003,4838)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kauppatalo Hansel

  • EU-Kommission PDF

    Kauppatalo Hansel Oy gegen Imatran kaupunki.

    Richtlinien 92/50, 93/36 und 93/37 des Rates
    Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge - Richtlinie 93/36 - Widerruf einer Ausschreibung - Voraussetzung - Beachtung der Grundregeln des gemeinschaftlichen Vergaberechts

  • EU-Kommission

    Kauppatalo Hansel Oy gegen Imatran kaupunki

    Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit eines öffentlichen Auftraggebers zum Abbruch eines Vergabeverfahrens auf Grund eigener Bewertungsfehler; Beachtung der Grundregeln des gemeinschaftlichen Vergaberechts und des Grundsatzes der Gleichbehandlung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 93/36/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 93/36/EWG
    Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge - Richtlinie 93/36 - Widerruf einer Ausschreibung - Voraussetzung - Beachtung der Grundregeln des gemeinschaftlichen Vergaberechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufhebung des Verfahrens bei Angabe ungeeigneter Zuschlagskriterien?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung des Vergabeverfahrens bei Angabe ungeeigneter Zuschlagskriterien? (IBR 2004, 380)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus - Auslegung der Richtlinie 93/36/EWG des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge - Möglichkeit, ein Vergabeverfahren für nichtig zu erklären, wenn der Auftraggeber nach ...

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1837 (Ls.)
  • VergabeR 2004, 592
  • ZfBR 2004, 589
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 17.09.2002 - C-513/99

    EINE GEMEINDE, DIE EINE AUSSCHREIBUNG FÜR DEN BETRIEB EINES STÄDTISCHEN

    Auszug aus EuGH, 16.10.2003 - C-244/02
    34 Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, verfolgen die Richtlinien 92/50, 93/36 und 93/37, die in ihrer Gesamtheit den harten Kern des Gemeinschaftsrechts über öffentliche Aufträge darstellen, in ihren jeweiligen Anwendungsbereichen ähnliche Ziele (Urteil vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-513/99, Concordia Bus Finland, Slg. 2002, I-7213, Randnr. 90).

    35 Daher gibt es keinen Grund, Vorschriften, die in denselben Bereich des Gemeinschaftsrechts fallen und die im Wesentlichen übereinstimmen, unterschiedlich auszulegen (Urteil Concordia Bus Finland, Randnr. 91).

  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus EuGH, 16.10.2003 - C-244/02
    30 Weiter hat der Gerichtshof in Randnummer 41 seines Urteils vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-92/00 (HI, Slg. 2002, I-5553) ausgeführt, dass Artikel 12 Absatz 2 der Richtlinie 92/50 dahin auszulegen sei, dass ein Auftraggeber, der beschließe, die Ausschreibung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu widerrufen, den Bewerbern und Bietern zwar die Gründe für seine Entscheidung mitteilen müsse, dass er danach aber nicht verpflichtet sei, das Vergabeverfahren zu Ende zu führen.
  • EuGH, 16.09.1999 - C-27/98

    Fracasso und Leitschutz

    Auszug aus EuGH, 16.10.2003 - C-244/02
    22 Das Korkein hallinto-oikeus führt aus, dass sich mit dem Urteil vom 16. September 1999 in der Rechtssache C-27/98 (Fracasso und Leitschutz, Slg. 1999, I-5697) nicht die Fragen beantworten ließen, ob der Abbruch des Vergabeverfahrens in Ermangelung ausdrücklicher Vorschriften im freien Ermessen des öffentlichen Auftraggebers stehe und ob der Umstand, dass ein solcher Abbruch auf einem den Inhalt der Ausschreibung betreffenden Einschätzungsfehler beruhe, für die Beurteilung der Rechtfertigung des Abbruchs erheblich sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2023 - 14 S 2699/22

    Corona-Krise; Förderung bestimmter Unternehmen mittels der sog. November- und

    Nach Maßgabe der "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten" (Mitteilung der Kommission, 2004/C 244/02) sei die Europäische Kommission davon ausgegangen, dass Unternehmen sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befänden, wenn sie mit Fremdmitteln, die ihnen von ihren Eigentümern/Anteilseignern oder Gläubigern zur Verfügung gestellt werden, Verluste auffangen könnten.

    Soweit die Klägerin zuletzt auf die Fassung der Leitlinien der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2004 (2004/C 244/02) hingewiesen hat, ausweislich derer es zum damaligen Zeitpunkt noch keine gemeinschaftsrechtliche Bestimmung des "Begriffs des Unternehmens in Schwierigkeiten" gegeben habe und bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Situation auch zur Verfügung gestellte Fremdmittel zu berücksichtigen seien, ist diese Leitlinie überholt.

  • OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 6/06

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Auch vergaberechtlich gilt nicht etwa, dass ein Vergabeverfahren nur mit Zuschlag abgeschlossen werden dürfe, wenn die Voraussetzungen des § 26 Nr. 1 VOB/A (einschließlich des ungeschriebenen, durch die Rechtsprechung in Schadenersatzprozessen entwickelten zusätzlichen Tatbestandsmerkmals - vgl. nur BGH, Urteile v. 8. September 1998, X ZR 48/97 und X ZR 99/96 - BGHZ 139, 259 und 280 = NJW 1998, 3636 und 3640 = ZVgR 1998, 578 und 565) nicht erfüllt sind (vgl. nur EuGH, Urteil v. 16. September 1999, C-27/98 "Metalmeccanica Fracasso SpA u.a." - NZBau 2000, 153 sowie Urteil v. 16. Oktober 2003, C-244/02; BGH, a.a.O. sowie Urteil v. 12. Juni 2001, X ZR 150/99 - NZBau 2001, 637 = NJW 2001, 3698; Urteil v. 5. November 2002, X ZR 232/00 "Ziegelverblendung" - VergabeR 2003, 163 = NZBau 2002, 168).
  • OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 7/06

