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   EuGH, 16.11.1977 - 13/77   

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https://dejure.org/1977,167
EuGH, 16.11.1977 - 13/77 (https://dejure.org/1977,167)
EuGH, Entscheidung vom 16.11.1977 - 13/77 (https://dejure.org/1977,167)
EuGH, Entscheidung vom 16. November 1977 - 13/77 (https://dejure.org/1977,167)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    INNO / ATAB

    1 . WETTBEWERB - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHES SYSTEM - MITGLIEDSTAATEN - PFLICHTEN - BEHERRSCHENDE STELLUNG AUF DEM MARKT - DURCH EINE INNERSTAATLICHE GESETZESBESTIMMUNG BEGÜNSTIGTER MISSBRAUCH - VERBOT

  • EU-Kommission

    INNO / ATAB

  • Wolters Kluwer

    Missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschende Stellung auf dem Markt; Verbot des durch eine innerstaatliche Gesetzesbestimmung begünstigten Missbrauchs; Verkauf von Tabakerzeugnissen an den Verbraucher; Vom Hersteller oder Importeur festgesetzte Preise für ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. WETTBEWERB - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHES SYSTEM - MITGLIEDSTAATEN - PFLICHTEN - BEHERRSCHENDE STELLUNG AUF DEM MARKT - DURCH EINE INNERSTAATLICHE GESETZESBESTIMMUNG BEGÜNSTIGTER MISSBRAUCH - VERBOT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Anwendung des europäischen Kartellverbots auf staatliche Eingriffe in das Marktgeschehen

  • Universität des Saarlandes (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Staatliche Wirtschaftsregulierung und europäisches Kartellrecht (RA Armin Reinstadler; ZEuS 2005, 479)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1101
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 30.04.1974 - 155/73

    Sacchi

    Auszug aus EuGH, 16.11.1977 - 13/77
    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 30. April 1974 in der Rechtssache 155/73 (Sacchi - Slg. 1974, 409).

    Tatsächlich habe der Gerichtshof in der Rechtssache 155/73 (Urteil vom 30. April.

    1974, Sacchi - Slg. 1974, 409) ausdrücklich auf die Richtlinie der Kommission Bezug genommen.

    Unter Berufung; auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 155/73 (Sacchi) macht die ATAB geltend, Artikel 90 Absatz 1 gestatte den Mitgliedstaaten ein Verhalten, das einem Unternehmen mit beherrschender Stellung auf dem Markt verboten sei.

    Unter Berufung auf die von Ge-, neralanwalt Reischl in der Rechtssache 155/73 (Sacchi) zusammengestellte Rechtsprechung des Gerichtshofes erklärt die ATAB zu Artikel 5 sei klarzustellen, daß dieser wegen seiner allgemeinen Formulierung für die einzelnen nicht unmittelbar subjektive Rechte begründe.

    In diesem Sinne habe der Gerichtshof in Randnummer 14 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 155/73 (Sacchi - Slg. 1974, 409) den Artikel 90 verstanden.

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 16.11.1977 - 13/77
    Die Firma GB-INNO-BM bemerkt unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere das Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville - Slg. 1974, 837) und die Urteile vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 65/75 (Tasca - Slg. 1976, 291) und den verbundenen Rechtssachen 80 bis 90/75 (SADAM 9 Slg. 1976, 323), da Artikel 58 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer sowohl für inländische als auch für eingeführte Erzeugnisse gelte, stelle sich die Frage, ob diese Bestimmung den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern geeignet sei.

    Für die Bestimmung des Begriffs der Maßnahme mit gleicher Wirkung könne man auf die nunmehr feststehende Rechtsprechung des Gerichtshofes, beginnend mit dem Urteil in der Rechtssache Dassonville vom 11. Juli 1974 (Slg. 1974, 837, 852) bis zu den Urteilen in den Rechtssachen Tasca und SADAM vom 26. Februar 1976 (Slg. 1976, 291, 304 und 323, 340), zurückgreifen; daraus ergebe sich, daß unter "Maßnahmen mit gleicher Wirkung" jede Maßnahme zu verstehen sei, die die Einfuhren zwischen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern geeignet sei.

    Damit eine Maßnahme unter dieses Verbot falle,, genüge es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß sie die Einfuhren von einem Mitgliedstaat in einen anderen unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern geeignet sei (Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville).

    Zusammenfassend ist die Kommission der Ansicht, ein auf dem Gesetz beruhendes Preisbindungssystem behindere den freien Verkehr eingeführter Waren im Sinne der vom Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache Dassonville (8/74, Slg. 1974, 837) gegebenen Definition der Maßnahme gleicher Wirkung; dies gelte insbesondere in einem Bereich, in dem wegen steuerlicher Vorschriften der Parallelimport schwieriger sei als der reguläre Import.