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Auch vergaberechtlich gilt nicht etwa, dass ein Vergabeverfahren nur mit Zuschlag abgeschlossen werden dürfe, wenn die Voraussetzungen des § 26 Nr. 1 VOB/A (einschließlich des ungeschriebenen, durch die Rechtsprechung in Schadenersatzprozessen entwickelten zusätzlichen Tatbestandsmerkmals - vgl. nur BGH, Urteile v. 8. September 1998, X ZR 48/97 und X ZR 99/96 - BGHZ 139, 259 und 280 = NJW 1998, 3636 und 3640 = ZVgR 1998, 578 und 565) nicht erfüllt sind (vgl. nur EuGH, Urteil v. 16. September 1999, C-27/98 "Metalmeccanica Fracasso SpA u.a." - NZBau 2000, 153 sowie Urteil v. 16. Oktober 2003, C-244/02; BGH, a.a.O. sowie Urteil v. 12. Juni 2001, X ZR 150/99 - NZBau 2001, 637 = NJW 2001, 3698; Urteil v. 5. November 2002, X ZR 232/00 "Ziegelverblendung" - VergabeR 2003, 163 = NZBau 2002, 168).
  • EuG, 26.10.2022 - T-668/21

    Siremar/ Kommission

    (Mitteilung 2004/C 244/02 der Kommission, Nrn. 15, 25 und 26).

    (Mitteilung 2004/C 244/02 der Kommission).

  • VK Bund, 08.02.2011 - VK 2-134/10

    Lagerhaltung und Distribution

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch eine vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens erfolgte Aufhebung zum Gegenstand der vergaberechtlichen Nachprüfung gemacht werden kann (vgl. nur BGH, Beschl. v. 18. Februar 2003 - X ZB 43/02; EuGH Urt. v. 18. Juni 2002 - Rs. C- 92/00 - Hospital Ingenieure/Stadt Wien; Urteil vom 16. Oktober 2003 - Rs. C- 244/02 - Kauppatalo; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - VK 2 - 76/08; Dieck-Bogatzke, VergR 2008, 392/394 f.).
  • VG Minden, 13.02.2012 - 11 K 1031/11

    Gewährung einer Kuhprämie bei Insolvenz des Betriebes

    Nach Art. 2.1 Buchstabe c) der weiterhin gültigen Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (2004/C 244/02) befindet sich ein Unternehmen insbesondere dann in Schwierigkeiten, wenn unabhängig von der Unternehmensform die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind.

    Die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (2004/C 244/02) werden lediglich zur Auslegung des Begriffes, wann sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten befindet, herangezogen.

  • VK Bund, 04.03.2014 - VK 2-07/14

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe einer Aufhebung

    Dem Postulat, wonach die Aufhebungsentscheidung eines öffentlichen Auftraggebers - die zivilrechtlich betrachtet nichts anderes darstellt als die Entscheidung, keines der abgegebenen Angebote anzunehmeneiner vergaberechtlichen Überprüfung zugänglich sein muss (vgl. zum Erfordernis der Überprüfbarkeit von Aufhebungsentscheidungen EuGH, Urteil vom 18. Juni 2002, Rs. C-92/00, sowie Urteil vom 16. Oktober 2003, Rs. C- 244/02), ist im hier vorliegenden Fall der Aufgabe des Beschaffungswillens dadurch Rechnung zu tragen, dass die Vergabenachprüfungsinstanzen sich auf die bloße Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aufhebung beschränken, wenn es an einem wichtigen Grund im Sinne von § 20 EG Abs. 1 VOL/A fehlt (so ausführlich Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18. Februar 2003, a.a.O.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2006 - C-6/05

    Medipac - Kazantzidis - Öffentliche Beschaffung von mit der CE-Kennzeichnung

    26 - Beschluss des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-244/02 (Kauppatalo Hansel, Slg. 2003, I-12139).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-507/03

    Kommission / Irland - Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG und 49 EG - Richtlinie

    12 - Beschluss vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-244/02 (Kauppatalo Hansel Oy, Slg. 2003, I-12139, Randnrn. 31 und 33).
  • VK Westfalen, 06.05.2015 - VK 1-11/15

    Wann muss eine Aufhebung entschädigungslos hingenommen werden?

    Verfahrensrechtlich ist davon auszugehen, dass nach den EG-Vergaberichtlinien ein öffentlicher Auftraggeber ein von ihm eingeleitetes Vergabeverfahren abbrechen kann, ohne den Auftrag zu vergeben, wenn er nach Prüfung und Vergleich der Angebote feststellt, dass die Ausschreibungsbedingungen es auf Grund von Fehlern, die ihm bei seiner vorher durchgeführten Bewertung selbst unterlaufen sind, nicht zulassen, den Auftrag in einer wirtschaftlich günstigen Weise zu vergeben (EuGH vom 16.10.2003 - Rs. C-244/02, VergabeR 2004 592).
  • EuG, 19.10.2007 - T-69/05

    Evropaïki Dynamiki / EFSA

  • EuG, 02.06.2009 - T-524/08

    AVLUX / Parlament

  • VK Bund, 11.12.2008 - VK 2-76/08

    Lieferung und Rollout von Drucksystemen für die AG

  • VK Arnsberg, 30.06.2014 - VK 10/14

    Aufhebungsgrund nicht dokumentiert: Aufhebung rechtswidrig, aber wirksam!

  • VK Bund, 06.09.2010 - VK 2-74/10

    Bildungsmaßnahme nach SGB III

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