  • EuGH, 26.02.1976 - 65/75

    Tasca

    Auszug aus EuGH, 16.11.1977 - 13/77
    Die Firma GB-INNO-BM bemerkt unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere das Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville - Slg. 1974, 837) und die Urteile vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 65/75 (Tasca - Slg. 1976, 291) und den verbundenen Rechtssachen 80 bis 90/75 (SADAM 9 Slg. 1976, 323), da Artikel 58 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer sowohl für inländische als auch für eingeführte Erzeugnisse gelte, stelle sich die Frage, ob diese Bestimmung den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern geeignet sei.

    Für die Bestimmung des Begriffs der Maßnahme mit gleicher Wirkung könne man auf die nunmehr feststehende Rechtsprechung des Gerichtshofes, beginnend mit dem Urteil in der Rechtssache Dassonville vom 11. Juli 1974 (Slg. 1974, 837, 852) bis zu den Urteilen in den Rechtssachen Tasca und SADAM vom 26. Februar 1976 (Slg. 1976, 291, 304 und 323, 340), zurückgreifen; daraus ergebe sich, daß unter "Maßnahmen mit gleicher Wirkung" jede Maßnahme zu verstehen sei, die die Einfuhren zwischen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern geeignet sei.

  • EuGH, 01.02.1977 - 51/76

    Verbond nederlandse ondernemingen / Inspecteur der invoerrechten en accijnzen

    Auszug aus EuGH, 16.11.1977 - 13/77
    So betrachtet schreibe Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie den Mitgliedstaaten keine "bestimmte Verhaltensrichtlinie" im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 2. Februar 1977 in der Rechtssache 51/76 (Verbond van nederlandse ondernemingen/Inspecteur der invoerrechten en accijnzen - Slg. 1977, 113) vor, so daß man daraus folgern könne, daß diese Bestimmung nicht unmittelbar anwendbar sei.
  • EuGH, 13.02.1969 - 14/68

    Walt Wilhelm u.a. / Bundeskartellamt

    Auszug aus EuGH, 16.11.1977 - 13/77
    Verhältnis zwischen den gemeinschaftsrechtlichen Regeln und dem innerstaatlichen Wettbewerbsrecht Unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 14/68 (Urteil vom 13. Februar 1969, Walt Wilhelm - Slg. 1969, S. 1 ff.) macht die GB- INNO-BM geltend, daß es dem Wesen des Vertragssystems widersprechen würde, wenn die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen oder aufrechterhalten.
  • EuGH, 14.07.1971 - 10/71

    Muller

    Auszug aus EuGH, 16.11.1977 - 13/77
    Zur fehlenden unmittelbaren Wirkung von Artikel 90 Absatz 2 habe sich der Gerichtshof bereits ausdrücklich geäußert (Urteil vom 14. Juli 1971 in der Rechtssache 10/71, Müller - Slg. 1971, 730 f).
  • EuGH, 26.02.1976 - 88/75

    Sadam / Comitato interministeriale dei prezzi

    Auszug aus EuGH, 16.11.1977 - 13/77
    Die Firma GB-INNO-BM bemerkt unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere das Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville - Slg. 1974, 837) und die Urteile vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 65/75 (Tasca - Slg. 1976, 291) und den verbundenen Rechtssachen 80 bis 90/75 (SADAM 9 Slg. 1976, 323), da Artikel 58 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer sowohl für inländische als auch für eingeführte Erzeugnisse gelte, stelle sich die Frage, ob diese Bestimmung den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern geeignet sei.
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Sie scheine auch nicht zu der im Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 1977 (Rechtssache 13/77, Inno, Slg. 1977, 2115) genannten Art von Maßnahmen zu gehören, welche zwar den zwischenstaatlichen Handel behinderten, jedoch nicht unter das Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag fielen, weil sie im Vertrag unter einer selbständigen Bezeichnung, etwa als steuerliche Vorschriften, vorgesehen oder als sichtbarer oder verborgener Ausdruck von Befugnissen, die bei den Mitgliedstaaten verblieben seien, erlaubt seien.
  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    26 Obgleich sich Artikel 86 an Unternehmen richtet und in den Grenzen des Artikels 90 Absatz 2 auf öffentliche Unternehmen oder Unternehmen mit ausschließlichen oder besonderen Rechten Anwendung findet, begründet der Vertrag doch auch für die Mitgliedstaaten die Verpflichtung, keine Maßnahmen zu treffen oder beizubehalten, die die praktische Wirksamkeit dieser Bestimmung ausschalten könnten (siehe Urteil vom 16. November 1977 in der Rechtssache 13/77, GB-Inno, Slg. 1977, 2115, Randnrn. 30/35).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne

    Insoweit ist zunächst daran zu erinnern, dass das Wettbewerbsrecht der Gemeinschaft die Tätigkeit von Unternehmen betrifft (Urteile vom 16. November 1977, GB-Inno-BM, 13/77, Slg. 1977, 2115, Randnr. 31, und vom 11. Dezember 2007, ETI u. a., C-280/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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